Vomü62 schrieb:Es geht ja nicht darum generell Folter zu erlauben, sondern um die Extremfälle vorher rechtlich abzusichern, damit man dem jenigen, der sie durchführen muß, nicht hinterher nen Strick draus drehen kann.
Ähm... das
ist "Folter erlauben".
Delta_01 schrieb:Das würde erst recht in Willkür ausarten
Selbstverständlich, denn es müsste ja rechtlich verankert werden, dass man einen Tatverdächtigen auch ohne Prozess für schuldig befinden und ihn der Folter unterziehen kann.
Delta_01 schrieb:so ein Monster würde man so schnell nicht mehr los.
Exakt, das wächst nur und breitet sich aus.
Abahatschi schrieb:Richtig "lustig" wird es bei einem Polizeifehler oder Justizirrtum, dummerweise erfährt man das nachher.
Würde so ein "Irrtum" nicht mehr die Inhaftierung eines Unschuldigen nach einem Prozess bedeuten, sondern das ein Tatverdächtiger ohne Prozess im Verhör zu Tode gefoltert würde, dann würde das nicht nur fast zwangsläufig zu Vertuschungen führen, es wäre auch sehr fraglich ob ein Opfer bei dem während der Folter herauskommt, dass er unschuldig ist nicht lieber "trauriger Weise versterben" würde statt gegen seine Folterer aussagen zu können.
prof.bunsen schrieb:Die Fälle, die @Vomü62 theoretisiert, treten alle 10-20 Jahre einmal auf. EIN Täter entführt jemanden, wird geschnappt und gesteht. Wie sieht es denn aus, wenn es mehrere Täter sind, einer geschnappt wird und die anderen anfangen das Opfer auch zu foltern, weil das wahrscheinlich ja auch mit ihrem Komplizen gemacht wird? Oder das Opfer jetzt erst recht töten, weil sie Spuren beseitigen wollen?
Das ist bei fast allen Befürwortern von Folter und Todesstrafe so.
Bei Folter wird grundsätzlich weggelassen, dass wir mittlerweile wissen, dass es keine Methode ist, die zu verlässlichen, wahrheitsgetreuen Aussagen führt.
Ein Entführungsopfer das derart zwischen "Leben und Tod" hängen könnte, dass diese extrem hypothetische Situation überhaupt und trotzdem nur mit viel Fantasie ein bisschen Sinn ergibt.. so ein Opfer ist auch für den Tatverdächtigen, wenn wir mal eine Täterschaft annehmen Schrödingers Katze.
Gibt der Täter den Ort bekannt obwohl er selbst nicht weiß ob das Opfer noch lebt, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass es eine unberechenbare Anzahl an Tätern gäbe, die auch bei Folter aus vielen Gründen, einige sogar rational lieber die Klappe halten würde.
prof.bunsen schrieb:Wie willst Du jemanden entschädigen, der, aus welchen Gründen auch immer, zu Unrecht gefoltert wurde?
Na spätestens wenn er dabei bedauerlicher Weise ums Leben kommt ja gar nicht mehr.
Pallas schrieb:Würdest du ernsthaft in so einen Staat leben wollen?
Dazu wurde doch eine klare Aussage getroffen:
Vomü62 schrieb:dann scheiße ich auch auf den "Rechtsstaat".
Allerdings darf man auch diese Aussage nicht außer Acht lassen:
Vomü62 schrieb:Würde sie geregelt werden, für bestimmte, geregelte Ausnahmefälle, dann wäre sich nicht illegal und somit rechtsstaatlich.
Zu Gunsten von
@Vomü62 muss angenommen werden, dass diese Aussage deutlich darauf hinweist, die Definition eines Rechtsstaates gar nicht bekannt ist.
Mit solch einer Begründung war das dritte Reich auch nen super Rechtsstaat, immerhin wurden alle staatlichen Vorgänge gegen die eigenen Bürger ganz fein säuberlich gesetzlich geregelt
:)@MajorQuimby Daschner ist ein selbstgefälliger Feigling, der das Glück hatte, dass eine Lobby von Stammtischdeppen aus ihm einen Helden machen wollte.
