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Auftriebskraftwerk

56.068 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 12:41
@fritzchen1

Also, ich bin kein Jurist, hab nur eine kaufmännische Ausbildung.
Geier sitzt in Österreich und hier ist das definitiv möglich. Inwiefern er EU-rechtlich Möglichkeiten gibt, weiß ich nicht, zumal ich mit dieser Materie schon sehr lang nix mehr zu tun habe.

Fakt ist, dass es nach österreichischem Recht möglich ist, die Gewährleistung auszuschließen.

Das Ganze ist ein durchaus ausgeklügeltes System. Rosch hätte auch die fertigen Teile liefern können, dann wären die haftbar. So fallen aber nur die Einzelteile unter Garantie und nicht das Kraftwerk als Ganzes. Die Blechbehälter, Ketten und der ganze Klimbim, das dürfte nicht das Problem sein, dass es da Mängel gibt.

Man muss das Anmeldeformular lesen und verstehen. Das dürfte sich bei den zukünftigen Kraftwerksbesitzern arg in Grenzen halten, das Verstehen.

Klar kann man den Geiern arglistige Täuschung vorwerfen, gibt genügend öffentliche Videos, die Homepage, etc., die "Überschuss" versprechen.

Nur müssen sich die Leute dann erst finden, die erkennen, dass sie über den Tisch gezogen worden sind und eventuell rechtliche Schritte einleiten.

Aber, ehrlich, wer wird dafür noch die notwendige Kohle haben, nachdem alle das Geld für ein unnützes Ding beim Fenster hinausgeworfen haben.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 12:48
Noch ein wichtiger Punkt (denke ich): Bei der Anmeldung handelt es sich um ein Anmeldeformular für einen Workshop, nicht um ein Kaufvertrag. D.h. Gegenstand der Vertragserfüllung ist der Workshop und nicht das Auftriebsgedöns. Wenn der Workshop irgendwelche Leistungen nicht bringt, ist das eine Sache für den Rücktritt, ansonsten aber nicht.

Gruß Rudi


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 12:50
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Bei einem Kommissionsgeschäft läßt sich die Gewährleistung (Garantie ist etwas anderes) durch den Kommissionär ausschließen und das hat Geier mit diesem Satz gemacht. Rechtlich möglich.
Rosch gegenüber GAIA, nicht aber GAIA gegenüber dem Endverbraucher.

Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren. Kannst den/die §§ aus dem österreicheschen Recht benennen/zitieren @Casa_blanca?


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 12:51
Zitat von RudiWRudiW schrieb:Noch ein wichtiger Punkt (denke ich): Bei der Anmeldung handelt es sich um ein Anmeldeformular für einen Workshop, nicht um ein Kaufvertrag.
Irrtum. Mit der Anmeldung zum Workshop und der Bezahlung des Betrages von 2 400 Euro ist der Vertrag zustande gekommen.


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29.09.2014 um 12:57
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Rosch gegenüber GAIA, nicht aber GAIA gegenüber dem Endverbraucher.
Also, wenn es sich wirklich um ein Kommissionsgeschäft handelt, dann zwischen Geier und den Käufern.
Rosch wäre in dem Fall nur der Kommittent.

Müsst ich im Handelsrecht nachlesen, weiß nicht, ob ich da fündig werde.

Glaubs mir, die Gewährleistung läßt sich bei so nem Geschäft wirklich in den Geschäftsbedingungen ausschließen.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 13:03
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Müsst ich im Handelsrecht nachlesen, weiß nicht, ob ich da fündig werde.

Glaubs mir, die Gewährleistung läßt sich bei so nem Geschäft wirklich in den Geschäftsbedingungen ausschließen.
Tut mir leid, ich bin Atheist, hab es mit glauben also nicht so ;)
Und was bitteschön hat der Endverbraucher mit dem HGB zu tun?


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 13:10
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Irrtum. Mit der Anmeldung zum Workshop und der Bezahlung des Betrages von 2 400 Euro ist der Vertrag zustande gekommen.
Ich denke ich werde erst mal die 2400 in ein autarkes freie Energie Solarkraftwerk stecken. Da kann ich wenigsten wenn haftbar machen wenn da nichts Zählbares bei rum kommt.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 15:27
@pluss
tja was könnte HGB, Kaufverträge und co wohl mit den Ansprüchen des Endverbrauchers zu tun haben.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 15:40
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:tja was könnte HGB, Kaufverträge und co wohl mit den Ansprüchen des Endverbrauchers zu tun haben
Erkläre du es mir @Fedaykin.
Man sollte hier schon unterscheiden zwischen Verbraucher und Kaufmann/Unternehmer. Für den Verbraucher regelt das BGB Rechtsgeschäfte, für Kaufmann/Unternehmen zusätzlich das HGB.

