Leiden von Muslimen ist ohne Zahl
01.01.2006 um 15:25
"Das steht nicht in der Bibel, aber der Islam legitimiert die Ehe und damit den Sex mit Kindern ab 9 Jahren! ja, es gibt auch Christen die Kinder vergewaltigen, aber sie können sich dabei nicht auf ihre Religion berufen wie die Muslime, und hier werden Kinderschänder per Fahndung und massenßdnatests gesucht, was mir von keinem islamischen Land nicht bekannt ist! "
Das ist ein alter vorwurf:
Dann lese dir das mal biite durch:
Â'ischas Alter bei ihrer Heirat
Angesichts wiederholter Angriffe von Ungläubigen auf den Islam unter der Schmähung des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - als "Kinderschänder" scheint es mir erforderlich, folgenden, ursprünglich in englischer Sprache abgefaßten Beitrag überall bekannt zu machen:
Das Folgende ist ein sehr kurzer, herausfordernder Artikel über ´Â'ischas - Allah habe Wohlgefallen an ihr - Alter zur Zeit ihrer Eheschließung mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil.
Ich glaube, daß er einige Verwirrung aufklären wird.
Möge Allah es euch mit Gutem vergelten.
Â'ischa, die Aufrichtige: eine sechsjährige Braut?
Von T.O. Shanavas
Ein christlicher Freund fragte mich einmal, ob ich meine siebenjährige Tochter an einen fünfzigjährigen Mann verheiraten würde, worauf ich schwieg. Er fuhr fort: Wenn ich dies nicht wollen würde, wie könnte ich dann die Heirat der unschuldigen siebenjährigen ´Â'ischa mit meinem Propheten gutheißen? Ich sagte ihm damals, ich wüßte auf seine Frage keine Antwort. Mein Freund lächelte und ließ mich mit einem Dorn im Herzen meines Glaubens. Die meisten Muslime geben zur Antwort, daß solche Eheschließungen zu jener Zeit akzeptabel waren. Andernfalls hätten die Leute damals Einwände gegen die Heirat des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - mit ´Â'ischa erhoben.
Allerdings wäre eine solche Erklärung nur für diejenigen glaubhaft, die naiv genug sind, sie zu glauben. Unglücklicherweise war ich nicht mit der Antwort zufrieden.
Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - war ein vorbildlicher Mensch. Alle seine Handlungen waren sehr tugendhaft, so daß wir Muslime sie nachahmen können. Jedoch würden die meisten Leute in unserem Islamischen Zentrum von Toledo, einschließlich mir, nicht daran denken, unsere siebenjährige Tochter mit einem fünfzigjährigen Mann zu verloben. Stimmte ein Vater einer solchen Heirat zu, so würden die meisten Leute, wenn nicht alle, auf ihn und den alten Bräutigam herabsehen.
1923 erhielten die Standesbeamten in Ägypten die Anweisung, keine Heirat einzutragen und darüber offizielle Bescheinigungen auszustellen, wenn die Braut jünger als sechzehn und der Bräutigam jünger als achtzehn Jahre war. Acht Jahre später, bekräftigte das Gesetz von 1931 zur Organisation und dem Verfahren von Scharî´a-Gerichten die obige Maßnahme, Eheanbahnungen von Bräuten unter sechszehn und Bräutigamen unter achtzehn Jahren nicht anzuhören (Women in Muslim Family Law, John Esposito, 1982). Dies zeigt, daß selbst in dem überwiegend muslimischen Land Ägypten Kinderehen inakzeptabel sind.