Wenn man sich das vorgeschobene "Denkt denn keiner an die Kinder!" und "Hätte ja" ausm Ohr kratzt, dann stellt sich die ganze Situation um Daschner aus rationaler Sicht, doch sehr anders dar.
MajorQuimby schrieb:Dem Täter wurde, rhetorisch geschickt, Folter angedroht, woraufhin die Leiche des Opfers gefunden werden konnte.
Wenn man dem nicht sonderlich vertrauenswürdigem Täter glaubt, dann war hier doch eher banalste Primitivlinguistik im spiel als rhetorische Rafinesse.
"Dann vergewaltigen Dich Neger mit dickem ....." ist zumindest in meinen Augen absolut platt.
Der der beschuldigte Beamte die Folterandrohung komplett bestritten und behauptet hat er habe Gäfgen zu dem "Geständnis" gebracht in dem er ihm ins Gewissen geredet hätte, der nötigende Beamte also nicht mal bereit war zu seiner Tat zu stehen (warum denn, wenn es doch so notwendig und erfolgreich war?).
Da der beteiligte Beamte vor Gericht also nur gelogen hat, bleibt uns leider nur die Aussage von Gäfgen,
denn dass der Beamte ihm wirklich nur intensiv ins Gewissen geredet hat und Gäfgen so schlau war praktisch zu erraten, dass Daschner seinen Untergebenen zur Nötigung "angewiesen" hatte schließe ich mal aus.
Zu dem Zeitpunk war auch schon eine ganze Menge Zeit verstrichen, das verhör zog sich schon eine Weile und der Tatverdächtige wusste doch ganz fraglos, dass er dieses Spielchen mit "Ich schick Euch mal hier und mal dort hin und sage dann wieder gar nichts oder etwas das nicht stimmt." nicht ewig weiter hätte treiben können.
Wäre die Androhung der Folter hier
der erfolgreiche Faktor gewesen als der er dargestellt wird, warum lügt der Beamte dann vor Gericht und erzählt er habe das "Geständnis" bekommen, weil der dem Tatverdächtigem so toll ins Gewissen geredet hat?
Warum lassen Daschner-Fans regelmäßig unter den Tisch fallen, dass selbst bei diesem fraglos extrem labilen Tatverdächtigen die Androhung von Folter keines Wegs dazu geführt hat, dass er "auspackt", sondern er bei dem wichtigem Teil weitergelogen hat indem der trotz dieser "rhetorisch geschickt angedrohten Folter" bei der Lüge blieb das Kind sei noch am Leben?
Warum wird immer weggelassen, dass der beteiligte Beamte sich vor Gericht keines Wegs zu der Nötigung bekannt hat?
Warum ist Daschner ein "Held", wenn er feige einen Untergebenen anweist ins Messer zu rennen und dabei genau weiß, das er im Erfolgsfalle die Lorbeeren einstreichen wird?
MajorQuimby schrieb:mein Empfinden ist aber, dass Daschner richtig gehandelt hat.
Ich bin zwar extrem froh, dass das Gesetz und das Gericht das anders gesehen haben, aber möchte Dir Deine eigene Meinung natürlich nicht abstreiten.
Ich sehe in Daschners Handlungen ein unglaubliches Ausmaß an Feigheit, Berechnung und dem Versuch sich auf Kosten seiner Untergebenen gut darzustellen.
Geht auch eindeutig aus dem von Dir verlinkten Wikipediaartikel hervor:
Daschner entschloss sich, dem Entführer durch den ihm untergebenen Kriminalhauptkommissar Ennigkeit die Anwendung unmittelbaren Zwanges anzudrohen, und versuchte sich anschließend damit zu rechtfertigten, er habe um das Leben des Opfers gefürchtet.Daschner hat ganz genau gewusst, dass "Befehlsnotstand" in Deutschland nicht mehr zieht.
Wäre das Kind gerettet wurden, dann wäre der Beamte den Daschner "angewiesen" hat "sich die Hände schmutzig zu machen" derjenige gewesen, der in erster Linie vor Gericht dafür hätte grade stehen müssen.
Daschner aber war in der Position dessen, der seitens Presse und Öffentlichkeit alle Lorbeeren für die Rettung des Entführungsopfers eingestrichen hätte.
Wenn das Deine Vorstellung von einem "Held" ist, also Untergebene zu einer Straftat aufzufordern in dem Wissen, dass man selbst bei Erfolg die Lorbeeren einstreicht, dann will ich Dir das sicher nicht absprechen.
Wäre Daschner wirklich der "Edle Ritter der Gerechten" als der er sich so gerne feiern lässt, dann hätte er nicht feige irgendwelche Anweisungen gegeben und sich auf den großen Presseauftritt gefreut.
Wäre der Grund für sein Handeln
wirklich die Sorge um das Kind gewesen, dann hätte er seine Untergebenen nach Hause geschickt um sie zu schützen, wie ein guter Vorgesetzter es tut.
Er hätte dieses Verhör selbst durchgeführt, statt alles so zu machen, dass andere in der Schusslinie stehen und ihm nur der Erfolg zugefallen wäre.
Darüber hinaus hätte er direkt nach diesem "Verhör" unabhängig vom Ausgang, seinen Rücktritt und seine Kündigung vorgelegt um seine Dienststelle und seine Untergebenen aus der Sache rauszuhalten, hätte sich anschließend gestellt, wäre geständig gewesen und hätte und erhobenen Hauptes die Konsequenzen für sein Handeln getragen.
Dann und nur dann hätte ich ihm geglaubt, dass er aus "Sorge um das Kind" gehandelt hat.
Ich hätte ihn vermutlich sogar durchaus dafür respektieren können, wenn er selbst gehandelt, Untergebene und die Dienststelle durch Rücktritt und Kündigung geschützt und sich dem Rechtsstaat für den er arbeitet gegenüber aufrecht gezeigt hätte indem er gesagt hätte:
"Die Sorge um das Kind hat mich zu diesem Rechtsverstoß getrieben und jetzt bin ich bereit die Konsequenzen dafür zu tragen."
Sein tatsächliches Verhalten weicht davon aber so erheblich und in nicht zufälliger Weise ab, dass ich die, die ihn zum Helden machen, kein Stück verstehen kann.
Das ist einfach nur ein Schleimaal der versucht hat andere ins Messer zu schubsen und selbst gut dazustehen.
Und wie gesagt, die Behauptung man habe in diesem Falle mit der Androhung von Folter irgendwas erreicht, was man sonst nicht erreicht hätte ist mit keinem einzigen Fakt zu untermauern und das Daschners Anhänger, die in ihm einen Helden sehen wollen, bei ihren Behauptungen die Teile der Geschichte die eine ganz andere Sprache sprechen immer wohlweislich unter den Tisch fallen lassen zeigt mir, dass auch unter diesen "Anhängern" ein paar Menschen sein könnten, die längst erkannt haben was für ein Feigling Daschner eigentlich ist und wie erfolglos sein "großer Schachzug" war, nur der Traum von edlen Rittern und Rettern ist eben aus irgendeinem Grund noch größer als der Blick in die Realität.
Nimmt man sich die Fakten des Falls wirklich vor, dann bleibt von dem edlen Polizeimann, der ja nur das Opfer retten wollte und "dazu bereit war harte Entscheidungen" zu treffen ebenso wenig übrig wie von der Behauptung es handle sich um eine Erfolgsgeschichte bei der das Androhen von Folter irgendetwas erreicht hätte, das es wert war zu erreichen und das mit rechtsstaatlichen mitteln nicht möglich gewesen wäre.