Abahatschi schrieb:Und jetzt bitte relativieren: es ist noch nicht vorgekommen, das sind nur ein paar Meinungen, etc. usw.
Nicht wirklich notwendig, da du Bratpfanne einen Arbeitgeber herausgesucht hast, der noch bis 2024 seinen Mitarbeitern z.B. die Konfession vorschrieb bzw. je nach Stelle es bis heute macht. Warum? Weil kirchliches Arbeitsrecht, dein Beispiel ist Grütze:
Loyalitätspflicht in diesem Sinne bedeutet, dass die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten hat, dass ihr oder sein Verhalten nicht in deutlichem Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der evangelischen Kirche steht. So ist es für die Kirche z. B. nicht hinnehmbar, wenn ein kirchlicher Mitarbeiter in der Freizeit aktiv für Scientology eintritt, sich für
rechtsradikale oder andere extremistische Gruppen einsetzt oder öffentlich zum Kirchenaustritt auffordert. Für die Entscheidung, ob ein bestimmtes Verhalten im Zweifel eine derartige Loyalitätspflichtverletzung darstellt, ist die Kirche als Trägerin des Selbstbestimmungsrechtes zuständig, nicht aber die individuelle kirchliche oder diakonische Einrichtung. Derartige Fälle sind sehr selten und von der Rechtsprechung als Kündigungsgrund bestätigt.
aus:
https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/downloads/ELK-faq-arbeitsrecht-kirche-und-diakonie-ekd_2014.pdfIn einem vom Kirchenrecht unberührten Arbeitsverhältnis ist es eben nicht so einfach, Mitarbeiter aufgrund ihrer politischen Meinungen oder Mitgliedschaften zu kündigen, selbst bei Afdlern. Was auch gut so ist.