@Elsbeth_M Elsbeth_M schrieb:So, da bin ich wieder. ;)
Das freut mich!
:DElsbeth_M schrieb:Die Frage der Annullierung einer Ehe stellt sich mir unabhängig davon, ob ich die Ehe noch aufrecht erhalten will oder nicht. Denn wenn ich eine gültige unauflösliche Ehe eingegangen bin, dann muss ich mich dran halten, und zwar auch dann, wenn ich es nicht (mehr) will.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Denn eine Annulierung wird eine bislang bestehende Ehe als Nichtig erklären und damit ist die Ehe in einem Nu nicht mehr existent. Ja, sie wird sogar rückwirkend als nie gültig zustande gekommen betrachtet.
Wenn Du aber eine Ehe gar nicht auflösen willst, was wäre denn dann der Grund für eine Annulierung? Irgendwo widerspricht sich das doch? Wenn ich eine Ehe eingegangen bin und bin glücklich, würde ich an eine Annulierung doch gar nicht denken wollen? Selbst wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass die Ehe ungültig wäre - Wen interessiert das eigentlich?
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Niemand würde normalerweise von aussen an sich auf die Idee kommen bei anderen in der Ehe herum zu schnüffeln um eventuell Gründe zu finden, die diese Ehe nichtig machte. Der einzige, der daran Interesse haben könnte, wäre einer der Ehepartner selbst. Und das muss ja Gründe haben. Die gehen mir bei Dir irgendwie nicht auf. Die würde ich nur suchen wollen, wenn ich die Ehe auch tatsächlich als ungültig betrachen will. Wenn ich aber mit jemandem glücklich verheiratet bin, will ich solche Gründe doch gar nicht wissen?
Und würde der große Ausnahmefall eintreten, dass jemand von Aussen daher kommt und meine (glückliche) Ehe für Null und Nichtig erklären, dann würde ich doch im nächsten Schritt die Eheschließung wiederholen. Und wahrscheinlich wäre sie dann auch gültig geschlossen.
Denn so viele Gründe für eine Annulierung gibt es eigentlich nicht. In vielen Fällen handelt es sich dabei um etwas, was einem der Ehepartner vor der Eheschließung verheimlicht hat und was erst nachher sozusagen heraus kommt. Aber selbst dann muss der andere Ehepartner eine Entscheidung fällen, nämlich: Will ich, jetzt wo ich es weiß, trotzdem mit ihm weiter verheiratet bleiben? Oder hätte ich ihn niemals geheiratet, wenn ich dies vorher gewusst hätte?
Nur im letzteren Falle könnte eine Annulierung erwirkt werden. Im ersteren Falle würde sich eine Annulierung erübrigen. Einfach schon aus dem Grunde, weil ich genau denselben Menschen, wenn ich noch nicht mit ihm verheiratet wäre, jetzt wo ich etwas über ihn weiß, was er mir vorher nicht sagte, ja trotzdem heiraten würde!
Und diese Entscheidung kannst nur Du für dich selber treffen. Träfe als zu, dass du ihn sowieso nie geheiratet hättest mit dem Wissen was du jetzt über ihn hast, was dir aber vor der Eheschließung nicht bekannt war, dann wäre aber letztendlich doch der Grund für eine Annulierung der, dass du die bestehende Ehe ja nicht weiterführen willst, indem sie als nicht gültig betrachtet werden soll durch die Annulierung.
Die Frage einer Annulierung ist also gar nicht unabhängig davon zu stellen, ob Du die Ehe aufrecht erhalten willst oder nicht. Daher kann ich diesen deinen obigen Satz irgendwie nicht verstehen. Denn durch die Annulierung würde sich eine bestehende Ehe ja als Ungültig erweisen. Wer hat denn daran Interesse und warum, wenn genau das völlig unabhängig von der Frage nach einer Annulierung von Dir betrachtet wird? Da komme ich irgendwie nicht ganz mit. Kannst Du mir das mal etwas erläutern?
Elsbeth_M schrieb:Wenn ich aber Hinweise hätte, dass die Ehe nicht gültig ist, dann käme eine Annullierung infrage.
