Wissenschaft
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Auftriebskraftwerk

56.047 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 09:49
Ok, ich hab's mir mal grob durchgelesen. Die Patentanmeldung (um es für Unkundige noch mal sehr deutlich zu betonen: das ist ein Antrag, kein Patent!). Das Dokument beschreibt das Blubberle ziemlich genau so, wie wir es kennen. Irgendwelche besonderen technischen Geheimnisse sind nicht zu erkennen.

Rosch DE102014016202A1Original anzeigen (0,2 MB)

Die Patentanmeldung hat die https://depatisnet.dpma.de/ipc/ipc.do?s=F03B0017020000&v=20160101&l=DE, was "Andere Kraft- und Arbeitsmaschinen oder Kraftmaschinen mit hydrostatischem Druck" entspricht. Der Grund, warum die Anmeldung nicht die gefürchtete Klassifikation F03B 17/04 ("Angebliche Perpetua mobilia") bekommen hat, besteht offensichtlich darin, dass von einem Energieüberschuss nicht die Rede ist. Dazu z.B. Punkt 6 der Beschreibung:
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erzeugung von mechanischer Energie für einen Generatorantrieb, insbesondere für einen Stromgenerator, bereitzustellen, die eine optimierte Ausnützung der vorhandenen Energieressourcen ermöglicht.
Das ist soweit durchaus in Ordnung. "Erzeugen" bedeutet nicht unbedingt ein Erzeugen aus dem Nichts, wie man z.B. am Begriff "Landwirtschaftliche Erzeugnisse" sehen kann. Natürlich kann man mechanische und nachfolgend elektrische Energie aus Druckluft-Energie "erzeugen". Dumm ist nur, dass dieser Prozess in der realen Welt immer und unter allen Umständen verlustbehaftet ist.

In Punkt 9 der Beschreibung steht dann:
Die Druckluft wird über eine extern von der Vorrichtung getrennte Druckluftanlage dieser im Bereich des unteren Wendepunktes zugeführt. Diese Druckluftanlage besteht z. B. aus einem elektrischen Antriebsmotor, der einen Druckluftkompressor z. B. in Form eines Schraubenkompressors, antreibt, und der die komprimierte Luft in einen Druckbehälter liefert, so dass ein nahezu konstanter Druck für das Zufuhrsystem in die Behälter der Vorrichtung gewährleistet ist.
An dieser Stelle endet Punkt 9, und es geht in Punkt 10 mit einem anderen Thema weiter:
Am oberen Wendepunkt der drehbaren Transporteinrichtung fließt Wasser aufgrund der potentiellen Energiedifferenz in den obersten Auftriebskörper. ...
Die Frage, woher der Druckluftkompressor seine Energie bezieht, wird also wohlweislich an dieser Stelle nicht weiter erörtert. ;)

Erst in Punkt 51 (!) der Beschreibung wird eine Rückkopplung beschrieben:
Die vom Wechselstromgenerator ( 26 ) erzeugte Spannung wird zur Erzeugung des Stromes des Druckluftkompressors ( 17 ), welcher über eine Batterie ( 28 ) gespeist wird, zunächst über einen Gleichrichter ( 27 ) mit Transformator in Niederspannung gewandelt, wobei die Batterie ( 28 ) aufgeladen wird.
Aber: Zum einen handelt es sich bei diesem Punkt nur um die Beschreibung einer bestimmten speziellen Ausführung der "Erfindung", nicht um ein allgemeingültiges Merkmal. Zum anderen steht da erst mal, dass der Druckluftkompressor "über eine Batterie" gespeist wird. Ich vermute, dass es ohne weiteres möglich sein wird, diesen Satz spitzfindig so auszulegen, dass der Generator nicht die gesamte notwendige Energie für den Druckluftkompressor liefern muss.

Ähnlich verhält es sich in den Patentansprüchen (das ist der auf die Beschreibung folgende Teil der Patentanmeldung). In Punkt 8 steht:
Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erzeugen der zum Befüllen der Auftriebskörper ( 2, 2' , 12 , 16 ) dienenden Druckluft eine Druckluftanlage aus Druckluftkompressor ( 17 ) mit elektrischem Antriebsmotor und aus einem Druckluftbehälter ( 19 ) zur Speicherung und Stabilisierung der Größe der komprimierten Luft angelegt ist und als Druckluftverbindungsleitung ( 15 ) oder als Zulaufleitung ( 13 ) eine Druckluftleitung von diesem Druckluftspeicher ( 19 ) bis in den Bereich des unteren Wendepunktes ( 8 ) der absinkenden Auftriebskörper ( 2 , 2' , 12 , 16 ) geführt ist.
Kein Wort an dieser Stelle, woher der Druckluftkompressor seine Energie bezieht.

