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Und alle sind Zeugen Jehovas...

1.200 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Sekten, Zeugen Jehovas ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 11:48
Btw...

Die unredliche Diskussionstaktik der ZJ ist mir bestens bekannt.
So lange ich hier im Thread Lust habe, mitzuwirken, wird kein ZJ mit dieser Taktik einen Fuß an den Boden bekommen. Das könnt Ihr mit denen machen, die uninformiert sind, aber nicht mit mir.


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 11:49
also Kore verschone uns bitte mit solchen Aussagen:
Zitat von korekore schrieb:. Mir sind rigide Erziehungmethoden innerhalb der ZJ bekannt. Und vor kräftigen Ohrfeigen wird nicht zurückgeschreckt. Wenn dies im Rahmen der religiösen Erziehung bereits in früher Kindheit geschieht, wer kann da noch von freiem Willen sprechen
d.H. Katholiken, Evangelen etc. verpassen ihren kinder keine Ohrfeige? also bitte...
nur weil du vielleicht jemanden kanntest der jemanden kannte der mal von einem gehört hat das der einen kennt der mal jemanden kannte von dem der mal gehört hat das ein ZJ mal seinem Kind eine kräftige Ohrfeige verpasst hat...

Dann stellen wir mal auch gleich alle Katholiken an den Pranger! Schliesslich gibt es dort auch pädophile Priester, also müssen ja auch alle katholisch getauften Männer ebenfalls der pädophilie anhängen zumindest sie für normal betrachten!
Da die Kirche ja auch nicht mehr macht als die Priester zu versetzten oder es zu vertuschen! undeiner darf dann Bauernopfer spielen wo herauskommt das er besonders gemein war zu den Kinder.
Wenn bei den ZJ Dann leute dafür aus der Gemeinschaft "verbannt"(wie es so schön heisst) werden schreien dann alle gleich wieder rum warum ZJ denn ihre Mitglieder "verbannen" und sie in die "gesellschaftliche isolation" schicken, da sie ja angeblich mit keinem sprechen dürften der kein JZ´ler ist.
Also bitte scheinheiliger geht es doch wirklich nicht mehr.
Zitat von korekore schrieb: Mir ist auch bis heute unklar, wie es dazu kam, daß die ZJ Kirchensteuer erheben können. Gibt es da keinen Gleichheitsgrundsatz? Wenn die das können, müßten ja alle eingetragenen religiösen Vereinigungen die Möglichkeit dazu haben. Nach welchen Kriterienkommt sowas zustande? Muß eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern vorhanden sein, oder ähnliches?
Dazu müsstest du dich mal konkret mit sachen beschäftigen!
ZJ erheben keine Kirchensteuer! sie haben die Möglichkeit dazu.
Das hängtirgendwie damit zusammen das sie eine Gemeinschaft des öffentlichen Rechts sind. soweit ich das richtig verstanden habe.


Ihr meint ich bin zu polemisch? Ich tue es euch nur gleich!

gruss


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25.09.2007 um 11:52
@ kore

Die ZJ sind lediglich im Bundesland Berlin als Körperschaft anerkannt.
Körperschaftsrechte werden durch die Landesregierungen oder die Landesparlamente zuerkannt. Mit dem Gleichheitsgrundsatz hat das also nichts zu tun.
Die Rechte wurden auch nicht zuerkannt, weil es sich um eine Religionsgemeinschaft handelt, denn dann hättest Du recht, dann würde das für alle gelten.


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kore ehemaliges Mitglied

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25.09.2007 um 11:53
Wieso wurden sie denn zuerkannt? Ich weiß von Steuerfreiheit bei Vereinen, aber das ist nichts Neues!


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25.09.2007 um 11:54
@ StillHere

Dann stellen wir mal auch gleich alle Katholiken an den Pranger! Schliesslich gibt es dort auch pädophile Priester,

In Anbetracht der Tatsache, dass mehrfach belegt und hinreichend nachgeweisen wurde, dass innerhalb der ZJ ein mehr als zweifelhafter und rechtlich nicht haltbarer Umgang mit dem Thema Pädophilie und Kindesmissbrauch herrscht, solltest Du dieses Thema garnicht erst anschneiden.


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25.09.2007 um 11:56
@ kore

Weil die Voraussetzungen als erfüllt betrachtet wurden.

(Gewähr der Dauer, Mitgliedszahlen, Rechtsstreue)

Nicht umsonst wurde erst 2006 entschieden. Und das wird auch nicht das letzte Wort gewesen sein. (Im Hinblick auf "Rechtsstreue")

Zuerkannt wurde u.a. mit dem Hinweis, dass ZJ i.d.R. in Streitfällen kein Sorgerecht bekommen und Sektenmitgliedern nicht pauschal die Eruziehungsgeeignetheit abgesprochen werden kann.

