Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
27.08.2013 um 16:24Commonsense schrieb:Auf infowars steht es wohl soAuf Infowars habe ich's auch nicht gefunden. Und die meisten Beiträge sind namentlich gezeichnet, und da schreibe ich Aussagen dann doch dem Autor zu und nicht Alex Jones.
hawaii schrieb:Kennst Du alle seine (öffentlichen) Behauptungen?Schriftlich findet sich nichts dazu.
Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
27.08.2013 um 16:26Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
27.08.2013 um 16:30Joy Lo Dico hat vermutet, dass er aufs 2013er Treffen kommen könnte:
Paul Joseph Watson munkelt, dass es ein Treffen zwischen Obama und Hillary Clinton am Rande des 2008er Treffens gegeben haben könnte:
Mehr gibt infowars nicht her.
Link deaktiviert (unerwünschte Quelle)
Paul Joseph Watson munkelt, dass es ein Treffen zwischen Obama und Hillary Clinton am Rande des 2008er Treffens gegeben haben könnte:
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Mehr gibt infowars nicht her.
Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
27.08.2013 um 16:34Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
27.08.2013 um 19:07Auch wenn habiba nicht mehr bei Allmy ist, zur Interpellation von Oskar Freysinger beantwortet:
Also ganz unspektakulär, wie zu erwarten.
http://www.allmystery.de/themen/gg43865-225#id10273132
Antwort des Bundesrates vom 21.08.2013Quelle: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20133545
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) pflegt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine Vielzahl von internationalen Kontakten sowohl mit Repräsentanten des öffentlichen Sektors als auch mit Wirtschaftsvertretern. Diese Kontakte dienen dazu, aus erster Hand Informationen über die aktuelle Wirtschaftslage und die Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten. Die entsprechenden Treffen mit internationalen Meinungsführern sind als sinnvoll und nützlich zu beurteilen. Bei der Bilderbergkonferenz im Konkreten geht es ausschliesslich um einen Dialog über aktuelle Themen. Es werden weder keine Beschlüsse gefasst.
Der Bundesrat sieht keinen Anlass, in diesem Zusammenhang weitere Abklärungen zu treffen oder Empfehlungen an die Adresse der SNB zu richten.
Also ganz unspektakulär, wie zu erwarten.
Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele
08.09.2014 um 19:54Dieser Beitrag wurde im Thread "Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele" sowie in "Wikileaks Sammelthread" gepostet.
Ich habe keine Lust in diesen vielen Seiten nach dem Beitrag suchen, der die Veröffentlichung von einigen Bilderberge-Konferenz-Dokumenten von Wikileaks erwähnt hat, falls der vorhanden sein sollte.
Wenn jemand jedenfalls drüber schauen möchte, darf er sich gerne bedienen ->
Wie authentisch oder informationsreich diese Dokumente sind, konnte ich noch nicht überprüfen. Ich wollte es eher nicht, zum teil keine Lust, zum teil die Schule... Wenn aber jemand Lust und Zeit haben sollte, kann er ja erwähnenswertes hier preisgeben.
->https://search.wikileaks.org/search?q=bilderberg
Ich habe keine Lust in diesen vielen Seiten nach dem Beitrag suchen, der die Veröffentlichung von einigen Bilderberge-Konferenz-Dokumenten von Wikileaks erwähnt hat, falls der vorhanden sein sollte.
Wenn jemand jedenfalls drüber schauen möchte, darf er sich gerne bedienen ->
Wie authentisch oder informationsreich diese Dokumente sind, konnte ich noch nicht überprüfen. Ich wollte es eher nicht, zum teil keine Lust, zum teil die Schule... Wenn aber jemand Lust und Zeit haben sollte, kann er ja erwähnenswertes hier preisgeben.
