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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

298 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kirchenaustritt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kirchenaustritt-Kirchensteuer

08.10.2015 um 15:32
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Wer eine Ehe z.B. nicht eingehen würde, wenn er wüsste, dass der Partner in einigen Jahren schwer krank und arbeitsunfähig wird und dass dann finanzielle Probleme auftreten, der sollte die Ehe gar nicht eingehen.
Für die von Dir genannten Beispiele ist eine Ehe ja gerade da. Um sich in schweren Zeiten aufeinander verlassen zu können.

Aber diese Punkte meine ich gar nicht. Ich rede von Dingen, bei deren Vorliegen das Eheversprechen nicht abgegeben worden wäre. Unauflösbare Differenzen z.B.


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08.10.2015 um 15:41
@Nicolaus
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Den gibt es eben nicht. Auch bei einem Bund, der nur eine Sonderform eines Vertrages ist, was nichts weiter als eine Vereinbarung ist, welchen Namen du ihm auch geben magst, ist der andere Teil nicht mehr daran gebunden, wenn dieser gebrochen wird. Woraus entnimmst du das überhaupt? Wo steht das geschrieben?
Das schließe ich u.a. aus dem verschiedenen Bünden, die Gott mit den Menschen geschlossen hat, z.B. mit Noah und Abraham. Da die Ehe ein Abbild eines solchen Bundes sein soll, gilt es m.E. nach auch für den Ehebund.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Hiernach wäre eine Scheidung zumindest bei der Heirat mit einem Ungläubigen, sofern dieser die Ehe nicht mehr fortführen wollen möglich. Und sogar eine Wiederheirat des Verlassenen Partners, sei es Mann oder Frau. Sie sind in diesen Fällen nicht gebunden!
Hier geht es m.E. nach um Partner, die anfangs beide ungläubig waren; später wurde einer der beiden gläubig. Wenn der Ungläubige die Ehe nicht weiterführen will, dann wäre der andere frei. In solchen Fällen greift m.E. nach eine Eheannullierung, weil zumindest einer nicht von einer unauflöslichen Ehe ausgegangen ist.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Eine solche einseitige Bindung gibt es nicht.
Find ich sehr schade und frustierend. Aber zum Glück gibts das in der katholischen Kirche ja. :)
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Alleine wegen der möglichen finanziellen Folgen möchtest Du dann lieber doch den Kopf aus der Schlinge ziehen? Also so eine Frau möchte ich jedenfalls nicht heiraten wollen. Ständig von der unauflöslichkeit predigen und wenns eng wird, doch lieber die Scheidung bevorzugen, ja sogar für unausweichlich halten...
Ich hab nichts von allein wegen der möglichen finanziellen Folgen geschrieben! Der Hauptgrund ist ja wohl die Vergewaltigung und Ermordung des eigenen Kindes! Selbstverständlich wäre eine Ehe mit dem Mörder meines Kindes recht unangenehm, wie du es nennst. Da eine zivilrechtliche Scheidung kirchlicherseits keine Relevanz hat, ist auch die Unauflöslichkeit der Ehe gar nicht betroffen. Die kirchliche Ehe besteht weiter - das hab ich doch deutlich geschrieben!
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Auch hier sehe ich, dass du die Ehe in so einem Falle lieber annulieren lassen möchtest. Ich habe dieses Extrembeispiel ja nicht hier eingebracht, aber wo es nunmal im Raume steht, erkenne ich halt, dass selbst dein ständiges Pochen auf Unauflöslichkeit ihre Grenzen hat. Also ich finde, entweder steht man dazu, egal welche Extremsituationen auch immer auftreten mögen, oder man lässt es.
Annullieren heißt, dass festgestellt wird, dass die Ehe gar nicht gültig zustande kam! Es ändert nichts an der Unauflöslichkeit einer gültigen Ehe - im Gegenteil, es stützt die Unauflöslichkeit solcher Ehen sogar!


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08.10.2015 um 15:44
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich rede von Dingen, bei deren Vorliegen das Eheversprechen nicht abgegeben worden wäre. Unauflösbare Differenzen z.B.
Also entweder sind es doch Extremfälle, die nicht grundsätzlich geregelt werden können, sondern nur im Einzelfall. Oder es sind weniger gravierende Fälle, die die in der Hochzeitsliturgie genannten "schweren Zeiten" darstellen.


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derfa ehemaliges Mitglied

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08.10.2015 um 15:48
@gläubiger Du kannst natürlich von der Kirche austreten. In der Bibel wird nirgends erwähnt, dass man ein Teil einer Kirche sein muss. Du kannst dich immernoch selbst mit der Bibel beschäftigen und gute Früchte bringen. Jesus wird dich nicht ablehnen, weil du kein Mitglied einer Kirche gewesen bist. Er würde dich höchstens ablehnen, wenn du behauptest ein Christ zu sein, der aber keine Werke schafft und zu nichts nütze ist.


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08.10.2015 um 16:08
@Elsbeth_M
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Das schließe ich u.a. aus dem verschiedenen Bünden, die Gott mit den Menschen geschlossen hat, z.B. mit Noah und Abraham. Da die Ehe ein Abbild eines solchen Bundes sein soll, gilt es m.E. nach auch für den Ehebund.
Es steht aber nirgends etwas darüber geschrieben, dass der andere Teil (sei es Gott oder Mensch) an den Bund weiterhin gebunden ist, wenn ein Bündnispartner diesen bricht. Wenn Gott dies dennoch tut, dann ist das wie ich schon mehrfach sagte, seiner Güte zu verdanken, aber keine Verpflichtung. Wenn ein Mensch es dann genauso handhabt, ist es auch des Menschen Güte zu verdanken, aber nicht seine Verpflichtung! In einem solchen Falle wäre der Mensch frei.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Hier geht es m.E. nach um Partner, die anfangs beide ungläubig waren; später wurde einer der beiden gläubig. Wenn der Ungläubige die Ehe nicht weiterführen will, dann wäre der andere frei. In solchen Fällen greift m.E. nach eine Eheannullierung, weil zumindest einer nicht von einer unauflöslichen Ehe ausgegangen ist.
Ich setze mal einen größeren Ausschnitt aus dem Kapitel hier rein, dann wird vielleicht deutlich, dass dem nicht so ist, wie du es hier vermutest:

Korinter 7, ab Vers 10, Überschrift:

Über Ehescheidung
Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht vom Mann scheiden lassen soll
— wenn sie aber doch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann — und dass ein Mann seine Frau nicht entlasse.

Den Übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.
Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und der willigt ein, bei ihr zu wohnen, entlasse den Mann nicht.

Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.

