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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 03:09
ohne stellung in dem konkreten fall beziehen zu wollen, möchte ich festhalten, dass ich für mich den konflikt zwischen den beiden parteien grob auf eine grundfrage reduzieren kann:
ist es für unsere gesellschaft billiger und zielführender, wenn man angeblich nicht mehr ganz angepasste menschen jeweils einzeln, durch herausreissen aus ihrem gesellschaftlichen kontext, und sogar durch isolation von den bisherigen bezugspersonen, in institutionen zwangsumerzieht, oder bringt dieses vorgehen nicht ein mehr ein mehr an symptomen bei allen mitgliedern, in dem fall der ganzen familie, hervor?

der familientherapeutische ansatz behandelt statt dem einen symptomträger das ganze familiengefüge, er zielt auf eine durch fachpersonen angestossene und angeleitete entwicklung aller ab. die folgekosten und folgekrankheiten hier sollen wesentlich niedriger sein, als bei modellen der entwicklung nur einer person durch fremdunterbringung.

bedeutende wissenschaftsplattformen haben zum teil eingeführt, dass die autoren, die bei ihnen publizieren, bekannt geben müssen, von wem sie gelder erhalten und in welchen abhängigkeiten sie stehen. von den eltern im fall antonia wird das ja bereits publiziert, sie sollen in einer institutionen und einrichtungen abwehrenden haltung verharren. angeblich stehen sie in beziehung zu diesen und jenen suspekten subkulturen oder randgesellschaften.

es wäre zu wünschen, dass man ähnliches von den richtern und anwälten in kindesabnahmeprozessen forderte, eine vorherige bekanntgabe, für welches erziehungsmodell sie stehen, und zu welchen parteien, ideologischen oder religiösen gemeinschaften sie gehören, ergänzt durch eine statistik, wieviele prozesse um kindesabnahme oder fremdunterbringung zugunsten einer stützung des elternhauses bei der erziehung, und wieviele für eine frendunterbringung ausgingen...es geht mir einzig um den nachweis der ergebnisoffenheit.

totalitäre erziehungssysteme versuchen integration in ihr konzept, immer durch isolation von anderen zu erreichen, durch feindbilder, hier in gestalt der eltern.
über die laut geforderte isolation der zöglinge von den bezugspersonen daheim, entwirft sich eine staatliche oder staatlich geförderte erziehungsinstitution erst mal als gegensatz zu der herkunftsfamilie, und das soll dann automatisch für die heranwachsenden gut sein. es unter vielen dazu zu erziehen, alle gegen die eltern zu sein, ist aber für das seelische und soziale gedeihen eines kindes eines demokratischen landes zuwenig. besser zu sein als jemand schlechtgeredeter, ist noch lange nicht, gut und sozial fähig zu sein.

misstrauen und angst gegen die keimzelle familie einzuzwingen, erweist sich für einen totalitären staat als wünschenswert.
unser problem in der pädagogik ist, dass leider ein grosser teil der literatur und der erziehungsmodelle einfach noch aus zeiten einer diktatur stammt. die darin vermittelten konzepte waren regimetypisch, feindbilder für den aufbau und erhalt der totalitären gesellschaft geradezu fundamental, sie erzogen die jungend zu soldaten für den erwarteten krieg. viele totalitäre gesellschaftsinseln in einem staat stützten den totalitären staat.

wir brauchen das bewusstsein, dass wir als bürger eines freien demokratischen staates, um erziehungsformen, die eines freien demokratischen staates würdig sind, zu kämpfen haben. das fällt halt nicht immer leicht. das muss erarbeitet werden. im sinne der kosteneffizienz sollte man auch die kosten eines kampfes gegen die eltern gegen die einer stützung der familie durch fachleute, abwägen müssen, bevor man in den kampfmodus gehen darf, will heissen, dass mediation vor der gerichtlichen konfrontion stehen sollte, ausgenommen in fällen, wo offensichtlich verbrechen im raum stehen.

zwangsisolation liebender voneinander, durchsetzung von zwangserziehung in anstalten, sollte nicht die erste und einzige methode eines fachlich versierten bürgers eines freien demokratischen staates sein dürfen, richter und jugendamtsmitarbeiter zur anwendung des gelindesten mittels verpflichtet werden.

der fall antonia macht mich ratlos, ich weiss nicht ganz, ob ich die familie als opfer von ausschliesslich unrecht sehen soll, aber ich fühle mit der ihr mit, dass das was ihr geschah, die familie als institution infrage stellt, und deshalb nicht gut sein kann für das konkreten kind, für seine angeörigen, und für uns alle.

als beispiele für zeitgeisttypische ungleichbewertung führe ich an, in österreich wurde eine mutter verurteilt, weil sie ihre magersüchtige tochter nicht einer zwangsbehandlung zuführte. die junge dame verstarb. aber wenn man dann erfährt, dass die verantwortlichen von kliniken und therapiezentren nicht ebenso verurteilt werden, wenn sie einen magersüchtigen patienten ohne zwangsbehandlung lassen, dann sieht man, dass mit zweierlei mass gemessen wird. familien sind schuldiger als institutionen, und letztere müssen das leben weniger schützen..

in österreich drangen angeblich jungs aus einer wohngruppe in die zimmer der sehr jungen mädels ein und missbrauchten sie, zeitungen berichteten, erst als sich nach monaten gleiches wiederholte, wurde über eine auflassung der gruppe in der bisherigen form, nachgedacht. ist das nicht ein anderes mass als das den familien auferlegte, und ein für die untergebrachten kinder furchtbares, unmenschliches? die institution schützt sich selbst mehr als die anvertrauten.

durch welche positive qualifikation hat sich die anstalt, in der antonia von den eltern isoliert aufwachsen soll, bisher ausgewiesen? durch ihre fähigkeit, in den eltern des kindes einen feind zu sehen?
ich erwarte wenigstens das bekenntnis zu einem überprüfbaren pädagogischen konzept.
wozu hat man eine ausbildung gemacht? um ordentliche erziehungsmodelle vermitteln zu können.
mit gemässigten worten.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 09:09
Nachdem ich mir die gestrige Diskussion gerade durchgelesen habe, ein paar Gedanken dazu:

Durch das Für und Wider der eingebrachten Argumente vermag ich die Position der Familie S. und ihrer Unterstützer weitaus besser nachzuvollziehen. Auch schärfte es mein Bewusstsein, wo für mich tnoch Verständnisfragen sind und Informationsbedarf besteht.