In Punkt 16 folgt dann:
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zum Antrieb des Druckluftkompressors ( 17 ) eine Batterie ( 28 ) vorgesehen ist, wobei unter Verbindung der Batterie ( 28 ) mit einem Transformator ( 27' ) zur Wechselstromerzeugung die notwendige Wechselspannung zum Antrieb des Druckluftkompressors ( 17 ) erzeugt wird, wobei die Aufladung der Batterie ( 28 ) über einen von dem Endlosumlaufkettenförderer angetriebenen Spannungsgenerator erfolgt.
Auch hier gilt, dass es sich nur um eine bestimmte spezielle Ausführung der "Erfindung" handelt, nicht nicht um ein allgemeingültiges Merkmal. Noch leichter als bei dem entsprechenden Punkt der Beschreibung kann man hier argumentieren, dass zwar von einer "Aufladung", nicht jedoch einer ausschliesslichen Versorgung der Batterie durch den Generator die Rede ist.

Alles in allem beschreibt diese Patentanmeldung im wesentlichen einen Apparat, der Druckluft-Energie in mechanische, und nachfolgend in elektrische Energie umwandelt. Das funktioniert, hat aber einen miserablen Wirkungsgrad. Eine "Erfindung" die niemand braucht, und die -- wie wohl fast alle Mitleser hier wissen -- alles andere als neu ist (der Schritt von mechanischer nach elektrischer Energie dürfte wohl alle Anforderungen an Erfindungshöhe unterschreiten). Es gibt Dutzende von ähnlichen älteren Patentanmeldungen und Patenten, wie z.B. dieses Patent von 1860:

Rosch Patent US29149

... oder dieses von 1937/1938 (bei dem sogar die Ventiltechnik ähnlich wie bei Rosch ist):

Rosch Patent US2135110 1

Hätten derartige Apparate irgendeinen praktischen Nutzen, wäre das seit Jahrhunderten bekannt.

Ceterum ...

Das Rosch Auftriebskraftwerk kann keine Überschussenergie liefern!


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:05
Mal blöd gefragt, wenn es schon, mehr oder weniger, identische Patente gibt, darf denn dann überhaupt ein Neues vergeben werden, man könnte den Rosch- Antrag ja auch durchaus als Patentklau sehen?


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:21
Ich finde es schade, das man gar nichts über die Sepia Düsentechnik und die Mikroblasen erfährt. Könnte daran liegen, das es dummes Zeug ist.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:24
@Balthasar70: Voraussetzung für ein Patent ist eigentlich eine gewisse "Erfindungshöhe":
Eine Erfindung weist für den Patentschutz hinreichende Erfindungshöhe auf, wenn sie sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 PatG, Art. 56 EPÜ).

(http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/3530/35/Archiv/3530/erfindungshoehe-v7.html)
Es gibt bei den Patentämtern (insbesondere in den USA) leider eine zunehmende Tendenz, diesen Punkt nicht besonders streng zu prüfen, was zu Trivialpatenten führt. Der Grund dafür ist, dass jedes weiterlaufende Patentverfahren, und jedes laufende Patent den Patentämtern Geld einbringt. Allerdings lassen sich solche Patente, sofern es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, meist wieder zu Fall bringen.

Es wäre ein Witz, wenn die Rosch-Anmeldung tatsächlich zu einem Patent führen würde. Ich glaube eigentlich auch nicht, dass die Standards so weit gesunken sind.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:26
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Könnte daran liegen, das es dummes Zeug ist.
Die Roschis wissen auch ganz genau, dass die Jungs und Mädls in den Patentämtern intelektuell nicht mit ihrer dummen Zielgruppe vergleichbar ist, daher verzichtet man bewusst auf das übliche Eso-Blabla, mit dem man sonst auf Dummenfang geht :D


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:30
Ich habe gerade gesehen, dass in Punkt 19 der Beschreibung auch noch mal die Rückkopplung über eine Batterie erwähnt wird:
[...] ferner mit einem Druckluftkompressor und dessen Schaltung zur Befüllung der Auftriebskörper mit Druckluft und mit einem, vom oberen Zahnrad angetriebenen Wechselstromgenerator und mit Schaltung eines Gleichrichters zum Laden einer Batterie zum elektrischen Antrieb des Druckluftkompressors.
Auch hier gilt: Der Druckluftkompressor wird aus einer Batterie betrieben. Die Batterie wird über den Generator "geladen". Nirgends steht jedoch, dass die Batterie auschliesslich über den Generator geladen wird.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:33
@uatu
Das war auch mein Gedanke beim Lesen der Anmeldungsschrift: Was genau soll an der Konstruktion eigentlich innovativ sein, welches bisherige Problem wird damit gelöst?

