Zeta - Aufklärung zur Zoophilie oder Perversion?
29.03.2012 um 18:32@Lilientod
Haha, sehr lustig.
Aber das strafrechtliche Denken ist allein der Aufklärung des isolierten Einzelfalls verpflichtet. Wenn der "Sex an sich" bestraft wird, macht das den Unterschied zwischen Deinem bloßem Verdacht und der nachgewiesenen Tat obsolet.
Anders formuliert: "Nur insoweit, als eine sexuelle Handlung ein objektives, d. h. ein über den rein personalen Aktunwert hinausgehendes Rechtsgut verletzt, ist die Strafgewalt des Staates legitimerweise auf den Plan gerufen. Dagegen kann die Pönalisierung sexueller Immoralität als solcher nicht Aufgabe des säkularen Staates sein. Um es einmal ganz vulgär zu sagen: nicht schon die „Schweinerei" als solche, sondern erst die rechtsgutsverletzende „Schweinerei" kann das Strafrecht interessieren."
Haha, sehr lustig.
Aber das strafrechtliche Denken ist allein der Aufklärung des isolierten Einzelfalls verpflichtet. Wenn der "Sex an sich" bestraft wird, macht das den Unterschied zwischen Deinem bloßem Verdacht und der nachgewiesenen Tat obsolet.
Anders formuliert: "Nur insoweit, als eine sexuelle Handlung ein objektives, d. h. ein über den rein personalen Aktunwert hinausgehendes Rechtsgut verletzt, ist die Strafgewalt des Staates legitimerweise auf den Plan gerufen. Dagegen kann die Pönalisierung sexueller Immoralität als solcher nicht Aufgabe des säkularen Staates sein. Um es einmal ganz vulgär zu sagen: nicht schon die „Schweinerei" als solche, sondern erst die rechtsgutsverletzende „Schweinerei" kann das Strafrecht interessieren."