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Findet ihr die GEMA berechtigt?

63 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Zensur, Gema, Ns-zeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Findet ihr die GEMA berechtigt?

02.09.2014 um 16:04
@emz

Ich finde, nur, weil man etwas annimmt, wenn es einem kostenlos gegeben wird, heisst das nicht, dass man es auch zwangsläufig gekauft hätte.

Es gibt auch eine Menge Dinge, bei denen ich denke:"ist schon irgendwie cool", aber Geld ausgeben würde ich dafür nicht oder kann es eventuell auch gar nicht.

Das ist einfach spontanes Interesse oder Wahrnehmung eines Vorteils. Aber aus meiner Sicht nicht zwangsläufig ein Schaden für den Verkäufer. Dies läge nur vor, wenn ich konkret etwas haben will, aber nicht dafür bezahlen möchte und es mir kostenlos verschaffe.


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Findet ihr die GEMA berechtigt?

02.09.2014 um 16:54
Zitat von KcKc schrieb:Aber aus meiner Sicht nicht zwangsläufig ein Schaden für den Verkäufer
Es geht dabei auch nicht um den Verkaäufer! Die GEMA, die VG Nusikedition oder die VG Wort nehmen ZWEITverwertungsrechte wahr.

Beispiel: Lili komponiert ein Kinderlied, Tom hat dazu eine tolle Textidee. Ein Verlag, der Kinderliederbücher druckt, wird drauf aufmerksam und will es abdrucken. Dasirbt er bei Lili und Tom, es wird ein Vertrag getroffen. Das ist ein Erstverwertungsrecht.

Oder ein Plattenlabel , das eine CD mit Kinderliedern herausgibt, möchte mit einem Kinderchor das Lied von Lili und Tom veröffentlichen. Sie machen einen Vertrag mit Lili und Tom. Da geht es ebenfalls um ein Erstverwertungsrecht.

Wenn jetz ein Radiosender die Aufnahme des Liedes für eine Sendung benutzt und ausstrahlt oder ein Sänger das Lied aus dem Kinderbuch bei einem Aufrtiit präsentiert, so betrrifft das die Zwitverwertung. Im Fall des Sängers könnten Lili und Tom Tantienem von dem Sänger direkt fordern. Lili und Tom sind aber Mitglied der , der Künstker zahlt eine Pauschbetrag an die GEMA (sofern er nicht ausschlie0lich eigene Stücke präsentiert). Von diesem Betrag erhalten Tom und Lili etwas.

Die Regelingen, die im Rahmen der Erstrechteverwertung getroffen werden umfassen auch Regelungen zur Zweitrechteverwertung.


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Findet ihr die GEMA berechtigt?

02.09.2014 um 17:00
@Kc
Ich befürchte, wir reden aneinander vorbei bzw. meinen andere Sachverhalte.

Mir geht es um die Geschichte, als ein Kindergarten 1 Liederbuch kaufte. Aus diesem Liederbuch wurden jeweils Kopien gezogen für die Kinder und auch für die Eltern.


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