So glaubte ich, ohne festen Beweis außer meinem Bezug auf meinen Propheten, daß die Geschichten von der Heirat der siebenjährigen ´Â'ischa mit dem fünfzigjährigen Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - nur Märchen wären. Jedoch bestätigte meine lange Suche nach der Wahrheit in dieser Sache, daß meine Ahnung richtig war. Mein Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - war ein Gentleman und ehelichte nicht ein sieben- oder neunjähriges Mädchen. ´Â'ischas Alter ist in der Hadîth-Literatur unrichtig wiedergegeben worden. Außerdem glaube ich, daß die Überlieferungen, die von diesem Ereignis berichten, höchst unzuverlässig sind. Einige der Hadîthe (Überlieferungen vom Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil) bezüglich ´Â'ischas Alter zur Zeit ihrer Eheschließung mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - sind problematisch. Ich lege die folgenden Beweise gegen die Annahme der erfundenen Geschichte von Hischâm ibn ´Urwa vor, um den Namen meines Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - von der Beschuldigung als eines unverantwortlich handelnden alten Mannes zu läutern, der Jagd auf ein unschuldiges kleines Mädchen macht.
Beweis 1: Zuverlässigkeit der Quelle
Die meisten der in den Hadîth-Büchern abgedruckten Überlieferungen sind nur von Hischâm ibn ´Urwa übermittelt, der auf der Autorität seines Vaters überlieferte. Zunächst sollten folgerichtig mehr Leute als nur einer, zwei oder drei, überliefert haben. Es ist merkwürdig, daß nicht einer aus Madîna, wo Hischâm ibn ´Urwa die ersten 71 Jahre seines Lebens verbrachte, von dem Ereignis berichtet hat, trotz der Tatsache, daß seine madînensischen Schüler den hochgeachteten Mâlik ibn Anas einschlossen. Die Quellen des Berichts der Überlieferungen von diesem Ereignis sind Leute aus dem Irak, wohin Hischâm ibn ´Urwa, wie berichtet wird, übersiedelte, nachdem er die meiste Zeit seines Lebens in Madîna verbracht hatte.
Tahdhîb at-Tahdhîb, eines der bekanntesten Bücher über das Leben und die Zuverlässigkeit der Überlieferer der prophetischen Traditionen, berichtet, daß nach Ya´qûb ibn Schaiba "er [Hischâm] ist höchst verläßlich, seine Überlieferungen sind akzeptabel, außer dem, was er überliefert hat, nachdem er in den Irak übergesiedelt ist (Tahdhîb at-Tahdhîb, Ibn Hadschar al-´Asqalânî, Dâr at-Turâth al-Islâmî, Bd. 11, S. 50).
Es stellt weiterhin fest, daß Mâlik ibn Anas gegen jene Überlieferungen Hischâms Einwände erhob, die von Leuten im Irak übermittelt worden waren: "Es wurde mir gesagt, daß Mâlik gegen jene Überlieferungen Hischâms Einwände erhob, die von Leuten im Irak übermittelt worden waren" (Tahdhîb at-Tahdhîb, Ibn Hadschar al-´Asqalânî, Dâr at-Turâth al-Islâmî, Bd. 11, S. 50).
Mîzân al-i´tidâl, ein anderes Werk über die Kurzbiographien der Überlieferer der prophetischen Traditionen berichtet: "Als Hischâm alt geworden war, litt sein Gedächtnis sehr (Mîzân al-i´tidâl, adh-Dhahabî, al-Maktabat al-Athariyya, Sheikhupura, Pakistan, Bd. 4, S. 301).
Schlußfolgerung: Auf Grund dieser Nachweise, hatte Hischâms Gedächtnis nachgelassen, und seine im Irak weitergegebenen Überlieferungen waren unzuverlässig. Daher sind seine Überlieferungen bezüglich ´Â'ischas Heirat und Alter unzuverlässig.
Chronologie: Es ist wesentlich, sich auch einige der sachdienlichen Daten aus der islamischen Geschichte vor Augen zu halten:
vor 610 n.Chr.: Dschâhiliyya (Zeit vor dem Islam) vor der Offenbarung
610 n.Chr.: erste Offenbarung
610 n.Chr.: Abû Bakr nimmt den Islam an
614 n.Chr.: der Prophet Muhammad - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - fängt an, öffentlich zu predigen
615 n.Chr.: Auswanderung nach Abessinien
616 n.Chr.: ´Umar ibn al-Khattâb nimmt den Islam an
620 n.Chr.: allgemein angenommene Verlobung ´Â'ischas mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil
622 n.Chr.: Hidschra (Auswanderung nach Yathrib, später in "al-Madîna" umbenannt)
623/624 n.Chr.; allgemein angenommes Jahr, ab dem ´Â'ischa mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenlebte.