Eine Ehe ist prinzipiell immer gültig, solange sie nicht annuliert oder geschieden wird. Selbst wenn es solche Hinweise gäbe. Denn Du bist die Instanz, die erst einmal darüber entscheidet, ob diese Hinweise für Dich einen Grund darstellen würden, dass du die Ehe ansonsten niemals eingegangen wärest. Das heißt: Wenn diese Hinweise nun, wo du über sie verfügst, so relevant sind, dass Du die Ehe nie eingegangen wärest, dann entscheidest Du damit auch, dass Du sie nicht mehr weiterführen willst. Würden diese Hinweise für Dich aber völlig irrelevant sein, dass du nun, wo du über sie verfügst sagst: Ist mir egal, ich will die Ehe trotzdem weiterführen, ich hätte den Mann auch damals trotzdem geheiratet, wenn mir dieses oder jenes bereits bekannt gewesen wäre, erübrigt sich auch eine Annulierung.
Ausnahmen wären hierbei lediglich, wenn jemand gar nicht fähig wäre, eine Ehe einzugehen zB. durch eine sehr starke geistige Erkrankung oder Behinderung und sich gar nicht darüber bewusst wäre, dass er gerade eine Ehe einginge. Solche Dinge werden aber in der Regel schon vor bzw. bei der Eheschließung geklärt. Und mir kann keiner erzählen, dass er beim Partner so starke Einschränkungen vorher nicht bemerkt hätte. Sollte dies aber der Fall sein und später erst erkennbar werden, kann eine Annulierung vollzogen werden. Aber auch hier wäre ja der Anlass des Antragsstellers immer der, dass die Ehe nicht fortgesetzt werden soll, denn sonst würde sich eine Annulierung im Grunde erübrigen.
Ich wüsste also keine anderen Gründe, die ansonsten überhaupt für ein Annulierungsbegehren sprächen. Wenn das für Dich aber in diesem Zusammenhang unabhängig vom Annulierungsbegehren wäre, was für einen Grund hätte es in Deinem Falle denn dann?
Elsbeth_M schrieb:Gibt es solche Hinweise nicht oder lässt sich die Annullierung nicht erreichen, dann geht es eben nicht.
Das versteht sich eigentlich von selbst
:)Elsbeth_M schrieb:Aber mir ist noch ein anderer Gedanke gekommen:
Wenn es nichts gibt, woran man auch dann gebunden ist, wenn der andere es bricht, dann bedeutet das letztlich, dass der Bruch des einen immer zum vollständigen Zerbruch führen kann.
Ja, sehe ich auch so.
Wenn einer den (Ehe)-Bund oder Vertrag bricht, ist der andere auch nicht mehr daran gebunden. Dann ist der eigentliche Ehebund gebrochen und dieser Bruch betrifft dann natürlich automatisch auch den anderen Partner, auch wenn dieser den (Ehe)-Bund oder Vertrag gerne weiter geführt hätte.
Elsbeth_M schrieb: Wenn ein Partner den (Ehe)-Bund bricht und der andere somit auch nicht mehr daran gebunden ist, dann bedeutet das, dass das Fehlverhalten eines Partners zum vollständigen Zerbruch führen kann.
Ja, ganz genau.
Elsbeth_M schrieb:Ich meine damit nicht, dass jemand, der erneut geheiratet hat, sich vom zweiten Partner trennen soll und zum ersten zurückkehren. Wenn der Ehebruch erstmal verfestigt ist und eine Lösung neues Leid hervorrufen würde, dann sollte man das vermeiden. Aber es gibt Fälle, in denen die zweite Beziehung ohnehin auseinander geht. Es kann sein, dass der zweite Partner stirbt.
Ja, so sehe ich das auch.
Elsbeth_M schrieb:Außerdem ist ein Ehebruch nicht nur das erneute Heiraten nach einer Scheidung. Es gibt viele Möglichkeiten des Ehebruchs, z.B. eine außereheliche Affäre. Wenn der betrogene Ehepartner durch diesen Ehebruch nicht mehr an die Ehe gebunden ist, dann kann das Fehlverhalten eines Partners sofort zum vollständigen Zerbruch der Ehe führen.
Hier schneidest Du einen ganz wichtigen Aspekt an! Denn Ehebruch ist tatsächlich sehr vielschichtig. Das heißt ja nicht ausschließlich, wenn jemand sich scheiden lässt wegen einer anderen, um diese dann zu heiraten, sondern auch wenn jemand innerhalb seiner Ehe eine Geliebt hat oder ein Verhältnis oder eine Affäre mit einer anderen Person.
