mjtilidie schrieb: hätten sie nicht, denn sie hatten ja La Toya. Ausser natürlich die Behörden hätten dem Gerichtsmediziner gesagt er soll MJ reinschreiben .
Meine Frage an dich bleibt immernoch offen...
Oh gott....Du kannst doch nicht ernsthaft glauben dass nur weil La Toya was sagt, die Gerichtsmediziner einen völlig fremden Mann der nur wie MJ geschminkt war, als MJ identifizieren.
Sowas ist hier nicht gerade hilfreich, für all jene die ernsthaft darüber diskutieren und denken MJ lebt noch. ( die hier übrigens eh nicht mehr schreiben)
Antwort:
Ja die Grundeigenschaften einer gerichtlich angeordneten Obduktion sind die selben. Darum auch gerichtlich angeordnet.
Auf was sollen denn sonst Ermittlungen basieren? Auf Vermutungen?