Die gemachten Deutungen aus den Reihen der Unterstützer sind für mich durchaus schlüssig und nachvollziehbar, weitaus schlüssiger und nachvollziehbare als dass, was ich überwiegend sonst zu dem Fall zu lesen vermochte. Auch vermag ich die Motivation -und die Vehemenz, die manch ein Unterstützer an den Tag gelegt hat- besser einzuordnen.

Grundsätzlich bleibt das Problem bestehen, dass für die Öffentlichkeit massive Vorwürfe einer ungenügenden Faktendeckung gegenüberstehen. Dieses Problem wird sich auf dem bisher beschritten Wege nicht lösen lassen.
Auch bleibt das Problem, dass hier Diskutanten mit unterschiedlichen Sachständen aufeinander treffen. Da die abgehandelten Dokumente nicht einsehbar sind, ist eine Diskussion auf Augenhöhe nur bedingt möglich. Auch dieses Problem wird sich auf dem bisher beschritten Wege nicht lösen lassen.
Diese beiden Problemfelder möchte ich nicht als Vorwurf gegen @KiraB und @luta verstanden wissen. Der Punkt, dass man seitens der Eltern von einer Dokumentenveröffentlichung absieht, weil man nicht für alle Ewigkeit in den Weiten des Netzes stehen möchte (auch hinsichtlich der Zukunft A.) ist in meinen Augen ein valider. Und sollte möglicherweise verstärkt von den Eltern kommuniziert werden. Wobei das Problem der Dauerhaftigkeit auch für die veröffentlichen Videos etc. gilt.

Grundsätzlich sähe ich es als wünschenswert an, dass die hier diskutierten/ angesprochenen Fragestellungen samt kritischer Anmerkungen einmal von Familie S. und ihrem Unterstützerkreis, frei von Empörung, als Indikator dafür genommen werden, dass Teilbereiche ihrer Darlegungen in der gesuchten Öffentlichkeit nicht wie gewünscht verstanden werden. Manche Aspekte erschließen sich dem Rezipienten der Berichterstattung offensichtlich nur unzureichend. Der hier von KiraB und Luta gewählte Weg der Verständnisübermittlung mit einem die Rahmenbedingungen erläuternden Ansatz sollte, trotz systemimmanter Schwäche, meiner Meinung nach verstärkt Eingang finden in die Öffentlichkeitsarbeit der Familie.

Hinsichtlich einer vermeintlichen negativen Einstellung von Familie S. gegen den Staat: Man sollte Ursache und Wirkung bedenken. Wie die Einstellungen vor dem Fall aussahen, weiß ich nicht. Dass sie nach dem, wie sie das Erlebte schildern, nicht positiv auf manche Institutionen zu sprechen sind, ist nachvollziehbar. Eine Versachlichung der Öffentlichkeitsarbeit, weg von der z.T. vom medialen Umfeld transportierten Kinderklau- und Entführungsrethorik, hin zu einem wie von KiraB vorgeschlagenen "Ist Antonyas Eltern das Sorgerecht entgegen geltender Rechtssprechung entzogen worden?" wäre sicherlich ein richtiger, der Seriosität förderlicher Schritt.

Zum vorgeschlagenen Austausch mit Herrn Schreiber vermag ich soviel zu sagen: Ich habe ihm in den Kommentaren zu zwei seiner Artikeln Bedenken, Kritik und Anregungen überwiegend hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit hinterlassen. Es hat -gelinde gesagt- zu nichts geführt. Insbesondere der Umstand, dass die Berichterstattung über A. damit verknüpft wird, den Schlagabtausch gegen vermeintliche Internetfeinde zu führen, was sich in letzter Zeit verstärkt, sorgt meines Erachtens für unnötige Antipathien. Man kann sich seine Feindschaften auch züchten, Aktion schafft Reaktion. Für diejenigen Leser, die sich über A. Werdegang informieren möchten, sind solche Balgereien nur von sekundärem Interesse, schrecken womöglich ab und machen alles noch unübersichtlicher.

Ich halte nach wie vor eine chronologische, an einer Stelle gesammelte Abhandlung des Falles, so man weiterhin die Öffentlichkeit involvieren möchte, für notwendig. Zentral, übersichtlich und nach Themenkomplexen geordnet (wenn ohne umfassende Dokumentenveröffentlichung, dann jenes sammeln, was bisher geäußert/ berichtet wurde, entsprechend straffen und ergänzen). Die große Streuung der Informationen über diverse Seiten, unzählige Artikel und Forenbeiträge, diverse Videos und Audiobeiträge macht meines Erachtens einen Einstieg in das Thema, aber auch das bloße Mitverfolgen, ausgesprochen schwierig. Was immer die Gefahr von Fehldeutungen, Vergesslichkeiten und Missverständnissen nach sich zieht. Zumindest ich musste sehr häufig suchen, obwohl ich schon dazu übergegangen bin, mir Excel-Tabellen etc. mit Äußerungen und Verlinkungen anzulegen. Ein durchschnittlicher Interessierter wird sich meines Erachtens kaum diese Mühe machen, um den Fall zu durchdringen.

Und um meinem Post einen positiven Ausklang zu verleihen. A. hat inzwischen ein Haustier, einen knuffigen Nymphensittich, über den sie sich sehr freut:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=301062763390046&set=a.301062790056710.1073741830.222960771200246&type=1


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04.06.2014 um 10:29
@Lalaburg

Es ist tatsächlich so, dass ein Außenstehender die Sache kaum beurteilen kann. Aber der Weg wurde von der Familie so gewählt. Die Betrachtung in den Medien ist daraus entstanden. Die meisten Fälle in diesem Bereich laufen unter Ausschluss der großen Öffenlichkeit ab. Ich denke die Diskussionen können und werden keine Klarheit in diesem speziellen Fall bringen. Die gibt es m.E. auch nicht. Das Leben ist nicht Schwarz und weiß zu betrachten.

Wir haben praktisch nur die Äußerungen der Familie und der "Unterstützerszene" zur Verfügung, von der wir nicht wissen, wie korrekt sie sind. Das könnte verbessert werden, wenn gewollt. Doch das würde kaum etwas nutzen. Für eine objektive Betrachtung gehörten Informationen der Behörden und Gerichte. Nur wenn wir wüssten, was diese konkret festgestellt haben wollen, könnten wir uns ein Bild machen, die Argumente abwägen. Doch diese Seite darf sich öffentlich nur sehr zurückhaltend äußern.