@Casa_blanca, in Österreich verhält es sich mit der Gewährleistung wie in der BRD. Zitat:
"Wer muss das Vorliegen eines Mangels beweisen?
Kommt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer bzw. Werkbesteller beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt zumindest dem Grunde nach vorhanden war."


Für eine Garantie (und eine solche gibt die GAIA mit: "Garantier 5kW netto" gilt:

"Unter einer Garantieerklärung (häufig nur Herstellergarantie) versteht man eine verschuldensunabhängige Zusage, dass eine Sache bzw. ein Werk eine bestimmte Zeit lang jedenfalls die vereinbarten Eigenschaften behält"
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Gewaehrleistung/Garantie/Schadensersatz/Haftung/Gewaehrleistung_und_Konsumentenschutz_-_Allgemeiner_Ueberb.html (Archiv-Version vom 22.02.2015)


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29.09.2014 um 15:47
@jogi54

also zu dir fällt mir wirklich nichts mehr ein : \ ich denke das du ein netter kerl bist,der mit viel enthusiasmus (und einer eventuel immer mehr sinkenden hoffnung) bei der sache ist.

den startschuss für beleidigungen hättest du dabei aber nciht geben müssen.die trolle hier im forum sind zwar dem qeg,dem keshe-reaktor und auch dem auftriebskraftwerk gegenüber kritisch eingestellt aber das nicht ohne grund. wenn du den ganzen thread gelesen hättest würdest du merken das diese trolle hier ganz und gar nicht nicht begeisterungsfähig sind. sonst hätte sich kaum einer in einem forum das allmystery heisst anngemeldet.

was einen beim auftriebskraftwer halt zwingend auffallen muss sind:

-das verstrickte vertragskonzept der firmen geier und rosch

-die vorgehnsweise bei der vermarktung

-einfachste physik die fehlinterpretiert wird

-die vergangenheit der besagten firmen --zu lesen hier --> http://gaia.ws1.eu/kurz.php

-die repräsentativen herren der beiden firmen, die mit inkompetenz nur so hausieren gehen

-kaum aufsehen in der öffentlichkeit (weil den meisten schon klar ist was es damit auf sich hat)

also jogi...lass uns freunde bleiben und denk noch mal haarscharf nach.geier ,die blase an der ferse des fortschrittes....rosch der bremsklotz am siegeswagen der nation..


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 16:41
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Und was bitteschön hat der Endverbraucher mit dem HGB zu tun?
Das HGB heißt jetzt bei uns Unternehmensgesetzbuch. Tja, was hat das Ganze mit dem Unternehmensgesetz zu tun? Am Besten du liest dir unteren Link durch.

Es gibt eigentlich nicht viele Möglichkeiten, unter welchen Geier handelt. Die Formulierungen im Anmeldeformular lassen nicht sehr viel mehr zu, als dass es sich um ein Kommissionsgeschäft handelt.

Ob es tatsächlich so ist - keine Ahnung.
Es gibt zwar noch ein paar kleine Unterschiede bei den Kommissionsgeschäften, aber im Großen und Ganzen müsste es hinkommen.


https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Gesellschaftsrecht/Unternehmensrecht/Gesellschaftsformen/Der_Verein_als_Unternehmer.html
Für eine Garantie (und eine solche gibt die GAIA mit: "Garantier 5kW netto" gilt:
Davon steht ja (leider) im Vertrag nix :(

Die Geier wissen ganz genau, was sie tun.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 16:56
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Davon steht ja (leider) im Vertrag nix :(
Das muss auch nicht explizit im Vertrag stehen.
Die Aussagen (Garantiert 5kW netto) von GAIA, ist als zugesicherte Eigenschaft zu bewerten.
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Das HGB heißt jetzt bei uns Unternehmensgesetzbuch.
Du unterscheidest leider wieder nicht zwischen Endverbraucher und Unternehmer.
Dem Endverbraucher kann es völlig egal sein welche vertragliche Regelung zwischen Rosch und GAIA besteht, oder eben nicht besteht. GAIA verkauft ein AuKW mit 5kW netto Nutzleistung. Punkt.

