@lilit Heute verlangen Islamanhänger Türkischuntericht und morgen die Einführung der Shariah.
damit würden sie dann Fundamentalismus, Aberglaube, Unwissenheit, verletzte Menschenrechte, Verstümmelung weiblicher Genitalien, zwangsweise Absonderung von Frauen im Haus oder unter dem Schleier, religiöser Extremismus, Bombenattentate durch Selbstmordkommandos und islamischer Terrorismus legalisieren!
Scharia in Deutschland schon eingeführt
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten vor wenigen Tagen ein Papier zur Anwendung der Scharia. Darin (siehe PDF) heißt es, in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen, deren Anwendung in Deutschland bereits üblich geworden ist ? wie Ehrenmorde etc. Doch Halt: Die Anwendung dürfe nicht dem Grundrecht widersprechen. Wie können Scharia und Grundgesetz zusammengehen?
Zur Anwendung kommen sollen nur die Teile der Scharia, die ?nicht? Menschenrechts- und Frauenfeindlich seien, insbesondere im Bereich des Erb- und Eherechts. Wie widersinnig dieser Anspruch ist, zeigt folgender Auszug aus dem Papier:
Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet. Diese Ansprüche werden anteilig und endgültig aufgeteilt, so dass auch beim Tod eines Ehegatten die hinterbliebenen Gatten weiterhin nur ihre anfänglich berechneten Ansprüche erhalten.
Man darf also beispielsweise in Deutschland nicht mehrere Frauen heiraten, aber sozial unterstützen lassen schon. Die Scharia ist demnach zwar nicht mit deutschem Recht vereinbar, gilt aber dennoch. Der Grund:
Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen.