Widerstand - sinnvoll oder zwecklos?
12.07.2009 um 14:43@skep
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
DAS grenzt z. B. SEHR deutlich gewisse "Meinungen" aus, die dann eben nicht als Meinungsfreiheit verteidigt werden können. Rassismus, Holocaustleugnung und dergleichen verletzt die Rechte, die verfasungsgemäße Ordnung und auch das Sittengesetz.
Und da die Präsentation rechtsradikaler Thesen im www bereits augenfällig und für die meisten jungen Menschen kaum noch erkennbar ist, bin auch ich in diesem Bereich für strikte Verbote.
Man kann ja hier im Form schon erkennen was derartige Propaganda anrichtet.
skep schrieb:Das sehe ich ebenfalls als ernste Gefahr,denn diese Leute versorgenGrundgesetz Artikel 2, 1
unter anderem diejenigen mit Argumenten,denen das Netz schon lange
ein Dorn im Auge ist.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
DAS grenzt z. B. SEHR deutlich gewisse "Meinungen" aus, die dann eben nicht als Meinungsfreiheit verteidigt werden können. Rassismus, Holocaustleugnung und dergleichen verletzt die Rechte, die verfasungsgemäße Ordnung und auch das Sittengesetz.
Und da die Präsentation rechtsradikaler Thesen im www bereits augenfällig und für die meisten jungen Menschen kaum noch erkennbar ist, bin auch ich in diesem Bereich für strikte Verbote.
Man kann ja hier im Form schon erkennen was derartige Propaganda anrichtet.