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Auftriebskraftwerk

56.068 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:21
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Hier kann man tatsächlich dem Werbeversprechen erliegen, aber nicht bei einem Quasi-Perpetuum Mobile. Jedem Besteller wird abverlangt werden dieses Spiel mit Leichtigkeit hinterschauen zu können. Jeder Hauptschüler hat darüber sogar eine Prüfung abgelegt.
Gaia/Rosch haben immer behauptet:

Das Auftriebskraftwerk (Kinetic Power Plant) ist kein geschlossenes System. Es wirken mehrere Faktoren mit. Die Energie wird in eine andere Form umgewandelt (hydrostatisches Paradoxon, Boyle-Mariotte). Deshalb widerspricht es nicht dem Energieerhaltungssatz der Mechanik "Proell effect" und ist auch kein "Perpetuum Mobile".

Das "Wie" des Funktionierens ist unser Patent und bleibt unser Betriebsgeheimnis ... Dass unser Kraftwerk funktioniert, können Sie bei einem Besuchstermin vor Ort live erfahren. Als Wirtschaftsunternehmen bitten wir um Verständnis, dass wir nur qualifizierte Anfragen bearbeiten.



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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:21
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:In der Schweiz ist das so, in europäischen Staaten jedoch nicht.
Wenn das so wäre dann wäre auf einem Schlag die komplette ESO-Szene mit ihren ganzen Wässerchen, Amuletten und Cremchen illegal. Glaub ich nicht.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:21
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:@pluss
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
Mann sollte schon alles lesen:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.



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29.08.2015 um 20:23
@delta.m
Gaia/Rosch haben immer behauptet:

Das Auftriebskraftwerk (Kinetic Power Plant) ist kein geschlossenes System. Es wirken mehrere Faktoren mit. Die Energie wird in eine andere Form umgewandelt (hydrostatisches Paradoxon, Boyle-Mariotte). Deshalb widerspricht es nicht dem Energieerhaltungssatz der Mechanik "Proell effect" und ist auch kein "Perpetuum Mobile".

Das "Wie" des Funktionierens ist unser Patent und bleibt unser Betriebsgeheimnis ... Dass unser Kraftwerk funktioniert, können Sie bei einem Besuchstermin vor Ort live erfahren. Als Wirtschaftsunternehmen bitten wir um Verständnis, dass wir nur qualifizierte Anfragen bearbeiten.
DAS könnte ein Ansatz sein, das stimmt.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:23
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn das so wäre dann wäre auf einem Schlag die komplette ESO-Szene mit ihren ganzen Wässerchen, Amuletten und Cremchen illegal. Glaub ich nicht.
Wikipedia: Betrug (Schweiz)#Arglist


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29.08.2015 um 20:24
@pluss
und auch in diesem Absatz geht die Rechnung nicht auf, -->"erwarten kann"


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:28
@pluss
Das ist schon klar, nur warum bestellt ihr dann nicht um Beiser danach zu schröpfen?
Ich glaube nicht das ein Richter Verständnis hat für das Aufbrummen eines Quasi-Perpetuum Mobile, nicht im Vollen Umfang, ich nenn es der Einfachheit halber mal so, obwohl ROSCH wohl ausgefeiltere Formulierungen benutzt.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:30
Bei einer Bestellung muss man anzahlen...dieses Geld wäre futsch...da viele noch ihr Geld zurück verlangen werden.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:31
Du scheinst die Artikel nur zu überfliegen. Lese sie mal im Ganzen, und vor allem versuche sie zu verstehen. Du kannst aber auch gerne mal deine Aussagen mit quellen belegen. Das halte ich zumindest für angebracht weil deine Kommentare suggerieren das GAIA sich rechtlich korrekt verhält.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:@pluss
und auch in diesem Absatz geht die Rechnung nicht auf, -->"erwarten kann"
Kann es sein, das du Verständnissprobleme hast?
Die Idee hinter dieser zusätzlichen Forderung ist, dass strafrechtlich nicht geschützt werden soll, „wer sich mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit selbst hätte schützen“



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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:31
Ja, das Geld wäre futsch, egal ob man Anzahlung oder Vollzahlung hat.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:32
@pluss
Nee, du? dein Zitat gilt für die Schweiz, mein comment für das was drunter steht.

edit: für deinen ersten Link! 434 Sachmangel, hast gepostet während ich schrieb, ich hab nicht aktualisiert.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:34
@behind_eyes, wenn du diskutieren möchtest, dann solltest du auch die Beiträge lesen:
Zitat von plusspluss schrieb:In der Schweiz ist das so, in europäischen Staaten jedoch nicht.



