@wecandoitwecandoit schrieb:Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller (übrigen Menschen), den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren. Das islamische Rechtssystem kennt weder das Recht, die Religion frei zu wählen, noch keiner Religion anzugehören. Daneben beinhaltet die Glaubensfreiheit im Islam das Recht für Schriftbesitzer (ahl al-kitab), ihren Glauben innerhalb gewisser Grenzen gegen Zahlung einer Abgabe (der sogenannten Dschizya) zu praktizieren. In der Praxis mussten auch Anhänger anderer Religionen geduldet werden.
Ich finde es gar nicht richtig von dir zu tun als ob du ein Gelehrter wärest. Also bitte tue nicht so als ob du irgendeine Ahnung von der Rechtwissenschaft hättest. Außerdem sind die Muslime noch sehr weit davon entfernt den Koran zu nehmen und daraus Rechtsurteile abzuleiten
:D Genauso verhält es sich bei den Juden und Christen die auch nicht nach gutdünken Schlachtverse aus dem AT frei nach Lust und Laune auslegen.
;)Da du ja so verliebt in die Freiheit bist und wirklich glaubst frei zu sein, finde ich es doch sehr merkwürdig wie du dich Zwängen unterwirfst, die offensichtlich nicht von Freiheit zeugen.
Oder ist deine Freiheit doch nur eine Illusion?
Dies lässt sich einfach beantworten: Ja!
PS: Ich bleibe dabei das du nur darauf bedacht bist rumzustänkern. Aber vielleicht kann das ja noch ganz witzig werden
;)