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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

20 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit, JOB, Pflicht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 11:03
Bei der Pendelzeit zum Arbeitsort gibt es Vorgaben, max 2.5h insgesamt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h. Also wäre es auch zumutbar man pendelt 1h jeden Tag eine Richtung mit der Bahn/Auto.

Doch was ist wenn man selbst in diesen Entfernungen keine Arbeitsstelle findet?

Was ist eure Meinung dazu, dass man vom Jobcenter die Pflicht auferlegt bekommen kann sich Deutschlandweit zu bewerben?

natürlich gibt es Härtefälle wie z.b. dass man verheiratet ist und 3 Kinder hat die in die Schule gehen. Ein Ortswechsel ist dann schwieriger als für eine alleinstehende Person.

mir geht es aber um ganz normale Fälle. Pflicht dafür richtig oder unzumutbar? Darf man den Anspruch haben in seiner Heimat bleiben zu wollen?


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unbedingt eine Pflicht für deutschlandweites bewerben!
5 Stimmen (13%)
ein Umzug sollte nicht zur Pflicht werden!
33 Stimmen (87%)

Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 11:51
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Also wäre es auch zumutbar man pendelt 1h jeden Tag eine Richtung mit der Bahn/Auto.
Ich pendel pro Strecke 2. Täte ich das nicht, hätte ich keine Ausbildung bekommen.

Ein Umzug ist keine Option, weil wir hier gut angekommen sind und ich wohl auch nicht übernommen werde. Ich hasse jede Sekunde vom Pendeln, weil ich mit Öffis fahren muss, aber die Alternative, keine Ausbildung zu haben, wäre sehr viel schlimmer.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Was ist eure Meinung dazu, dass man vom Jobcenter die Pflicht auferlegt bekommen kann sich Deutschlandweit zu bewerben?
Das ist in vielen Branchen schon Usus und geschieht aus eigenem Antrieb, nicht, weil das Jobcenter das vorgibt. Man kann sich ja auch allein Stellen suchen :D.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 12:00
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:mir geht es aber um ganz normale Fälle
Von wie vielen Fällen reden wir denn hier deiner Meinung nach und wer soll einschätzen ob ein Fall "normal" ist?
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Darf man den Anspruch haben in seiner Heimat bleiben zu wollen?
Artikel 11 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 12:07
Zitat von BettmanBettman schrieb:Artikel 11 GG
und da steht:
oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist
bedeutet also wenn man für seinen Lebensunterhalt nicht sorgen kann, dann kann ein Gesetz bestimmen, dass man sich deutschlandweit für einen Job bewerben muss?


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 13:54
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist
Hier gehört noch ein "und" dazu:
in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden
Es müssten also der Allgemeinheit durch die nicht ausreichende Lebensgrundlage "besondere Lasten" entstehen wenn der Umzug nicht vorgenommen wird. Das ist mit dem Bezug von Bürgergeld (oder wie auch immer der Nachfolger heißen wird) definitiv nicht gegeben. Da müsste schon eine ganze Menge mehr an Kosten für die Allgemeinheit anfallen.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 14:03
Zitat von BettmanBettman schrieb:Da müsste schon eine ganze Menge mehr an Kosten für die Allgemeinheit anfallen.
ist das deine persönliche Meinung oder kannst du das belegen?

Weil ich hab vorhin gerade in einem Forum für Bürgergeld gelesen, dass einem Nutzer vom Arbeitsamt auferlegt wurde "sich jetzt auch bundesweit zu bewerben".. da muss es ja dann eine rechtliche Grundlage dafür geben denke ich?


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 14:17
Ich persönlich könnte mir sogar vorstellen, mich anderswo bewerben zu müssen, aber auch ich würde nicht überall gleich gern hinziehen. Dazu kommt, dass ich eigentlich kein Auto habe, weswegen für mich ein Arbeitgeber ungünstig wäre, der nur per Auto zu erreichen ist.