Hätte das Ding eine Pufferwirkung, dann wäre es schon nachvollziehbarer. Es ist aber ein Durchläufer und die extern erzeugte Druckluft könnte ohne verlustbehaftetes Blubberle auch direkt ein Windrad antreiben, welches wiederum den Generator speist.

Es gibt weder Nutzen noch Notwendigkeit des zwischengeschalteten Blubberles. Hoffentlich wird das auch beim Patentamt so gesehen.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:37
Zitat von uatuuatu schrieb:Auch hier gilt: Der Druckluftkompressor wird aus einer Batterie betrieben.
Das macht die Sache ja noch unsinniger, als sie ohnehin schon ist, da ja beim Laden der Akkus noch erhebliche Ladeverluste hinzu kommen :D


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:44
@Peter0167
...man könnte es natürlich noch toppen indem man auf einer anderen Batterie noch ein Backup anlegt.

Wenn mich wirklich der Teufel reiten würde......, das Geschäftsmodell kostenlose ein gespiegeltes Backup des ökostromspeichers des esoterischen Energieerzeugers anzubieten, dass man bei Verlust , natürlich kostenlos wieder einspielt.... Das hat schon was.....


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:46
Wie eigentlich üblich, wird wohl auch gar kein Patent ernsthaft angestrebt. Man möchte nur etwas zum Vorzeigen haben, was irgendwie nach Patent aussieht. Schon bald wird diese Anmeldung als “Beweis“ auftauchen. Leider wird die Prüfung eine Weile dauern. Schön wäre es, wenn schon bald darunter ein “zurückgewiesen“ zu lesen wäre.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 10:57
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:Man möchte nur etwas zum Vorzeigen haben, was irgendwie nach Patent aussieht. Schon bald wird diese Anmeldung als “Beweis“ auftauchen.
Das geht ratzfatz. So wurde z.B. aus dem albernen Bolzonaro-Report bei Ronny Korsberg (Archiv-Version vom 24.03.2016) "The technology is TUV certified".


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 11:05
Bei den Mexikanern steht sogar, die KPPs, also auch die großen, obwohl das Bolzonaro Papier nur das Demoteil behandelt, wären “für die EU“ vom TÜV zertifiziert.
Übrigens hat man nie wieder irgendwas von der angeblichen TÜV Prüfung für ein grosses Blubberle in Spich gehört.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 15:37
@Poipoi
Die Industrieruine in Neueibau fällt mir noch ein als (ehemaliger) Standort. Und bei den GAIA GmbHs könnte man der Vollständigkeit halber noch die Geschäftsführer dazuschreiben. Gute Arbeit!


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 19:34
Die Rosch Webseite hat einen Feinschliff bekommen. Auf der Startseite steht nun auch wieder die (überholte) News mit der Einspeisegenehmigung für Slavonski Brod. Ein Klick auf den Pfeil führt auf die Nachrichten Hauptseite. Dort steht die kurze Notiz über das Sponsoring mit Link auf ein Bild (das kleine Sternchen). Praktischerweise sagt uns das MouseOver dann auch gleich, wer gesponsort wird, nämlich der napoleonturm.ch. Gut, das wussten wir sowieso schon. Aber nett, dass man das so hübsch einbaut, wo doch der Text zunächst vermuten lässt, dass man das Projekt nicht beim Namen nennen will.

nap2Original anzeigen (0,1 MB)


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 20:43
Ich möchte nochmal auf den von @pluss angesprochenen Punkt mit der "extern" aufzubringenden Druckluft zurückkommen. Das ist der zentrale Abschnitt der Beschreibung der "Erfindung":
Die Erfindung und ihre Vorteile.

[0009] Die Erfindung gemäß den Merkmalen des Hauptanspruches hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass ein Energiegewinnungssystem bereitgestellt wird, bei dem Auftriebskörper in Form von abwechselnd mit unter Druck stehender Luft und mit Wasser befüllbaren Hohlräumen in mit Wasser gefülltem Zustand in einem mit Wasser gefüllten Behälter oder Schacht nach unten sinken, um anschließend nach Befüllung mit extern aufzubringender Druckluft beim Aufsteigen die durch den Auftrieb entstehende Energie abgeben zu können. Die Auftriebskörper sind dabei an einem drehbar gelagerten umlaufenden Endlosförderer mit einem oberen und einem unteren Wendepunkt befestigt. Die Kraft aus dem Auftrieb der füllbaren und entleerbaren Auftriebsbehälter kann als Energielieferant beispielsweise für einen Stromgenerator, eine Turbine oder dgl. dienen. Die Druckluft wird über eine extern von der Vorrichtung getrennte Druckluftanlage dieser im Bereich des unteren Wendepunktes zugeführt. Diese Druckluftanlage besteht z. B. aus einem elektrischen Antriebsmotor, der einen Druckluftkompressor z. B. in Form eines Schraubenkompressors, antreibt, und der die komprimierte Luft in einen Druckbehälter liefert, so dass ein nahezu konstanter Druck für das Zufuhrsystem in die Behälter der Vorrichtung gewährleistet ist.