Die Missstände sind also sehr wohl bekannt.


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kore ehemaliges Mitglied

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25.09.2007 um 12:01
Ich weiß dies aus sehr guter Beobachtung im Umfeld, sonst werde ich mich hierzu nicht äußern! Das einzige was ich wirklich gehört habe, war das Schreien der oder des betreffenden Kindes! Diese Methoden werden als normale Züchtigung angesehen. Denn in Wahrheit huldigt man hier ja einem alttestamentarischen Gott und ist der Meinung, daß man nicht früh genug den Kindern beibringen kann ,die Eltern zu "ehren"!
Mir ist bekannt das es sich bei ZJ nicht um die einzige Sekte mit solchen Ansichten handelt. Aber macht es das besser?


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25.09.2007 um 12:10
@Jeara

was Elfenzauber geschrieben hat ist mir reichlich egal.
Was mich mehr schockiert ist die Arroganz und die Überheblichkeit mit der du hier Leute beurteilst die du gar nicht kennst. Ausser aus dubiosen Webseiten...

Was du aus den Texten dort zittiert hast ist nichts weiter als die Interpretation irgend jemandes und ich behaupte mal das dir nicht mal aufgefallen wäre wenn das nicht irgendwo jemand geschreiben hätte!

Also der einzige Eindruck der hier erweckt wird ist deiner! Ansonsten sind die Aussagen die dort getroffen sind vollkommen zutreffend!!!

Er spricht für Deutschland meine Liebe! nicht für irgend ein land wo sich eine 10 jährige hat Taufen lassen wo vielleicht wieder andere gesetzte gelten!
In einem Land Afrikas sind Kinder mit 10 schon berechtig wählen zu gehen...

"Wir verstehen die biblische Lehre so, dass jemand im Alter des Verständnisses, eine eigene Gewissensentscheidung und Glaubensentscheidung trifft, für sichpersönlich entscheidet, welche Religion er annehmen möchte"

Das "Alter des Verständnisses" ist interpretationswürdig und vollkommen offen.
Ein Kind versteht schon mit 2 das es die heisse Herdplatte nicht anfassen darf.

Also du kannst dich noch so gerne über den Begriff Erwachsenentaufe aufregen aber ich sehe da keinen Angriffspunkt. Ausserdem kann man Kind in verschieden RIchtungen hin Interpretieren! ER trifft hier keine Altersangaben, er ist zwar jurist und weiss das mit Kinder noch nach deutschen Recht bis 14 gemeint sind es gibt aber auch zusätze nachdem 18-jährige immer noch Kinder sind, aber eine definitve Altersangabe ist nicht getroffen worden!

Insofern für mich hier Disskusion beendet

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Zitat von JearaJeara schrieb:In Anbetracht der Tatsache, dass mehrfach belegt und hinreichend nachgeweisen wurde, dass innerhalb der ZJ ein mehr als zweifelhafter und rechtlich nicht haltbarer Umgang mit dem Thema Pädophilie und Kindesmissbrauch herrscht,solltest Du dieses Thema garnicht erst anschneiden.
Du meinst die Fälle in den USA z.B. wo einige "Mitglieder" der ZJ ins gefängnis gewandert sind weil sie offiziel der Pädophilie angeklagt wurden? (von JZ´ler selbst im übrigen) Wie in allen Organisationen ist immer mit Zeit verbunden bis auf gewisse Fälle ein Handen eintritt!
Ausserdem war es äussert zugespitzt formuliert von mir und keineswegs einer Disskussion würdig.
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Zitat von JearaJeara schrieb:Zuerkannt wurde u.a. mit dem Hinweis, dass ZJ i.d.R. in Streitfällen kein Sorgerecht bekommen und Sektenmitgliedern nicht pauschal die Eruziehungsgeeignetheit abgesprochen werden kann.
Richtig Jeara, du hast immer dann recht wenn du Sachen zittierst aber nicht wenn du sie beurteilst.
Wie ist das denn bei andern religiongemeinschaften? bekommen die auch automatisch in streitfällen das sorgerecht? soweit ich weiss war der letzte Fall(war gross im Fernsehn) in dem das Sorgerecht erzogen wurdedie Familei katholisch.
Es wurde hier nur gesagt das es kein präzedenzurteil sein soll! Sondern das solche Sachen immer noch von Fall zu Fall entschieden werden.
Das hat nichts mit Missständen zu tun die du da gerne hineininterprtieren möchtest bzw. ich denke mal ebenfalls das du das wieder irgendwo abgeschrieben hast...