Wenn aber der Ungläubige sich scheidet, so scheide er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; zum Frieden hat uns Gott doch berufen.

Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?
Hieraus geht eindeutig hervor dass man sich grundsätzlich nicht scheiden lassen soll (da steht nicht nicht darf, sondern soll)

Im weiteren soll man dann nicht wieder neu heiraten, wenn man denn doch geschieden worden ist.

Und dann kommt die Sache mit dem Ungläubigen dazu. Hier wird eindeutig von einem Bruder gesprochen, der eine ungläubige Frau hat. Mit Bruder wird hier wohl ein Bruder in Christo gemeint sein, also ein Glaubensbruder. Sonst macht diese Bibelstelle keinen Sinn. Das gleiche gilt auch für eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat. Das hier beide ungläubig sind, kann nicht sein, weil der nächste Vers davon spricht, dass der ungläubige Mann durch die Frau geheiligt sei und die ungläubige Frau durch den Bruder geheiligt sei. Insofern muss die andere Hälfte Gläubig sein, sonst ergibt das keinen Sinn!

Und wenn also eine Ehe zwischen einem Gläubigen und einem Ungläubigen besteht und der Ungläubige lässt sich scheiden, so ist der verlassene Partner wieder frei. Sie sind nicht gebunden! So steht es da geschrieben. Da steht auch nichts davon, dass diese Ehe etwa annuliert worden sei, sonder ganz klar, er lässt sich scheiden!
Ich hab nichts von allein wegen der möglichen finanziellen Folgen geschrieben! Der Hauptgrund ist ja wohl die Vergewaltigung und Ermordung des eigenen Kindes! Selbstverständlich wäre eine Ehe mit dem Mörder meines Kindes recht unangenehm, wie du es nennst. Da eine zivilrechtliche Scheidung kirchlicherseits keine Relevanz hat, ist auch die Unauflöslichkeit der Ehe gar nicht betroffen. Die kirchliche Ehe besteht weiter - das hab ich doch deutlich geschrieben!
Nein, aber das war das, was du als erstes erwähnt hast, die möglichen finanziellen Folgen, die der Ehemann dir eingebrockt hat und die du dann nicht mittragen möchtest! Und eine solche Einstellung passt generell nicht zu einer Ehe, denn da will man doch gemeinsam durch Dick und Dünn gehen und das heißt auch wenn es finanziell eng wird, dass man dann nicht nach Wegen sucht, sich wieder zu trennen, sondern dann erst Recht zeigt: Wir gehören zusammen, oder?

Ja die kirchliche Ehe besteht weiter, hast du geschrieben, aber auch, dass du eine Scheidung in diesem Falle betreiben würdest! Und was die unauflöslichkeit der katholischen Ehe angeht, da versuchst du dann, deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem du sie annulieren lassen möchtest. Abgesehen davon, selbst wenn ein Mann zum Mörder oder Vergewaltiger des eigenen Kindes wird und unter psychischen Störungen leidet, ist das zwar schon verdammt schlimm, das schlimmste innerhalb einer Ehe, was man sich vielleicht überhaupt nur vorstellen kann - Aber ist das ein Grund für eine Annulierung? Es wäre ein Grund für eine Scheidung, aber nicht für eine Annulierung. Denn ihr habt beide vorher Ja zueinander gesagt und das im Vollbesitze eurer geistigen Kräfte! Auch wenn bei dem Mann (in diesem konstruierten Extremfall) später nicht mehr davon ausgegangen werden kann, bei so einem Verhalten. Was aber nicht unbedingt zwingend das Vorhandensein einer psychischen Störung voraussetzt. Und auch ist nicht unbedingt jede Art von einer psychischen Störung ein Grund, eine Ehe annulieren lassen zu können.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Annullieren heißt, dass festgestellt wird, dass die Ehe gar nicht gültig zustande kam! Es ändert nichts an der Unauflöslichkeit einer gültigen Ehe - im Gegenteil, es stützt die Unauflöslichkeit solcher Ehen sogar!
Naja, das hast du dir jetzt schön zusammengereimt, weil du sonst nicht mehr von dieser Bestie eines Ehemannes los kommen könntest :)

Ich kann Dich gut verstehen - Aber es widerspricht deinem ständigen Predigen von der Unauflöslichkeit der Ehe - Denn in diesem speziellen Sonderfall wären Dir alle Mittel Recht, von diesem Ehemann wieder irgendwie los kommen zu können...

Wenn die Ehe unerträglich wird, dann soll sie einfach als gar nicht gültig zustande gekommen erklärt werden - So kann man´s natürlich auch machen. Aber das ist für mich eher der Versuch, aus der formellen Unauflöslichkeit dann doch wieder Möglichkeiten der Lösbarkeit zu suchen...


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08.10.2015 um 16:09
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Also entweder sind es doch Extremfälle, die nicht grundsätzlich geregelt werden können, sondern nur im Einzelfall.
Wie stellst Du Dir eine solche "Einzelfallregelung" vor?
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Oder es sind weniger gravierende Fälle, die die in der Hochzeitsliturgie genannten "schweren Zeiten" darstellen.
Tja. Das ist natürlich eine Definitionsfrage. Nur wenn beide Parteien sich mehr oder weniger einig sind, dass eine weitere Bindung mehr schadet als nutzt - warum sollte man sie dazu weiter zwingen?
Eine Ehe hat doch den Sinn, eine Risikogemeinschaft zu bilden, die schon einen gewissen Bestand hat. und man darf nicht vergessen, dass dieses Konstrukt aus einer Zeit stammt, in der die Beteiligten nicht gleichrangig waren und damit die Gefahr bestand, dass bei einer Trennung der Wille der einen Partei (Frau, in aller Regel) hinten runter fiel.
In heutiger Zeit - in der grundsätzlich eine Gleichberechtigung vor herrscht - ist dieser Gedanke obsolet geworden.