Der Fall ist deshalb interessant, weil er einen Weg beleuchtet, sich gegen den Staat aufzulehnen, eine Sache für sich zu entscheiden, ohne die Inhalte argumentativ zu diskutieren. Ich reihe das auch in Themen, wie Stuttgart 21, Flughafen Berlin, Autobahnen, Energie usw. ein - auch wenn der Vergleich hinkt.

Die Arbeit der Jugendämter ist ziemlich schwierig. Und gegen diese Vorgehensweise ist es praktisch machtlos. Es kann kaum wirksam gegen Anschuldigungen der Betroffenen wehren. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Eingreifen berechtigt ist. Unberechtigte Fälle klammere ich mal aus. In dieses Fällen wäre ja meist möglich Vorwürfe öffentlich zu entkräften und die Ämter berechtigterweise unter Zugzwang zu bringen.

Ein Problem gibt es da natürlich. Die Ansichten, was für Eltern unter Grundrechten und Persönlichkeitsrechten normal ist, dürften ziemlich auseinandergehen. Ist eine unaufgeräumte Wohnung, ohne verdreckt zu sein, schon schädlich für Kinder. Ich kenne hochgebildete Menschen, denen Chaos innewohnt. Deren Kinder sind bestimmt nicht gefährdet. Was ist mit Atheisten? Deutschland ist ein christlicher Staat, Religion gehört zu den Grundrechten, Reliogionsfreiheit aber auch. Was ist mit Eltern, die verfassungsfeindliche Tendenzen haben? Dürfen die ihre Kinder so erziehen? Die Grenze ist für schwierig zuziehen, sollte meiner Meinung aber so weit wie möglich ausgedehnt werden.

Doch das sind alles grundsätzliche Fragen, die keine Klarheit in diesen Fall bringen, der durch die Entscheidung der Familie, zu einem Diskussionsgrund geworden ist.

Die Leidtragende ist Antonya. Da ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen. Schuldfrage? Weiß ich nicht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 15:53
@vielefragen
Zitat von vielefragenvielefragen schrieb:es wäre zu wünschen, dass man ähnliches von den richtern und anwälten in kindesabnahmeprozessen forderte, eine vorherige bekanntgabe, für welches erziehungsmodell sie stehen, und zu welchen parteien, ideologischen oder religiösen gemeinschaften sie gehören, ergänzt durch eine statistik, wieviele prozesse um kindesabnahme oder fremdunterbringung zugunsten einer stützung des elternhauses bei der erziehung, und wieviele für eine frendunterbringung ausgingen...es geht mir einzig um den nachweis der ergebnisoffenheit.
Grundsätzlich sollte die Richterschaft ja der geltenden Rechtsprechung verpflichtet sein und neutral agieren. Leider ist diese Neutralität aufgrund der unterschiedlichsten Faktoren nicht immer gewährleistet. Eine Zugehörigkeit zu einer Partei oder Gruppierungen alleine vermag ich allerdings nicht als bloßes Kriterium einer möglichen Parteilichkeit verstehen. Auch eine Statistik brächte nur bedingt etwas, da ja nicht jeder Fall gleich in seiner Anlage ist. Ein Richter hat die Ehre des Vergnügens, eine Reihe eindeutiger Fälle verhandeln zu dürfen. Dementsprechend eindeutig fällt die Statistik aus. Eine Aussage über mögliche Parteilichkeit wäre dies nicht.
Aus meiner Erfahrung erhält man das Wissen über das Wesen des betreffenden Richters, über Staatsanwälte usw. durch das Mandat bei einem guten, erfahrenen Anwalt, der durch diverse Verhandlungen und dem Austausch mi Kollegen die spezifischen Eigenarten involvierter Personen einzuschätzen vermag.
Zitat von vielefragenvielefragen schrieb:zwangsisolation liebender voneinander, durchsetzung von zwangserziehung in anstalten, sollte nicht die erste und einzige methode eines fachlich versierten bürgers eines freien demokratischen staates sein dürfen, richter und jugendamtsmitarbeiter zur anwendung des gelindesten mittels verpflichtet werden.
Genau so sollte es ja eigentlich auch sein. Hilfsangebote an die Erziehungsberechtigten, genau Fallprüfung durch Inaugenscheinnahme der häuslichen Situation, Familientherapien, Inobhutnahme nur, wenn alle andere Maßnahmen gescheitert sind (oder in dringenden Fällen von Kindeswohlgefährdung), dann aber möglichst regelmässiger Umgangskontakt, das generelle Ziel einer Wiederzusammenführung uns so weiter, und so fort- all dies fordert, soweit sich dies meiner laienhaften Deutung korrekt erschließt, der gesetzliche Rahmen und die Leitfäden. Warum dies im konkreten Fall nicht geschehen ist, daran puzzeln wir ja emsig.

Die angeführte "zeitgeisttypische ungleichbewertung", hervorgerufen durch den Faktor Mensch, ist sicherlich der springende Punkt bei der ganzen Problematik. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung, persönlicher Anteilnahme, Objektivität, Stressresistenz und Berufsethos (um nur die wichtigsten Faktoren zu nennen) wird ein Fall von zwei verschiedenen Personen möglicherweise ganz unterschiedlich beurteilt. Eine generelle Lösung für dieses Dilemma, wie in den meisten Berufsfeldern auch, gibt es wohl nicht. Man muss sich an Einzelfällen abarbeiten, die Lehren daraus in Ausbildung wie Praxis einfließen lassen und ansonsten die Spreu vom Weizen trennen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 16:17
Zitat von vielefragenvielefragen schrieb:ohne stellung in dem konkreten fall beziehen zu wollen, möchte ich festhalten, dass ich für mich den konflikt zwischen den beiden parteien grob auf eine grundfrage reduzieren kann:
ist es für unsere gesellschaft billiger und zielführender, wenn man angeblich nicht mehr ganz angepasste menschen jeweils einzeln, durch herausreissen aus ihrem gesellschaftlichen kontext, und sogar durch isolation von den bisherigen bezugspersonen, in institutionen zwangsumerzieht, oder bringt dieses vorgehen nicht ein mehr ein mehr an symptomen bei allen mitgliedern, in dem fall der ganzen familie, hervor?
Diese Ausgangsfrage ist schon falsch.