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 12:25
und hier noch mal die Pressemitteilung des Landes Berlin (ein Auszug um es nicht all zu schmerzhaft für Jeara zu machen ;) )

Dem heutigen Senatsbeschluss ist ein langjähriger Verwaltungsrechtsstreit vorausgegangen, in dem das Land Berlin Zweifel an der Rechtstreue der Jehovas Zeugen geltend gemacht hatte. Er hatte dies u.a. damit begründet, dass Jehovas Zeugen den staatlichen Schutz Minderjähriger unterlaufen, wenn Eltern ihre Zustimmung zu lebenserhaltenden Bluttransfusionen verweigern, im Falle eines Austritts oder Ausschlusses eines Mitglieds aktiv auf die Trennung von Ehepartnern oder Familien hinwirken oder das Kindeswohl durch verbindliche Erziehungsvorgaben gefährden würden.

Laut Feststellung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 24. März 2006 bestehen jedoch keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Religionsgemeinschaft sich in der Vergangenheit nicht rechtstreu verhalten hätte. Die durch die Rechtsprechung aufgestelltenVerleihungsvoraussetzungen – Rechtstreue und Achtung der Fundamentalprinzipien der Verfassung, der dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter und der Grundsätze des Staatskirchenrechts – werden nach Darlegung der Gerichte somit von Jehovas Zeugen erfüllt.

hier der ganze Brief

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2006/06/13/41992/index.html

gruss


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kore ehemaliges Mitglied

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25.09.2007 um 12:27
Bis zum Alter von drei Jahren, handelt es sich um Kleinkinder! Sie verstehn nicht, daß man eine Herdplatte nicht anfassen kann, sondern daß dies sehr weh tut. In dieser Weise wird hier, im übertragenen Sinne auch vorgegangen. Und dies ist keine Ausnahme! Kleinkinder sind vor Schmerzen zu schützen! Über diese, zu machende Erfahrungen, sind von den Erwachsenen zu verhindern. Dies betrifft die Sorgfaltspflicht! Kinder die bereits mit drei Jahren an Ohrfeigen und Schläge gewöhnt sind, werden sicher ganz einfach zu kleinen "Lämmchen" erzogen. Insbesondere wenn dies vorrangig die Aufgabe der erziehenden Väter ist,wird sich mit einsetzendem Verständnis, das ungefähr mit der Fähigkeit Ich zu sagen einsetzt, diese möglicherweise zu kleinen getarnten "Wölfchen".


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25.09.2007 um 12:35
was du da von dir gibts Kore ist einfach unglaublich! das es Jz´ler gibt die über die strenge schlagen will ich nicht verneinen! solche Menschen gibt es überall.
Aber ich glaube kaum das es ein vater der seiene kinder liebt sie schlägt um sie zu erziehen! spätestens wenn sie erwachsen sind hauen sie ab, wenn nicht schon vorher!

Aber deine Behauptungen sind eine Frechheit und wenn du sie nicht beweisen kannst dann solltest du ganz ruhig sein!
Ich würde so etwas sofort zur anzeige bringen! ohne Probleme und das solltest du auch tun, aber so wie du hier schreibst, willst du einfach nur mal was schreiben und mit dem strom schwimmen.

Jz´ler erziehen nicht mit schlägen, das ist nirgends belegt!
Das was ich noch im kopf habe ist das "Motto" aus der Bibel: Erzieht eure Kinder nicht im Zorn.
Also nicht blind im Zorn verprügeln sonder einfach mal nachdenken und effizienter vorgehen als mit Ohrfeigen! Also pratksich gesagt: Reden hilft.


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25.09.2007 um 12:46
@ StillHere

Was mich mehr schockiert ist die Arroganz und die Überheblichkeit mit der du hier Leute beurteilst die du gar nicht kennst.

Ganz tolle Ablenkung, aber ich rede hier über "Leute", sondern über die Tatsache, dass die ZJ öffentlich - sogar in Gerichtsverhandlungen - äußern, dass "ZJ keine Taufe im Kindesalter kennen" usw.

Er spricht für Deutschland meine Liebe! nicht für irgend ein land wo sich eine 10 jährige hat Taufen lassen wo vielleicht wieder andere gesetzte gelten!

Die Landesgesetze sind irrelevant, oder passt sich die Bibel-Interpretation der ZJ neuerdings an die Landesgesetze an? LOL
Laut ZJ verbietet die Bibel das Taufen von Kindern. Und das verbietet sie ganz sicher nicht nur dort, wo Kinder erst ab 14 religionsmündig sind.

Das "Alter des Verständnisses" ist interpretationswürdig und vollkommen offen.

Warum übergehst Du die Tatsache, dass der Justitiar der ZJ vor demBundesverfassungsgericht geäußert hat, dass ZJ keine Taufe im Kindesalter kennen?

Ausserdem kann man Kind in verschieden RIchtungen hin Interpretieren!

