CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?
05.04.2013 um 19:54fumo schrieb:Nein, hier geht es darum, dass Menschen nicht darin unterschieden werden, welche Rechte sie besitzen, egal was sie verbrochen haben. Und würde man die Menschenrechte, welche durch die Todesstrafe eingeschränkt werden, für sie aussetzen, hätte man eine solche Unterscheidung getroffen.Es ist doch so, dass jeder Mensch im Grunde "neutral" geboren wird und als Mensch automatisch Menschenrechte besitzt. Im Laufe seines Lebens entwickelt sich der Mensch, trifft eigenständige Entscheidungen und lernt, zwischen falsch und richtig zu unterscheiden. Und die Menschen, die sich entscheiden, etwas Falsches zu tun, werden bestraft. Soweit so gut.
Ein Mensch, der (selbst "nur" Mensch) beispielsweise einen anderen Menschen tötet, erhebt sich doch über ihn, sieht den anderen nicht als Menschen, sondern als minderwertig. Als schlechter. Und tötet ihn. Ohne Rücksicht auf seine Menschenrechte. Einfach so. Der "Mörder" macht sich in diesem Augenblick zu etwas "Besserem", erhebt sich über den anderen Menschen und nimmt das Leben, auf das das "Opfer" genauso viel Recht hat wie der "Täter".
DAS ist eine Einteilung in Klassen, Stufen, was auch immer - und die geht zunächst ganz klar vom "Täter" aus.
Der "Täter" beschließt also indirekt, dass das Leben des "Opfers" nichts wert ist und nimmt es ihm weg. Wieso soll nun dieser "Täter" noch ein Recht auf sein eigenes Leben haben?
Er, der ein Leben nimmt, hat den Anspruch, sein eigenes zu behalten? Nicht in meinen Augen.