Zum Gutachten: Aus berufsethischen Gründen sind die Gutachter nicht berechtigt, inhaltliche Auskünfte zum Gutachten zu erteilen oder gar es herauszugeben.
Meine Vermutung ist, dass es sich nunmehr eher um den Charakter eines Privatgutachtens handelt und nur die (dafür zahlenden) Kläger darüber verfügen. Das ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.
Inzwischen sitzen wir mit dem Bösen Wolf in einem Kaffeehaus zusammen. Als kleine Gabe hat er von mir einen Krug "Wolfsbräu" erhalten. Ein Prost an alle!
PS: Weitergehende inhaltliche Informationen überlasse ich
@wolfgang52
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