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29.08.2015 um 20:35
Dann erklär mal warum die ESO-Szene hierzulande nicht illegal ist.

Und warum es keine Protestbestellungen gibt um Beiser in den Ruin zu treiben.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:38
Warum sollte ich?

Untermauere doch lieber deiner Behauptungen mal mit Gesetzestexten.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 20:57
Ich versuche es mal einfacher:
Bei Geschäften die nur zu einfachen "Schäden" (kleine Geldbeträgen, kein Gesundheitsfolgen) kommt es zu Vertragsnichterfüllung (fehlende Funktion) und man kann zuerst auf Besserung pochen, dann in angemessener Zeit auf Vertragsauflösung (Geld zurück) verlangen. Klappt das nicht, Anzeige (u.A. wg. Betrug), Schadensersatz.
Das kann nur der geschädigte Vertragspartner machen.
Die Justiz wird aktiv:
- wenn es viele gelagerte Fälle gibt, dann wird auch direkt wegen Betrug ermittelt
- wenn es um massive Summen geht
- wenn es zu Gesundheitsschäden kommt
- wenn in der Aktion auch noch Steuern hinterzogen werden

Das sind die Gründe warum die Eso Szene hier nicht für illegal erklärt werden kann, es muss in jedem einzelnen Fall entschieden werden ob es zu einem Vertragsbruch kam...bei der Anzahl von Tahiti Noni, Knoblauch Pillen, Globuli, Erkältungstee usw. Wer vage bleibt und brav steuern zahlt, hat überhaupt nichts zu befürchten.

Bei dem AuKW wird es zu Anzeigen kommen wenn (aufgrund der Ausgaben) die eher letzteren ihr Geld nicht mehr bekommen werden...aktuell habe ich das Gefühl wer hartnäckig (mit Anwalt) sein Geld will, kriegt es. Der Topf müsste jetzt aber kleiner wie die Summe der Ansprüchen sein...da wird es lustig.
Ich hoffe diese Eso FE Euphorie wandelt sich in einem Taifun.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 21:31
@behind_eyes
Die verkaufen an End-Kunden. Blöde End-Kunden werden umfangreich geschützt. Werbeaussagen auf den Webseiten des Verkäufers zählen mit zum Kaufvertrag. Hier stehen dann die fulminaten Eigenschaften des AuKW. Der einzige Knackpunk könnte sein, die kaufen kein fertiges Gerät, die bauen das erst selbst unter Anleitung auf. Könnte damit ein Werkvertrag sein. Da gelten dann andere Regeln. Müsste man im BGB wühlen.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 21:37
Zitat von schrauber2schrauber2 schrieb:Könnte damit ein Werkvertrag sein.
Iss aber nicht ernst gemeint, oder?
Zitat von schrauber2schrauber2 schrieb:Da gelten dann andere Regeln.
Die Regeln, die im Kaufvertrag stehen.
Zitat von schrauber2schrauber2 schrieb:Müsste man im BGB wühlen.
Viel Vergnügen. Lass es mich wissen, wenn du fündig geworden bist.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 21:52
@Casa_blanca
Nein, ich werde nicht wühlen, interessiert mich nicht wirklich, da es mich nicht betrifft.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 21:56
@behind_eyes
warum bestellt ihr dann nicht um Beiser danach zu schröpfen?
[...]
Ja, das Geld wäre futsch
[...]
Dann erklär mal [...] warum es keine Protestbestellungen gibt um Beiser in den Ruin zu treiben.
Sorry, aber das liest sich, als würdest du nicht mal deine eigenen Aussagen verstehen.


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Auftriebskraftwerk

29.08.2015 um 21:57
Zitat von schrauber2schrauber2 schrieb:Nein, ich werde nicht wühlen
Schade. Erstens ist das BGB das deutsche Buch, das hat ja mal überhaupt keine Bedeutung im Hinblick auf den Verein Gaia und die Käufer.

Zweitens hab ich extra für dich die österreichische Variante gesucht. Naja, vielleicht magst dich ja doch durchquälen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622


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