Beweis 2: Die Verlobung
Gemäß Tabarî (ebenfalls gemäß Hischâm ibn ´Urwa, Ibn Hanbal und Ibn Sa´d) wurde ´Â'ischa mit sieben Jahren verlobt und begann im Alter von neun Jahren mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben.
Allerdings sagt At-Tabarî in einem anderen Werk: "Alle vier seiner [Abû Bakrs] Kinder wurden ihm von seinen beiden Frauen während der Zeit vor dem Islam geboren (Târîkh al-umam wa-l-mulûk, At-Tabarî (gest. 922 n.Chr.), Bd. 4, S. 50, Dâr al-Fikr, Beirut, 1979).
Wenn ´Â'ischa im Jahre 620 n.Chr. (im Alter von sieben Jahren) verlobt wurde und 624 (im Alter von neun Jahren) mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben anfing, würde dies bedeuten, daß sie 613 n.Chr. geboren wurde und neun Jahre alt war, als sie anfing, mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben. Daher zeigen die auf eine Zählung at-Tabarîs begründeten Zahlen, daß ´Â'ischa im Jahre 613 n.Chr. geboren sein muß, drei Jahre nach dem Beginn der Offenbarung (610 n.Chr.). Tabarî erwähnt ebenfalls, daß ´Â'ischa in der Zeit vor dem Islam (Dschâhiliyya) geboren wurde. Wurde sie vor 610 n.Chr. geboren, so wäre sie mindestens 14 Jahre alt, als sie anfing, mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben. Eigentlich widerspricht Tabarî sich selbst.
Schlußfolgerung: At-Tabarî ist unverläßlich hinsichtlich der Bestimmung von ´Â'ischas Alter.
Beweis 3: ´Â'ischas Alter in Beziehung zu Fâtimas Alter
Gemäß Ibn Hadschar, wurde Fâtima zu der Zeit geboren, als die Ka´ba wiedererrichtet wurde, als der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - 35 Jahre alt war "... sie war fünf Jahre älter als ´Â'ischa" (al-Isâba fî tamyîz as-Sahâba, Ibn Hadschar al-´Asqalânî, Bd. 4, S. 377, Maktabat ar-Riyâdh al-Hadîtha, ar-Riyâdh, 1978).
Entspricht Ibn Hadschars Feststellung den Tatsachen, so wurde ´Â'ischa geboren, als der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - 40 Jahre alt war. Wenn ´Â'ischa mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - verheiratet wurde, als dieser 52 Jahre alt war, hätte ´Â'ischas Alter 12 Jahre betragen.
Schlußfolgerung: Ibn Hadschar, Tabarî, Ibn Hischâm und Ibn Hanbal widersprechen einander. Daher ist ´Â'ischas Heirat im Alter von sieben Jahren ein Märchen.
Beweis 4: ´Â'ischas Alter in Beziehung zu Asmâ's Alter
Gemäß ´Abd ar-Rahmân ibn Abî Zannâd war Asmâ' 10 Jahre älter als ´Â'ischa (Siyar a´lâm an-nubalâ', adh-Dhahabî, Bd. 2, S. 289, Mu'assat ar-Risâla, Beirut, 1992).
Gemäß Ibn Kathîr war sie [Asmâ'] 10 Jahre älter als ihre Schwester [´Â'ischa] (al-Bidâya wa-n-nihâya, Ibn Kathîr, Bd. 8, S. 371, Dâr al-Fikr al-´Arabî, al-Dschîza, 1933).
Gemäß Ibn Kathîr war sah sie [Asmâ'] mit an, wie ihr Sohn in jenem Jahr [73 d.H.] getötet wurde, wie wir bereits erwähnt haben, und fünf Tage später starb sie selbst. Nach anderen Überlieferungen starb sie nicht nach fünf, sondern nach 10 oder 20 oder etwas mehr als 20 Tagen, oder 100 Tage später. Der bekannteste Bericht spricht von 100 Tagen. Zur Zeit ihres Todes war sie 100 Jahre alt (al-Bidâya wa-n-nihâya, Ibn Kathîr, Bd. 8, S. 372, Dâr al-Fikr al-´Arabî, al-Dschîza, 1933).
Gemäß Ibn Hadschar al-´Asqalânî wurde sie [Asmâ'] hundert Jahre alt und starb 73 oder 74 d.H. (Taqrîb at-tahdhîb, Ibn Hadschar al-´Asqalânî, S. 654, Bâb fi-n-nisâ', harfu l-alif, Lucknow).
Gemäß fast aller Geschichtsschreiber war Asmâ', ´Â'ischas Schwester, 10 Jahre älter als ´Â'ischa. Wenn Asmâ' 73 d.H. im Alter von 100 Jahren starb, müßte sie zur Zeit der Hidschra 27 oder 28 Jahre alt gewesen sein.
Wenn Asmâ' zur Zeit der Hidschra 27 oder 28 Jahre alt war, müßte ´Â'ischa 17 oder 18 Jahre alt gewesen sein. Wenn also ´Â'ischa zur Zeit der Hischra 17 oder 18 Jahre alt war, fing sie im Alter zwischen 19 bis 20 Jahren an, mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben.
Auf Grund der Angaben von Ibn Hadschar, Ibn Kathîr und ´Abd ar-Rahmân ibn Abî Zannâd, war ´Â'ischa 19 oder 20 Jahre alt, als sie anfing, mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben. Unter Beweis Nr. 3 legt Ibn Hadschar nahe, daß ´Â'ischa 12 Jahre alt war, und unter Beweis Nr. 4 widerspricht er sich selbst mit einer 17- oder 18-jährigen ´Â'ischa. Welches ist das richtige Alter, zwölf oder achtzehn?
Schlußfolgerung: Ibn Hadschar ist eine unzuverlässige Quelle für ´Â'ischas Alter.
Beweis 5: Die Schlachten von Badr und Uhud
Eine Überlieferung zu ´Â'ischas Teilnahme an der Schlacht von Badr ist in einem Hadîth bei Muslim zu finden (Kitâb al-dschihâd wa-s-siyar, Bâb karâhiyyat al-isti´âna bi-l-kâfir). ´Â'ischa sagt in ihrem Bericht über die Reise nach Badr und ein bedeutendes Ereignis, das auf dieser Reise stattfand: "Als wir asch-Schadschara erreichten." Offensichtlich befand sich ´Â'ischa in der Gruppe, die nach Badr reiste. Eine Überlieferung zu ´Â'ischas Teilnahme an der Schlacht von Uhud ist bei Bukhârî zu finden (Kitâb al-dschihâd wa-s-siyar, Bâb Ghazwat an-nisâ' wa-qitâlihinna ma´a r-ridschâl): "Anas berichtet, daß die Leute am Tage von Uhud um den Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - herum nicht auf dem Boden zu stehen vermochten. [An jenem Tage] sah ich ´Â'ischa und Umm Sulaim, wie sie ihre Kleider von ihren Füßen hochgezogen hatten [um jede Behinderung in der Bewegung zu vermeiden]. Dies wiederum weist darauf hin, daß ´Â'ischa an den Schlachten von Uhud und Badr teilnahm.
Es wird bei Bukhârî (Kitâb al-maghâzî, Bâb Ghazawat al-Khandaq wa-hiya l-Ahzâb) überliefert: Ibn ´Umar stellt fest, "daß der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - mir nicht erlaubte an der Schlacht von Uhud teilzunehmen, und ich war damals 14 Jahre alt. Aber am Tage von al-Khandaq, als ich 15 Jahre alt war, gestattete der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - meine Teilnahme."
Auf Grund der obigen Überlieferungen läßt sich folgendes sagen:
a) Kinder unter 15 Jahren wurden zurückgeschickt, und es wurde ihnen nicht erlaubt, an der Schlacht von Uhud teilzunehmen
b) ´Â'ischa nahm an den Schlachten von Badr und Uhud teil.
Schlußfolgerung: ´Â'ischas Teilnahme an den Schlachten von Badr und Uhud weist deutlich darauf hin, daß sie nicht erst neun Jahre alt war, sondern mindestens fünfzehn. Schließlich pflegten die Frauen die Männer auf die Schlachtfelder zu begleiten, um ihnen zu helfen, nicht, um ihnenn zur Last zu fallen. Diese Berechnung ist ein weiterer Widerspruch hinsichtlich ´Â'ischas Alter.
Beweis 6: Sûra 54 al-Qamar
Gemäß der allgemein angenommenen Überlieferung wurde ´Â'ischa ungefähr acht Jahre vor der Hidschra geboren. Gemäß einer anderen Überlieferung jedoch bei Bukhârî, sagte ´Â'ischa: "Ich war ein junges Mädchen (dschâriya), als die (54.) Sûra al-Qamar offenbart wurde" (Sahîh al-Bukhârî, Kitâb at-tafsîr, Bâb qaulihî Ta´âlâ "Bali-s-sâ´atu mau´iduhum wa-s-sâ´atu ad-hâ wa-amarr").
Das 54. Kapitel des Qur'âns wurde acht Jahre vor der Hidschra offenbart (The ounteous Koran, M.M: Khatib, 1985), was darauf hinweist, daß es im Jahre 614 n.Chr. offenbart wurde. Wenn ´Â'ischa im Alter von neun Jahren 623 oder 624 n.Chr. anfing, mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben, war sie zur Zeit der Offenbarung der Sûra al-Qamar ein Kleinkind (sabiyya). Gemäß obiger Überlieferung war ´Â'ischa im Jahre der Offenbarung der Sûra al-Qamar tatsächlich aber ein junges Mädchen und nicht ein Kleinkind. Das Wort "Dschâriya" bedeutet ein junges, verspieltes Mädchen (Lane's Arabic English Lexicon).
Daher, wenn ´Â'ischa als "Dschâriya" bezeichnet wird und nicht als "Sabiyya" ("Säugling, Kleinkind"), muß sie zur Zeit der Offenbarung der Sûra al-Qamar zwischen 6 bis 13 Jahren alt gewesen sein, und daher zwischen 14 bis 21 Jahren zur Zeit, als sie den Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - heiratete.
Schlußfolgerung: Diese Überlieferung widerspricht ebenfalls der Behauptung von ´Â'ischas Heirat im Alter von neun Jahren.
Beweis 7: Die arabische Terminologie
Gemäß eines bei Ahmad ibn Hanbal überlieferten Berichtes fragte der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - nach dem Tode seiner ersten Frau Khadîscha, als Khaula zu ihm kam und ihm riet, wieder zu heiraten, sie hinsichtlich der Wahl, an die sie dachte. Khaula sagte: "Du kannst eine Jungfrau (bikr) oder eine Frau heiraten, die bereits verheiratet war (thayyib)." Als der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - nach der Person fragte, welche als Jungfrau (bikr) in Frage käme, nannte Khaula ´Â'ischas Namen.
Alle, die die arabische Sprache kennen, sind sich bewußt, daß das Wort "Bikr" nicht für eine unreifes neunjähriges Mädchen verwendet wird. Das richtige Wort für ein junges, verspieltes Mädchen ist - wie bereits erwähnt - "Dschâriya". "Bikr" andererseits wird für eine unverheiratete junge Dame ohne vorherige Erfahrung ehelichen Verkehrs verwendet, wie auch wir das Wort "Jungfrau" im Deutschen verstehen. Daher ist ein neunjähriges Mädchen offensichtlich nicht eine Dame (bikr) (Musnad Ahmad ibn Hanbal, Bd. 6, S. 210, Dâr Ihyâ' at-Turâth al-´Arabî, Beirut).
