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Auftriebskraftwerk

56.048 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:13
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Ich weiss nicht, wie Patentprüfer arbeiten. Aber normalerweise müsste man nach Lesen der Anmeldung fragen, "und was soll das jetzt"?
Es muss der Zustand Offenlegungschrift erreichen , sprich Antrag auf Patenterteilung muss gestellt werden.
Dann kann jeder sogenannte Entgegenhaltungen gegen die Patenterteilung äußern, sie werden dann vom Prüfer bewertet.
Nach Erteilung kann man auf Einsprüch oder Nichtigkeit klagen.
Ich stehe bereit zur Offenlegung, ein Hinweis auf die alten Patenten macht Anspruch 1 (Hauptanspruch) zu Nichte, dann wird nichts mehr erteilt. (Bis daannn :) )


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Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:25
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es muss der Zustand Offenlegungschrift erreichen , sprich Antrag auf Patenterteilung muss gestellt werden.
Interpretiere ich das richtig: Es liegt jetzt also allein an den Roschis, ob sie den zusätzlichen Antrag auf Patenterteilung stellen? Das könnte ja dann eigentlich umgehend geschehen, wenn sie wirkliches Interesse an einem Patent hätten.
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:dem Herrn Patentanwalt mal einige Hintergründe zutragen. Der kommt aus dem Staunen nicht mehr raus
Der Herr Patentanwalt hat seine Aufgabe vorerst erfüllt. Dem ist es egal, ob die Einreichung erfolgversprechend ist. Denn er wird für die formaljuristische Komponente bezahlt und nicht für die technische Bewertung. Ich glaube, dass er in seinem Berufsleben schon ausreichend mit skurrilen Spinnern zu tun hatte, wo er sich persönlich seinen eigenen Teil dazu gedacht hatte.

An der Patenteinreichung ist ja auch nichts Anstößiges. Außer dass der innovative Charakter (= das Kernthema) völlig fehlt. Genausogut hätte man auf 27 Seiten mit ähnlichen schwurbelnden Worten ein Wasserrad beschreiben können. Und wenn der zahlende Auftraggeber das unbedingt als Patenteinreichung haben will - was soll's?

Meine persönliche Überzeugung ist ja ohnehin, dass es den Roschis um gar keine Patenterteilung geht (so ähnlich wie ein Lottospieler, der halt Woche für Woche ein paar Euro opfert, weil irgendwann KÖNNTE es ja wirklich passieren).

Sondern es geht den Roschis um eine schöne Nummer (beginnend DE, endend A1), mit der sie esotypisch Werbung machen und falsche Eindrücke hinterlassen können. Falls jemand aus der Zielgruppe es überhaupt kapiert, dass es sich bloß um eine Einreichung handelt, dann wirkt es trotzdem so: Die haben es tatsächlich zum Patent eingereicht und auf 27 Seiten ausführlichst bis in jedes Detail beschrieben, also muss etwas dran sein!!!


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Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:27
@kasmichl
Richtig.

Ich habe hier einen guten Überblick gefunden:
https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/innovation/ipc-innovations-patent-centrum/gewerbliche_schutzrechte/patente_gebrauchsmuster/anmeldung_gebrauchsmuster/1166530
Im DPMA wird die Anmeldung zuerst auf Offensichtlichkeit geprüft. Dazu zählt:
die Prüfung der Anmeldung auf die geforderten Formvorschriften
die Klassifizierung der Anmeldung nach der Internationalen Patentklassifikation (Zuordnung der Anmeldung zu einem bestimmten technischen Fachgebiet)
die Prüfung, ob der angemeldete Gegenstand offensichtlich nicht patentfähig ist.
Gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung oder später kann ein Rechercheantrag gestellt werden. Es werden durch den Prüfer die für die Beurteilung der Patentfähigkeit in Frage kommenden Druckschriften ermittelt. Die Recherche erfolgt überwiegend in Patentschriften, nur 10-20 % in sonstiger Literatur.
Wird innerhalb von 7 Jahren kein Prüfungsantrag gestellt, gilt die Patentanmeldung nach dieser Zeit als zurückgenommen (trotz bezahlter Jahresgebühr).

