Sollte man den Verkauf von Spirituosen Verfassungsabhängig machen ?
17.03.2018 um 12:09
Nehmen wir an eine verhaltensauffällige ( sturzbetrunkene überlriechende, labil aussehende ) person steht vor einer Verkäuferin und sieht aus als würde er die Flasche Wodka die sie sich kaufen will nicht mehr überleben sollte eine Verkäuferin aus eigenen oder allgemeinen moralischen Bedenken/Gründen dien Verkauf verweigern dürfen.um ihre moralische privatssphäre zu schützen ( kein schlechtes Gewissen mit sich herumtragen zu müssen )
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Sollte man den Verkauf von Spirituosen Verfassungsabhängig machen ?
17.03.2018 um 12:14
Weiß leider nicht wie es im Einzelhandel ist, aber in Ö ist es so (weiß leider auch nicht obs gesetzlich geregelt ist), dass wenn ein bereits stark angetrunkener Mensch eine Bar/Disco/einen Club betritt, dürfen KellerInnen durchaus die Ausschank weiterer Alkoholischer Getränke verweigern und/oder die Person der Lokalität verweisen.
Schätze aber auch, dass es KassiererInnen gestattet ist, den Verkauf zu verweigern und die Person des Geschäftes zu verweisen, wenn sie den Eindruck haben, dass die Person mit dem Konsum des alkoholischen Getränks sich selbst und/oder andere Kunden in Gefahr bringen könnte. (zB hat er/sie den Kunden mit dem Auto kommen sehen zufällig, riecht seine Fahne und er kauft weiteren Alkohol)
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Sollte man den Verkauf von Spirituosen Verfassungsabhängig machen ?
17.03.2018 um 14:34
Aber selbstverständlich darf die Verkäuferin den Erwerb von Alkohol in so einer Situation verweigern.
Was sollte ihr auch schon passieren. Die angetrunkene Person wird kaum die Polizei zur Hilfe rufen können, um ihrem Wunsch Nachdruck verleihen zu können.
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Sollte man den Verkauf von Spirituosen Verfassungsabhängig machen ?
17.03.2018 um 17:21
Dann kram ich halt mal das entsprechende Gesetz raus:
http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__20.htmlGaststättengesetz
§ 20 Allgemeine Verbote
Verboten ist,
1. Alkohol im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Alkoholsteuergesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650, 1651), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder überwiegend alkoholhaltige Lebensmittel durch Automaten feilzuhalten,
2. in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene zu verabreichen,
3. im Gaststättengewerbe das Verabreichen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung von Getränken die Preise zu erhöhen,
4. im Gaststättengewerbe das Verabreichen alkoholfreier Getränke von der Bestellung alkoholischer Getränke abhängig zu machen oder bei der Nichtbestellung alkoholischer Getränke die Preise zu erhöhen.
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Sollte man den Verkauf von Spirituosen Verfassungsabhängig machen ?
19.03.2018 um 16:02
Verfassungsabhängig? Im Grundgesetz ist nirgends von Spirituosen die Rede.
Der einzige Verfassungsgrundsatz zur Gastronomie lautet:
Draussen gibt's nur Könnchen.
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