Schlußfolgerung: Die wörtliche Bedeutung von "Bikr" (Jungfrau) in obigem Hadîth ist eine erwachsene Frau ohne voreheliche sexuelle Erfahrung. Daher war ´Â'ischa zur Zeit ihrer Heirat eine erwachsene Frau.
Beweis 8: Der Qur'ân-Text
Alle Muslime stimmen darin überein, daß der Qur'ân ein Buch der Rechtleitung ist. Daher müssen wir die Rechtleitung im Qur'ân suchen, um den Nebel der Verwirrung zu zerstreuen, der durch hervorragende Männer des klassischen islamischen Zeitalters in der Angelegenheit von ´Â'ischas Alter zur Zeit ihrer Heirat verursacht wurde. Erlaubt der Qur'ân die Heirat eines unreifen Kindes von sieben Jahren oder nicht?
Es gibt keine Qur'ân-Verse, die solch eine Heirat ausdrücklich für erlaubt erklären. Es gibt jedoch zwei Verse, der die Muslime zu ihrer Pflicht anhalten, ein Waisenkind großzuziehen. Die qur'ânische Rechtleitung zum Thema, Waisenkinder großzuziehen, gilt auch für den Fall unserer eigenen Kinder. Diese Verse stellen fest: "Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte. * Und prüft die Waisen, bis daß sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus. ..." (Qur'ân, Sûra 4 an-Nisâ' 5 f.).
Bezüglich der Kinder, die ein Elternteil verloren haben, so hat der Muslim (a) sie zu ernähren, (b) sie zu kleiden, (c) sie zu erziehen und (d) sie zu prüfen, ob sie reif genug sind, "bis sie das Heiratsalter erreicht haben", ehe er ihnen die Verwaltung finanzieller Dinge anvertraut.
Hier fordert der Qur'ân-Vers den peinlich genauen Nachweis durch objektive Prüfungsergebnisse vor dem heiratsfähigen Alter, damit ihnen ihr Besitz anvertraut werden kann.
Im Licht der obigen Qur'ân-Verse würde kein verantwortungsbewußter Muslim einer Siebenjährigen die Verwaltung finanzieller Dinge anvertrauen, die weder intellektuell noch physisch für die Heirat bereit ist. Ibn Hanbal (Musnad Ahmad ibn Hanbal, Bd. 6, S. 33 u. 99) behauptet, daß die neunjährige ´Â'ischa viel mehr daran interessiert war, mit Spielzeugpferden zu spielen als verantwortungsvolle Aufgaben einer Frau zu übernehmen. Es fällt daher schwer, zu glauben, daß Abû Bakr, einer der großen Gläubigen unter den Muslimen, seine unreife siebenjährige Tochter mit dem fünfzigjährigen Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - hätte verloben sollen. Ebenso schwer vorstellbar ist es, daß der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - ein unreifes siebenjähriges Mädchen heiraten würde.
Eine weitere wichtige Pflicht, die von dem für ein Kind Verantwortlichen gefordert wird, ist es, dieses zu erziehen. Stellen wir uns die Frage, wie viele von uns glauben, daß wir unsere Kinder ausreichend erziehen können, ehe sie das Alter von neun Jahren erreichen? Die Antwort fällt negativ aus. Logischerweise ist es eine unmögliche Aufgabe, ein Kind ausreichend zu erziehen, ehe dieses das Alter von sieben Jahren erreicht hat. Wie können wir dann glauben, daß ´Â'ischa mit dem angeblichen Alter von sieben Jahren zur Zeit ihrer Eheschließung ausreichend erzogen war?
