@interrobang @ironforgerWenn er tatsächlich diesen Vers meint, dann hatten wir dies hier schon oft geklärt worum es da geht, aber ich tue es gerne noch einmal
:)Zunächst einmal müssen wir den Kontext beachten, ( ich weis scheint bei einigen eine Lieblingsdiziplien zu sein, Verse vorne und hinten zu kasttrieren, aus dem Kontext zu schmeisen, das ewige Leid halt
:D) gemeint bist du aber nicht
@interrobang ;-)
"Es gibt viele Koranverse, die von den Menschen mißbraucht werden. Sei es, um Unsicherheit unter den Muslimen zu verbreiten, sei es um den Islam zu kritisieren, sei es um die eigenen Vorstellungen in den Koran zu legen. Einer dieser Vers ist Vers 89 der vierten Sure:
Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer, (Rassoul)
Dieser Vers wird gerne als Beleg herangezogen, daß man Apostaten, die den Islam verlassen und sich dabei wünschen, daß die Muslime vom Glauben abfallen töten dürfe. Abgesehen davon, daß es absurd ist, daß Allah den Menschen Gebote geben sollte, die kaum erfüllbar sind (welcher potentielle Apostat wird denn noch hergehen und sagen, was er sich wünscht, wenn ihm die Todesstrafe droht und wie soll man sonst wissen, was er sich wünscht?), lassen diese Interpreten alles weg, was noch zu diesem Vers gehört.
Zunächst soll man sich keinen Apostaten zum Beschützer nehmen. Die Tatsache, daß man dies nicht tun soll bedingt, daß die Person noch lebt. Andernfalls wäre diese Aufforderung unnütz. Es folgt eine weitere Bedingung: man soll sie nicht zu Beschützern nehmen, so lange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Was bedeutet "Allahs Weg"? Wortwörtlich steht an dieser Stelle "Juhaadschiru" يُهَاجِرُو. Das bedeutet: "sie wandern aus". Buchari interpretiert dieses Auswandern als Auswanderung vor dem Bösen, da sich der Begriff von dem Wort "Hidschra" ableitet, was gleichbedeutend ist mit der Auswanderung aus einem Gebiet, welches keine Religionsfreiheit gestattet. Man verläßt also das Gebiet der Feinde des Islam und ordnet sich zumindest dem Gesetz unter, wenngleich man keine Anhänger des Islam ist. Wenn man jedoch nicht von den Feinden des Islam Abstand nimmt, dann darf man getötet werden.
An dieser Stelle ist die oben genannte Interpretation noch nicht ganz wasserdicht, da man den Vers zugegebenermaßen noch immer anders interpretieren könnte. Dies ist auch der Grund, weswegen der folgende Vers 90 so oft unterschlagen wird:
"mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allah euch keinen Grund gegen sie gegeben (vorzugehen). " (Rassoul)
Hier wird nämlich die Erlaubnis zum Töten sofort wieder eingeschränkt und zwar dadurch, daß der Ungläubige sich einem Volk anschließt, welches mit den Muslimen verbündet ist. Warum ist dies so? Er wünscht sich sicherlich noch immer, daß die Muslime so ungläubig werden, wie er selbst, doch was ist nun ausgeschlossen? Daß er tätig gegen die Muslime wird, denn sonst verlöre er den Schutz, den er gerade erst durch den Anschluß an dieses Volk erhalten hatte.
Doch es gibt noch weitere Einschränkungen: "und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen." sind ebenfalls ausgenommen. Und hier sagt der Koran ganz deutlich, wieso diese Menschen von der Tötung ausgenommen sind: weil sie nicht gegen die Muslime gekämpft haben. Diese Stelle fegt jede Zweideutigkeit hinweg und erklärt eindeutig, daß nicht der Wunsch bzw. die Apostasie die Legitimität der Todesstrafe bedingen, sondern der Kampf gegen die Muslime erst zu dieser führt. Wenn diese Menschen sich dann auch weiterhin von den Muslimen fernhalten und nicht anfangen sie zu bekämpfen, sondern sogar Frieden anbieten, dann darf man sie auch nicht töten.An diesen beiden Versen kann man sehr schön sehen, wie durch das weglassen anderer relevanter Verse der Koran entstellt werden kann. "
http://www.meine-islam-reform.de/index.php/artikel/derkoran/318-sure-4-verse-89-90.html----
Fazit, bei Kapitel 4 Vers 89 handelt es sich um eine Selbstverteidigung der Muslime, im Falle eines Angriffs, um das eigen Leben zu schützen und nicht um Apostasie.
Apostasie gibt es im Islam nicht.
:)