@woodpeckerLE Erstmal ist die Frage, ob ein Gutachten fertig ist oder ob die Gutachter noch weitere Messungen benötigen für ihre Einschätzung, ob es sich nun um ein Fake oder doch ein PM handelt
;)Ohne Gutachten kein Urteil.
Falls das Gutachten abschließend vorliegt, dann muss es von den Sachverständigen auch mündlich erläutert werden und dann kommt es drauf an, ob der Richter und/oder die beiden Rechtsanwälte Detailfragen dazu haben. Wobei ich beim KlägerRA eher vermute, dass er das Gutachten schlechtreden und wieder mal ins Lächerliche ziehen wird, abseits technischer Details. Wobei sowas eher vor Schöffen beeindruckend wäre, aber nicht vor einem Einzelrichter.
Aber sagen wir mal, das Gutachten liegt vor, wird erschöpfend erörtert und es gibt keine weiteren Zeugenwünsche mehr: Ich halte es fur möglich, dass das Urteil nicht sofort verkündetet wird. Sondern "Urteil ergeht schriftlich". Die viele Seiten lange Urteilsbegründung muss der Richter sowieso erst im Nachhinein schreiben, also käme es darauf auch nicht mehr an.
Soweit unabhängig vom Anlassfall die verfahrensüblichen Optionen.