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Auf der Plattform WikiLeaks wurden insgesamt 244 ältere Dokumente der Bilderberger veröffentlicht. Damit ist zum ersten Mal ein Einblick in die Treffen möglich, die stets unter größter Geheimhaltung stattfinden.-> https://wikileaks.org/wiki/Category:Bilderberg_Group
Von Marco Maier
Ende Mai wollen sich die Bilderberger in Dänemark zu ihrer 62. Konferenz treffen. Die Teilnehmer und Themen sind zwar (noch) nicht bekannt, dennoch gibt es inzwischen eine Möglichkeit, sich über die Inhalte früherer Konferenzen bis in die 1980er Jahre zu informieren. Neben umfangreichen Teilnehmerlisten finden sich auf WikiLeaks sämtliche Protokolle zur Nachlese. Anhand der geleakten Dokumente wird deutlich, wie weitreichend der Einfluss dieser Gruppe in Wirklichkeit ist.
Angesichts der hochkarätigen Teilnehmerschar dieser Konferenzen, bestehend aus Politikern und Industriellen, Vertretern der Finanzindustrie und der akademischen Welt, sowie Mitgliedern diverser Adelsfamilien, ranken sich um diese Treffen wohl zu Recht erhebliche Bedenken. Immerhin haben diese Menschen auf die Tagespolitik und die wirtschaftlichen Entwicklungen einen erheblichen Einfluss.
->
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21.09.2014 um 19:31@CarlSagan
Möchte nicht zwingend eine Diskussion lostreten,
sondern nur die Fragen beantworten.
Die Inhaltspunkte, Anwesenheitslisten & Lokalitäten kann man auf deren Webseiten nachlesen und die Ziele scheinen hauptsächlich auf engere Zusammenarbeit zwischen der EU & USA, generell hauptsächlich die NATO-Staaten betreffend, ausgelegt zu sein.
Bei Interesse, der Wikipedia-Artikel wurde ausgearbeitet:
Wikipedia: Bilderberg-Konferenz
Möchte nicht zwingend eine Diskussion lostreten,
sondern nur die Fragen beantworten.
Interalia schrieb:Bin der Meinung, dass sie Einfluss haben, dort vor Ort auch Abkommen geschlossen werden, weiß aber sonst nicht mehr über das Ausmaß.
Ja, nichtsdestotrotz haben die Bilderberger erheblichen Einfluss.
CarlSagan schrieb:
Ich weiß nicht ob sie Einfluss haben und wenn ja, in welchem Ausmaß.
Eine andere Aussage kann ich dazu nicht treffen, da ich bisher keine stichhaltigen Nachweise gesehen habe, die eine gegenteilige Haltung untermauern würden.
Warum du glaubst, dazu eine definitive Aussage machen zu können, erschließt sich mir nicht. Warst du bei den Treffen dabei? Kennst du vielleicht die genauen Inhalte? Hast du Anhaltspunkte dafür, dass dort überhaupt so etwas wie Beschlüsse gefasst werden, die die Teilnehmenden Personen in ihren Ländern dann umsetzen?
Ich glaube, dass mit "Nein" beantworten zu können.
Aber das ist etwas für den Bilderberger-Thread.
Die Inhaltspunkte, Anwesenheitslisten & Lokalitäten kann man auf deren Webseiten nachlesen und die Ziele scheinen hauptsächlich auf engere Zusammenarbeit zwischen der EU & USA, generell hauptsächlich die NATO-Staaten betreffend, ausgelegt zu sein.
Bei Interesse, der Wikipedia-Artikel wurde ausgearbeitet:
Wikipedia: Bilderberg-Konferenz
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21.09.2014 um 19:34PS: Thread kann oder sollte in die Rubrik Politik verschoben werden.