Ganz genau, und das machen ZJ. Du vernachlässigst die Tatsache, dass mit voller Absicht öffentlich ein falscher Eindruck vermittelt wird.
Wenn ich jemandem sage, dass in Deutschland nur Erwachsene Wodka trinken dürfen, käme KEIN MENSCH auf den Gedanken, dass ich damit vielleicht auch Kinder meinen könnte.

...aber eine definitve Altersangabe ist nicht getroffen worden!

Und genau DAS ist diese unerträglich unredliche Diskussionstaktik.
JEDER kann sehen, dass ein falscher Eindruck vermittelt wird, indem ZJ wissentlich Begriffe in einer anderen als der sonst üblichen Bedeutung anwenden.

Du meinst die Fälle in den USA z.B....

NEIN, meine ich NICHT.

Wie ist das denn bei andern religiongemeinschaften?

Das Thema sind hier die ZJ. Unddas Bundesverfassungsgericht ist beschwichtigend auf Hinweise eingegangen, die sich auf die Missstände der Erziehungsmethoden und die Blutfrage von ZJ beziehen. "Die bekommen sowieso kein Sorgerecht" war das, was daraufhin geäußert wurde.

Und wegen der Blutfrage nochmal zu Deinem Beitrag an kore:

Was Du aus dem gleichen Urteil einfach wegggelassen hast:

"Dem entspreche es, dass die Familiengerichte in der allseits bekannten Haltung der Zeugen Jehovas zur Blutfrage einhellig keinen Hinderungsgrund sähen, einem dieser Religionsgemeinschaft angehörenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen."

Also tu mal nicht so, als hätte da irgendein Gericht kein Problem gesehen. Ganz im GEGENTEIL wurde das Problem sogar als EXISTENT betrachtet und darauf reagiert, indem man klarstellte, dass ZJ kein Sorgerecht bekommen.



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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 12:52
Jz´ler erziehen nicht mit schlägen, das ist nirgends belegt!

- "Obwohl solche Bezugnahmen auf die „Rute“ verschiedene Arten elterlicher Züchtigung einschließen können, gehört die körperliche Züchtigung sicher dazu. Ob die Eltern sie nun mit der Hand, einem Stock oder einer geeigneten „Rute“ anderer Art vornehmen — sie haben von Gott die Befugnis, ihre Kinder körperlich zu züchtigen."

- "Doch zeigt die Bibel, daß die körperliche Züchtigung als eine gelegentlich geübte Form der Zucht ihren Wert hat, vor allem bei kleinen Kindern. Nicht, daß das Kind zur Untertänigkeit geprügelt werden sollte — aber ein paar feste Klapse mögen ihm zeigen, wer die Autorität hat…"

- "Der kurze Schmerz einiger fester, aber nicht grober Klapse zur rechten Zeit ist sicherlich besser als der Kummer, den Teenager bereiten können, die diese Lektionen nicht gelernt haben…"

Erwachet!, 8.8.1979

- "In der Heiligen Schriftwird wiederholt betont, wie nützlich Schläge als Strafmittel sein können. Sprüche 20:30 zeigt, daß die Züchtigung bis ins Innerste dringen und bewirken kann, daß sich der Gezüchtigte bessert. Der Text lautet: „Quetschwunden sind es, die das Schlechte wegscheuern, und Schläge die innersten Teile des Leibes.“ Der Gezüchtigte sollte erkennen, daß er töricht gehandelt hatte und daß er sich ändern sollte (Spr 10:13; 19:29)"

- "Da alle Menschen „in Vergehen“ hervorgebracht und „in Sünde“ empfangen werden (Ps 51:5), gibt die Bibel Eltern den Rat, die Rute der Autorität konsequent anzuwenden, manchmal auch in Form der buchstäblichen Rute (Spr 22:15). Dadurch mag das Kind vor Schaden oder gar vor dem Tod bewahrt werden (Spr 23:13, 14)."

Einsichten über die heilige Schrift – Band 2, 1992, S. 848

Usw., usf.

Es wird den Eltern ja sogar vermittelt, dass sie ihre Kinder schlagen MÜSSEN, weil die Bibel es so vorsieht.



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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 14:30
@Jeara
thema Kindstaufe: ist für mich erledigt! du regst dich über Wortfindungen auf!


mann mann muss schon sagen! Erwachet aus dem Jahre 1979! Respekt! die allerneusten infos die da verbreitet werden!
Du weisst schon das Zeugen Jehovas ihren Wachtturm und Erwachet als NICHT INSPIRIERT ansehen und das dort auch mal zurück gerudert wird oder?


hier mal aus einem Erwachtet aus dem Jahre 1992 (Spetember)
Eine ausgeglichene Ansicht

Tritt die Bibel nur für körperliche Züchtigung ein? Betrachten wir folgenden Rat:

• „Treibt eure Kinder nicht zum Trotz.“

• „Reizt eure Kinder nicht (durch übertriebene Strenge), damit sie nicht verschüchtert werden.“

Manch einer sagt vielleicht, das klinge viel vernünftiger als der Rat der Bibel. Aber es ist der Rat der Bibel. Er ist in Epheser 6:4 (Fotobibel) und Kolosser 3:21 (Albrecht) aufgezeichnet.

