Nun also doch: Gerichtsmedizin geht im Fall Jackson von Totschlag aus.
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,644749,00.htmlIn Deutschland hätte der behandelnde Arzt schon deshalb ganz schlechte Karten, weil Propofol als Narkosemittel keine Einschlafhilfe ist, nicht mal als Off-label-use. Propofol wird zu Kurz-Narkosen verwendet, eventuell noch zum "künstlichen Koma" auf der Intensivstation (es ist übrigens kein Gas, wie ro irrtümlich schrieb).
Bekannte Gefahren von Propofol sind insbesondere eine Atemdepression, so dass der Narkose-Patient einer ständigen Überwachung bedarf. Außerdem ist es auch in Deutschland bekannt geworden wegen einiger Todesfälle, die nach bakterieller Kontamination der Lösung aufgetreten sind. Ein medizinischer Gutachter führte im Zusammenhang mit dem Tod der kleinen Sina aus: Da dies eine "gröbste Missachtung der Regeln ärztlichen Standards" sei und "wissentlich" geschah, "liegt keine bloße Fahrlässigkeit vor".
Das Landgericht Ellwangen hat dann den Anästhesisten am 18. Juli 2007 wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie eines weiteren Falls von Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Wer aber, wie im Fall Michael Jackson, nicht nur die Narkose grob fehlerhaft durchführt, sondern dies sogar ohne jeden Grund macht und gravierend gegen jegliche Grundsätze der Medizin verstößt, kann schon mal eine Anklage wegen Totschlag kassieren, da ein solches Vorgehen des Arztes nicht mehr das Geringste mit Fahrlässigkeit zu tun hat. Er hat nicht nur die Überwachung unterlassen und ist eingeschlafen, er hat das Medikament auch ohne erkennbaren Grund gespritzt. Eine Narkose für einen operativen Eingriff war ja wohl nicht geplant.
Bin mal gespannt, was das amerikanische Recht zu so einem Vorgehen sagt.
Nun also doch: Gerichtsmedizin geht im Fall Jackson von Totschlag aus.
http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,644749,00.htmlIn Deutschland hätte der behandelnde Arzt schon deshalb ganz schlechte Karten, weil Propofol als Narkosemittel keine Einschlafhilfe ist, nicht mal als Off-label-use. Propofol wird zu Kurz-Narkosen verwendet, eventuell noch zum "künstlichen Koma" auf der Intensivstation (es ist übrigens kein Gas, wie ro irrtümlich schrieb).
Bekannte Gefahren von Propofol sind insbesondere eine Atemdepression, so dass der Narkose-Patient einer ständigen Überwachung bedarf. Außerdem ist es auch in Deutschland bekannt geworden wegen einiger Todesfälle, die nach bakterieller Kontamination der Lösung aufgetreten sind. Ein medizinischer Gutachter führte im Zusammenhang mit dem Tod der kleinen Sina aus: Da dies eine "gröbste Missachtung der Regeln ärztlichen Standards" sei und "wissentlich" geschah, "liegt keine bloße Fahrlässigkeit vor".
Das Landgericht Ellwangen hat dann den Anästhesisten am 18. Juli 2007 wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie eines weiteren Falls von Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Wer aber, wie im Fall Michael Jackson, nicht nur die Narkose grob fehlerhaft durchführt, sondern dies sogar ohne jeden Grund macht und gravierend gegen jegliche Grundsätze der Medizin verstößt, kann schon mal eine Anklage wegen Totschlag kassieren, da ein solches Vorgehen des Arztes nicht mehr das Geringste mit Fahrlässigkeit zu tun hat. Er hat nicht nur die Überwachung unterlassen und ist eingeschlafen, er hat das Medikament auch ohne erkennbaren Grund gespritzt. Eine Narkose für einen operativen Eingriff war ja wohl nicht geplant.
Bin mal gespannt, was das amerikanische Recht zu so einem Vorgehen sagt.
Quelle: block.beck.de Juli 2009