Es geht bei diesen Geschichten gerade darum, dass beurteilt werden muss, ob das Kind nur "unangepasst" erzogen wird oder ob ihm durch die Einwirkung der Eltern mehr Schaden droht, als wenn es ohne diese Eltern aufwächst.
Das ist die Entscheidung, die das Jugendamt treffen muss. Es muss aus zwei Übeln das geringere auswählen. Und da diese Entscheidung eine Prognose ist, ist sie auch besonders fehlerbehaftet. Vor allem, wenn man sie in der Rückschau betrachtet.
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb:Je nach Qualifikation, Berufserfahrung, persönlicher Anteilnahme, Objektivität, Stressresistenz und Berufsethos (um nur die wichtigsten Faktoren zu nennen) wird ein Fall von zwei verschiedenen Personen möglicherweise ganz unterschiedlich beurteilt.
Das ist sicherlich so. Um dieses Problem etwas abzumildern gibt es aber verschiedene Instanzen, so dass nicht eine Person diese Entscheidung trifft. Gegen Beschlüsse des JA ist der Rechtsweg möglich und innerhalb des Rechtsweges können auch mehrere Gerichte entscheiden.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 16:22
@Vrilanerin
Zitat von VrilanerinVrilanerin schrieb:Es ist tatsächlich so, dass ein Außenstehender die Sache kaum beurteilen kann. Aber der Weg wurde von der Familie so gewählt. Die Betrachtung in den Medien ist daraus entstanden. Die meisten Fälle in diesem Bereich laufen unter Ausschluss der großen Öffenlichkeit ab. Ich denke die Diskussionen können und werden keine Klarheit in diesem speziellen Fall bringen. Die gibt es m.E. auch nicht. Das Leben ist nicht Schwarz und weiß zu betrachten.

Wir haben praktisch nur die Äußerungen der Familie und der "Unterstützerszene" zur Verfügung, von der wir nicht wissen, wie korrekt sie sind. Das könnte verbessert werden, wenn gewollt. Doch das würde kaum etwas nutzen.
Ich bin der Meinung, es würde schon einmal viel bringen, den klaffenden Graben zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu verfüllen. Ziel war und ist unter anderen, zumindest so verstehe ich es, Druck durch die Öffentlichkeit aufzubauen, indem man:

- einerseits möglichst viele Menschen auf den Fall aufmerksam macht. Anfangs wurde sich primär seitens der DDH, der ich insgesamt skeptisch gegenüberstehe, an einer umfassenden Berichterstattung versucht. Unter anderem die hier öfters verlinkte Abhandlung auf Fall X stammt wohl aus der Zeit. Zur damaligen Zeit konnte sich der Interessent, wenn ich mich an die Inhalte richtig erinnere, es ja ist alles gelöscht worden, vergleichsweise komplett an einer Stelle informieren. Inzwischen wird es dem Interessierten in meinen Augen alles andere als einfach gemacht. Darüber habe ich aber schon geschrieben.

-andererseits sollte auf den Fall in möglichst vielen unterschiedlichen Medien aufmerksam gemacht werden. Anfangs war die öffentliche Resonanz recht groß, dass Fernsehberichte im ZDF wie RTL gebracht werden, die Bild-Zeitung berichtet, darum mussten viele der hier angeführten Fälle teils jahrelang kämpfen (oder kämpfen immer noch darum).

Der große Bruch sowohl in der öffentlichen Aufmerksamkeit als auch im Medienecho kam meiner Meinung nach in dem alles andere als professionell gehandhabten (um es einmal sachneutral, wenn nicht gar euphemistisch auszudrücken) Ende der Zusammenarbeit zwischen der DDH und der Familie bzw. dem restlichen Unterstützerkreis. Das hat meiner Meinung nach viel an Unterstützung gekostet. Ich habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Personen, die sich danach entsetzt von dem Fall abgewandt haben. Seitdem leidet meiner Ansicht nach die mediale Aufarbeitung an den von mir schon angeführten Symptomen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 17:59
Zitat von LalaburgLalaburg schrieb:Ich bin der Meinung, es würde schon einmal viel bringen, den klaffenden Graben zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu verfüllen. Ziel war und ist unter anderen, zumindest so verstehe ich es, Druck durch die Öffentlichkeit aufzubauen, indem man:
Das habe ich anderer Stelle ja auch schon festgestellt.

Wenn die Familie sich öffnen und die Fakten liefern würde, würde für eine objektive Beurteilung immer noch die Meinung und Fakten der Behördenseite fehlen. Aber es würde natürlich schon helfen, wenn Fakten bekannt wären.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 18:58
Ich bin mir sicher, dass, sollte es jemals eine Doku fürs Netz geben, diese ganz sicher nicht hier landen würde.

Dafür wurde hier in zu fantasievoller Weise über Monate spekuliert. Versetze sich jeder in die betroffene Familie.

Wie würdet ihr euch fühlen? Vertrauen?

Wie dem auch sei - meine Sicht ist: Vorrangig die Richterin hatte bestimmte Erziehungsvorstellungen, die sie bei Ant. offenbar nicht gewahrt sah.
Erwähnt ist z.B. das fehlende Tischgebet bei Fam. Sch.

Also nahm sie den Eltern das Sorgerecht und die Tochter, um über die Heimunterbringung ihre Erziehungsvorstellungen umsetzen zu lassen.

Aber bekanntlich hat kein Kind ein Recht auf die 'bestmögliche Erziehung'.
Ohnehin Definitonsfrage und einem Zeitenwandel unterworfen.

Heute in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/wenn-babys-schreien-liebe-statt-kuechenpsychologie-1.1984711
Der Rat von Ärzten ist eindeutig: Wenn Babys schreien, sollten Eltern sie umgehend beruhigen. "Schreien Kinder, ist das ein für Eltern deutlich zu lesendes Signal: Hier braucht es Achtsamkeit, Behutsamkeit und natürliches Interesse - schlicht Liebe", sagt Florian Heinen, Chef der Abteilung für Neuropädiatrie und kindliche Entwicklung am Haunerschen Kinderspital. "Was es nicht braucht, ist Verunsicherung der Eltern und Küchenpsychologie. Das hat nur negative Folgen."
Früher - noch bis in die 1980'er - galt als Empfehlung: Schreien lassen!

Was nun Ant. angeht:
Vermutlich kennen hier alle die Fotos des Mädchens aus den Kindertagen mit den Eltern.
Ich bin mir sicher, dass das Mädchen behütet und wohlerzogen aufgewachsen ist.
Es gibt keinerlei wirklich greifbare Indizien, dass es anders gewesen wäre.

Familie Sch. hatte nur das Pech, nach der Anzeige der Halbschwester im 'falschen Bezirk' gelebt zu haben. Bzw. an diese Richterin geraten zu sein, die umgehend Nägel mit Köppen machte, indem sie von vornherein Fremdunterbringung auf Dauer bis zur Volljährigkeit favorisierte und dann gleich ein passendes Heim suchen ließ.