Nur: Von welcher Ehe sollen wir hier nun ausgehen? Von der tatsächlich gelebten Ehe oder der rein formalen Ehe auf dem Papier? Denn eine Ehe die mit einem bestimmten Partner geschlossen wurde, aber dann tatsächlich mit einem anderen Partner gelebt wird, existiert eigentlich nicht mehr, ausser eben formal auf dem Papier. Wenn aber nur die formale Ehe auf dem Papier betrachtet wird, ändert sich an dieser nie etwas, egal mit wie vielen Geliebten sie tatsächlich gelebt würde.
Elsbeth_M schrieb:Find ich frustrierend und trostlos, denn es widerspricht meinem Bild von Ehe total. Ein Fehltritt kann zum endgültigen Aus der Ehe führen!
Ja, das ist es auch. Empfinde ich genauso. Es ist frustrierend und trostlos und widerspricht auch meinem Bild von Ehe. Es ist aber nun einmal so, ein Fehltritt KANN zum endgültigen Aus der Ehe führen. Aber zum Trost: Er MUSS es NICHT!
Es hängt immer von beiden Partnern ab, wie sie damit umgehen. Wenn für den einen ein Fehltritt schon genügt um zu sagen: Jetzt will ich die Ehe mit Dir nicht mehr, hat man einfach Pech gehabt. Wenn man sich aber damit abfinden kann, dass die Ehe quasi noch mit einer anderen Person de Fakto geteilt wird (heute würde man von einer offenen Ehe sprechen) dann geht das natürlich. Auch dann, wenn man sich nach einem Zerwürfnis wieder versöhnen würde. Oder wenn der Partner Reue zeigt und der andere ihm schlichtweg den Fehltritt vergibt, dann hat auch so eine Ehe durchaus noch eine Chance, würde ich meinen. Aber das hängt halt davon ab, wie beide Partner damit umgehen.
Elsbeth_M schrieb: Für mich bedeutet Ehe, dass man auch dann zum Partner hält, wenn der Mist baut. Auch, wenn der lange an diesem Mist festhält. Ich möchte etwas haben, an das mein Partner auch dann gebunden ist, wenn ich es selbst gebrochen habe. Ob das nun Bund heißt oder anders, ist egal. Ich möchte Verlässlichkeit und die Gewissheit, dass nicht ein Fehltritt von mir den Partner aus seiner Bindung entlässt. Selbstverständlich bin ich auch bereit, das von meiner Seite aus zu geben.
Ich finde deine Einstellung zur Ehe vollkommen in Ordnung, ich finde sie sogar gut und auch richtig! Und ich teile sie sogar mit Dir! Denn ich sehe das ganz genauso! Und ich denke mal, jeder der eine Ehe eingeht möchte das im Grunde genommen auch. Ich denke, jeder möchte doch, dass der Partner auch dann zu einem hält, wenn man Mist gebaut hat und nicht gleich schon wieder laufen geht. Denn niemand ist Fehlerlos und Perfekt. Ich denke, jeder möchte etwas haben, an das der Partner gebunden ist, auch wenn man selbst etwas zerbrochen hat. Nur kann man den Partner eben nicht so ohne weiteres trotz aller Wünsche für immer an einen binden! Aber in der Regel heiratet man ja, weil man sich freiwillig aneinander binden will - In der Regel möchte man dann doch auch mit diesem einen und keinem anderen alt und grau werden. Ob´s tatächlich klappt, weiß sowieso niemand im Voraus. Und zwingen kann man jemanden, wenn es partout nicht mehr geht, ohnehin nicht, ob man nun katholisch geheiratet hat oder nicht. Deswegen gibt es ja heute diese ganzen Probleme, weil sich ja trotz des katholischen Eheversprechens bis zum Tode, viele Ehen scheiden. Wer möchte keine Verlässlichkeit und Gewissheit haben? Das sind für mich sowieso mit die wichtigsten Grundlagen für eine Ehe und natürlich geht das auch nur, wenn man einander vertraut! Denn wenn der andere von vorne herein nur misstrauen hegt, hinsichtlich der Verlässlichkeit des anderen, ist der Krach schon gleich vorprogrammiert. Und was man vom anderen erwartet, sollte man auch bereit sein, selbst zu geben. Da bin ich mit Dir eigentlich ganz einer Meinung
:)