Ja, was die Bibel sagt, ist vernünftig. Sie räumt ein, daß körperlicheZüchtigung gewöhnlich nicht die beste Lehrmethode ist. In Sprüche 8:33 heißt es: „Hört auf Zucht“, nicht: „Spürt Zucht.“ Und Sprüche 17:10 betont folgendes: „Ein Scheltwort dringt tiefer ein bei einem Verständigen als hundert Schläge bei einem Unvernünftigen.“ Außerdem wird in 5. Mose 11:19 zu vorbeugender Zucht geraten, das heißt dazu, sich bietende Gelegenheiten zu nutzen, um seinen Kindern sittliche Wertmaßstäbe zu vermitteln. Die Ansicht der Bibel über Zucht ist also ausgeglichen
gleicher Erwachet aber hier wird es GANZ DEUTLICH GESAGT
Wie sollten Zuchtmaßnahmen aussehen?

In der Bibel wird Zucht stets mit Liebe und Milde verknüpft, nicht mit Zorn und Gewalt. Der geschickte Ratgeber sollte ‘gegen alle sanft sein, sich unter üblen Umständen beherrschen, mit Milde die ungünstig Gesinnten unterweisen’ (2. Timotheus 2:24, 25).

Zucht ist demnach kein Ventil für die Gefühle der Eltern. Sie ist vielmehr eine Methode derUnterweisung. Dem Kind, das einen Fehler begangen hat, sollte dadurch eine Lektion erteilt werden. Erfolgt die körperliche Züchtigung im Zorn, wird dem Kind die falsche Lektion erteilt. Sie dient dann nur den Bedürfnissen der Eltern, nicht denen des Kindes.

Des weiteren hat wirkungsvolle Zucht ihre Grenzen. „Ich [werde] dich züchtigen müssen in rechtem Maße“, sagte Jehova gemäß Jeremia 46:28 zu seinem Volk.
Das sollte man besonders bei einer körperlichen Züchtigung im Sinn behalten. Ein kleines Kind zu schlagen oder zu schütteln kann Gehirnschäden oder sogar den Tod zur Folge haben. Über den eigentlichen Zweck der Zucht — zu berichtigen und zu lehren — hinauszugehen kann zu Kindesmißhandlung führen.

Es ist traurig, daß heutzutage viele die „Rute“ der elterlichen Autorität mißbrauchen. Aber an den ausgewogenen Grundsätzen der Bibel gibt es nichts auszusetzen. (Vergleiche 5. Mose 32:5.) Betrachten wir die „Rute“ im Lichte des Kontexts, so erkennen wir, daßsie dazu dient, Kinder zu lehren, und nicht dazu, sie zu mißhandeln. Wie in anderen Dingen auch hat sich die Bibel damit als ‘nützlich zum Lehren, zum Zurechtweisen, zum Richtigstellen der Dinge und zur Erziehung in der Gerechtigkeit’ bewährt (2. Timotheus 3:16)..
WT aus dem jahre 2003
Es ist bezeichnend, dass die Bibel Jehova nicht vor allem als strafenden Gott beschreibt, sondern in den allermeisten Fällen als liebevollen Unterweiser und geduldigen Lehrer (Hiob 36:22; Psalm 71:17; Jesaja 54:13). Von Gott kommende Zucht, die zur Besserung verhelfen soll, ist demnach immer von Liebe und Geduld geprägt. Wenn Christen den Zweck von Zucht verstehen, hilft ihnen das, Zucht mit der richtigen Einstellung anzunehmen und zu erteilen.

Die Zucht liebevoller Eltern

Dass alle verstehen, welchen Zweck Zucht hat, ist vor allem im Familienkreis und in der Christenversammlung wichtig. Ganz besonders trifft das aufdiejenigen zu, die eine Autoritätsstellung innehaben, wie zum Beispiel Eltern. In Sprüche 13:24 heißt es: „Wer seine Rute zurückhält, hasst seinen Sohn, wer ihn aber liebt, der sucht ihn sicherlich heim mit Züchtigung.“
Wie sollten Eltern ihre Kinder in Zucht nehmen? Die Bibel erklärt: „Ihr, Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern zieht sie weiterhin auf in der Zucht und in der ernsten Ermahnung Jehovas“ (Epheser 6:4). Diese Ermahnung wird in folgenden Worten wiederholt: „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht, damit sie nicht mutlos werden“ (Kolosser 3:21).


Christliche Eltern, die den Zweck von Zucht verstehen, werden nicht streng handeln. Ein Grundsatz, der in 2. Timotheus 2:24 zu finden ist, lässt sich auf die Art und Weise anwenden, wie Eltern ihren Kindern Zucht erteilen. Paulus schrieb: „Ein Sklave des Herrn aber hat es nicht nötig zu streiten, sondern muss gegen alle sanft sein, lehrfähig.“ Hysterische Wutausbrüche, Geschrei sowieBeschimpfungen oder abwertende Bemerkungen eignen sich ganz bestimmt nicht als liebevolle Zucht und sind im Leben eines Christen völlig unangebracht (Epheser 4:31; Kolosser 3:8).

[/quote]Kinder zurechtzubringen erfordert etwas anderes, als sie einfach nur kurzerhand energisch zu bestrafen. Bevor Kinder umdenken, müssen sie meist mehrfach ermahnt werden. Deshalb müssen sich Eltern dafür Zeit nehmen, Geduld üben und sich sehr gründlich überlegen, auf welche Weise sie ihre Kinder in Zucht nehmen. Sie dürfen nicht vergessen, dass sie ihre Kinder „in der Zucht und in der ernsten Ermahnung Jehovas“ aufziehen sollen. Das erfordert eine fortlaufende Schulung, die sich über Jahre erstreckt[/quote]

Zucht ist nicht immer mit schlägen gleichzusetzten.
da du schon das Einsichtenbuch der Zeugen zittierst schau doch auch mal gleich nach was es bedeutet! ;)
"Zucht, Unterweisung, Erziehung, Zurechtweisung, Züchtigung."

gruss



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25.09.2007 um 14:38
Was Du aus dem gleichen Urteil einfach wegggelassen hast:

"Dem entspreche es, dass die Familiengerichte in der allseits bekannten Haltung der Zeugen Jehovas zur Blutfrage einhellig keinen Hinderungsgrund sähen, einem dieser Religionsgemeinschaft angehörenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen."

Also tu mal nicht so, als hätte da irgendein Gericht kein Problem gesehen. Ganz im GEGENTEIL wurde das Problem sogar als EXISTENT betrachtet und darauf reagiert, indem man klarstellte, dass ZJ kein Sorgerecht bekommen.
Das ist ausgemachter Blödsinn! Es wird hier keine Empfehlung gegeben was zu tun sei!
Es ist nur eine einfache Aussage die getroffen wurde, wie ich schon sagte, man wollte hier keine Präzidensurteil abgegeben!

Ausserdem ist es nicht nur ein Problem der Zeugen Jehovas! Wir haben in Deutschland das Problem das Patientenverfügungen keinen verbindlichen Zweck erfüllen und Ärzte und Krankenhäuser immer dagegen vorgehenkönnen!
Es gab mal ein Beispiel im Nordrein Westpfahlen (glaube ich) wo ein Mann (nicht JZ) geklagt hatte das man seine Verfügung übergangen hatte. Das Gerich lehnte die Klage ab da Verfügungen keine rechtliche Bindungen haben hier in Deutschland.

:(


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 14:40
Link: www.bundesverwaltungsgericht.de (extern)

hier nochmal der gelöschte Post!

sorry für die verzerrung im Thread!

@kore

so jetzt hab ich die seite gefunden!

hier steht das urteil des Gerichtes noch mal ganz genau, ausserdem wird hier gezeigt wie lächerlich sich die Stadt Berlin mit ihren angeblichen Behauptungen gemacht hat.
Was jeara auch unerwähnt lässt! Konnte man einigen Pressestimmen nur zu deutlich vernehmen. ;)

kleiner einschub! Beklagter ist in diesem Fall die Stadt Berlin, da die JZ´ler revision eingelegt hatten und somit Kläger waren.

Gruss


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 14:59
@ Stillhere

ausserdem wird hier gezeigt wie lächerlich sich die Stadt Berlin mit ihren angeblichen Behauptungen gemacht hat.

Das ist ein völlig sinnloser Satz, denn es wurde dort nicht geklärt, ob irgendwelche Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, es ging dort einzig und allein um die Frage der RECHTSTREUE.

Im Übrigen ist in diesem Schriftstück eine weitere Lüge der ZJ zu lesen:

"Das Oberverwaltungsgericht hat andererseits der im Verfahren vorgelegten eigenen Literatur der Klägerin, aber auch deren Handlungsanweisung entnommen, im Falle des Ausscheidens oder des Ausschlusses eines engen Familienmitglieds lediglich keine "geistige Gemeinschaft" im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas mehr zu pflegen, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens aber weiterhin "in Liebe loyal miteinander umzugehen"."

Na? Ist das mal nen schlechter Scherz, oder was?
Neuerding dürfen ZJ mit Abtrünnigen lediglich nicht mehr Jehova anbeten, aber ansonsten istnichts einzuwenden gegen den alltäglichen und liebevollen Kontakt. LOL!!