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08.10.2015 um 16:37
@Nicolaus
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Es steht aber nirgends etwas darüber geschrieben, dass der andere Teil (sei es Gott oder Mensch) an den Bund weiterhin gebunden ist, wenn ein Bündnispartner diesen bricht.
Das ergibt sich für mich aus dem Kontext. Es steht im übrigen auch nirgendwo geschrieben, dass man nicht mehr gebunden ist, wenn der andere den Bund bricht.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Hieraus geht eindeutig hervor dass man sich grundsätzlich nicht scheiden lassen soll (da steht nicht nicht darf, sondern soll)
Im weiteren soll man dann nicht wieder neu heiraten, wenn man denn doch geschieden worden ist.
In den 10 Geboten steht auch "Du sollst nicht ...". Ist das auch ein Freifahrtschein, weil ja nicht "darf" da steht?
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Und dann kommt die Sache mit dem Ungläubigen dazu. Hier wird eindeutig von einem Bruder gesprochen, der eine ungläubige Frau hat. Mit Bruder wird hier wohl ein Bruder in Christo gemeint sein, also ein Glaubensbruder. Sonst macht diese Bibelstelle keinen Sinn. Das gleiche gilt auch für eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat. Das hier beide ungläubig sind, kann nicht sein, weil der nächste Vers davon spricht, dass der ungläubige Mann durch die Frau geheiligt sei und die ungläubige Frau durch den Bruder geheiligt sei. Insofern muss die andere Hälfte Gläubig sein, sonst ergibt das keinen Sinn!
Natürlich ist ein Bruder bzw. eine Schwester in Christus gemeint. Ich hab nicht geschrieben, dass beide ungläubig sind bei der Trennung! Sondern dass sie beide ungläubig waren bei der Eheschließung! Denn wenn der Ungläubige mit dem gläubigen Partner nicht mehr leben will, dann hätte er ihn ja gar nicht heiraten brauchen. Nur wenn der eine Partner erst später gläubig wurde, macht die Stelle Sinn.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Nein, aber das war das, was du als erstes erwähnt hast, die möglichen finanziellen Folgen, die der Ehemann dir eingebrockt hat und die du dann nicht mittragen möchtest! Und eine solche Einstellung passt generell nicht zu einer Ehe, denn da will man doch gemeinsam durch Dick und Dünn gehen und das heißt auch wenn es finanziell eng wird, dass man dann nicht nach Wegen sucht, sich wieder zu trennen, sondern dann erst Recht zeigt: Wir gehören zusammen, oder?
Du reißt meine Aussagen hier völlig aus dem Zusammenhang! Es geht nicht darum, dass man auch dann durch Dick und Dünn geht, wenn es finanziell eng wird, sondern um die Vergewaltigung und Ermordung des Kindes! Selbstverständlich ist ein finanzieller Engpass allein - so schlimm er auch ist und so lang er auch andauern mag - kein Grund für eine Trennung. Aber ein Verbrechen kann ein Grund für eine Trennung (nicht notwendigerweise Scheidung!) sein.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Und was die unauflöslichkeit der katholischen Ehe angeht, da versuchst du dann, deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem du sie annulieren lassen möchtest.
Ja, weil das Verbrechen ein Hinweis sein kann, dass der Partner unter einer psychischen Störung leidet, die möglicherweise schon bei der Eheschließung vorhanden war.


Zitat von NicolausNicolaus schrieb: Aber ist das ein Grund für eine Annulierung? Es wäre ein Grund für eine Scheidung, aber nicht für eine Annulierung. Denn ihr habt beide vorher Ja zueinander gesagt und das im Vollbesitze eurer geistigen Kräfte!
Ob der Partner im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder ggf. schon unter eine psychischen Störung gelitten hat, das ist eben die Frage. Eine Frage, die man bei der Annullierung prüfen lassen kann.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Was aber nicht unbedingt zwingend das Vorhandensein einer psychischen Störung voraussetzt. Und auch ist nicht unbedingt jede Art von einer psychischen Störung ein Grund, eine Ehe annulieren lassen zu können.
Nein, beides ist nicht zwingend. Aber es kann sein. Und darum kann man eine Annullierung versuchen.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Wenn die Ehe unerträglich wird, dann soll sie einfach als gar nicht gültig zustande gekommen erklärt werden -
Nein, sowas hab ich nicht geschrieben. Du liest entweder meine Postings nicht richtig oder du interpretierst sie völlig falsch. Wenn die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist, dann kann sie annulliert werden. Völlig unabhängig davon, ob sie unerträglich oder vielleicht doch gerade noch erträglich ist.


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08.10.2015 um 16:51
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wie stellst Du Dir eine solche "Einzelfallregelung" vor?
Das Wesen einer Einzelfallentscheidung ist, dass man das nicht grundsätzlich sagen kann. ;)
Es kommt eben auf den Einzelfall an, da ist seelsorgerisches Handeln gefragt und nicht eine kirchenrechtliche Regelung.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:In heutiger Zeit - in der grundsätzlich eine Gleichberechtigung vor herrscht - ist dieser Gedanke obsolet geworden.
Erstens glaube ich, dass die Eheregelungen von Gott stammen, und der hat gewusst, dass sich in späteren Zeiten was ändern wird und hat sie dennoch so gegeben. Also hat es wohl einen Sinn.
Zweitens sehe ich auch heute noch keine vollständige Gleichberechtigung. Noch immer sind es in der Regel die Frauen, die im Falle einer Trennung die Kinder alleine erziehen, die deshalb auf Einkommen verzichten müssen, später eine geringere Rente haben usw.
Und drittens kann natürlich auch der Mann der schwächere Part sein und erleben müssen, wie die Frau mitsamt Kindern verschwindet, während er zwar zahlen muss für die Kinder, sie aber nur selten sehen darf.

Mir gehts aber gar nicht um finanzielle Fragen wie Einkommen, Rente usw. Sondern darum, dass nur eine unauflösliche Ehe wirklich verbindlich ist. Wenn es irgendeinen - wie auch immer gearteten - Grund für eine Auflösung der Ehe geben sollte, dann würden weitere Gründe folgen. Zumindest die Forderungen danach, weitere Gründe zuzulassen. Letztlich stellt das eine Aushöhlung der Unauflöslichkeit dar.


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08.10.2015 um 17:14
@Elsbeth_M

Ich will Dir zunächst einmal eine Geschichte erzählen, ein Bericht den ich vor Jahren mal im Fernsehen gesehen habe. Da ging es um ein Ehepaar, wo die Frau schwer psychisch Krank war und das gemeinsame Kind umgebracht hatte. Sie kam dann natürlich auch in die Psychiatrie. - Aber der Mann hat ihr dieses schwere Vergehen verziehen!!! Er hat gesagt, sie könne ja nichts dafür, sie sei ja krank! Und er hat weiterhin zu ihr gehalten und sie regelmäßig in der Psychiatrie besucht...

Vor so einem Menschen ziehe ich den Hut! So ein Mensch zeigt mir, dass er seinen Partner/Partnerin wirklich liebt!!!

Aber bei einem, der sagt: Unter solchen Umständen ist für mich eine Ehe untragbar, dann will ich den Mann nicht mehr, dann will ich die Scheidung, Trennung und nach Möglichkeit sogar die Annuliereung - der hat zwar mein vollstes Verständnis aber den Hut ziehe ich vor ihm nicht! Und schon gar nicht, wenn er ansonsten immer von der unbedingten Unauflöslichkeit der Ehe spricht... Sie aber in einem solchen Extremfalle dann selbst doch nicht leben will...