(https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE102014016202A1&page=1&dpi=300&lang=de&full=true)
Das ist eigentlich noch eindeutiger, als ich es in meiner obigen ersten Erörterung der Patentanmeldung dargestellt hatte. Die Drucklufterzeugung ist kein elementarer Bestandteil der "Erfindung". Damit drückt sich Rosch natürlich auch vor jeder Frage nach der Energiebilanz.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 20:50
Zitat von uatuuatu schrieb:Damit drückt sich Rosch natürlich auch vor jeder Frage nach der Energiebilanz.
Ich weiss nicht, wie Patentprüfer arbeiten. Aber normalerweise müsste man nach Lesen der Anmeldung fragen, "und was soll das jetzt"?
Ich habe vorhin beim DPMA den Hinweis gefunden, dass eine Patentanmeldung nicht zwingend mit einem Antrag auf Prüfung einher geht.
Sie haben ab Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen
Rosch hat nun ein nach Patent aussehendes Papier, darum geht es. Ich vermute, es wurde und wird kein Prüfungsantrag gestellt werden.

Hier noch das letzte Update:


1x zitiert2x verlinktmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 21:43
Mini-Korrekturvorschlag bei angeblichen Produkten: Heizung mit Wirkungsgrad 1:24 statt 25:1
Como-Warmwasserheizung mit einem Input von 500 W und einem Output von 12 kW.
Siehe.: Beitrag von kasmichl (Seite 458)


Ob es irgendwie möglich wäre die Suchmaschinen-Relevanz für die Grafik zu erhöhen? Z.B. Abspeichern und Veröffentlichen als Powerpoint-Folie oder pdf?

Der Vertreter in der Patent-Offenlegungsschrift ist Diplom Physiker und ist Patentanwalt. Heißt Vertreter, dass er die Save The Planet AG vertritt? Oder ist er Vertreter des Patentamts?


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 21:56
Zitat von DBlickStrudelDBlickStrudel schrieb: Heißt Vertreter, dass er die Save The Planet AG vertritt?
Ja, der regelt den Papierkram für das Patentamt, sorgt für die richtigen Formulierungen etc.
Wird sich beim Bearbeiten auch gedacht haben, was er manchmal für einen sinnlosen Schwachsinn auf den Schreibtisch kriegt.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:05
Zitat von DBlickStrudelDBlickStrudel schrieb:Heizung mit Wirkungsgrad 1:24 statt 25:1
Warum korrigieren? 25:1 kommt deutlich näher an die Realität :)
Zitat von DBlickStrudelDBlickStrudel schrieb:Der Vertreter in der Patent-Offenlegungsschrift ist Diplom Physiker und ist Patentanwalt.
Das ist eine stinknormale Anwaltskanzlei, welche sich anstatt auf Scheidungsfälle oder Strafrecht eben auf Patenteinreichungen spezialisiert hat. Er selber ist halt Diplom-Physiker (was auch immer das bedeuten mag für einen, der nach Eigenangaben bereits fast ein halbes Jahrhundert im Geschäft ist) und neben ihm sitzen Juristen in der Kanzlei.

Die Kanzlei ist selbstverstänlich ein reiner Dienstleister, an den sich jeder wenden kann, der sich für Daniel Düsentrieb hält und der selber nicht imstande ist, eine Einreichung formal korrekt durchzuführen.


Beim Feinschliff des Textes wird er vielleicht auch mitgeholfen haben. Deswegen ist er jedenfalls kein Komplize der Roschis, sondenr deren bezahlter Dienstnehmer. So wie es legitim ist, dass der bezahlte Strafverteidiger eines Massenmörders trotzdem noch versucht, für seinen Klienten das bestmögliche herauszuholen.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2016 um 22:07
Vielleicht könnte man dem Herrn Patentanwalt mal einige Hintergründe zutragen. Der kommt aus dem Staunen nicht mehr raus, was das Blubberle alles kann, von wegen "externe" Druckluftzufuhr.


1x zitiertmelden