@arenyx
Steht für mich die Frage im Raum : Wie und auf was ist dieses Gesetzt zu befolgen? Eine Zusammenkunft der Ältesten finde ich für richtig,da eine Ausschließung des Pädophilen so weit ich weiß auch in anderen Königsreichssällen verkündet wird.
Ich stelle mir vor meine Nichte wäre sexuell missbrauch worden,auf welche Art auch immer,und sie ist auf mindestens 2 Zeugen angewiesen.
Undenkbar das mein Bruder ohne diese 2 Zeugen diese schwere Anschuldigung einfach unter den Tisch hätte fallen lassen.Er hätte alle Heben in gang gesetzt um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen.Einmal vor den Ältestenrat und vor dem Gesetzt.
Da bin ich mir 1000 % sicher.
Da könnt ihr hier noch Millionen beispiele bringen,aber in unsere Familie ist es nicht normal Kinder missbrauchen zu lassen um dann zur Tagesordnung überzugehen.
Ein Beispiel mit meiner Nichte hatte ich schon erwähnt: Zurzversion:Sie wurde von ihren Mann ZJ geschlagen,als dieses in der Familie bekannt wurde,hben wir sie noch am gleichen Tag aus der gemeinsamen Wohnung mit Sack und Pack geholt.Sie wurde geschiedenDazu hat es nicht 2 Zeugen gebraucht und hat neu geheiratet.
Was wäre passiert wenn sie missbraucht worden wäre?
Ganz bestimmt hätte es dafür nicht 2 Zeugen gebraucht um irgendwas zu unternehmen.
Nein also eine "Ausschließung" wird nicht in anderen Versammlungen verkündet sondern es gibt Briefe die werden dann an die jeweilige Versammlung gesendet in der der Zeuge(Täter) dann kommt- bei Umzug etc. Verkündet wird nichts weil man es "nicht getauften Verkündigern" gar nicht wissen lassen darf bzgl.Rufschädigung etc..
Das Problem beim Missbrauch ist ja nicht nur bei den zeugen ,das ist ein Problem in der Gesellschaft,heute erst in den Zeitungen "Sexualstraftäter bekommen Schmerzensgeld"!!!
Es hilft dir bzw. deinem Bruder "fast" null wenn es aussage gegen aussage steht und kein Beweise(Körperflüssigkeiten bis hin zu nachweisbaren "Begrabschen" oder auch Körperlicher Gewalt) vorgelegt werden auch beim Vater Staat.
Das nächste Problem ist intern sollte ein Bruder/Schwester einen Fall kennen soll er nicht zuerst zum Staat gehen Polizei, Jugendamt etc. sondern ERST mit den Ältesten Kreisaufseher etc. reden es beweisen dann wenn es bewiesen ist erst eine Anzeige schalten das und nichts anderes ist der -aus Sicht der ZJ (WTG und Bethel) -Optimale Vorgang.Tatsächlich wird sogar gebeten es den Ältesten zu überlassen wie vorgegangen werden muss.Sollte es in der Gemeinschaft geschehen sein, in Räumen der Zeugen, ist es tatsächlich auch ihre Rechtliche Pflicht anzeige zu erheben(Gilt für alle Vereine,Kirchen etc. Sportvereine usw.in DEUTSCHLAND) machst DU dies und es kommt zu eben besagten 1:1 verfahren und es kann nichts EBDGÜLTIG bewiesen werden-kann ein Ausschluss sehr wohl erfolgen vom dem KLÄGER.
Wachtturm vom 1.11.1995 : Um eine Beschuldigung zu untermauern, muss es zwei Augenzeugen geben, sonst wird er als „Unschuldiger“ angesehen.
Erstmal ist das von 1995, Gesetzte sind viel strenger geworden. Und dann heisst es nicht unschuldig fuer den Staat, aber es wird mit zwei Leuten darueber gesprochen und das Jugendamt oder je nach Verbrechen benachrichtigt!!!!
Gesetze? Zeugen Jehovas haben keine Gesetze ,32 Jahre(20 Jahre davon getauft) Zeuge ich sollte das wissen,wenn dann gibt es Richtlinien, keine Gesetze der WTG sondern Gesetze der Bibel und da steht nun mal 2 zeugen sollen es sein.wie ich schon geschrieben habe..
5. Mose 19:15: ‚Kein einzelner Zeuge sollte sich gegen einen Mann hinsichtlich irgendeines Vergehens oder irgendeiner Sünde erheben, im Falle irgendeiner Sünde, die er begehen mag. Auf die Aussage zweier Zeugen oder auf die Aussage dreier Zeugen sollte die Sache feststehen.“Bist du Zeuge- bist du getauft-ist die wohl bessere Frage-??
Ist essentiell wichtig in solchen Themen.
Und seit 1995 ist nichts verändert worden in der Hinsicht da ich das zumindest nicht gelesen habe bis 2010 zu meinem Austritt.Und da wurde am Tages sonder kongress ziemlich deutlich hingewiesen
"Man sollte nicht ohne Beweisführung und Beweisfindung der ZEUGEN JEHOVAS udn gegenwärtigen Versammlungen,Anzeige gegen einen Bruder/Schwester erheben bei den zuständigen Behörden"!!
Wenn es hier getaufte oder auch ungetaufte Zeugen gibt,seit ehrlich mit euch selbst und fragt eure Studien Brüder -Die die es nicht wissen es sind die -die auch die Dienstaufsicht führen.Fragt sie wie es aussieht wenn man so einen Fall kennt wie man im besten Fall vorgehen sollte,dann seit so Ehrlich schreibt es hier rein von mir aus auch per PN und sagt EHRLICH was sie darauf antworteten.Fragt nicht eure Zeugen Freunde sondern jene die auch einen Ausschluss entscheiden würden das wäre wichtig und ich bin Gespannt ob es sich jemand TRAUT!!