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21.09.2014 um 19:48@Interalia
Interalia schrieb:Bin der Meinung, dass sie Einfluss haben, dort vor Ort auch Abkommen geschlossen werden, weiß aber sonst nicht mehr über das Ausmaß.Zwischenstaatliche Abkommen sind bei der UN zu registrieren, bis dahin sind sie schwebend unwirksam, d.h. man kann auf ihrer Grundlage keinerlei Ansprüche stellen. Wenn sie allerdings registriert werden ist es völlig egal, ob sie bei einem "Geheimtreffen" abgeschlossen wurden oder bei einem offiziellen, da sie dann öffentlich einsehbar sind.
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21.09.2014 um 19:54@Interalia
Detailliertere Infos dazu gibt eshttp://www.ub.fu-berlin.de/bibliothek/uneu/un_dok/unts/:
"Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen ... schließt, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht." (Art. 102 der UN-Charta)
Diese Sammlung internationaler Verträge wird vom Sekretariat der Vereinten Nationen betreut. Die Verträge werden in der United Nations Treaty Series in den Originalsprachen sowie in englischer und französischer Übersetzung publiziert. [...]"
Detailliertere Infos dazu gibt es
"Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen ... schließt, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht." (Art. 102 der UN-Charta)
Diese Sammlung internationaler Verträge wird vom Sekretariat der Vereinten Nationen betreut. Die Verträge werden in der United Nations Treaty Series in den Originalsprachen sowie in englischer und französischer Übersetzung publiziert. [...]"
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22.09.2014 um 10:07@geeky
geeky schrieb:Zwischenstaatliche Abkommen sind bei der UN zu registrieren, bis dahin sind sie schwebend unwirksam, d.h. man kann auf ihrer Grundlage keinerlei Ansprüche stellen.das ist so nicht ganz korrekt. vielmehr ist es so, dass, solange diese verträge nicht nach art. 102 absatz 1 registriert wurden, die vertragsparteien sich nicht vor einem un-organ auf diese berufen können (art. 102 absatz 2 - wörtlich: "No party to any such treaty or international agreement which has not been registered in accordance with the provisions of paragraph 1 of this Article may invoke that treaty or agreement before any organ of the United Nations." ). an der wirksamkeit dieser verträge an sich ändert dies jedoch nichts.
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22.09.2014 um 10:43@DoctorWho
Diese Verträge sind solange wirksam, bis eine der Vertragsparteien beschließt, sich nicht mehr daran zu halten. Was dann? Was ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten wert, gegen den man jederzeit folgenlos verstoßen kann?
Diese Verträge sind solange wirksam, bis eine der Vertragsparteien beschließt, sich nicht mehr daran zu halten. Was dann? Was ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten wert, gegen den man jederzeit folgenlos verstoßen kann?
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22.09.2014 um 10:48@geeky
verträge sind auch dann noch wirksam, wenn man gegen sie verstößt oder eine partei meint, sich nicht mehr an sie zu halten ... so richtig erschließt sich mir aber der sinn deiner worte nicht.
verträge sind auch dann noch wirksam, wenn man gegen sie verstößt oder eine partei meint, sich nicht mehr an sie zu halten ... so richtig erschließt sich mir aber der sinn deiner worte nicht.
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22.09.2014 um 11:02@DoctorWho
Wenn du mit jemandem einen Vertrag schließt, der sich aber nicht daran hält und du auch keine Instanz hast, vor der du die Vertragserfüllung einklagen kannst - würdest du dann von einem "wirksamen Vertrag" reden? Wenn er keine Wirkung entfaltet ist er nun mal nichts wert.
Wenn du mit jemandem einen Vertrag schließt, der sich aber nicht daran hält und du auch keine Instanz hast, vor der du die Vertragserfüllung einklagen kannst - würdest du dann von einem "wirksamen Vertrag" reden? Wenn er keine Wirkung entfaltet ist er nun mal nichts wert.