Es steht aber nirgends etwas darüber geschrieben, dass der andere Teil (sei es Gott oder Mensch) an den Bund weiterhin gebunden ist, wenn ein Bündnispartner diesen bricht.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Das ergibt sich für mich aus dem Kontext. Es steht im übrigen auch nirgendwo geschrieben, dass man nicht mehr gebunden ist, wenn der andere den Bund bricht.
Das ergibt sich für mich wiederum aus dem Kontext :)
Das ist allgemeiner Usus. Das ist bei allen Vertragswerken so. Ich kenne keinen Vertrag wo der andere Partner weiterhin an den Vertrag gebunden ist, wenn ersterer ihn bricht.



Hieraus geht eindeutig hervor dass man sich grundsätzlich nicht scheiden lassen soll (da steht nicht nicht darf, sondern soll)
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:In den 10 Geboten steht auch "Du sollst nicht ...". Ist das auch ein Freifahrtschein, weil ja nicht "darf" da steht?
Du sollst nicht ist doch kein Freifahrtschein? Ein Freifahrtschein wäre es, wenn da stünde: Du darfst... morden, lügen, ehebrechen usw...

Man sollte die Dinge schon so nehmen wie sie sind und weder unnötig schärfer darstellen als sie geschrieben sind, noch abschwächen. Du sollst nicht heißt eben nichts anderes als Du sollst nicht. Von einem Freifahrtsschein lese ich da nichts.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Natürlich ist ein Bruder bzw. eine Schwester in Christus gemeint. Ich hab nicht geschrieben, dass beide ungläubig sind bei der Trennung! Sondern dass sie beide ungläubig waren bei der Eheschließung! Denn wenn der Ungläubige mit dem gläubigen Partner nicht mehr leben will, dann hätte er ihn ja gar nicht heiraten brauchen. Nur wenn der eine Partner erst später gläubig wurde, macht die Stelle Sinn.
Ob sie beide bei der Eheschließung ungläubig waren, wissen wir nicht. Und das ist ausserdem völlig irrelevant. Sie haben geheiratet und einer ist Ungläubig. Und der lässt sich scheiden. Und der andere, so sagt es die Schrift, ist nicht mehr gebunden in eben diesem Falle!

Wenn ein Ungläubiger mit einem gläubigen Partner nicht mehr leben will, dann hätte er ihn ja gar nicht heiraten brauchen - Das kann man immer sagen! Auch wenn ein Gläubiger mit einem gläubigen Partner nicht mehr leben will, oder ein Ungläubiger mit einem ungläubigen Partner nicht mehr leben will, oder oder oder... Darum geht es aber gar nicht! Sie haben aber nunmal gehreitatet! Dieses: Dann hätten sie besser gar nicht, oder warum haben sie dann sind dummes Geplänkel. Tatsache ist, sie haben gehreitet und werden ja wohl auch ihre Gründe dafür gehabt haben, sonst hätten sie nicht geheiratet. Und nun sind sie geschieden. Und der Gläubige bleibt zurück. Und da steht halt, dass er in diesem Falle nicht mehr gebunden ist! Das kannst du offensichtlich nicht lesen oder willst es nicht wahr haben, kann das sein?
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Du reißt meine Aussagen hier völlig aus dem Zusammenhang! Es geht nicht darum, dass man auch dann durch Dick und Dünn geht, wenn es finanziell eng wird, sondern um die Vergewaltigung und Ermordung des Kindes!
Entschuldigung, das war nicht meine Absicht. Aber was die Vergewaltigung und Ermordung des Kindes angeht (in diesem nicht von mir hier eingebrachten fiktiven Extrem-Beispiel) verweise ich auf meine Geschichte oben, über den Bericht im Fernsehen. Gut, hier war es nicht der Mann, sondern die Frau. Und gut, vergewaltigt wurde das Kind nicht, aber ermordet! Und trotzdem hielt der Mann an seiner Frau fest, hat ihr diese schlimme Tat sogar vergeben und gesagt: Sie konnte ja nichts dafür, sie ist ja krank! Und besuchte sie dann regelmäßig in der Psychiatrie, hielt also trotz allem weiter zu ihr! Wie du siehst, es geht auch anders!
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: Selbstverständlich ist ein finanzieller Engpass allein - so schlimm er auch ist und so lang er auch andauern mag - kein Grund für eine Trennung. Aber ein Verbrechen kann ein Grund für eine Trennung (nicht notwendigerweise Scheidung!) sein.
Natürlich kann ein Verbrechen ein Grund für eine Trennung oder Scheidung sein. Dafür hätte ich auch vollstes Verständnis, wenn ein Mensch dann mit seinem Ehepartner nicht mehr zusammen leben kann oder will. Aber das Beispiel von dem Fernsehbericht oben zeigt, dass es durchaus auch anders gehen kann. Und vor solchen Menschen ziehe ich meinen Hut! Aber vor denen, die dann laufen gehen nicht! Obwohl ich jeden verstehen kann, der dann lieber einen Ausweg aus der Einbahnstraße einer unauflöslichen Ehe sucht...



Und was die unauflöslichkeit der katholischen Ehe angeht, da versuchst du dann, deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem du sie annulieren lassen möchtest.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Ja, weil das Verbrechen ein Hinweis sein kann, dass der Partner unter einer psychischen Störung leidet, die möglicherweise schon bei der Eheschließung vorhanden war.
Na und?
Das ist prinzipiell kein Grund, eine Ehe annulieren zu lassen. Man darf auch Menschen mit psychischen Störungen heiraten! Das ist reine Einstellungssache! Wenn du auf dem Standpunkt stehst, dass will ich nicht, ist das ok.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Ob der Partner im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder ggf. schon unter eine psychischen Störung gelitten hat, das ist eben die Frage. Eine Frage, die man bei der Annullierung prüfen lassen kann.
Natürlich kann man das prüfen lassen. Die Frage ist aber: Warum wäre das für Dich wichtig, es prüfen zu lassen? Der Grund ist doch der, dass du mit diesem Mann nicht mehr zusammen sein möchtest. Du möchtest ihn wieder los werden! Das ist doch dein eigentlicher Beweggrund, um die Ehe als nicht gültig zustande gekommen erklären zu lassen. Wenn das grundsätzlich für Dich egal wäre, erübrigte sich jegliche Prüfung und jeglicher Versuch einer Annulierung schlechthin.



