Kennt jemand mysteriöse Orte in Norden/Norddeich?
05.08.2012 um 13:01@DreamGirlFly
nochmal der vergleich: sonst dürfte bei dir zuhause ja auch jeder reinspazieren und sich umsehen mit dem argument "da war kein schild dass das verboten ist" bzw. "vor mir waren hier aber auch schon leute!".
und damit's noch klarer wird hier der entsprechende gesetzestext aus dem strafgesetzbuch:
DreamGirlFly schrieb:Habe ich nicht, zwar wurde ich gesehen, aber es hat niemand was gesagt, sonst hätte jemand die Polizei gerufen.na dann wollen wir mal hoffen dass wenn bei dir jemand in die wohnung einsteigt, jemand die polizei ruft - leider ist das ja nicht mehr standard...
DreamGirlFly schrieb:Aber ich habe KEINEN Mist gebaut, auch kein Graffity gesprüht oder das was mit Vandalismus zu tun hat. Ich liebe diese Orte, sie faszinieren mich einfach.das betreten allein ist schon illegal - man nennt das "hausfriedensbruch".
DreamGirlFly schrieb:Achja und noch was: Das Gelände wurde offen gelassen, dass sich jeder das mal ansehen kann. Scheint ein Museum oder so zu sein, vor mir waren auch schon welche da.dann gäbe es wohl ein schild "museum". und dass vor dir schon jemand dort war ist irrelevant - das macht's nicht legaler.
DreamGirlFly schrieb:Wie meinst du das mit der Frage? Ich bin irritiert:( . Die Türen standen auch offen. Ich habe nichts angefasst...du musst den eigentümer bzw. besitzer um die offizielle erlaubnis fragen, die immobilie zu betreten - hast du diese erlaubnis nicht, machst du dich strafbar - auch wenn da kein schild steht und auch wenn vor dir schon leute dort waren.
nochmal der vergleich: sonst dürfte bei dir zuhause ja auch jeder reinspazieren und sich umsehen mit dem argument "da war kein schild dass das verboten ist" bzw. "vor mir waren hier aber auch schon leute!".
und damit's noch klarer wird hier der entsprechende gesetzestext aus dem strafgesetzbuch:
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.