Das Prüfungsverfahren
Die Prüfung der Patentanmeldung beginnt erst dann, wenn ein Antrag gestellt und die entsprechende Gebühr bezahlt wurde. Der Prüfungsantrag kann vom Anmelder oder von jedem beliebigen Dritten bei Einreichung der Anmeldung oder bis 7 Jahre nach Anmeldung gestellt werden.
Im Prüfungsverfahren werden dem Anmelder ein oder mehrere Prüfbescheide zugeschickt. Aus diesen kann er entnehmen, ob die Anmeldung grundsätzlich patentfähig ist. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr werden Ablichtungen der Entgegenhaltungen mit dem Prüfbescheid gleich mitgeliefert. Langes Suchen der Quellen für Ablichtungen entfallen dann.
Wie auch schon bei der Patentanmeldung, sollte zur Bewertung ggf. ein Patentanwalt befragt werden. Dieser wird allerdings nur wirklich helfen können, wenn er auch die Vertretung in dieser Patentsache erhält.
Das Prüfungsverfahren endet stets mit einem Beschluss, der entweder ein Patenterteilungs- oder ein Zurückweisungsbeschluss (mit Begründung) sein kann.



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11.05.2016 um 22:32
die Prüfung, ob der angemeldete Gegenstand offensichtlich nicht patentfähig ist
[...]
Die Prüfung der Patentanmeldung beginnt erst dann, wenn ein Antrag gestellt und die entsprechende Gebühr bezahlt wurde.
Vor dieser Prüfung werden sich die Roschis jetzt 7 Jahre lang hüten wie der Teufel vorm Weihwasser :)
Sondern lieber streng darauf achten, dass Jahr für Jahr die Gebühr pünktlich bezahlt wird.


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Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:36
Na ja, sie können 7 Jahre mit einer Anmeldung werben, die FE's kapieren nicht dass es nur einer Sache dient:
Man hat auf seinem Pamphlet einen Eingangsstempel für 150€ Gebühren + Anwaltskosten.


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Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:39
Ob die Roschis den Scam wirklich noch 7 Jahre lang durchziehen können, so ohne erkennbare Milliardeneinnahmen?

@Rosch aka DrDD: Mach jetzt reinen Tisch, dann bist du wenigstens in 7 Jahren wieder draußen (aus der Sache). Gute Führung vorausgesetzt, aber da hast du ja ausreichend Erfahrung.


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Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:52
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Vor dieser Prüfung werden sich die Roschis jetzt 7 Jahre lang hüten wie der Teufel vorm Weihwasser :)
Bis dahin muss die Milliarde geschafft sein.
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:beginnend DE, endend A1
Da fällt mir wieder unser Freund Heiko ein. Ihm wurden ja angeblich Patente vorgelegt, "ohne A".

Beitrag von AuKW (Seite 1.689)

In der Patentschrift sind mir noch ein paar Dinge aufgefallen unter "Ansprüche":

Dies ist mir unverständlich:
6.  Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die unter Umgebungsdruck stehende
Flüssigkeit im Auftriebskörper (2, 2', 12, 16) eine
Flüssigkeit mit höherem spezifischen Gewicht als
Wasser ist, so dass sich an sinkenden Auftriebskörpern
ein Abtrieb unter Verstärkung der Drehung des
Endlosumlaufkettenförderers einstellt.
Verwandelt sich dort Wasser in Wein?