Wenn die Ehe unerträglich wird, dann soll sie einfach als gar nicht gültig zustande gekommen erklärt werden -
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Nein, sowas hab ich nicht geschrieben. Du liest entweder meine Postings nicht richtig oder du interpretierst sie völlig falsch. Wenn die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist, dann kann sie annulliert werden. Völlig unabhängig davon, ob sie unerträglich oder vielleicht doch gerade noch erträglich ist.
Ok, dann habe ich es wohl falsch interpretiert. Es hörte sich für mich beim Lesen aber so an. Natürlich kann eine Ehe annuliert werden unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht sogar bei zivilrechtlich geschlossenen Ehen! Auch die bedürfen gewisser Voraussetzungen, um als gültig betrachtet zu werden!

Die Frage die sich mir bei jemandem stellt, der die unauflöslichkeit der Ehe so stark wie Du ständig propagiert ist, warum will so jemand in bestimmten Fällen dann überhaupt eine Annulierung erwirken? Warum ist es so jemandem so wichtig, eine Ehe unter bestimmten Gesichtspunkten als für ungültig erklären zu lassen? Wenn jemand seinen Ehepartner wirklich liebt, dann wird er das doch im Grunde genommen gar nicht wollen?


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08.10.2015 um 19:40
@Nicolaus
Erstens wird mir die Sache hier inzwischen zu unübersichtlich und zweitens gibt es auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums. ;)
Und drittens haben wir unsere Ansichten inzwischen zur Genüge ausgetauscht. Daher noch eine kurze Antwort, dann mach ich erstmal eine Pause.

Ich würde eine Annullierung der Ehe in Erwägung ziehen, wenn ich Hinweise hätte, dass die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist. Und das ist bei einem Verbrechen eines psychisch Kranken durchaus der Fall. In Erwägung ziehen ... d.h. nicht, dass ich um jeden Preis versuchen würde, die Annullierung durchzusetzen. Aber in Erwägung ziehen im Sinne von drüber nachdenken und mich informieren, das würde ich tun.

Im übrigen heißt eine Annullierung nicht, dass man mit dem Partner nichts mehr zu tun haben will. Man kann ihn durchaus noch lieben, aber eben nicht als Ehepartner.

Zu den Bibelstellen: Offenbar interpretierst du sowohl die Stellen aus dem Markus-Evangelium, wo Jesus vom Ehebruch redet, als auch die aus dem Korinther-Brief, wo es um gläubige und nicht-gläubige Ehepartner geht, anders als ich. Für mich ist es offensichtlich, was damit gemeint ist. Aber interessant, dass andere es ganz anders verstehen.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

08.10.2015 um 23:18
Früher hat sich die Kirche mit Spenden finanziert, allerdings ist das ziemlich undurchsichtig und unseriös. da hat dann mal jemand den schlussstrich gezogen und die steuer eingeführt


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08.10.2015 um 23:21
Ich bin mit 14 raus und es hat mir in den letzten 30 Jahren ne Menge Geld gespart! :)


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09.10.2015 um 00:02
@Elsbeth_M
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Erstens wird mir die Sache hier inzwischen zu unübersichtlich und zweitens gibt es auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums. ;)
Und drittens haben wir unsere Ansichten inzwischen zur Genüge ausgetauscht
Kein Problem :)
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Ich würde eine Annullierung der Ehe in Erwägung ziehen, wenn ich Hinweise hätte, dass die Ehe nicht gültig zustande gekommen ist.
Das kannst du auch sowieso so machen, wie du möchtest.
Nur: Wenn ich jemanden liebe, dann würde ich mit Sicherheit gar nicht an einer Annulierung interessiert sein.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: Und das ist bei einem Verbrechen eines psychisch Kranken durchaus der Fall.
Das war jetzt auch von @kleinundgrün ein ziemlich krasses Beispiel gewesen. :)
Letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Vielleicht würde ich sogar genauso handeln, ich weiß es nicht. Das hinge bei mir aber weniger davon ab, ob jemand psychisch Krank wäre, oder ein Verbrechen begangen hätte, auch nicht davon ob die Ehe vielleicht nicht gültig zustande gekommen sein könnte, oder ob eine Ehe unauflöslich wäre oder nicht, sondern einzig davon ob ich ihn bzw. sie noch liebe!
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: In Erwägung ziehen ... d.h. nicht, dass ich um jeden Preis versuchen würde, die Annullierung durchzusetzen. Aber in Erwägung ziehen im Sinne von drüber nachdenken und mich informieren, das würde ich tun.
Wie gesagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Und wenn du das für dich so siehst, ist das auch völlig ok. Nur meine Beweggründe in solchen Extremfällen hingen eben von keinen der durchdiskutierten Dinge ab, sondern einzig davon, ob ich eine Person dann noch lieben würde und die Ehe aufrecht erhalten wollte!
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Im übrigen heißt eine Annullierung nicht, dass man mit dem Partner nichts mehr zu tun haben will. Man kann ihn durchaus noch lieben, aber eben nicht als Ehepartner.
Natürlich. Aber nicht "man", sondern in dem Falle Du. Denn verallgemeinern kann "man" das nicht. Du könntest dann so eine Person nicht mehr als Ehepartner lieben und das ist auch völlig ok.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Zu den Bibelstellen: Offenbar interpretierst du sowohl die Stellen aus dem Markus-Evangelium, wo Jesus vom Ehebruch redet, als auch die aus dem Korinther-Brief, wo es um gläubige und nicht-gläubige Ehepartner geht, anders als ich. Für mich ist es offensichtlich, was damit gemeint ist. Aber interessant, dass andere es ganz anders verstehen.
Ja, ich interpretiere diese Bibelstellen etwas anders. Und für mich ergeben sie auch nur so einen Sinn. Es wäre jetzt müßig darüber zu diskutieren, welche Interpretation die richtigere ist, das ist auch hierfür sicher nicht der richtige Thread. Aber ich fand es trotzdem sehr interessant sich mit Dir darüber mal etwas ausgetauscht zu haben.

Alles Gute! :)


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09.10.2015 um 11:05
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Das Wesen einer Einzelfallentscheidung ist, dass man das nicht grundsätzlich sagen kann.
Aber auch Einzelfallentscheidungen benötigen einen Rahmen, innerhalb dessen diese Entscheidung sich bewegt. Ansonsten herrscht reine Willkür.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Erstens glaube ich, dass die Eheregelungen von Gott stammen
Auf der Basis kann man natürlich nichts erwidern. Es ist schlicht ein Totschlagargument. Damit ist Deine Meinung zu dem Thema einfach ein Statement - und damit nicht diskussionsfähig.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Letztlich stellt das eine Aushöhlung der Unauflöslichkeit dar.
Natürlich wäre es das. Eine flexible Regelung des Zusammenlebens erwachsener und entscheidungsfähiger Menschen.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

11.10.2015 um 14:41
@Nicolaus
So, da bin ich wieder. ;)

Die Frage der Annullierung einer Ehe stellt sich mir unabhängig davon, ob ich die Ehe noch aufrecht erhalten will oder nicht. Denn wenn ich eine gültige unauflösliche Ehe eingegangen bin, dann muss ich mich dran halten, und zwar auch dann, wenn ich es nicht (mehr) will.

Wenn ich aber Hinweise hätte, dass die Ehe nicht gültig ist, dann käme eine Annullierung infrage.

Gibt es solche Hinweise nicht oder lässt sich die Annullierung nicht erreichen, dann geht es eben nicht.


Aber mir ist noch ein anderer Gedanke gekommen:
Wenn es nichts gibt, woran man auch dann gebunden ist, wenn der andere es bricht, dann bedeutet das letztlich, dass der Bruch des einen immer zum vollständigen Zerbruch führen kann. Wenn ein Partner den (Ehe)-Bund bricht und der andere somit auch nicht mehr daran gebunden ist, dann bedeutet das, dass das Fehlverhalten eines Partners zum vollständigen Zerbruch führen kann.

Ich meine damit nicht, dass jemand, der erneut geheiratet hat, sich vom zweiten Partner trennen soll und zum ersten zurückkehren. Wenn der Ehebruch erstmal verfestigt ist und eine Lösung neues Leid hervorrufen würde, dann sollte man das vermeiden. Aber es gibt Fälle, in denen die zweite Beziehung ohnehin auseinander geht. Es kann sein, dass der zweite Partner stirbt.

Außerdem ist ein Ehebruch nicht nur das erneute Heiraten nach einer Scheidung. Es gibt viele Möglichkeiten des Ehebruchs, z.B. eine außereheliche Affäre. Wenn der betrogene Ehepartner durch diesen Ehebruch nicht mehr an die Ehe gebunden ist, dann kann das Fehlverhalten eines Partners sofort zum vollständigen Zerbruch der Ehe führen.

Find ich frustrierend und trostlos, denn es widerspricht meinem Bild von Ehe total. Ein Fehltritt kann zum endgültigen Aus der Ehe führen! Für mich bedeutet Ehe, dass man auch dann zum Partner hält, wenn der Mist baut. Auch, wenn der lange an diesem Mist festhält. Ich möchte etwas haben, an das mein Partner auch dann gebunden ist, wenn ich es selbst gebrochen habe. Ob das nun Bund heißt oder anders, ist egal. Ich möchte Verlässlichkeit und die Gewissheit, dass nicht ein Fehltritt von mir den Partner aus seiner Bindung entlässt. Selbstverständlich bin ich auch bereit, das von meiner Seite aus zu geben.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

11.10.2015 um 14:43
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Auf der Basis kann man natürlich nichts erwidern. Es ist schlicht ein Totschlagargument. Damit ist Deine Meinung zu dem Thema einfach ein Statement - und damit nicht diskussionsfähig.
Das war eines von drei Argumenten! Wenn du darauf nichts erwidern kannst, hättest du auf die anderen eingehen können.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Natürlich wäre es das. Eine flexible Regelung des Zusammenlebens erwachsener und entscheidungsfähiger Menschen.
Solche flexible Regelungen des Zusammenlebens gibt es u.a. in der evangelischen Kirche und bei der standesamtlichen Ehe. Wer flexible Regelungen möchte, hat also mehrere Möglichkeiten.
In der katholischen Kirche gibt es die unauflösliche Ehe ohne irgendwelche Aufweichungen. Damit haben auch diejenigen eine Möglichkeit, die sich sowas wünschen.

Ich finde es daher anmaßend, von der katholischen Kirche zu erwarten, sie solle von der Unauflöslichkeit abweichen. Damit würde man denjenigen, die eine wirklich unauflösliche Ehe wollen, die Möglichkeit dazu nehmen.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

11.10.2015 um 14:44
@DerLüger
Zitat von DerLügerDerLüger schrieb:Früher hat sich die Kirche mit Spenden finanziert, allerdings ist das ziemlich undurchsichtig und unseriös. da hat dann mal jemand den schlussstrich gezogen und die steuer eingeführt
Kirchensteuer gibts nur in Deutschland und Österreich. Spenden gibt's noch obendrauf.
Den Schlussstrich gezogen hat (in Deutschland und Österreich) nicht die Kirche, sondern der Staat. Die Kirchensteuer wurde nämlich als Entschädigung für staatliche Enteignungen eingeführt.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

11.10.2015 um 15:09
Zitat von DerLügerDerLüger schrieb:Früher hat sich die Kirche mit Spenden finanziert, allerdings ist das ziemlich undurchsichtig und unseriös. da hat dann mal jemand den schlussstrich gezogen und die steuer eingeführt
Nein. Früher hat sich die Kirche, genau wie heute, durch Erbschaften, Mieteinnahmen, Beteiligung an Firmen, Stipendien auf Totenmessen und zeitweise auch durch Ablasshandel finanziert.

Die Kirchensteuer hat nicht jemand eingeführt, der einen Schlusstrich unter undurchsichtige Spenden ziehen wollte, sondern der deutsche Staat; und zwar als vorübergehende Entschädigung für die Enteignung des kirchlichen Eigentums:

Kirchenaustritt - Wer hat es vor oder gemacht? (Seite 28) (Beitrag von konstanz)


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

11.10.2015 um 23:50
@Elsbeth_M
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:So, da bin ich wieder. ;)
Das freut mich! :D
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Die Frage der Annullierung einer Ehe stellt sich mir unabhängig davon, ob ich die Ehe noch aufrecht erhalten will oder nicht. Denn wenn ich eine gültige unauflösliche Ehe eingegangen bin, dann muss ich mich dran halten, und zwar auch dann, wenn ich es nicht (mehr) will.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Denn eine Annulierung wird eine bislang bestehende Ehe als Nichtig erklären und damit ist die Ehe in einem Nu nicht mehr existent. Ja, sie wird sogar rückwirkend als nie gültig zustande gekommen betrachtet.

Wenn Du aber eine Ehe gar nicht auflösen willst, was wäre denn dann der Grund für eine Annulierung? Irgendwo widerspricht sich das doch? Wenn ich eine Ehe eingegangen bin und bin glücklich, würde ich an eine Annulierung doch gar nicht denken wollen? Selbst wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass die Ehe ungültig wäre - Wen interessiert das eigentlich?

