Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?
12.07.2016 um 09:24@gastric
Nur dan wen du weist das er sie begrapschen will. Auf das grapschen hatte er eben keinen einfluss da er davon nichtmal etwas wusste.
@suffel
Folgende klausel fehlt im gesetz:
Warum es so ein problem ist unschuldige zu schützen verstehe ich zwar nicht aber nun gut...
Nur dan wen du weist das er sie begrapschen will. Auf das grapschen hatte er eben keinen einfluss da er davon nichtmal etwas wusste.
@suffel
Folgende klausel fehlt im gesetz:
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html
Warum es so ein problem ist unschuldige zu schützen verstehe ich zwar nicht aber nun gut...