ähnlich:
7.    Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das unter
Druck stehende Gas oder die Druckluft ein Gas
mit einer geringeren Dichte als Luft bei Atmosphä-
rendruck ist, so dass im oberen Wendepunkt über
Luftauslassöffnungen (14) die Luft gegen den Umgebungsdruck
entweicht.
eine, von anderen Auftriebskonzepten entliehene Idee, die es beim Blubberle nicht gibt:
10.  Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Auftriebskörper (2, 2', 12, 16) aus einem im Volumen
veränderlichen Hohlbehälter aus Gummi oder Kunststoff
bestehen.
ebenfalls nicht klar, wo soll da was wohin strömen?
11.  Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
seitlich im oberen Bereich der rechten und/oder linken
seitlichen Stirnwandungen des Auftriebskörpers
(2, 2', 12, 16) Einströmöffnungen (25, 25') angelegt
sind, so dass die sich durch diese Öffnungen einstellenden
Flüssigkeitsströmungen, entsprechend ihrem
Wassergewicht auf die im Innern des Auftriebskörpers
vom Boden aus anstehende Flüssigkeit eine zusätzliche Kraft bei absinkenden Auftriebskörpern
ausüben.
entgegen dem, was uatu zitierte empfinde ich diesen Abschnitt als ziemlich eindeutige Beschreibung einer Selbstspeisung:
... jeweils zum Aufladen einer Batterie (28) dient,
welche den Gleichrichter oder den Anschluss von
Niederspannung des Gleichstromgenerators nachgeschaltet
ist.
16.  Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, dass zum Antrieb des
Druckluftkompressors (17) eine Batterie (28) vorgesehen
ist, wobei unter Verbindung der Batterie (28)
mit einem Transformator (27') zur Wechselstromerzeugung
die notwendige Wechselspannung zum Antrieb
des Druckluftkompressors (17) erzeugt wird,
wobei die Aufladung der Batterie (28) über einen
von dem Endlosumlaufkettenförderer angetriebenen
Spannungsgenerator erfolgt.
Ach, und da ist er ja, der Sepia.
und schließlich das Wasser nach unten aus die nun
an der Unterseite der Auftriebskörper (2, 2', 12, 16)
befindlichen Wasserauslassöffnungen (14) verdrängt
(Jet-Antrieb).



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12.05.2016 um 00:33
Keine Chance, auch wenn Allmy durch die viel Beiträge hilft den Bekanntheitsgrad zu steigern, wird es diese
Maschine niemals geben, jedenfalls nicht um Energie zu erzeugen, sondern nur um Leute zu veralbern um
Kohle zu scheffeln!
Mein Motto:
Knast statt Kohle, keine Macht diesen Verbrechern!


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 05:48
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:ebenfalls nicht klar, wo soll da was wohin strömen?
Da habe ich nicht richtig auf die Zeichnung geschaut, seitlich sind auch noch Löcher.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 07:36
Allgemein sollte man bei der Diskussion um die Patentanmeldung immer im Hinterkopf behalten, dass sie zwar erst vor ein paar Tagen veröffentlicht wurde, der Inhalt jedoch auf dem Stand Ende 2014 ist, als sie eingereicht wurde. Für Unkundige: Es ist normal, dass die Veröffentlichung erst nach 18 Monaten erfolgt.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 10:38
Wie schon von einigen hier erwähnt, geht es der Save the Planet AG nicht um eine rechtskräftige Erlangung des Patentes, sondern vielmehr um das Vortäuschen eines solchen Rechtsaktes mittels des Patentantrages. Wäre die Save the Plant AG ernsthaft an einer Erteilung interessiert, hätte sie ein Prüfungsantrag gestellt. Das wird sie aufgrund des zu erwartenden negativen Bescheides selbstverständlich tunlichst unterlassen. Was die Pappnasen vermutlich nicht wissen, der Prüfungsantrag kann nach § 44 Patentgesetz auch von Dritten gestellt werden.

Die Kosten für solch ein Prüfungsantrag belaufen sich auf 350 Euro. Das ist mir persönlich etwas zu viel, um es für solche Pappnasen zu verbrennen. Da es hier im Thread aber viele gibt, die der Save the Planet AG gerne den Wind aus den Segeln nehmen würden, möchte ich vorschlagen, dass wir die Summe gemeinsam stemmen. Ich würde 100 Euro Beisteuern.

Sollte der Vorschlag auf Interesse stoßen, könnte sich @wolfgang52, der hier wohl von den meisten als integer und vertrauenswürdig gilt, vielleicht als Verwalter der Spendengelder bereiterklären?


