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Die Zeugen Jehovas

38.217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Glaube, Sekte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:47
Ein Arzt (Also auch ein Psychiater) kann vor Gericht von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Soweit ich weiß, kann man das von einem Priester nicht verlangen.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:48
nein ,denk ich nicht ,dass die da zutrifft, die meldepflicht . oh man ,nein die opfer können doch die polizei rufen @Cricetus


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:49
@pere_ubu
Ich dachte als Zeuge soll man keinen Zeugen anzeigen^^.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:49
@pere_ubu
Etwa die opfer denen indoktriert wird das sie nichts mit dem staat zu tun haben sollen?


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:54
ja, deswegen wird wohl erstmal nach einer "gütigen" lösung gesucht . aber für die weltliche gerichtsbarkeit gibt es doch ausnahmen ,wie gesagt : verteidigung vor gericht.

bei vergewaltigung also: verteidigung der unschuld.

der pfarrer/pastor/älteste muss und wird wohl kaum jemals zum ankläger ,würde sich jedenfalls mit der ihrigen "aufgabe" widersprechen .


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:57
@pere_ubu
Sogar Geistliche fordern bei echten Beichten das als bestandteil der Sühne der Täter die Tat gestehen soll.

Und wir reden hier nicht wirklich von einer Beichte (wen der Täter es dem Ältesten berichtet) sondern von Fällen wo dritte darauf aufmerksam werden oder das opfer dies zur sprache bringt.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:57
@pere_ubu
Aber darum geht doch überhaupt nicht...
Also folgende Situation:
Ein Zeuge vergewaltigt einen anderen Zeugen und die Zeugengruppe vor Ort bekommt das mit.
Möglichkeit 1: Er zeigt Reue, also darf er Zeuge bleiben, oder? Und er wird nicht angezeigt, oder?
Möglichkeit 2: Er zeigt keine Reue, also wird er rausgeworfen, richtig?
Wird er dann von den Ältesten angezeigt oder nicht?


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:58
hoho ,mitten im königsreichssaal oder was los ? @Cricetus


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 16:59
@pere_ubu
Weich doch einfach nicht aus, man.
Diese Situation ist in der Gemeinde oder wenigstens der Leitung der Gemeinde bekannt.
Und jetzt antworte, was in den beiden Situationen passiert.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:00
@pere_ubu
Du weist wohl nicht was eine Beichte ist.


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03.07.2011 um 17:00
zum 3. und letzten mal .ich kann nichts über interna sagen . ich weiss jedoch von einer schweige"pflicht", dessen dasein sicherlich einen grund hat.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:01
@pere_ubu
Von einer internen oder von einer staatlich legitimierten Schweigepflicht?
Bei einer staatlichen gilt diese nur im Fall einer Beichte und dann auch nur für die Geistlichen.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:02
@pere_ubu
Warum verteidigst du dan die interna? Und die schweigepflicht ist was anderes als eine beichtpflicht.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:04
genug ,der theoretischen gedanklichen fallenstellerei ,hab da denk ich genug zu gesagt, wenn ihr die schweigepflicht den ZJ aberkennen wollt, dann sagt mir aber bitte auch nicht ,dass dies die anerkennung des öffentlichen rechts sein soll .

@Cricetus was sollen denn älteste sein ,wenn nicht geistliche??


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:06
@pere_ubu
Ich meinte ja, wenn es allgemein ist der Gemeinde bekannt ist. Die Schweigepflicht gilt für Geistlich auch nur, wenn der Täter die Tat in einer Beichte bekanntgegeben hat. Sollte es über 3. oder so bekannt geworden sein, ist er entbunden bzw. sogar in der Pflicht das Verbrechen zu melden.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:09
@pere_ubu
Ebenso ist er in der Pflicht es zu melden wen das opfer an ihm herantrit.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:14
komm mir vor als ob ich hier seit einer stunde polnisch platt rede. @Cricetus ,wenn es allgemein bekannt ist ,dann kann die allgemeinheit doch den stein ins rollen bringen .du kannst einen priester/pastor/ältesten nicht nötigen ,seine schweigepflicht nicht zu nutzen .soweit ich weiss ,ist dieses recht "verbrieft".


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:17
@pere_ubu
1. Er hat keinerlei rechtliche Schweigepflicht. Höchstens ein Beichtgeheimnis.
2. Ist dies nur dan Gültig wen der Täter an ihn herankommt.

Alles andere ist Normal zu melden.


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:20
@pere_ubu
Aber es geht ja nicht darum, dass der Täter dem Geistlichen gebeichtet hat, sondern, dass der Geistliche es irgendwie durch 3. erfahren hat.
Mit allgemein bekannt meinte ich in der Gemeinde, die ja auch nichts mit dem Staat zu tun haben sollen ;).
Wenn ein Standartzeuge niemanden anzeigen soll, der auch Zeuge ist, wie kannst du dich dann darauf berufen, dass er es doch tut???


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Die Zeugen Jehovas

03.07.2011 um 17:26
mit dem staat nix zu tun haben zu wollen geht überhaupt nicht ,da hast was ganz falsch verstanden.und nochmal : es gibt doch die genannten ausnahmen der verteidigung vor gericht.


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