CoA 2013 - Umfrage D03 M02 - Userwertung - Wer war besser?
06.03.2013 um 21:34@Wolfshaag
Nein, absolut falsch. Seit, ich glaube, 2 Jahren kann bei der Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig das Sorgerecht zugesprochen werden, dies nun auch ohne Zustimmung der Frau.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem Umgangsrecht des anderen Elternteils zutun, und dieses Recht wurde 2010 noch verstärkt. Nur in den Kindeswohl gefährdenden Verhältnissen kann dieses abgesprochen werden.
Nein, absolut falsch. Seit, ich glaube, 2 Jahren kann bei der Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig das Sorgerecht zugesprochen werden, dies nun auch ohne Zustimmung der Frau.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat nichts mit dem Umgangsrecht des anderen Elternteils zutun, und dieses Recht wurde 2010 noch verstärkt. Nur in den Kindeswohl gefährdenden Verhältnissen kann dieses abgesprochen werden.