Bereits dieser Umstand - Dauerpflegeplatz ohne Wiederkehr von Anfang an - ist aus meiner Sicht gesetzeswidrig und entlarvend. Die geplante Dauerpflege wäre nur zulässig, wenn Eltern derart gestrickt wären, dass eine Rückkehr auf keinen Fall in Frage käme - denkbar bei: fortgesetzter Misshandlung, nicht therapierbarer psychischer Erkrankung (z.B. schwere Psychosen), nicht therapiefähige Sucht mit Verlust der Alltagsfähigkeiten o.ä....

Wir sind uns hoffentlich einig, dass in diesem Fall nichts davon, auch nichts Vergleichbares, vorliegen dürfte. (Dann hätte das Sorgerecht auch aktuell nicht zurückübertragen werden dürfen).
Schlussendlich wurde den Eltern dann auch noch negativ ausgelegt, dass sie sich einer 'Begutachtung' durch Frau B. verweigerten.
Und dass sie um ihre Tochte kämpften und diese nicht einfach der Institution 'Heim' überlassen wollten. Ohnehin wollte Ant. nach Hause. Das ergibt sich aus allen Heimberichten durchgängig.

Kurz: Es ist nicht Aufgabe des §1666, dass ein Amt/ein Gericht eigene Erziehungsvorstellungen an die Stelle derjenigen der Eltern setzen darf - bzw. wenn diese nicht spuren, kurzerhand das Kind mithilfe des §1666 wegnehmen zu lassen.
Ein Eingriff in das elterliche Sorgerecht ist in diesen Fällen nicht gerechtfertigt und sogar grundgesetzwidrig.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 19:04
https://www.youtube.com/watch?v=8sap705VoyI

https://www.youtube.com/watch?v=Np-aa9N-G3Y

als Bsp., wo tatsächlich eine KWG vorlag und dennoch jahrelang nichts passierte.


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04.06.2014 um 19:34
@KiraB
Zu den Videos kann ich - neben einfach nur tragisch - nur sagen
- schlimmer geht immer
- Kinderheime sind nicht per se das schlechteste, was einem Kind passieren kann. Sie können auch die Rettung sein.


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04.06.2014 um 19:51
Dennoch passierte bei Fam. R. in K. jahrelang nichts.
Das Jugendamt hatte angeblich keine Eingriffsmöglichkeiten.
Absolut unverständlich.
Bereits die aktenkundige Kriminalität der Onkel der acht Kinder der K.R. wäre Grund genug gewesen.

Da gab es Handfestes und Beweisbares.

Alles, was in Ant. Fall fehlt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 20:14
Mein Eindruck ist auch, dass - sofern bei Kindern, die sich unter behördlicher Aufsicht in Fremdpflege befinden - weit weniger genau hingeschaut wird bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (verursacht durch die Pflegeperson/en) als bei den leiblichen Eltern.

Das Lesen dieser Seite sei exemplarisch empfohlen:

http://www.faz.net/frankfurter-allgemeine-zeitung/politik/mordfall-in-wuppertal-tod-einer-fuenfjaehrigen-1699089.html

http://www.christoph-malter.de/assets/applets/Dokumentation_talea.pdf


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04.06.2014 um 20:33
Ich weiß, man wird mir gleich wieder Hetze unterstellen, aber das ist mir ehrlich gesagt sowas von sch...egal, lieber Herr Schreiber. Genau so egal, wie dass es hier keinen zu interessieren scheint und man sich statt dessen an irgendwelchen vermeintlich ähnlich gelagerten Jugendamtsfällen aufgeilt.

Ich freue mich jedenfalls, dass Antonya wieder in die Schule geht. Eine Klassenarbeit hat sie geschrieben, was bedeutet, dass kein Homeschooling mehr angesagt ist wie bisher, sondern dass das Kind raus kommt und mit anderen Kindern zusammen ist. Das ist hoffentlich ein Weg hin zu einem normalen Leben.

Für mich ist damit das Ziel erreicht und - es sei denn, es passiert noch etwas Außergewöhnliches - hat sich damit auch mein Interesse an diesem Thread erledigt. Ich blicke lieber hoffnungsfroh in die Zukunft, statt in dem Dreck alter Geschichten rumzuwühlen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

04.06.2014 um 21:13
@KiraB

Du sammelst ja die Jugendamtsfälle mit einer starken Intensität. Du hast, wie du mal geschrieben hast, selbst zwei Kinder. Jetzt würde mich doch interessieren, hattest du selbst auch mal negative Erfahrungen diesbezüglich? Wenn ja (oder auch wenn nein) , dann würden mich deine eigenen Erfahrungen sehr interessieren. Da könntest du dann auch ohne Datenschutzrestriktionen berichten. Oder wenn nein, woher rührt dann das Sammeln dieser Fälle? Ich frage rein aus Interesse, möchte nichts unterstellen, frage nur für mich zur Einordnung.


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04.06.2014 um 22:23
@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Dennoch passierte bei Fam. R. in K. jahrelang nichts.
Das Jugendamt hatte angeblich keine Eingriffsmöglichkeiten.
Absolut unverständlich.
Bereits die aktenkundige Kriminalität der Onkel der acht Kinder der K.R. wäre Grund genug gewesen.

Da gab es Handfestes und Beweisbares.

Alles, was in Ant. Fall fehlt.
Naja, angesichts der in Deinen Posts erkennbaren Haltung müsstest Du die zurückhaltende Haltung des Gerichts doch eher begrüßen.

Letztendlich haben wir da eine Familie mit fragwürdiger Einstellung. Die Verwahrlosung, die ja dann auch zu einer Herausnahme der Kinder geführt hat, war zu Beginn in diesem Ausmaß nicht gegeben.
Das ist eine ungebildete, dem rechten Gedankengut anhängende Familie. Politische Orientieriung jedweder Coleur soll doch eben kein Grund für eine Herausnahme sein.
Ebenso kann man den Eltern ihren geringen Bildungsgrad nicht zum Vorwurf machen und darf dieser keine Rolle spielen für eine Inobhutnahme.
Der daraus resultierende laxe Umgang mit legalen Suchtmitteln wie Alkohol und Nikotin ist ein weit verbreitetes Symptom dieser Bildungsschicht und darf den Eltern daher keinesfalls zum Nachteil ausgelegt werden.
Entsprechend dem Grundsatz, dass ein Kind keinen Anspruch auf ideale (wie auch immer die aussehen mag) Erziehung hat, hat doch das Gericht entsprechend der von die immer wieder zitierten und angeführten Maßstäbe entschieden und entsprechend dieser Maßgabe das Jugendamt eben keine Schritte eingeleitet.