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Niemand würde normalerweise von aussen an sich auf die Idee kommen bei anderen in der Ehe herum zu schnüffeln um eventuell Gründe zu finden, die diese Ehe nichtig machte. Der einzige, der daran Interesse haben könnte, wäre einer der Ehepartner selbst. Und das muss ja Gründe haben. Die gehen mir bei Dir irgendwie nicht auf. Die würde ich nur suchen wollen, wenn ich die Ehe auch tatsächlich als ungültig betrachen will. Wenn ich aber mit jemandem glücklich verheiratet bin, will ich solche Gründe doch gar nicht wissen?

Und würde der große Ausnahmefall eintreten, dass jemand von Aussen daher kommt und meine (glückliche) Ehe für Null und Nichtig erklären, dann würde ich doch im nächsten Schritt die Eheschließung wiederholen. Und wahrscheinlich wäre sie dann auch gültig geschlossen.

Denn so viele Gründe für eine Annulierung gibt es eigentlich nicht. In vielen Fällen handelt es sich dabei um etwas, was einem der Ehepartner vor der Eheschließung verheimlicht hat und was erst nachher sozusagen heraus kommt. Aber selbst dann muss der andere Ehepartner eine Entscheidung fällen, nämlich: Will ich, jetzt wo ich es weiß, trotzdem mit ihm weiter verheiratet bleiben? Oder hätte ich ihn niemals geheiratet, wenn ich dies vorher gewusst hätte?

Nur im letzteren Falle könnte eine Annulierung erwirkt werden. Im ersteren Falle würde sich eine Annulierung erübrigen. Einfach schon aus dem Grunde, weil ich genau denselben Menschen, wenn ich noch nicht mit ihm verheiratet wäre, jetzt wo ich etwas über ihn weiß, was er mir vorher nicht sagte, ja trotzdem heiraten würde!

Und diese Entscheidung kannst nur Du für dich selber treffen. Träfe als zu, dass du ihn sowieso nie geheiratet hättest mit dem Wissen was du jetzt über ihn hast, was dir aber vor der Eheschließung nicht bekannt war, dann wäre aber letztendlich doch der Grund für eine Annulierung der, dass du die bestehende Ehe ja nicht weiterführen willst, indem sie als nicht gültig betrachtet werden soll durch die Annulierung.

Die Frage einer Annulierung ist also gar nicht unabhängig davon zu stellen, ob Du die Ehe aufrecht erhalten willst oder nicht. Daher kann ich diesen deinen obigen Satz irgendwie nicht verstehen. Denn durch die Annulierung würde sich eine bestehende Ehe ja als Ungültig erweisen. Wer hat denn daran Interesse und warum, wenn genau das völlig unabhängig von der Frage nach einer Annulierung von Dir betrachtet wird? Da komme ich irgendwie nicht ganz mit. Kannst Du mir das mal etwas erläutern?
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Wenn ich aber Hinweise hätte, dass die Ehe nicht gültig ist, dann käme eine Annullierung infrage.
Eine Ehe ist prinzipiell immer gültig, solange sie nicht annuliert oder geschieden wird. Selbst wenn es solche Hinweise gäbe. Denn Du bist die Instanz, die erst einmal darüber entscheidet, ob diese Hinweise für Dich einen Grund darstellen würden, dass du die Ehe ansonsten niemals eingegangen wärest. Das heißt: Wenn diese Hinweise nun, wo du über sie verfügst, so relevant sind, dass Du die Ehe nie eingegangen wärest, dann entscheidest Du damit auch, dass Du sie nicht mehr weiterführen willst. Würden diese Hinweise für Dich aber völlig irrelevant sein, dass du nun, wo du über sie verfügst sagst: Ist mir egal, ich will die Ehe trotzdem weiterführen, ich hätte den Mann auch damals trotzdem geheiratet, wenn mir dieses oder jenes bereits bekannt gewesen wäre, erübrigt sich auch eine Annulierung.

Ausnahmen wären hierbei lediglich, wenn jemand gar nicht fähig wäre, eine Ehe einzugehen zB. durch eine sehr starke geistige Erkrankung oder Behinderung und sich gar nicht darüber bewusst wäre, dass er gerade eine Ehe einginge. Solche Dinge werden aber in der Regel schon vor bzw. bei der Eheschließung geklärt. Und mir kann keiner erzählen, dass er beim Partner so starke Einschränkungen vorher nicht bemerkt hätte. Sollte dies aber der Fall sein und später erst erkennbar werden, kann eine Annulierung vollzogen werden. Aber auch hier wäre ja der Anlass des Antragsstellers immer der, dass die Ehe nicht fortgesetzt werden soll, denn sonst würde sich eine Annulierung im Grunde erübrigen.

Ich wüsste also keine anderen Gründe, die ansonsten überhaupt für ein Annulierungsbegehren sprächen. Wenn das für Dich aber in diesem Zusammenhang unabhängig vom Annulierungsbegehren wäre, was für einen Grund hätte es in Deinem Falle denn dann?
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Gibt es solche Hinweise nicht oder lässt sich die Annullierung nicht erreichen, dann geht es eben nicht.

Das versteht sich eigentlich von selbst :)
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Aber mir ist noch ein anderer Gedanke gekommen:
Wenn es nichts gibt, woran man auch dann gebunden ist, wenn der andere es bricht, dann bedeutet das letztlich, dass der Bruch des einen immer zum vollständigen Zerbruch führen kann.
Ja, sehe ich auch so.
Wenn einer den (Ehe)-Bund oder Vertrag bricht, ist der andere auch nicht mehr daran gebunden. Dann ist der eigentliche Ehebund gebrochen und dieser Bruch betrifft dann natürlich automatisch auch den anderen Partner, auch wenn dieser den (Ehe)-Bund oder Vertrag gerne weiter geführt hätte.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: Wenn ein Partner den (Ehe)-Bund bricht und der andere somit auch nicht mehr daran gebunden ist, dann bedeutet das, dass das Fehlverhalten eines Partners zum vollständigen Zerbruch führen kann.
Ja, ganz genau.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Ich meine damit nicht, dass jemand, der erneut geheiratet hat, sich vom zweiten Partner trennen soll und zum ersten zurückkehren. Wenn der Ehebruch erstmal verfestigt ist und eine Lösung neues Leid hervorrufen würde, dann sollte man das vermeiden. Aber es gibt Fälle, in denen die zweite Beziehung ohnehin auseinander geht. Es kann sein, dass der zweite Partner stirbt.
Ja, so sehe ich das auch.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Außerdem ist ein Ehebruch nicht nur das erneute Heiraten nach einer Scheidung. Es gibt viele Möglichkeiten des Ehebruchs, z.B. eine außereheliche Affäre. Wenn der betrogene Ehepartner durch diesen Ehebruch nicht mehr an die Ehe gebunden ist, dann kann das Fehlverhalten eines Partners sofort zum vollständigen Zerbruch der Ehe führen.
Hier schneidest Du einen ganz wichtigen Aspekt an! Denn Ehebruch ist tatsächlich sehr vielschichtig. Das heißt ja nicht ausschließlich, wenn jemand sich scheiden lässt wegen einer anderen, um diese dann zu heiraten, sondern auch wenn jemand innerhalb seiner Ehe eine Geliebt hat oder ein Verhältnis oder eine Affäre mit einer anderen Person.