Zu diesem strittigen Punkt wurden übrigens KEINE Zeugen vernommen, sondern ausschließlich Behördeninformationen ausgewertet. Dies ist deutlich in dem Schriftstück nachlesbar.

Und schau Dir mal an, wie das Gericht begründet hat, dass es Zeugenaussagen nicht berücksichtigt hat:

"Der Beklagte hat auch in seiner Beschwerde nur ausgeführt, welche Zeugen er dem Oberverwaltungsgericht benannt hat, ohne dass ein Bezug zu der vom Oberverwaltungsgericht zu klärenden Frage dabei deutlich wird."

Kannst Du das begreifen? Dort steht, dass dem Gericht nicht mitgeteilt wudr, inwiefern die einzelnen Zeugen Stellung nehmen können - darum wurden sie nicht angehört.

Und schau Dir mal das hier an:

"Dass die Klägerin grundsätzlich darauf hinwirkt, ein ausgetretenes oder ausgeschlossenes Mitglied ihrer Gemeinschaft zu meiden und keinen Umgang mehr mit ihm zu pflegen, hat dasOberverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt. Hierzu bedurfte es keiner Beweisaufnahme."

Das Gericht sagt, es bedürfe erst gar keiner Beweisaufnahme. Wenn irgendein ZJ DAS lächelnd und sich im Recht wähnend hinnimmt, kann man nur sagen:

ALLE Zeugen WISSEN, dass der Kontakt zu Abtrünnigen unerwünscht ist!

Undf schau mal hier:

"Insgesamt bleibt auch nach dem Beschwerdevorbringen völlig offen, welche der zahllosen Beweisangebote und Beweisanregungen auf die Ermittlung von Tatsachen zielten, die für das Verfahren von Relevanz waren."

Das Gericht sagt, die Beweisangebote seien zu zahlreich gewesen, man wisse überhaupt nicht, welche dieser Beweisvorlagen überhaupt relevant sind. Gesichtet wurden sie also NICHT, was auch dieses Zitat beweist:

"Jedenfalls mit Blick hierauf brauchte das Oberverwaltungsgericht aus dem weiteren von ihm genannten Grund diesen Beweisangeboten und Beweisanregungen nicht nachzugehen."

Es wurde denBeweisvorlagen überhaupt nicht nachgegangen, StillHere.

Von einem Lächerlichmachen kann hier also KEINE Rede sein, denn die vorgebrachten Vorwürfe wurden in keinster Weise geklärt, wie das Gericht ja selbst ausführte.


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 17:24
Zitat von JearaJeara schrieb:"Das Oberverwaltungsgericht hat andererseits der im Verfahren vorgelegten eigenen Literatur der Klägerin, aber auch deren Handlungsanweisung entnommen, im Falle des Ausscheidens oder des Ausschlusses eines engen Familienmitglieds lediglich keine "geistige Gemeinschaft" im Sinne gemeinsamer Anbetung Jehovas mehr zu pflegen, hinsichtlich der Dinge des täglichen Lebens aber weiterhin "in Liebe loyal miteinander umzugehen"."

Na? Ist das mal nen schlechter Scherz, oder was?
Neuerding dürfen ZJ mit Abtrünnigen lediglich nicht mehr Jehova anbeten, aber ansonsten istnichts einzuwenden gegen den alltäglichen und liebevollen Kontakt. LOL!!
In der tat!, es gibt wohl einige weitere Änderungen darin.
Man nimmt wohl das Beispiel mit dem verlorenen Schaf! worüber sich der Hirte mehr freute als über alles andere. Wurde mal in mehrer Wachttürmern behandelt.
Trotzdem soll der Kontakt nicht zu eng sein, aber bei Familien geht es ja auch nichtanders.
Zitat von JearaJeara schrieb:"Der Beklagte hat auch in seiner Beschwerde nur ausgeführt, welche Zeugen er dem Oberverwaltungsgericht benannt hat, ohne dass ein Bezug zu der vom Oberverwaltungsgericht zu klärenden Frage dabei deutlich wird."

