Abahatschi schrieb:Es muss der Zustand Offenlegungschrift erreichen , sprich Antrag auf Patenterteilung muss gestellt werden.
Interpretiere ich das richtig: Es liegt jetzt also allein an den Roschis, ob sie den zusätzlichen Antrag auf Patenterteilung stellen? Das könnte ja dann eigentlich umgehend geschehen, wenn sie wirkliches Interesse an einem Patent hätten.
Poipoi schrieb:dem Herrn Patentanwalt mal einige Hintergründe zutragen. Der kommt aus dem Staunen nicht mehr raus
Der Herr Patentanwalt hat seine Aufgabe vorerst erfüllt. Dem ist es egal, ob die Einreichung erfolgversprechend ist. Denn er wird für die formaljuristische Komponente bezahlt und nicht für die technische Bewertung. Ich glaube, dass er in seinem Berufsleben schon ausreichend mit skurrilen Spinnern zu tun hatte, wo er sich persönlich seinen eigenen Teil dazu gedacht hatte.
An der Patenteinreichung ist ja auch nichts Anstößiges. Außer dass der innovative Charakter (= das Kernthema) völlig fehlt. Genausogut hätte man auf 27 Seiten mit ähnlichen schwurbelnden Worten ein Wasserrad beschreiben können. Und wenn der zahlende Auftraggeber das unbedingt als Patenteinreichung haben will - was soll's?
Meine persönliche Überzeugung ist ja ohnehin, dass es den Roschis um gar keine Patenterteilung geht (so ähnlich wie ein Lottospieler, der halt Woche für Woche ein paar Euro opfert, weil irgendwann KÖNNTE es ja wirklich passieren).
Sondern es geht den Roschis um eine schöne Nummer (beginnend DE, endend A1), mit der sie esotypisch Werbung machen und falsche Eindrücke hinterlassen können. Falls jemand aus der Zielgruppe es überhaupt kapiert, dass es sich bloß um eine Einreichung handelt, dann wirkt es trotzdem so: Die haben es tatsächlich zum Patent eingereicht und auf 27 Seiten ausführlichst bis in jedes Detail beschrieben, also muss etwas dran sein!!!