Die Zeugen Jehovas
03.07.2011 um 16:19fragt mich nicht über interna ,aber nicht alles muss vor gericht.
interrobang schrieb:Korigiere mich wen ich mich irre aber vor einen Gericht ist meines wissens der beichtschutz nicht existent.Doch, aber nur wenn es explizit eine Beichte. Ist quasi das gleiche, wie bei einem Gespräch mit einem Psychater.
pere_ubu schrieb:aber ich denke,dass wird mindestens , bzw. höchstens passierenDan sollten die Zeugen aufpassen das sich das nicht herumspricht...
pere_ubu schrieb:die ZJ möchten sich damit aber nicht befleckenGerade weil es verschwiegen wird beflecken sie sich damit.
pere_ubu schrieb:schweige-recht-pflicht?Es gibt auch eine meldepflicht weil man sich sonst mitschuldig macht.
pere_ubu schrieb:die personen können doch selbst die polizei rufen.Du meinst die Verbrecher sollen sich selbst anzeigen oder wie? Oder wer soll deiner Meinung nach die Polizei rufen?