Ich kann mir aber vorstellen, dass Menschen mit starker Bindung an die Heimat (familiär oder aus emotionalen Gründen) woanders einfach auf die Dauer nicht zufrieden leben können.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 14:42
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:Weil ich hab vorhin gerade in einem Forum für Bürgergeld gelesen, dass einem Nutzer vom Arbeitsamt auferlegt wurde "sich jetzt auch bundesweit zu bewerben".. da muss es ja dann eine rechtliche Grundlage dafür geben denke ich?
Dann verlink das doch mal oder erzähl mehr von den Umständen, wenn hier gar keine Diskussion stattfinden soll, sondern du nur über diesen speziellen Fall reden willst.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 15:01
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:Dann verlink das doch mal
ich hatte es nicht verlinkt weil der Thread-Titel zwar so heißt, aber in dem Faden dann über was anderes geschrieben wurde und nicht auf das Thema direkt eingangen wurde..

hier: https://www.elo-forum.org/threads/deutschlandweit-bewerben-notwendig.163400/
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:sondern du nur über diesen speziellen Fall reden willst.
ich denke ja es ist eher umgekehrt. das es der Normalfall ist, dass man wenn man länger arbeitslos ist sich dann bundesweit bewerben muss und nur Härtefälle sind spezielle Fälle und die Ausnahme..


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 15:51
Der von dir verlinkte Thread ist aus 2016, fast 10 Jahre alt.

Außerdem wird in Beitrag Nr. 15 auf § 140 SGB III, insbesondere auf die Absätze 3 und 4

(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben

hingewiesen.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 15:56
@Jenniver

danke, ist aber ein wenig schwammig formuliert im Gesetz finde ich.
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird.
woher soll man das denn bitteschön wissen? müssen die Jobcenter-Betreuer dann zum Wahrsager mit der Glaskugel gehen?
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben
und hier - was bedeutet familiäre Bindung? Eltern auch schon die man vielleicht im Alter pflegen möchte, obwohl sie vielleicht in der aktuellen Situation noch nicht mal Rentner sind, also mit Blick auf die ferne Zukunft?
Oder nur die engste Familie also nur eigene/r Frau/Mann Kinder?
was ist wenn man in einer Beziehung ist aber noch nicht verheiratet und der Partner hat nen guten Job und jetzt soll man aber umziehen. zählt das dann oder nicht?

sehr schwammig das Ganze..

außerdem hat mich neben der Gesetzeslage auch die Meinung interessiert. also ob geltendes Gesetz auch den Wünschen der User entspricht..

derzeit 10 zu 2 für Umzug sollte nicht Pflicht sein. mal warten wenn die ganzen User von der Arbeit kommen und abstimmen ob sich das Ergebnis dreht, ich bin gespannt..


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 16:10
@RayWonders
Warum beißt du dich so dermaßen auf dieses Umziehen fest? Dann muss man halt abwägen - und ne Stelle annehmen, die einem weniger liegt, weniger Spaß macht / bei der man einen Ticken weniger verdient /wasweißich und bleibt da, wo man bleiben möchte. Alternativ als Quereinsteiger versuchen oder eine Umschulung / Weiterbildung anstreben.

Das ist doch nicht die einzige Möglichkeit, eine Arbeit zu finden :|


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 16:17
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:und ne Stelle annehmen, die einem weniger liegt, weniger Spaß macht / bei der man einen Ticken weniger verdient /wasweißich
im Normalfall bewirbt man sich ja auf die Stellen was man gelernt hat.. das man ein breiteres Spektrum an Jobs hat wo man sich bewirbt ist glaube ich selten der Fall..

in meinem Fall z.b. hab ich mich regelmäßig auf Programmierer-Jobs beworben und man hat eine gewissen Anzahl an Bewerbungen zu schreiben. Man muss sich aber nicht zwangsläufig z.b. als Call-Center-Mitarbeiter bewerben oder anderweitig branchenfremd, als Pflicht vom Arbeitsamt? Oder kommt das dann später noch hinzu wenn bundesweit nix gefunden werden kann?

ok die Chance besteht natürlich wie du es schreibst, auch wenn das nicht so einfach ist wie du es hier schreibst denke ich..
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:oder eine Umschulung / Weiterbildung anstreben.
das muss man ja dann aber vom Amt genehmigt bekommen. und solange man noch die Chance hat bundesweit eine Stelle zu finden werden die das denke ich mal nicht finanzieren.
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:Warum beißt du dich so dermaßen auf dieses Umziehen fest?
Weil ich es ebend in diesem Thread gelesen hatte, dass das Jobcenter jemanden auferlegt hat sich nun bundesweit zu bewerben.
deswegen wollte ich die Meinungen der User wissen, was sie davon halten, ist das zumutbar so wie es im Gesetz steht für z.b. Alleinstehende oder wollen sie eher dass man in der Heimat bleiben darf bei weiterem Bürgergeld-Bezug..


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

18.03.2025 um 16:37
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:ist das deine persönliche Meinung oder kannst du das belegen?
Das ist meine persönliche Meinung. Bitte entschuldige dass ich diese nicht eindeutig gekennzeichnet habe. Ich kenne allerdings keine Begründung, warum ein*e Sozialhilfeempfänger*in eine "(besondere) Last" sein soll. Und so lange es die nicht gibt bzw. diese auch höchstrichterlich bestätigt wurde, würde ich mich klar drauf verlassen, dass das GG als höchste Norm das SGB in Konflikten schlägt.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

20.03.2025 um 14:59
Weil Menschen ja überhaupt nicht sozial in ihren Gegenden verwurzelt sind, oder im allgemeinen ein Bedürfnis nach Heimat haben.

Solche Gedanken sind ein Angriff auf ein humanes Arbeiterbild. Gruselig das ein Jobcenter jetzt wohl auf diesen Mist kommt, solche Trends klopfen in den letzten Jahren wieder vermehrt an die Türen. Die Leute sollen weniger bekommen, aber mehr und länger arbeiten. Sich generell für die kränkelnde Wirtschaft aufopfern. Hauptsache in einer gewissen gesellschaftlichen Schicht, bleibt alles komfortabel und das "Geld" (unzählige Menschen befinden sich hinter jeder Zahl) "arbeitet für sie weiter."


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

20.03.2025 um 18:36
In unserer Verfassung steht aber noch "Recht auf freie Berufswahl/Arbeit" und nix von einer "Pflicht zur Arbeit" oder?


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

20.03.2025 um 18:47
Zitat von SimplizissimusSimplizissimus schrieb:und nix von einer "Pflicht zur Arbeit" oder?
Wenn du kein staatliches Geld brauchst, bist du auch nicht verpflichtet nach einem Job zu suchen..

kannst ja deine Lotto-Million gewinnen und nicht arbeiten..


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

gestern um 11:35
Zitat von BettmanBettman schrieb am 18.03.2025:Und so lange es die nicht gibt bzw. diese auch höchstrichterlich bestätigt wurde, würde ich mich klar drauf verlassen, dass das GG als höchste Norm das SGB in Konflikten schlägt.
ich denke aber mal, man hätte diese Gesetze, die @Jenniver vom SGB geteilt nicht erlassen können wenn sie dem GG entgegenstehen würden..

--

interessant, derzeit sind über 80% der User dieser Umfrage gegen das aktuell geltende Recht und würden wohl lieber eine Reform sehen wollen..


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

gestern um 11:48
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb am 18.03.2025:Pflicht dafür richtig oder unzumutbar? Darf man den Anspruch haben in seiner Heimat bleiben zu wollen?
Ich bin knapp über der Pendelgrenze. Also was Zeit und Kilometer betrifft. Ländliches Gebiet, das Problem ist weniger ein ungewollter Umzu sondern eher ein finde mal ne gescheite Wohnung. :D
Was bringt es einem, wenn man einem einen Umzug aufdrücken will, aber man nichts findet.


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Pflicht sich deutschlandweit zu bewerben als Arbeitslose/r?

gestern um 11:53
Zitat von TeegardenTeegarden schrieb:Ich bin knapp über der Pendelgrenze. Also was Zeit und Kilometer betrifft.
bei meinem allerersten Job da hing am Schwarzen Brett in der Firma ein Zeitungsartikel über das lange/weite Pendeln und dass das auf Dauer krank macht.. ich bin damals auch jeden morgen/abend 90km gependelt..

also ist da ein Umzug rein wissenschaftlich/gesundheitlich gesehen eigentlich ratsam denke ich..
Zitat von TeegardenTeegarden schrieb:Ländliches Gebiet, das Problem ist weniger ein ungewollter Umzu sondern eher ein finde mal ne gescheite Wohnung.
kann ich gut verstehen, das wird wirklich ein sehr großes Problem sein. dort wo die Jobs sind herrscht Wohnungsmangel für gewöhnlich..


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