Nur: Von welcher Ehe sollen wir hier nun ausgehen? Von der tatsächlich gelebten Ehe oder der rein formalen Ehe auf dem Papier? Denn eine Ehe die mit einem bestimmten Partner geschlossen wurde, aber dann tatsächlich mit einem anderen Partner gelebt wird, existiert eigentlich nicht mehr, ausser eben formal auf dem Papier. Wenn aber nur die formale Ehe auf dem Papier betrachtet wird, ändert sich an dieser nie etwas, egal mit wie vielen Geliebten sie tatsächlich gelebt würde.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb:Find ich frustrierend und trostlos, denn es widerspricht meinem Bild von Ehe total. Ein Fehltritt kann zum endgültigen Aus der Ehe führen!

Ja, das ist es auch. Empfinde ich genauso. Es ist frustrierend und trostlos und widerspricht auch meinem Bild von Ehe. Es ist aber nun einmal so, ein Fehltritt KANN zum endgültigen Aus der Ehe führen. Aber zum Trost: Er MUSS es NICHT!

Es hängt immer von beiden Partnern ab, wie sie damit umgehen. Wenn für den einen ein Fehltritt schon genügt um zu sagen: Jetzt will ich die Ehe mit Dir nicht mehr, hat man einfach Pech gehabt. Wenn man sich aber damit abfinden kann, dass die Ehe quasi noch mit einer anderen Person de Fakto geteilt wird (heute würde man von einer offenen Ehe sprechen) dann geht das natürlich. Auch dann, wenn man sich nach einem Zerwürfnis wieder versöhnen würde. Oder wenn der Partner Reue zeigt und der andere ihm schlichtweg den Fehltritt vergibt, dann hat auch so eine Ehe durchaus noch eine Chance, würde ich meinen. Aber das hängt halt davon ab, wie beide Partner damit umgehen.
Zitat von Elsbeth_MElsbeth_M schrieb: Für mich bedeutet Ehe, dass man auch dann zum Partner hält, wenn der Mist baut. Auch, wenn der lange an diesem Mist festhält. Ich möchte etwas haben, an das mein Partner auch dann gebunden ist, wenn ich es selbst gebrochen habe. Ob das nun Bund heißt oder anders, ist egal. Ich möchte Verlässlichkeit und die Gewissheit, dass nicht ein Fehltritt von mir den Partner aus seiner Bindung entlässt. Selbstverständlich bin ich auch bereit, das von meiner Seite aus zu geben.

Ich finde deine Einstellung zur Ehe vollkommen in Ordnung, ich finde sie sogar gut und auch richtig! Und ich teile sie sogar mit Dir! Denn ich sehe das ganz genauso! Und ich denke mal, jeder der eine Ehe eingeht möchte das im Grunde genommen auch. Ich denke, jeder möchte doch, dass der Partner auch dann zu einem hält, wenn man Mist gebaut hat und nicht gleich schon wieder laufen geht. Denn niemand ist Fehlerlos und Perfekt. Ich denke, jeder möchte etwas haben, an das der Partner gebunden ist, auch wenn man selbst etwas zerbrochen hat. Nur kann man den Partner eben nicht so ohne weiteres trotz aller Wünsche für immer an einen binden! Aber in der Regel heiratet man ja, weil man sich freiwillig aneinander binden will - In der Regel möchte man dann doch auch mit diesem einen und keinem anderen alt und grau werden. Ob´s tatächlich klappt, weiß sowieso niemand im Voraus. Und zwingen kann man jemanden, wenn es partout nicht mehr geht, ohnehin nicht, ob man nun katholisch geheiratet hat oder nicht. Deswegen gibt es ja heute diese ganzen Probleme, weil sich ja trotz des katholischen Eheversprechens bis zum Tode, viele Ehen scheiden. Wer möchte keine Verlässlichkeit und Gewissheit haben? Das sind für mich sowieso mit die wichtigsten Grundlagen für eine Ehe und natürlich geht das auch nur, wenn man einander vertraut! Denn wenn der andere von vorne herein nur misstrauen hegt, hinsichtlich der Verlässlichkeit des anderen, ist der Krach schon gleich vorprogrammiert. Und was man vom anderen erwartet, sollte man auch bereit sein, selbst zu geben. Da bin ich mit Dir eigentlich ganz einer Meinung :)


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

12.10.2015 um 09:21
@Nicolaus
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Wenn Du aber eine Ehe gar nicht auflösen willst, was wäre denn dann der Grund für eine Annulierung? Irgendwo widerspricht sich das doch? Wenn ich eine Ehe eingegangen bin und bin glücklich, würde ich an eine Annulierung doch gar nicht denken wollen? Selbst wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass die Ehe ungültig wäre - Wen interessiert das eigentlich?
Hinweise, dass eine Ehe nicht gültig zustande gekommen ist, ergeben sich meist dann, wenn was schief läuft. Dann würde ich es prüfen lassen, aber - wie schon gesagt - unabhängig davon, ob ich die Ehe aufrecht erhalten will. Denn wenn sie gültig ist, dann spielt es keine Rolle, ob ich sie aufrecht erhalten will, denn ich muss sie aufrecht erhalten.

Natürlich kann es auch Hinweise auf eine ungültige Ehe geben, wenn nichts schief läuft, sondern man glücklich und zufrieden mit dem Ehepartner lebt. Kommt vermutlich selten vor. In einem solchen Fall würde ich natürlich nicht an eine Annullierung denken, aber ich würde mich informieren, wie ich die Ehe im Nachhinein gültig machen kann.
Zitat von NicolausNicolaus schrieb:Die Frage einer Annulierung ist also gar nicht unabhängig davon zu stellen, ob Du die Ehe aufrecht erhalten willst oder nicht.
Für mich schon. Denn wie gesagt, wenn die Ehe gültig ist, dann spielt mein Wollen gar keine Rolle.


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