@Elsbeth_M Wenn ich die Ehe beibehalten will und dennoch Hinweise habe, dass sie möglicherweise nicht gültig zustande gekommen ist, dann würde ich kein Annullierungsverfahren einleiten, sondern würde mich informieren, wie ich ggf. die Gültigkeit im Nachhinein erwirken kann. Das hab ich bereits so geschrieben.
Ein solches Informieren ist ja kein Annullierungsverfahren.
Eben, damit sagst du aber aus, dass dein eigentliches Begehren bei Einleitung eines Annulierungsverfahrens also doch die Annulierung selbst ist, was bedeutet, dass du diese Ehe als solche nicht weiterführen willst, denn sonst bräuchte man sie ja auch nicht annulieren zu lassen. Genau das hattest du aber vor etlichen Seiten bestritten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe?
Elsbeth_M schrieb:Ich habe mal gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine nicht gültige Ehe im Nachhinein für gültig erklären zu lassen. Dazu muss man nicht erneut heiraten. Wie das genau geht, weiß ich aber nicht.
Das finde ich jetzt sehr interessant. Wie soll das eigentlich gehen? Ich meine, abgesehen davon, dass es irgendwie widersinnig ist, erst eine Ehe annulieren zu lassen um sie anschließend dann wieder nachträglich für gültig erklären zu lassen. Aber es würde mich mal interessieren, wie das geht? Dann müssten die Gründe die zur Annulierung geführt haben ja ihrerseits selbst wieder widerlegt werden? Erst sucht man Gründe, damit sie nachträglich als nicht gültig betrachtet wird und dann sucht man wieder Gründe, die diese Gründe widerlegen? Na wenn man sonst nix zutun hat...
:)Wenn der andere Partner aber die Ehe bereits gebrochen hat? Letztlich egal, wer die Ehe nun gebrochen hat, aber das Resultat ist dann, dass sie gebrochen ist.
Elsbeth_M schrieb:Ja, und wenn der andere sie auch bricht, ist sie erst Recht gebrochen.
Gebrochen ist sowieso gebrochen, egal was der andere dann macht.
Frag doch mal einen Geistlichen, wenn du die Gelegenheit dazu hast, ob die katholische Kirche das wirklich so sieht, wie du glaubst?
Elsbeth_M schrieb:Das kann ich machen, aber ich glaube, das brauche ich nicht. Es ist ja allgemein bekannt, dass Wiederverheiratete nicht zur Kommunion gehen dürfen, weil sie im Ehebruch leben.
Auch der, der verlassen wurde, weil der andere Partner Ehebruch beging? Obwohl der ja nun wirklich nichts dafür kann. Finde ich irgendwie ungerecht, muss ich ehrlich sagen.
Elsbeth_M schrieb:Würde die katholische Kirche es nicht so sehen, dann könnte sie eine zweite Ehe ermöglichen - nämlich für den, der die Ehe nicht gebrochen hat.
Das fände ich ehrlich gesagt auch besser.
Denn so wird der Verlassene noch für den Ehebruch des anderen gleich mitbestraft. Obwohl der ja nun nichts dafür kann.
Findest du es eigentlich richtig, dass man überhaupt von den Sakramenten ausgeschlossen wird, in solchen Fällen? Ich meine gut, man kann sagen, sie leben ja dann in Sünde - Aber: Erstens sind wir alle Sünder und zweitens brauchen nicht gerade die Sünder die Sakramente um so mehr?
Was sagte Jesus: Ich bin nicht zu den gesunden gekommen, denn die bedürfen keines Arztes, sondern zu den Kranken.