Nur weil sich das, was in dieser Familie passiert, sich massiv von Deinen Vorstellungen unterscheidet, wäre dann eine Inobhutnahme doch gerechtfertigt?
Warum? Die Kinder wurden nicht geschlagen, wurden nicht sexuell missbraucht und wurden ordentlich ernährt und angezogen. Der Schulbesuch wurde ihnen ermöglicht. In das Familiensystem waren sie eingebungen.
Die später der Tochter entzogenen Kinder haben ihrer Familie immer wieder die von ihnen im Heimbetrieb empfundenen Mißstände berichtet und wiederholt mitgeteilt, sie wollen wieder nach Hause.

Erst als die Verwahrlosung überhand nahm und die Kinder durch Gewaltätigkeit aufgefallen sind wurde das JA tätig und hat die Kinder aus der Familie genommen und in ein Kinderheim gebracht.
Ganz offensichtlich war das ja zumindest für den Jungen, dessen Weg genauer beschrieben wurde, die richtige Entscheidung, es wurde nur zu früh/ überhaupt eine Rückführung in die Familie versucht. Eventuell hätte er die Kurve bekommen, wenn es nicht oberste Regel wäre, nach Möglichkeit die Familie wieder zusammen zu führen.
Bei den Kindern der Schwester wurde versucht, diese nicht zu trennen, sondern ihnen den vertrauten Umgang mit den Geschwistern zu lassen. Offensichtlich zum Nachteil der Kinder.

Vieles von dem, was in diesem Fall passiert ist und dafür gesorgt hat, dass die Kinder eben keinen guten neuen Start ins Leben hatte, ist genau dass, was von Kritikern des JA immer wieder gefordert wird.
Es soll eine möglichst baldige Rückführung in die Herkunftsfamilie erfolgen. Geschwisterkinder sollen zusammen bleiben. Dieser Fall zeigt zumindest auch, dass dies eben nicht immer der Königsweg ist.

Wäre schön, wenn auch das einmal bedacht würde und das JA und die Kinderheime nicht pauschal die "Deppen der Nation" sind.

Ich hatte es schonmal geschrieben: Ja, es passieren Fehler. Ja, diese können gravierende Auswirkungen haben.
Aber: Es wird auch sehr viel gute Arbeit geleistet. Davon spricht aber niemand.

Hinsichtlich des Falls von Ant. kann ich - auch angesichts der von Dir und luta veröffentlichten Informationen (bzw. Informationsschnipsel) noch immer nicht mit guten Gewissen sagen, dass die Familie richtig/nachvollziehbar gehandelt hat und das Gericht/JA alles falsch gemacht hat.

Schön ist es zu hören dass, entgegen der vom Vater bei Okitalk verbreiteten Information, Ant. wohl eine Schule besucht. Würde mich für sie freuen, wenn sie über einen Schulbesuch ein Stück Normalität zurück gewonnen hat.
Wenn sie, wie vom Vater behauptet, über homeschooling unterrichtet wurde und jetzt lediglich Prüfungen ablegen konnte, freue ich mich für sie über ihren Erfolg und hoffe, dass sie dadurch im nächsten Schuljahr wieder in die Schule kann und nicht mehr nur ihre Eltern sondern gleichaltrige um sich hat.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

05.06.2014 um 05:29
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Genau so egal, wie dass es hier keinen zu interessieren scheint und man sich statt dessen an irgendwelchen vermeintlich ähnlich gelagerten Jugendamtsfällen aufgeilt.
Was soll man denn zu so einem Artikel schreiben? Hier würde sich wohl jeder freuen, wenn klar verständlich zu lesen wäre: A. geht wieder zur Schule. Das wäre, wie Amerasu vollkommen richtig bemerkt hat, ein wichtiger Schritt Richtung Normalität. Und würde nebenbei ein positives Licht auf die Bemühungen der Eltern werfen, trotz schwieriger Umstände dem Kind ein altersgerechtes Dasein zu ermöglichen.
Aber so, wie es kommuniziert wird, ist es eine noch nicht einmal unverhohlene Aufforderung zur Spekulation. Mit den üblichen Eskalationsmechanismen in der Hinterhand. An irgendwelchen Katz- und Maus-Spielchen beteilige ich mich nicht. Ich werde dann meinen positiven Gefühlen Ausdruck verleihen, wenn man sich entschieden hat, was man der Öffentlichkeit konkret mitzuteilen hat.

@KiraB
Zitat von KiraBKiraB schrieb:Ich bin mir sicher, dass, sollte es jemals eine Doku fürs Netz geben, diese ganz sicher nicht hier landen würde.
Es wäre ganz nützlich, wenn vor dem Beitrag erkennbar wäre, wer angesprochen wird. Da ich mich als letzter Diskutant hinsichtlich der Notwendigkeit einer Dokumentation geäußert habe, gehe ich einmal davon aus, dass ich gemeint bin.
Ich habe nichts davon geschrieben, dass es hier hochgeladen werden soll. Ich habe davon geschrieben, dass ich eine zentrale Faktensammlung für unumgänglich halte. Auf einer separaten Seite. Wo sich die gesuchte Öffentlichkeit im Sinne der Eltern informieren könnte.

Wobei sich der Punkt für mich überwiegend erledigt hat. Ich hatte nämlich bei der wiederholten Lektüre des Artikels "Klassenarbeit", um zu verstehen, was Herr Schreiber da wohl vemitteln möchte, das, was man küchenpsychologisch einen "Aha-Moment" nennt.

Für mich hat sich plötzlich die Frage beantwortet, unter welchen Gesichtspunkten die Veröffentlichungspolitik beim primären Publikationsorgan für Neuigkeiten im Fall A. erfolgt. Maßstab, wie solche Neuigkeiten der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden, scheint inzwischen die Wechselwirkung mit diesem Forum und dem Niederrheiner-Blog zu sein. Das Ganze ist in meinen Augen zu einer privaten Fehde verkommen. Neuigkeiten den Fall betreffend werde als Munition verwendet. Damit sind meine Verbesserungsvorschläge die Mobilisierung der breiten Öffentlichkeit betreffend weitgehend als obsolet anzusehen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

05.06.2014 um 13:11
Meine berufliche Ausbildung hatte mit Kindern und deren Wohl zu tun. Heute arbeite ich mit/für Erwachsene - darunter auch mal Jugendamtsbetroffene. Als ehemalige Jugendamtszöglinge oder entkinderte Eltern oder von Jugendamt betreute Familien. Konkreter kann ich nicht werden.

