@Jearasag mal wenn du den Wachturm zittierst der offiziel und für JEDEN zugänglich ist, indem von Kindern berichtet wird die getauft wurden, wie kommst du dann auf die Idee das ZJ offiziel sagen sie würden keine Kinder taufen?
Deshalb verwechselst du die Kinds/Säuglingstaufe mit der Taufe von Kindern.
Eine Erwachsenentaufe ist eine unklare Definition!
Richtigerweise muss es Gläubigentaufe heissen (allerdings weiss man in allg. was damit gemeint ist, aber da du da so drauf reittest noch mal genau):
wie ROBIJN schon anmerkte wird in vielen Kirchen und anderen christlichen Gemeinschaften eine Taufe bezeichnet, die an MÜNDIGEN Täuflingen vollzogen wird, die sich persönlich bewusst für den Glauben entschieden haben. Somit können auch Kinder/Jugendliche getauft werden unter dem flacksen Begriff Erwachsenentaufe.
Hoffe das war deutlich erklärt.
10 Jahre
Mit zehn Jahren hat das Kind ein Anhörrecht in Fragen seiner Religionszugehörigkeit; esmuss im Streitfall vom Vormundschaftsgericht zu Fragen seiner Religion gehört werden. Und: mit zehn Jahren erhält das Kind auch einen Ausweis mit Passbild - den so genannten Kinderausweis.
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=9016&key=standard_document_19155026bei Wikipedia: ich zittiere die mal einfach
Der Gesetzgeber hat durch diese Teilmündigkeit des Kindes im Rahmen einer Kollisionsnorm einen verfassungsrechtlichen Grundkonflikt zwischen Elternrecht, Art. 6 Grundgesetz (GG), und sich entwickelnder Grundrechtsmündigkeit des Kindes (Art. 1 und Art. 4 GG) zu lösen versucht.
gruss