@PoipoiAch was, dazu ist der RA zuviel Profi und wie medial bekannt, nimmt er sich des öfteren auch "besonderer Fälle" an. Im Fall Rosch ist er halt kein Verteidiger, der für seine Klienten ein möglichst mildes Urteil erreichen will, sondner er tritt als Klägervertreter auf. Falls die Klage nicht durchgeht (also zu Wolfgangs Gunsten ausfällt), braucht er sich auch nicht grämen oder Vorwürfe gefallen lassen. Die beiden Kläger haben ihr Möglichstes getan, um das Unterfangen in den Sand zu setzen.
Der RA wird am Ende seine Honorarnote schreiben und auf den Zahlungseingang warten. Diese ist ohnehin nur der kleinere Teil der Kosten, welche auf die Kläger im Falle des Misserfolgs zukommen: Gerichtskosten, Gutachter, gegnerischer Anwalt. Das wird sehr deutlich fünfstellig werden.