@dh_awake lol ... you make my day ... tatsache ist, dass die von dir selbst bemühte rule 1002 keinen zeitstempel oder vergleichbares verlangt. tatsache ist ebenso, dass bei der anwendung der von dir selbst bemühten rule 1002 von schriftlichen zeugnissen absehen werden kann, selbst wenn sie existieren. siehe das zitat aus einem kurzkommentar der cornell law school ... aber wahrscheinlich hast du von jura mehr ahnung, als wir alle ...
also
@dh_awake über welche juristischen erkenntnisquellen verfügst du, die deine ansicht stützen, dass ein original nur das ist, dass einen zeitstempel trägt?
darüberhinaus erlaubt rule 1003 ausdrücklich kopien, wenn sichergestellt ist, dass sie dem original entsprechen odere aus diesem/von diesem stammen:
zitat:
if the counterpart is the product of a method which insures accuracy and genuineness und wenn kein ernstlicher zweifel daran besteht, ist es für den prozess verwendbar und fällt unter rule 1003. so z.b.: Myrick v. United States, 332 F.2d 279 (5th Cir. 1964); Johns v. United States, 323 F.2d 421 (5th Cir. 1963); Sauget v. Johnston, 315 F.2d 816 (9th Cir. 1963). sogar teile oder ausschnitte sind zulässig, siehe hier: United States v. Alexander, 326 F.2d 736 (4th Cir. 1964)