Kannst Du das begreifen? Dort steht, dass dem Gericht nicht mitgeteilt wudr, inwiefern die einzelnen Zeugen Stellung nehmen können - darum wurden sie nicht angehört.
Falsch wenn du das im Gesamtkontext liest wirst du feststellen das die Stadt Berlin einige Zeugen für etwas vorgeladen hat un zu Themen auszusagen die völlig uninteressant war!
Aber in Anbetracht der Anklageschrift gibt es wohl kaum einen Zeugen der uninteressant gewesen wäre, aber das war wohl nicht der Fall! Insofern stellt sich die Frage was die Staatsanwaltschaft gemacht hat! :D


Hier mal ein paar Zeitungsberichte über den gesamten Prozess
Alle gegen sie erhobenen Vorwürfe, so das Gericht, hätten sich als nicht substantiierterwiesen. ,Im Ergebnis könne sich der Beklagte (das Land Berlin) daher nur auf sogenannte Aussteigerberichte, Berichte von Sekteninitiativen ... stützen.‘ Familiengerichte, Ärzte, Psychologen und wissenschaftliche Untersuchungen hätten jedoch deren Sicht der Dinge nicht bestätigt. Dass ,Aussteiger ihren Erfahrungen mit der Gemeinschaft ... im nachhinein positive Aspekte abgewinnen könnten, sei kaum anzunehmen‘. Diese Einschätzung des Gerichts steht in diametralem Gegensatz zur Tätigkeit der amtskirchlichen Sektenbeauftragten, die ihr negatives Urteil über die religiöse Konkurrenz nicht nur auf diese ,Aussteigerberichte‘ gründen, sondern auch mit den Ausgetretenen und den Antisektenorganisationen aufs engste zusammenarbeiten. So mancher von den Landeskirchen bezahlte Pfarrer ist bei ,Sekteninfos‘ und anderen Organisationen beratend tätig. Die über das Urteil empörten Kirchenoberen müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie wohl reagieren würden, wenn die Vorwürfeentlaufener Priester und kirchenkritischer Atheistenverbände vor ordentlichen Gerichten für bare Münze genommen würden.“ (Die Welt)
----------------

In mühevollen Prozessen, die die Gerichtsinstanzen mehrfach beschäftigt haben, erstritten sich die Zeugen Jehovas den gleichen Rechtsstatus, den auch die Behördenkirchen besitzen. Sie sind in Berlin jetzt auch eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die heftigen Vorwürfe gegen die Religionsgemeinschaft haben einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten können.“ (Welt am Sonntag, 19.03.2006)


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„Der mehr als zwölfjährige Rechtsstreit um die Anerkennung der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas in Berlin ist endgültig beendet. … Nach dem nun bestätigten Berliner Urteil gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu verhalte. Auch die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts seien durch die Zeugen Jehovas nicht gefährdet.“ (DieWelt, 10.02.2006)


gruss


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 17:32
@Jeara

ich denke die paar Zeitungsberichte dieser grossen Tageszeitungen machen deutlich was ich mit lächerlich meinte!!!
Zitat von JearaJeara schrieb:So lange ich hier im Thread Lust habe, mitzuwirken, wird kein ZJ mit dieser Taktik einen Fuß an den Boden bekommen
So und NUN habe ICH keine Lust mehr mir diesen Quatsch anzuhören!

Das es überall Dinge gibt über die man sich aufregen kann und überall Menschen gibt die etwas extrem ausleben, ist keine Frage. Aber man sollte vorsichtig sein zu pauschalisieren und zu verteufeln.

und somit verabschiede ich mich aus diesem Thread mit folgendem Satz zum nachdenken:

Unter die größten Entdeckungen, auf die der menschliche Verstand in den neuesten Zeiten gefallen ist, gehört meiner Meinung nach wohl die Kunst, Kritik zu üben, ohne sich ernsthaft oder meistens gar nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt zu haben.
StillHere

Gruss


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Und alle sind Zeugen Jehovas...

25.09.2007 um 17:44
und somit verabschiede ich mich aus diesem Thread

Yo, dann muss auf Deinen ja auch niemand mehr eingehen.

Aber für die Noch-Mitleser:

Einfach mal das Urteil durchlesen und feststellen, dass nicht im Geringsten über die Existenz oder Nicht-Existenz diverser Missstände entschieden wurde.
Im gegenteil, die gröbsten Vorwürfe (Blutfrage) wurden als gegeben vorausgesetzt und mit der Stellungnahme zitiert, dass ZJ kein Sorgerecht erhalten.

hema Kindstaufe: ist für mich erledigt! du regst dich über Wortfindungen auf!

"Wortfindungen" wird das genannt, wenn der Justitiar der ZJ wörtlich äußert:

"Ich denke, eine Besonderheit bei Jehovas Zeugen ist, dass sie die Taufe im Kindesalter nicht kennen."

"Im Kindesalter" ... LOL Das ist natürlich unheimlich interpretierbar und so zurecht zu kneten, dass dazu plötzlich 10 Jährige nicht mehr gehören.

Und bzgl. der "Züchtigung" der Kinder ist die WTG keinen Schrittzurück gewichen, sondern weist explizit immer wieder darauf hin, was die Bibel darüber zu sagen hat. Da hilfts auch nicht, wenn man die etwas netter klingenden Stellen hervorhebt.

Im Übrigen soll das von meiner Seite aus nicht bedeuten, dass alle ZJ ihre Kinder prügeln.


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