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22.09.2014 um 11:06@geeky
art. 102 abs. 2 besagt doch nur, dass sich die vertragsparteien vor un-organen nicht auf diese berufen können, soweit nicht die voraussetzungen des absatzes 1 vorliegen. davon losgelöst ist die frage, ob sie sich vor anderen organen oder gerichten auf diese berufen können. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
und natürlich bleibt ein vertrag so lange de jure wirksam, bis seine wirksamkeit de jure erlischt. das hat mit verstößen oder mangelnder durchsetzbarkeit von ansprüchen nichts zu tun.
art. 102 abs. 2 besagt doch nur, dass sich die vertragsparteien vor un-organen nicht auf diese berufen können, soweit nicht die voraussetzungen des absatzes 1 vorliegen. davon losgelöst ist die frage, ob sie sich vor anderen organen oder gerichten auf diese berufen können. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
und natürlich bleibt ein vertrag so lange de jure wirksam, bis seine wirksamkeit de jure erlischt. das hat mit verstößen oder mangelnder durchsetzbarkeit von ansprüchen nichts zu tun.
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22.09.2014 um 11:25@DoctorWho
Dann ist das also reine Augenwischerei und völlig unnötig?
"Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen ... schließt, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht."
btw: Wenn ein Vertrag de facto unwirksam ist, dann nutzt eine Wirksamkeit de jure niemandem. ;)
Dann ist das also reine Augenwischerei und völlig unnötig?
"Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen ... schließt, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht."
btw: Wenn ein Vertrag de facto unwirksam ist, dann nutzt eine Wirksamkeit de jure niemandem. ;)
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22.09.2014 um 11:29@geeky
er ist NICHT unwirksam, auch nicht de facto. man kann sich nur nicht vor einem un-organ auf diesen berufen, sofern die voraussetzungend es art. 102 abs. 1 nicht gegeben sind. wohl aber kann man sich ggf. vor anderen organen oder gerichten auf ihn berufen. darüber hinaus ist das schaffen der voraussetzungen hierfür wohl wirklich ein kinderspiel ...
er ist NICHT unwirksam, auch nicht de facto. man kann sich nur nicht vor einem un-organ auf diesen berufen, sofern die voraussetzungend es art. 102 abs. 1 nicht gegeben sind. wohl aber kann man sich ggf. vor anderen organen oder gerichten auf ihn berufen. darüber hinaus ist das schaffen der voraussetzungen hierfür wohl wirklich ein kinderspiel ...
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22.09.2014 um 11:55@DoctorWho
Erkläre deinen Standpunkt doch bitte mal an einem konkreten Beispiel:
Nehmen wir an, auf einer Bilderberg-Konferenz wird ein Geheimabkommen geschlossen, in welchem sich die teilnehmenden Politiker zu einem umfassenden Abbau von Handelshemmnissen in der nationalen Gesetzgebung verpflichten (um bei einem Beispiel aus dem Eröffnungsbeitrag zu bleiben).
Nehmen wir weiter an, die schweizer Politiker halten sich nicht an dieses Geheimabkommen, mit dem Effekt, daß auch die anderen Staaten diese Handelshemmnisse nicht abbauen, sondern erweitern - bis auf die USA, die weiter auf die Erfüllung des Abkommens pochen.
Wie wollen die dann dieses de facto unwirksame Geheimabkommen noch de jure retten?
Erkläre deinen Standpunkt doch bitte mal an einem konkreten Beispiel:
Nehmen wir an, auf einer Bilderberg-Konferenz wird ein Geheimabkommen geschlossen, in welchem sich die teilnehmenden Politiker zu einem umfassenden Abbau von Handelshemmnissen in der nationalen Gesetzgebung verpflichten (um bei einem Beispiel aus dem Eröffnungsbeitrag zu bleiben).
Nehmen wir weiter an, die schweizer Politiker halten sich nicht an dieses Geheimabkommen, mit dem Effekt, daß auch die anderen Staaten diese Handelshemmnisse nicht abbauen, sondern erweitern - bis auf die USA, die weiter auf die Erfüllung des Abkommens pochen.
Wie wollen die dann dieses de facto unwirksame Geheimabkommen noch de jure retten?
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