Resümierend zu vorhergehenden Beiträgen der letzten beiden Tage, in welchen das Thema immer wieder angeschnitten wird:
* Rosch hat KEIN EINZIGES Gutachten beantragt. Ganz im Gegenteil: Jeder nicht aus dem eigenen Dunstkreis stammende "Gutachter" (HTL GmbH, DEKRA-Messbericht, italienischer Experte), der die heiligen Hallen betritt, ist für Rosch so wie für dne Teufel das Weihwasser. Detlefs Problem ist, dass er in seiner Verlogenheit und geistigen Unbedarftheit (er reagiert nur auf Situationen, denkt aber keinen Schritt voraus) Ausreden erfindet, um das unmittelbare Unheil abzuwenden. Hier ging es im darum, dem Hydrodynamikexperten (der die Lüge um Nanoblasenteppiche sofort ad absurdum führen wird) etwas völlig Fachfremdes zu servieren, um damit das zu erwartende Gutachten inhaltlich zu torpedieren. Detlef hat nicht damit gerechnet (oder es gar gefordert), dass in der Folge der Gutachter ein Hilfsgutachten beantragen wird.
* Das erste tatsächlich beauftragte Gutachten ist auf Veranlassung des Richters. Später gab es einen
skurrilen Brief des Klägers direkt an den Gutachter (nicht etwa per Anwalt ans Gericht, das wäre der logischere Weg gewesen), in dem eine völlig unerwartete, ein anderes Fachgebiet tangierende Tatsachenbehauptung aufgestellt worden ist. Der Gutachter weiß, dass das Thema außerhalb seines Fachgebietes liegt, hat aber vom Richter einen bestimmten Prüfauftrag. Darum weist er den Richter darauf hin, dass er zur Erfüllung seines eigenen Auftrags ein (subsidiäres) Hilfsgutachten benötigt und teilt dem Richter daher korrekterweise die verpflichtende
Kostenwarnung mit.
* Dass er dazu einen konkreten Gutachter vorschlägt, hat nichts mit Freunderlwirtschaft (und gegenseitigem Zuschanzen von Aufträgen) zu tun, sondern damit dass er Vorgespräche führt zur Klärung des Fachgebiets, ob der andere überhaupt Zeit hätte und bereit wäre und wie der Kostenrahmen ist. Müsste der Richter selber jemanden suchen, dann wäre das eine ziemliche Erschwernis und hätte eine maßgebliche Verzögerung zur Folge.
Nur nebenbei:
Rechnungsbetrag != Nettoverdienst, weil kürzlich mal ein
gewisser Futterneid durchgeklungen ist.
* Das Hilfsgutachten hat wohl kaum die bloße Feststellung zum Inhalt, ob 'Berylliummagnete' auf diesem Planeten existent sind, sondern es wäre ein umfassenderes elektrotechnisches Hilfsgutachten. Die Fachgebiete des vorgeschlagenen Hilfsgutachters Dipl.-Ing. Dr. M.-M. erachte ich in Verbindung mit den
Fachgebieten des schon beauftragten Gutachters UnivProf. Dr.tech. Schmid also geradezu ideal, um ein KPP in seiner ganzen technischen Herrlichkeit umfassend(!) zu untersuchen.
http://mitglieder.gerichts-sv.at/Moerk-Moerkenstein/* Mit diesen beiden Fachleuten ist fachlich soviel abgedeckt, dass es für Rosch nach menschlichem Ermessen unmöglich wird, noch weitere Aspekte namhaft zu machen, die ein weiteres Fachgebiet tangieren.
Was werden die nächsten Schritte sein?* Wenn keine Einwände kommen, dann wird der Richter die Zustimmung zum Hilfsgutachten geben.
* Im Zuge der Vorbereitungen des Spich-Besuchs wird DrDD schon jetzt heftigst überlegen, was er noch an Ausflüchten thematisieren kann, ohne die Begutachtung (verräterischerweise) offen abzulehnen.
* Das wird DrDD auf fachlicher Ebene nicht gelingen, weshalb er sich eher auf die faktische Unmöglichkeit konzentrieren muss. Möglichkeiten wurdne schon genannt: Im Dezember stand eine Revision an, es könnten justament Magnete ausgebaut sein, es könnte beim Fahrradhändler der Kettentrieb zum Service sein usw.
Insgesamt finde ich den ursächlichen Brief an den Gutachter einen genialen Schachzug, damit die Kläger dem Angeklagten wertvolle Schützenhilfe erteilen
:)