Ich habe positive Erfahrungen mit einem örtlichen Jugendamt, was sich aber weniger auf meine Familie bezieht.

Es gelang in Einzelfällen, für angemessene Lösungen zu sorgen, z.B. den notwendigen Besuch (Finanzierung) einer privaten Schule.

Ein anderes Jugendamt habe ich als zunächst äußerst negativ kennengelernt - unwahre Behauptungen über das Kind und dessen Eltern, ohne das Kind zu kennen.
Dennoch Versuch, über eine familiengerichtliche Entscheidung an das Sorgerecht zu gelangen.
Es gelang irgendwann, einen anderen Sachbearbeiter dort durchzusetzen. Seitdem läuft es ganz gut und im Sinne des betroffenen Kindes.

Mehr zufällig sah ich gestern spät im mdr diesen TV-Beitrag:

http://www.mdr.de/exakt/pflegeeltern114.html

7:33 lohnende Minuten!

Der Beitrag ist sehenswert, weil dort Betroffene ihre Erfahrungen berichten.
Betroffene Pflegeleltern, die sich für das Wohl der Kinder einsetzten, die dem Jugendamt auch kritisch gegenübertraten, sofern für das Kindeswohl nötig.

These: Jugendamtsmitarbeiter sind zeitlich überlastet. Kritische Pflegeeltern stellen Ansprüche für ihr Pflegekind, machen Arbeit ... Es ist bequemer, zeitsparender, sich nicht mit solchen Pflegeeltern auseinandersetzen zu müssen ...
Schließlich werden die Pflegeeltern zu einer Beratung ins Amt nach Grimma geladen. Ahnungslos fahren sie hin. Doch während mit ihnen über langfristige Therapien für die Pflegetochter beraten wird, holen Mitarbeiter des Amtes das Kind zur gleichen Zeit einfach aus der Kita. Gesetzlich hätte das Mädchen nur wegen Kindeswohlgefährdung aus der Pflegefamilie genommen werden dürfen. Die liegt aber gar nicht vor, bestätigt das Amt gegenüber der Kita. Das Kind kommt trotzdem in ein Heim.
Aus dem Manuskript des Beitrages:

grimma

Die Inobhutnahme erfolgt seitens des Jugendamtes gerne in Einrichtungen wie Schule und KiGa, um den Kontakt bzw. Konflikt mit den Eltern (in diesem Fall den Pflegeeltern) zu vermeiden.

Wo blieb denn bei Laura das Kindeswohl???

Scheinbar definieren allein Jugendamt und Familienrichter/in das Kindeswohl?
Von Fall zu Fall und je nachdem, ob die zugehörige Familie einem 'genehm' ist, dann auch noch völlig unterschiedlich?

Je nachdem, wo man lebt, ist das Kind entweder weg oder nicht?

Das kann nach meiner Ansicht nicht sein. Genau das ist staatliche Willkür.

Prof. Uwe Jopt bringt es ganz gut auf den Punkt:

http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/jopt.pdf
Prof Uwe Jopt:Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien



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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

05.06.2014 um 18:19
Scheinbar gab es auch heute eine Entscheidung des BVerG in einer Jugendamtssache, eine 14jährige betreffend.

Habe eben bei NDR den Rest des Beitrages gesehen.
Betraf dieses Mädchen:

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/sorgerecht131.html

http://www.hannovercontex.de/index.php?option=com_content&view=article&id=237:pressemitteilung-justiz-skandal-um-14-jaehrige-anna&catid=1:aktuelle-nachrichten
Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi aus der bemeroder-kanzlei hat im Namen der Langenhagenerin Linda N. Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, der 44-jährigen Frau das Sorgerecht für ihre 14-jährige Tochter Anna zu entziehen, eingelegt. Da die Frau das alleinige Umgangsrecht für das Mädchen hatte, hat diese Entscheidung zur Folge, dass Anna gegen ihren eigenen Willen und gegen den Willen ihrer Mutter unter die Obhut des Staates gestellt und am 21. Oktober in eine der Mutter nicht bekannte Wohngruppe von Jugendlichen gebracht worden ist. Anna wurde, ohne dass ihre Mutter davon informiert worden ist, von Mitarbeitern des Jugendamtes aus der Klasse im Unterricht herausgeholt und an einen unbekannten Ort gebracht. Nun kann die 14-Jährige, die auf dem besten Weg zum Abitur war, nicht mehr das Gymnasium in Langenhagen besuchen und wurde ihrem sozialen Umfeld entrissen. Mit dieser Entscheidung werden die Grundrechte der Mutter auf Pflege und Erziehung ihres Kindes verletzt. Das alles hat der Rechtsanwalt in Beisein der Mutter, deren Eltern und PR-Berater Jens Hauschke von hannover.contex, der das Gespräch geführt und organisiert hat, am Montag in Hannover der Presse mitgeteilt.

„Die Sorgfaltspflicht, die Gerichte bei einer derartigen Entscheidung an den Tag legen müssen, wurde eklatant missachtet“, sagt der Anwalt – das Gutachten, auf welches das Gericht seine Entscheidung im Wesentlichen gestützt habe, sei unvollständig und enthielte zum Teil Unwahrheiten. Andere Gutachter seien nicht zu Wort gekommen, bzw. deren Berichte wurden übergangen. Mutter und Tochter seien kaum gehört, beziehungsweise nicht ernst genommen worden. Aussagen, die Anna gemacht habe, wurden übergangen. Nur ein Beispiel: Anna hat in einer Anhörung folgendes ausgesagt: „Ich bin am besten bei meiner Mutter aufgehoben, die mich liebt und sich um mich kümmert, und nicht bei Leuten, die mir immer wieder sagen, ich würde lügen. Es würde etwas bringen, mir zuzuhören und mir zu vertrauen. Das wäre für meine Entwicklung gut – und nicht, mich aus meinem vertrauten Umfeld zu nehmen. Das würde meine Wut auf Richter und das Jugendamt nur noch verstärken.“