Wenn du bei Aldi einen Erdbeerjoghurt kaufst, und dieser nach Banane schmeckt, kannst du auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen. Aldi kann, darf und wird dich nicht an den Hersteller verweisen, denn mit dem hast du nichts zu tun.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:04
Zitat von plusspluss schrieb:Die Aussagen (Garantiert 5kW netto) von GAIA, ist als zugesicherte Eigenschaft zu bewerten.
Normalerweise gelten im Geschäftsleben auch mündliche Zusagen, ja. Schwierig wird es, wenn sich im Vertrag davon nix wieder findet.
Zitat von plusspluss schrieb:Du unterscheidest leider wieder nicht zwischen Endverbraucher und Unternehmer.
Doch, tu ich. Hast dir meinen Link gelesen? Gaia ist in dem Fall der Unternehmer, die Mitglieder sind die Konsumenten.
Die einzige Konstruktion, wo Haftung und Gewährleistung per Vertrag ausgeschlossen werden darf und kann, ist dieses Kommissionsgeschäft.
Zitat von plusspluss schrieb: Aldi kann, darf und wird dich nicht an den Hersteller verweisen, denn mit dem hast du nichts zu tun.
Aldi (unser Hofer) ist welche Gesellschaftsform? Muss ich nachsehen. Auf jeden Fall keine, wo die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

Edith: Hofer ist ne Kommanditgesellschaft.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:10
Ich bin da sicher nur blutiger Laie, aber nach meiner Rechtsauffassung sind ie 5KW seitens GAIA nur dann eine zugesicherte Eigenschaft, wenn diese im Vertrag auftauchen und das tun sie nicht.

Der Vergleich mit Aldi hinkt für mich deshalb, weil Aldi in diesem Fall keinen Erdbeerjoghurt verkaufen würde, sondern einen Becher, mit dem man sich seinen eigenen Joghurt zusammenrühren kann. Wonach der schmeckt, steht aber nirgendwo. Nur im Internet bei Aldi findet sich ein Hinweis, dass es sich dabei um Erdbeergeschmack handelt. Ich glaube dann nicht, dass man den Joghurt dann zurückgeben kann.

Gruß Rudi

p.s. wir haben uns aber alle lieb, gelle ?


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:15
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Doch, tu ich. Hast dir meinen Link gelesen? Gaia ist in dem Fall der Unternehmer, die Mitglieder sind die Konsumenten.
Da habe ich eine völlig andere Rechtsauffassung als du. Der Konsument, hier das GAIA-Mitglied, ist Endverbraucher. Bisher vertrat auch ich die Ansicht, das es als Mitglied des Vereins GAIA, möglicherweise rechtlich anders zu bewerten sei. Das war ein Irrtum meinerseits. Die Rechtssprechung (BRD) ist da recht eindeutig, sofern der Verein eine gewisse Größe erreicht hat.
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Aldi (unser Hofer) ist welche Gesellschaftsform? Muss ich nachsehen. Auf jeden Fall keine, wo die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.
Irrelevant, der Endverbraucher kauft bei einem gewerbetreibenden. Die Rechtsform des Gewerbes spielt keine Rolle.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:21
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Irrelevant, der Endverbraucher kauft bei einem gewerbetreibenden. Die Rechtsform des Gewerbes spielt keine Rolle.
Doch, genau um die Rechtsform und deren Möglichkeiten geht es.

Geier macht nichts außer vermitteln. Damit haben sie die Legalität, Haftung und Gewährleistung gegenüber dem Kunden auszuschließen.

Ehrlich, ich fress einen Bartwisch, wenn ich irre.
Zitat von plusspluss schrieb: Die Rechtssprechung (BRD) ist da recht eindeutig, sofern der Verein eine gewisse Größe erreicht hat.
Hier gilt österreichisches Recht.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:25
es gilt was im vertrag steht, wenn dort keine zusage auf 5kw ou versprochen werden was willst einklagen?
prospekthaftung weil gaia schöne bunte bilder gemalt hat dass es einen überschuss gibt?


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:27
@pluss
Du gibst uns hoffentlich sofort Bescheid, wenn sich was mit dem Termin am 05. ergibt? Nicht, dass ihr das alles per PM im OU-Forum ausmacht.

Gruß Rudi


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:36
Zumindest in Deutschland gilt folgendes (und ich gehe eigentlich stark davon aus, dass das in Österreich ähnlich ist):
Zu der üblichen Beschaffenheit von Waren gehören auch Eigenschaften, die in öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, eines beauftragten Dritten oder in der Kennzeichnung oder Produktbeschreibung der Ware genannt werden (Werbung).

(Wikipedia -- Mangel (Recht))
Ich bezweifle sehr, dass sich das im Grundsatz über die Konstruktion Bausatz/Workshop aushebeln lässt.


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Auftriebskraftwerk

29.09.2014 um 17:41
wollen wir wetten abschliessen? 5er einsatz :)


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