Auftriebskraftwerk
07.10.2014 um 21:51
OK - jetzt kann es raus
Ich habe meine Vertrag mit Gaia bezüglich des AuKW am 29.09.2014 per Einschreiben mit Rückschein, interner Kontaktanfrage und per email gekündigt. Beinhaltete auch eine späteste Rückzahlungsfrist 31.10.2014.
Am 30.09. waren 2 interne Kontaktanfragen und die Kontaktanfrage bezüglich Kündigung gelöscht (konkludente Handlung)
Eine freundliche Nachfrage vom 30.09.bezüglich der Löschung wurde geleichermßen freundlich am 02.10. beantwortet
Am 05.10.hatte ich noch keine offizielle Bestätigung meiner Kündigung und habe diese per Kontaktanfrage incl. Rückzahlungstermin - freundlich erbeten.
Antwort kam am 06.10. incl. Rückzahlungstermin 07.10. für meine Anzahlung
und wurde mir auch heute 7.10. auf meinem Konto gutgeschrieben:
GUTSCHRIFT
GAIA ....(Adresse)
Ruckerstattung Anzahlung AuKW
(Kontaktanfrage ist ein System, bei dem emailverkehr verschlüsselt und nur über die webseite erfolgen soll)
Auszug aus meinem Kündigungsschreiben:
Begründungen
1. Es wird sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, unter den mir bei dem Besuch der Klagenfurter Messe bekanntgewordenen Bedingungen, das Kraftwerk auf meinem Grundstück zu installieren
2. Meine das AuKW betreffenden Anfragen am 16.09.2014 und am 22.09.2014 über „Kontakt“ gesandten Anfragen wurden bis heute nicht beantwortet.
3. Die absolut intransparente Vorführung des AuKW in Klagenfurt hat mich überhaupt nicht überzeugt,
Es wurden zuviele widersprüchliche Aussagen von Horst getätigt, so z.B. 5kW garantierte Leistung, aber 100kWh/Tag Ertrag (5 x 24 = 120 ???).
Die 2Ah Pufferbatterie wurde verschwiegen – deren Kapazität wäre vollkommen ausreichend, die fehlende Energie für die Laufzeit von 10 – 15min zu liefern.
Die Starterbatterie war nicht sichtbar außerhalb des Schaltschranks, ob diese wirklich abgeklemmt wurde, bleibt vollkommen fragwürdig.
4. Ich hatte erwartet, spätestens nach der „Bestellung“ detailliertere Informationen über das AuKW zu bekommen. Als DI verlasse ich mich nicht auf „Glauben“, Meine Nachrechnung der Anlage unter Berücksichtigung von Auftrieb, Rückstoß beim Befüllen der Tonnen unten mit Luft und Befüllen der Tonnen mit Wasser oben führen zu dem Schluss, dass noch nicht mal die Energie zum Betreiben der Kompressoren zusammenkommt. Dabei wurden noch nicht einmal irgendwelche Verluste berücksichtigt.
5. Ich bin von 10 – 20 Prototypanlagen ausgegangen.
Unter dieser Bedingung wäre es ggf. noch möglich gewesen, die Anlagen ohne umfassendes CE Kennzeichen in den Verkehr zu bringen und jeweils Einzelnachweise zu erbringen.
In Klagenfurt wurde von 500 Anlagen gesprochen. Gaia kann sich durch einfache Erklärung nicht aus der Pflicht stehlen, als „In Verkehrbringer“ ein CE Zertifikat gemäß EU-Gesetzgebung zu liefern.
So ist für eine CE Kennzeichnung in Abhängigkeit der Aufbauart z.B. ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen. In diesem sind u.a. Erdbebensicherheit, Windlasten, Schneelasten etc. zu berücksichtigen. Bei einem Außenkamin mit CE Kennzeichen werden genaue Angaben zur Montage des Außenkamins mitgeliefert, unter denen das CE Kennzeichen gültig ist, werden diese Anforderungen nicht eingehalten, ist es unzulässig, diesen Kamin zu installieren und zu betreiben.
Ich kann nicht erkennen, dass Themen, wie Erdung, Potentialausgleich, Blitzschutz und ggf. kathodischer Schutz (bei unterirdischem Einbau) auch nur annähernd in Betracht gezogen wurden.
6. In Anbetracht, dass die bekannten Untersuchungen der Belgrader Anlage zu dem Schluss kommen, dass der „OU-Effekt“ nur durch einen OU-Generator erklärbar wäre, andererseits in Klagenfurt strikt verkündet wurde, dass der Generator kein OU-Generator ist und 97% Wirkungsgrad haben wird, muss ich davon ausgehen, dass das Gaia AuKW nicht funktionieren wird.
Ich werde trotzdem weiterhin Mitglied von Gaia bleiben, lehne jedoch ausdrücklich ab, für eventuelle Schadenersatzforderungen aus dem AuKW mit zu haften.
Resumee: Ich kann zu mindest in diesem meinem Fall keinerlei Probleme bei vorzeitigem Rücktritt erkennen.
OK jetzt ist es raus - verzeiht, dass ich das nicht früher mitgeteilt habe. Ich wollte diesen Prozess gänzlich ungestört von net-Diskussionen ablaufen lassen.
Nebenbei bemerkt hätte jeder, der meine Argumentationen gelesen hat, herauslesen können, dass ich längst auf dem Absprung war.
Übrigends ist das Ende der Bestellmöglichkeit auf unbestimmte Zeit verlängert, weil bisher nur ~120 statt 500 Anlagen bestellt wurden. Das bedeutet jedoch auch, dass durch das Fehlen dieses Termins ein Rücktritt derzeit jederzeit möglich ist. Derzeit steht nur die Rücktrittsklausel wie folgt drin:
RÜCKTRITT: Sollte sich bei der Besichtigung des 5kW Serienmusters (so wie es später ausgeliefert wird)
herausstellen, das das Kraftwerk nicht meinen Vorstellungen entspricht, kann ich zu diesem Zeitpunkt vom
Kauf zurücktreten und erhalte die volle Anzahlung zurück. Das Serienmuster wird nahe Köln in Deutschland
errichtet.
Die Vorstellungen sind da nicht definiert - bei mir passt es vom Platz/Aufbau nicht - damit schon erfüllt.
Macht euch nen Reim draus ... (ihr müßt nicht alles verstehen, was ich im moment mache - nachträglich werdet ihr es verstehen)
LG jogi