Abû Bakr war ein vernünftigerer Mensch als alle von uns. Daher würde er bestimmt nicht zu dem Urteil gelangt sein, daß ´Â'ischa im Grunde noch ein Kind und nicht ausreichend erzogen war, wie dies der Qur'ân fordert. Er würde sie mit niemandem verheiratet haben. Wäre der Vorschlag, die unreife und noch nicht voll erzogene siebenjährige ´Â'ischa dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zu Ohren gekommen, so würde er ihn gänzlich abgelehnt haben, weil weder der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - noch Abû Bakr einer einzigen Bestimmung des Qur'âns zuwider gehandelt hätten.
Schlußfolgerung: Die Heirat ´Â'ischas im Alter von sieben Jahren würde die im Qur'ân geforderte Bestimmung oder Vorschrift hinsichtlich der Reife verletzt haben. Daher ist die Geschichte von der Heirat der siebenjährigen unreifen ´Â'ischa ein Märchen.
Beweis 9: Die Einwilligung in die Heirat
Eine Frau muß gefragt werden und zustimmen, damit eine Eheschließung gültig ist (Mischkât al-Masâbîh, Übersetzung von James Robson, Bd. 1, S. 665). Eine nach islamischen Regeln glaubwürdige Einwilligung der Frauen ist Voraussetzung für eine gültig Eheschließung.
Unter Aufbietung aller Phantasie kann die von einem unreifen siebenjährigen Mädchen gegebene Einwilligung nicht als gültige Ermächtigung für eine Eheschließung gelten.
Es ist undenkbar, daß Abû Bakr, ein intelligenter Mann, die Einwilligung eines siebenjährigen Mädchens in die Heirat mit einem fünfzigjährigen Mann ernstgenommen hätte.
Ebenso würde der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - die von einem siebenjährigen Mädchen gegegebene Einwilligung nicht angenommen haben, die - gemäß dem bei Muslim überlieferten Hadîth - ihre Spielsachen mitnahm, als sie wegging, um mit dem Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - zusammenzuleben.
Schlußfolgerung: Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - heiratete nicht die siebenjährige ´Â'ischa, weil dies gegen die Erfordernis einer gültigen Einwilligung der islamischen Eheschließungsbestimmungen verstoßen hätte. Daher heiratete der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - später eine intellektuell und physisch reife Dame ´Â'ischa.
ZUSAMMENFASSUNG:
Es war weder eine arabischer Tradition, Mädchen im jungen Alter von sieben oder neun Jahren in die Ehe zu geben, noch heiratete der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - ´Â'ischa in diesem Alter. Die Araber erhoben gegen diese Heirat keine Einwände, weil sie niemals in der berichteten Weise stattfand.
Offensichtlich kann Hischâm ibn ´Urwas Überlieferung von der Heirat der neunjährigen ´Â'ischa nicht für wahr gehalten werden, wenn zahlreiche andere Überlieferungen zu ihr in Widerspruch stehen. Außerdem gibt es ganz und gar keinen Grund, Hischâm ibn ´Urwas Überlieferung als wahr anzunehmen, wenn andere Gelehrte, einschließlich Mâlik ibn Anas', seine im Irak übermittelten Berichte als unverläßlich betrachten. Die Zitate von Tabarî, Bukhârî und Muslim zeigen, daß sie hinsichtlich ´Â'ischas Alter einander widersprechen. Außerdem widersprechen sich viele dieser Gelehrten in ihren eigenen Aufzeichnungen. Daher ist die Überlieferung zu ´Â'ischas Altersangabe zur Zeit ihrer Heirat wegen der deutlichen Widersprüche unzuverlässig, die in den Werken der klassischen islamischen Gelehrten zu sehen sind.
Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund zu glauben, daß die Informationen über Â'ischas Alter als wahr angenommen werden können, wenn es hinreichende Grundlagen dafür gibt, sie als Märchen zurückzuweisen. Außerdem lehnt der Qur'ân die Heirat von unreifen Mädchen und Jungen ebenso ab wie, daß sie mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut werden
Gruß
Werner Heisenberg, Physiker (1901-1976):
"Der erste Trunk aus dem Becher der Naturwissenschaft macht atheistisch; aber auf dem Grund des Bechers wartet Gott."