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 10:47
Zitat von plusspluss schrieb:Ich würde 100 Euro Beisteuern.
Ich wäre mit mindestens 50€ dabei. Sollen sich mehrere melden, könnte die Summe gleich aufgeteilt werden. Wolfgang wäre ein guter Treuhänder.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 10:49
Also ich wäre mit 10 Euro dabei, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass erwachsene Menschen, die noch bei klarem Verstand sind, eine "ernsthafte" Prüfung durchführen würden. Das ist ja geradezu pervers, wir bezahlen Geld dafür, dass geistig gesunde Menschen sich mit Eso-Müll auseinandersetzen müssen?! Das verstößt doch ganz sicher gegen irgend ein Menschenrecht :D.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 10:57
@pluss
Ich halte die Idee für gut und lege gleich selber einen 50er ins Körberl! Würdest du den Prüfantrag stellen? (Es ist vermutlich einfacher, wenn das ein deutscher Staatsbürger macht ...)
Das Geld könnte ich zwar auch einsammeln, aber wär’s nicht einfacher, das gleich an denjenigen zu überweisen, der auch den Antrag stellt? Du wär'st für mich genauso vertrauenswürdig, zumal deine Identität ebenfalls bekannt ist.
Vorher sollte am besten hier jeder Spendierwillige seine Summe nennen, wenn die 350 beisammen sind, dann könnte der Empfänger per PN seine Kontonummer an die Spender senden und die Sache wäre geritzt.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 11:02
Man sollte vorher allerdings das Gesetz genau studieren. Den Antrag können Dritte stellen, allerdings ist Punkt 4) zu berücksichtigen. Was genau bedeutet das? Kann der Patentanmelder den Prüfungsantrag für unwirksam erklären?
Erweist sich ein von einem Dritten gestellter Antrag nach der Mitteilung an den Anmelder (Absatz 3 Satz 2) als unwirksam, so teilt das Patentamt dies außer dem Dritten auch dem Anmelder mit.
Das Ganze muss in Verbindung mit §43 gesehen werden, ich bin mir nicht sicher, ob das alles so einfach ist.
Abgesehen davon ist das hier aber auch interessant:
Jedermann ist berechtigt, dem Patentamt Hinweise zum Stand der Technik zu geben, die der Erteilung eines Patents entgegenstehen könnten.



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12.05.2016 um 11:06
Wenn sich jemand die formaljuristisch korrekte Prüfungsantragstellung nach Par. 44 zutraut, dann bin ich gerne mit 50 Euro dabei.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 11:12
Zitat von wolfgang52wolfgang52 schrieb:Würdest du den Prüfantrag stellen?
Ja, kein Problem, das mache ich gerne.
Zitat von wolfgang52wolfgang52 schrieb:Das Geld könnte ich zwar auch einsammeln, aber wär’s nicht einfacher, das gleich an denjenigen zu überweisen, der auch den Antrag stellt?
Wer beim DPMA einzahlt, ist eigentlich irrelevant. Wäre dir sehr verbunden, wenn du die Spenden in empfang nehmen würdest.
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Was genau bedeutet das? Kann der Patentanmelder den Prüfungsantrag für unwirksam erklären?
Als unwirksam gilt der Antrag, wenn die Save the Planet AG selbst einen Prüfungsantrag gestellt hat, oder in einer Frist von 3 Monaten stellt. Kosten würden für den Dritten dann keine entstehen.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 11:21
Zitat von plusspluss schrieb:Wäre dir sehr verbunden, wenn du die Spenden in empfang nehmen würdest.
Kein Problem. Ich warte aber erst mal ab, wieviel überhaupt zusammenkommt ...
Bisher:
@pluss: 100
@Poipoi: 50
@kasmichl: 50
@Peter0167: 10
@wolfgang52: 50
= 260 - wir haben also schon mehr als die Hälfte ... :)
Es fehlen nur noch schlappe 90!


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12.05.2016 um 11:24
Dürfte kein Problem sein, das Geld haben wir heute Abend zusammen.


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Auftriebskraftwerk

12.05.2016 um 11:25
Ich hab grad von einem anonym bleiben wollenden Spender die Zusage für die noch ausstehenden 90 erhalten. Bei uns geht das SEHR viel schneller als bei GAIA ...


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