Vorgeworfen werden der Mutter und Anna, dass sie in einer symbiotischen Verstrickung leben würden, die es Anna kaum möglich mache sich eigenständig zu entwickeln. Bemerkenswert findet der Anwalt dabei, dass weder Lehrer, Angehörige, Freunde oder sonstige Person aus dem Umfeld der Familie zur tatsächlichen Situation befragt worden seien. Dabei hatten sich insbesondere die Lehrer sehr positiv über Anna geäußert. Sie habe sich beispielsweise eigenständig für ein Stipendium im Ausland beworben.
(...)
Anna wurde etwa eine Stunde nachdem das OLG Celle dem Anwalt den Beschluss per Fax übersandt hat von drei Mitarbeitern des Jugendamtes Langenhagen abgeholt und an einen unbekannten Ort gebracht. „Das Jugendamt hat sich geweigert, meiner Mandantin den Aufenthaltsort zu nennen. Erst nach einigen Tagen durften Mutter und Tochter miteinander telefonieren. Das Gespräch würde auf beiden Seiten abgehört. Am Geburtstag der Mutter Anfang November durfte Anna nicht mit der Mutter telefonieren. Anwalt und Mutter sind erschüttert über das Vorgehen des Jugendamtes. Das Jugendamt nimmt grundsätzlich eine herausragende Rolle in unserem Staat ein, aber was in diesem Fall passiert ist unfassbar“, findet der Anwalt. Am vergangenen Wochenende gab es ein Einsehen und ein erstes begleitetes Treffen zwischen Anna und ihrer Mutter. Anna berichtete dabei, dass die Einrichtung in der sie sich befinde, die Sache wohl auch anders sehe als das Jugendamt und sich fragen würde, warum Anna dort sei. Nächste Woche hat Anna Geburtstag, sie wird 15. Ihre Mutter darf zum Kaffee kommen. Annas Freunde auch, aber Annas Mutter darf die Jugendlichen nicht zu dem 60 Kilometer von Langenhagen entfernten Ort mitnehmen. Eine Auflage des Jugendamtes.

Die letzten Hoffnungen der Mutter ruhen nun auf dem Bundesverfassungsgericht.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/media/hallonds18951.html
Was hat das mit Ant. zu tun?
Ant. ist in ähnlichem Alter.
Das Vorgehen des Jugendamtes war ähnlich.
Das Vorgehen der Gutachterin war ähnlich.
Die Vorwürfe an die Eltern der Ant. sind etwa gleichartig.
Im Sinne einer zu engen Bindung und zu wenig Außenkontakten als Vermutung für eine KWG.

Das Mädchen Anna durfte wohl heute nach Hause zur Mutter.
Wie es auch zu erwarten war, wenn das BVerG sich an seiner bisherigen Rechtssprechung orientiert.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

05.06.2014 um 18:28
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Hallo-Niedersachsen,sendung82390.html

Ab 19:30 Uhr nochmals zu sehen.
- Urteil: Mutter bekommt Recht im Streit um ihre 15-jährige Tochter

Im vergangenen Herbst sorgte der Fall der damals 14-jährigen Anna aus Langenhagen für Aufsehen: Ohne Vorwarnung wurde sie durch das Jugendamt an einen unbekannten Ort gebracht. Die Mutter wurde weder über diese Maßnahme noch über den Aufenthaltsort ihrer Tochter informiert. Gegen dieses Vorgehen hat die Mutter eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und hat jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.
Das OLG Celle hat damit einen 'Rüffel' bekommen. Ich bin gespannt, ob es die gleiche Kammer war.
Vielleicht wissen die bereits seit Wochen, wie das ausgehen würde?
Und haben sich in Ant. Fall daher noch überlegt, wie sie den Kopf halbwegs elegant noch herausbekommen?

Weil auch Ant. Fall vor dem BVerG so geendet hätte!

(Ich gehe davon aus, dass Anna in Rischborn war http://www.diakonie-kaestorf.de/kaestorf_jugendhilfe.html)
Das ist ein Heim u.a. mit Erziehungshilfe-Schule.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

05.06.2014 um 19:08
Das traurige ist, dass teilweise von Staatsbediensteten über Kinder entschieden wird, als ob es Sachen wären und dabei von diesen auch noch gelogen und betrogen wird.
Bezeichnend ist das folgende, entnommen aus dem obigen längeren Zitat.

Mutter und Tochter seien kaum gehört, beziehungsweise nicht ernst genommen worden. Aussagen, die Anna gemacht habe, wurden übergangen.

Achso, dafür dass von diesen auch noch gelogen und betrogen wird, habe ich natürlich auch einen Nachweis (im Fall Antonya):

aus Begründung zum Gerichtsbeschluss vom 23.04.2013

"Hierbei fiel der Einrichtung auf, das die Kindesmutter zum Beispiel gegenüber Antonya anordnete, sie solle das Handy nicht herausgeben, das durch Gerichtsbeschluss vom 29.01.2013 beschlagnahmt worden war."

"beschlagnahmt worden war" is Plusquamperfekt Wikipedia: Plusquamperfekt
"Das Plusquamperfekt wird für jenen Zeitraum benutzt, der zeitlich vor einem Referenzpunkt in der Vergangenheit liegt, wobei sich der Referenzpunkt aus dem Kontext des Textes bzw. der Erzählung ergibt"

Das heißt also (lt.Gerichtsbeschluss und deutschen grammatikalischen Regeln) es gab zuerst einen Gerichtsbeschluss und dann hat die Mutter angeordnet, Antonya solle das Handy nicht herausgeben.

Die einzige Stelle, die ich dann aber im Bericht des Kinderheims finde, wo etwas ähnliches berichtet wird, ist die:

Bericht Kinderheim
Mo. 28.01. "Mama bleut ihr ein, dass keiner das Recht hat, in ihr Handy zu sehen."

Dann schaut mal aufs Datum:
28.01. "Mama bleut ihr ein...", 29.01. Gerichtsbeschluss, fällt was auf?

Fällt sonst noch was auf?
"Keiner hat das Recht, in dein Handy zu sehen." (Tip: inhaltliche Bedeutung und Punkt am Ende)
"Gib das Handy nicht heraus!" (Tip: inhaltliche Bedeutung und Ausrufezeichen am Ende)

Ich denke in juristischer Hinsicht hat die Mutter sogar Recht gehabt: Ohne gerichtlichen Beschluss hätte sicherlich niemand das Recht gehabt, die Daten auf Antonyas Handy anzusehen, und so ist die Formulierung "in dein Handy sehen" auch zu verstehen.

Hier ist wieder schön manipuliert worden:

Durch das Weglassen des Datums des Telefongespräches (1 Tag vor dem Gerichtsbeschluß) wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Mutter würde Antonya dazu auffordern, sich einem ihr bekannten Gerichtsbeschluß zu widersetzen, was nicht sein kann, da es den Gerichtsbeschluß zum Zeitpunkt des Telefongespräches noch gar nicht gab.

Das OLG wird die Akten sicher nicht so genau durchschnüffelt haben wie ich, sondern sich gedacht haben, wenn das da so im Beschluss steht, wird schon stimmen.


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