rhapsody3004
Diskussionsleiter
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mitglied gesperrt
-> Begründung
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Wie findet ihr das neues Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle?
30.06.2022 um 11:32Das neue Gesetz löst das alte ab.
Also ich begrüße es sehr, auch wenn es mich nicht betrifft. Nicht nur moralisch ist es gut und gerechter, sondern war wohl auch rechtlich längst überfällig, sollte das alte Gesetz wirklich verfassungswidrig gewesen sein.
Das ist wieder ein gutes Beispiel dafür, warum ich unsere deutsche Demokratieform liebe und wo es nicht nur nach dem tatsächlichen Willen einer Volksmehrheit geht.
Unsere Demokratieform, die repräsentative Demokratie, schützt auch Minderheiten bzw. räumt auch Minderheiten Rechte, neue Rechte, Freiheiten ein.
Bei transgeschlechtlichen bzw. trans* Personen stimmt ihr gelebtes Geschlecht bzw. ihre Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt im Personenstand eingetragenen Geschlecht überein. Mitunter wird auch der Begriff „Transsexualität“ verwendet. Viele Menschen finden, dass der Begriff „Transsexualität“ irreführend und falsch ist. Denn es geht nicht um Sexualität, sondern um Geschlecht. Daher verwenden auch wir die Begriffe "transgeschlechtlich" oder "trans*". Kurze Erläuterungen weiterer Begriffe finden sich im Glossar.
Seit vielen Jahren warten trans* Menschen auf eine Reform bzw. die Abschaffung des sogenannten Transsexuellen-Gesetzes (TSG). Das TSG definiert, wie eine Person den Geschlechts-Eintrag im Personenstand ändern kann. In Deutschland gibt es beim Geschlechts-Eintrag vier Möglichkeiten: Es gibt die drei Optionen "männlich", "weiblich" und "divers". Außerdem kann der Geschlechts-Eintrag auch offen gelassen werden.
Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im Transsexuellen-Gesetz (TSG) gestellten Bedingungen gegen Grundrechte verstoßen. Aber: Noch immer müssen trans* Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen überstehen, die sie auch noch selbst bezahlen müssen. Das Selbstbestimmungs-Gesetz möchte das ändern. Das Gesetz soll es trans* Menschen einfacher machen und ihre Grund- und Menschenrechte schützen.
Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Transsexuellen-Gesetzes (TSG) abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungs-Gesetz zu ersetzen:
„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.“ (S. 119)
Das 40 Jahre alte Transsexuellen-Gesetz wird folglich nicht reformiert oder verändert, sondern durch das Selbstbestimmungs-Gesetz ersetzt. Bereits im Wahlprogramm hatten sich alle drei Parteien für ein Selbstbestimmungs-Gesetz ausgesprochen.
Das Selbstbestimmungs-Gesetz soll das Transsexuellen-Gesetz ablösen. Laut dem Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP auf folgendes geeinigt:Quelle: https://www.lsvd.de/de/ct/6417-Selbstbestimmungsgesetz
Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand soll zukünftig beim Standesamt möglich sein. Bisher ist dafür ein Verfahren bei einem Gericht notwendig.
Für eine rechtliche Änderung des Geschlechtseintrags soll zukünftig die Selbstauskunft der Person ausreichen. Bislang bestimmen Richter*innen und Gutachter*innen über trans* Personen. Sie entscheiden, ob der Vorname und Geschlechtseintrag geändert werden darf. Für das Gerichtsverfahren müssen trans* Personen zwei Gutachten vorlegen, die ihnen bescheinigen, wirklich trans* zu sein. Diese Gutachten werden am Ende eines langwierigen und demütigenden Begutachtung erstellt. Die Kosten von durchschnittlich knapp 2.000,-€ für dieses Gerichtsverfahren müssen die betroffenen Personen in der Regel selbst bezahlen.
Also ich begrüße es sehr, auch wenn es mich nicht betrifft. Nicht nur moralisch ist es gut und gerechter, sondern war wohl auch rechtlich längst überfällig, sollte das alte Gesetz wirklich verfassungswidrig gewesen sein.
Das ist wieder ein gutes Beispiel dafür, warum ich unsere deutsche Demokratieform liebe und wo es nicht nur nach dem tatsächlichen Willen einer Volksmehrheit geht.
Unsere Demokratieform, die repräsentative Demokratie, schützt auch Minderheiten bzw. räumt auch Minderheiten Rechte, neue Rechte, Freiheiten ein.