Nexuspp schrieb:Und nun hätte ich von dir gerne eine verbindlich Antwort zu MEINER Frage.
Ich habe dir bereits geantwortet
Debunker schrieb:Wenn ein Täter eine Anschlag ankündigt, impliziert das "Täter", dass die Person strafrechtlich relevant ist, die Antwort wäre in dem Fall ja, obwohl ich nicht den Paragraphen kenne, wegen dem man ihn verurteilen kann.
Wenn es kein Täter ist, also eine unbekannte Person, würde ich ihn schnappen lassen und zum Psychologen überweisen.
Wenn du es noch genauer willst, musst du mir vorher sagen was du mit Schuldig meinst.
Schuldig im Sinne von ein Video gepostet?
Schuldig im Sinne von ein Verbrechen angekündigt?
Schuldig im Sinne von psychischer Störung?
Vll. antwortest du mir mal, ich präzisiere die Frage auch damit es keine Missverständnisse gibt:
Eine unbekannte Person kündigt einen Selbstmordanschlag via Youtube-Video an.
Würdest du diese Person dann verurteilen, wenn ja wegen was?
Fallerweiterung:
Die Person vollzog die Tat kurz nach der Veröffentlichung des Videos, was bedeutet, man hätte es nichtmehr verhindern können.
Wäre diese Person dann schuldig?
(Meine Antwort dazu: "natürlich, nur kann man ihn nichtmehr verurteilen, da er tot ist")
Bist du so gnädig auch mal zu Antworten, oder bist du mehr der Fragesteller?
Wenn ja, wieso bin ich für dich so interessant?