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Heute bei Kerner ist mal wieder Verschwörung angesagt. Der Text der Ankündigung variiert vom letzten mal:
Verschwörungstheorien -
Was ist dran an den verborgenen Botschaften?
War die Mondlandung 1969 nur eine Inszenierung? Ist Paul McCartney in Wirklichkeit tot und wurde durch einen Doppelgänger ersetzt? Steckte die USA hinter den Anschlägen vom 11. September 2001?
Verschwörungstheorien faszinieren die Menschen seit eh und je. Zu den historischen Ereignissen kursieren zahlreiche Legenden an die viele Leute glauben. Zu Recht?
Nicht alles zwischen Himmel und Erde ist wie es scheint. Manchmal ist das Unwahrscheinliche dann doch die Wahrheit. Was ist also dran an der Theorie, dass die Erde von innen hohl ist? Und sprüht die US-Regierung durch Flugzeugabgase Chemikalien in die Luft, um die Menschheit durch so genannte Chemtrails zu vergiften?
...mal schauen...
Kachelmann weist Unterlassungserklärung zurück. Storr geht wohl vor GerichtIch zitiere hier einfach mal den ganzen Text, damit Ihr nicht sauerer-schimmel.de anklicken müsst:
Jörg Kachelmann weist Abmahnung der Kanzlei Storr zurück
Wie wir berichtet hatten, unternimmt Herr Jörg Kachelmann den unschönen Versuch, diejenigen Menschen, die die Chemtrails am Himmel bemerkt haben, ins rechte Nazi-Eck zu stellen. Anlässlich unserer Kampagne “Tatbeitrag des DLR zu Umweltstraftaten am Himmel?” hat Herr Kachelmann in einer an Behörden, Parteien und anderen Organisationen sowie an einen Teilnehmer der Bürgerinitiative gerichteten Email geäußert, dass es die vorgenannten Empfänger bei Chemtrail-Anfragen entweder mit “Neonazis oder Verrückten” zu tun hätten und dass sich sogar eine Abwimmelantwort erübrige. In seiner Mail nahm Herr Kachelmann zudem Bezug auf ein youtube-video, in dem er behauptet, dass 80 Prozent der Menschen, die behaupten, es gäbe „Chemtrails“, Nazis seien. In diesem Video spricht er auch von „Chemtrail-Deppen“ und „Chemtrail-Idioten“. Die Anwaltskanzlei Storr mahnte daraufhin Herrn Kachelmann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers der Bürgerinitiative Sauberer Himmel ab. Herr Kachelmanns Anwalt wies den Unterlassungsanspruch zurück und setzte den Äußerungen von Herrn Kachelmann noch eins obendrauf, in dem er behauptete, dass “derartige Verschwörungstheorien unbelehrbarer Realitätsverweigerer, die in eine Schublade mit „Adolf Hitler lebt“ gehörten, oft tatsächlicher Ausdruck psychopathologischer Wahnvorstellungen von Menschen seien, die dringend in ärztliche Behandlung gehörten”. Ob dies auf den Teilnehmer der Bürgerinitiative zuträfe, könne der Anwalt jedoch nicht sagen. Jedenfalls seien die Äußerungen von Herrn Kachelmann von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies sieht Herr Rechtsanwalt Storr allerdings anders: Herr Kachelmann habe mit „Neonazis oder Verrückte“ ganz gezielt Schlagwörter benutzt, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik ausschließlich in der Herabsetzung der Person liegen und den Betroffenen als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausschließen sollen. Diese – zudem völlig substanzlose - Vorgehensweise sei ganz eindeutig nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Es werden daher nun die Gerichte entscheiden müssen, ob die verbalen Entgleisungen des Herrn Kachelmann von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Wohlgemerkt, das obige Zitat mit den Adolf und der psychopathologischen Wahhnvorstellung stammt von Kachelmanns Anwalt! ;-)
Und die Aussage, um die es ging, stammt aus einer CC-verbreiteten eMail inder sich ein Mitglied der Bürgerinitative angesprochen fühlte. Imho ein bischen dünn für eine verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Aber vor Gericht und auf hoher See...