Wie
@d.fense schon sagt, bei Verbrauchern gelten andere Regeln. Sonst müsste ich ja jedesmal, wenn ich irgendwas kaufe, einen Kaufvertrag mit allen zugesicherten Eigenschaften bekommen. Der Aufwand wäre schon gewaltig, denke mal an alle möglichen Alltagsgüter.
Die Werbung zählt, die Katalogangaben, die Aussagen des Verkäufers und allgemeine Annahmen, was z.B. ein Kühlschrank ist. Da steht dann eben nicht im Kaufvertrag, was der genau wie können muss, was man reinlegen darf und was nicht, wo der aufgestellt werden soll ...
Das ist eine Mischung aus Allgemeinwissen, Angebotsbeschreibung, technischen Daten usw.
Auch wenn im Kaufvertrag deiner Mikrowelle nicht steht, dass du da keinen Hamster drin trocknen sollst, kann man davon ausgehen, dass das klar ist. Und wenn es nicht klar ist, steht es eben in der Bedienungsanleitung.
Gaia hat auf vielen Kanälen den Anschein erweckt, dass das AuKW mehr Energie abgibt als es verbraucht. Darauf kann man sie festnageln.
Der Kaufvertrag regelt den Kauf, nicht die zugesicherten Eigenschaften.