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Beschneidung im Islam

2.314 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Muslime ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 17:50
@ad_rem

Ich habe dich verstanden. Dasselbe war auch mit meiner Meinung, als ich behauptet habe, dass Mord und Homosexualität beide natürlich sind und in der Natur des Menschen liegen. Dann hieß es, dass ich Mord und Homosexualität als Gleiches ansehen würde, wessen nicht so war.

Beschneidung und Ehrenmord werden zwar traditionell begründet, doch können trotzdem ihre Verbote, welches bei einer Beschneidung nicht vorhanden ist, nicht miteinander verglichen werden.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 17:52
Es ging mir ja nur aus dem Ursprung, aus welchem diese (kulturellen) Riten begründet sind.
Na ja, aber ich denke wir haben uns verstanden und dir ist bewusst, dass ich sie als solches nicht gleichsetzen wollte


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:03
@ad_rem

Ja, ich habe dich verstanden.

Dass man Kinder die Entscheidung selbst überlassen soll, ist berechtigt. Zur Beschneidung sollte man nicht gezwungen werden. Wenn man es aus eigener Entscheidung mit sich machen lässt, kann man selber zufriedener sein, und später auch keinem anderen die Schuld dafür geben. So etwas hat seine Vorteile.

Doch finde ich es persönlich nicht richtig, wenn man davon als Verstümmelung spricht. (das ist nicht gegen dich gerichtet)

Und ich finde auch, dass Nichtbeschnittene sich extrem über dieses Thema beschweren, obwohl sie selber nicht beschnitten sind und keine Erfahrung haben.

Es ist nun mal auch so, dass Frauen, die Kopftücher tragen, selber ihre Meinung und ihre Kopftücher verteidigen sollen, und nicht die Männer, da die Männer keine Koptücher tragen. So ist es auch hier.



P.S.: Hat sich übrigens bis jetzt irgendein Beschnittener im Forum gemeldet, der die Beschneidung aus seiner Meinung ablehnt?


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:15
@al-mekka
Diese Aufforderung halte ich für sehr schwierig, denn wenn sich einer der betroffenen Muslime negativ dazu äußern würde, würde er damit doch auch gleichzeitig die Entscheidung seiner Eltern kritisieren und in Frage stellen


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:17
Zu deinem Text, @ad_rem:


"Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche..."

Leuchtet mir in keinster Weise ein, wo hier das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre oder eine Benachteiligung oder ein Schaden entstehen würde, der dieser Behauptung, es sei nicht zum Wohl des Kindes, standhalten würde.

Ich kenne nicht einen einzigen Moslem oder Juden von den etlichen millionen die es gibt, der sich darüber beschwert hat, dass seine Eltern ihn beschneiden ließen. Da will also eine Schicht Juristen entscheiden, was dem Wohl des Kindes entspricht und was nicht? Können sie das überhaupt objektiv beurteilen?

Ich gehe mal davon aus, dass diese Juristen weder Moslems noch Juden sind und daher auch keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich haben. Aber urteilen wollen sie über andere nach eigenem Gusto, weil für Sie darin eine Handlung die nicht dem Wohle des Kindes dienlich sei, erkennbar wäre. Ob dies aber wirklich de Fakto der Fall ist, das steht gar nicht fest.

Kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass das Zufügen von Schmerzen immer dem Wohle des Kindes entgegen steht? Wenn das der Maßstab ist, können Kinderärzte ihren Beruf schonmal an den Nagel hängen, dürften sämtliche Impfungen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr durchgeführt werden. Zahnbehandlungen auch nicht mehr. Das alleine kann also gar kein Maßstab für eine Rechtssprechung darstellen. Das ist mir eine zu kurzsichtige Betrachtungsweise. Eher die Frage ob Spätschäden, Langzeitschäden, Behinderungen, Benachteiligungen, oder sonstige Einschränkungen durch den Eingriff zu erwarten sind, würde eine Infragestellung des Kindeswohls rechtfertigen. Und da zeigt die Erfahrung, diese sind nicht bekannt.


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nirma ehemaliges Mitglied

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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:19
wüste nicht das bescheiden schlerzvoll ist, was ganz neues :D


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:21
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Leuchtet mir in keinster Weise ein, wo hier das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre oder eine Benachteiligung oder ein Schaden entstehen würde, der dieser Behauptung, es sei nicht zum Wohl des Kindes, standhalten würde.
Wenn dir das nicht einleuchtet, kann ich auch nicht weiterhelfen. Nur ein kleiner Tipp: Jeder operative Eingriff birgt Risiken und jede körperliche Veränderung des Körpers ist ein Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit.
Wie bei Wiki schon steht, sind dies Ausührungen von Medizinern und Ärzten und die haben sicherlich ein besseres Rechtsempfinden als du und deswegen können sie die Bedenken wohl auch besser verstehen.
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Ich kenne nicht einen einzigen Moslem oder Juden von den etlichen millionen die es gibt, der sich darüber beschwert hat, dass seine Eltern ihn beschneiden ließen. Da will also eine Schicht Juristen entscheiden, was dem Wohl des Kindes entspricht und was nicht? Können sie das überhaupt objektiv beurteilen?
Recht und Gesetz scheint von Juristen durchaus besser verstanden zu werden als von den meisten Eltern.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:22
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass diese Juristen weder Moslems noch Juden sind und daher auch keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich haben.
Lass´ doch mal den religiösen Unsinn aus dem Kopf und begebe dich auf die rein sachlich rechtliche Ebene


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:23
Hoi @ad_rem ,

wieder auf Propagandatour ?
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Ich wollte den Ehrenmord auch nicht mit der Beschneidung als solchen vergleichen, sondern darauf aufmerksam machen dass nicht alle kulturellen Bestandteile von diversen Kulturen erhaltenswert sind.
Wolltest du nicht , hast es aber getan ... wie immer . Hauptsache die Message geht an die rechte Adresse .

Ah ... da wiedereinmal von Ehrenmorde geschrieben wird ...

An Ehrenmorde ist nichts , aber auch gar nichts ehrenhaftes ...

Es ist aber ehrenhaft , WENN MAN SICH AN SEIN WORT HÄLT , was für mich ein unumstößliches Grundprinzip ist .

Und bei dir ?
Zitat von ad_remad_rem schrieb am 12.06.2009:Da gebe ich dir Recht und deswegen überlasse ich nun diesen Thread den lächerlichen Leuten, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit gerne missachten



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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:23
Ähm ... Seite 94 .


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nirma ehemaliges Mitglied

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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:23
@ad_rem

frage bist du selber beschnitten, falls nein dann sei doch froh das du es nicht bist...


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:39
Zitat von nirmanirma schrieb:frage bist du selber beschnitten, falls nein dann sei doch froh das du es nicht bist...
Doch, bin ich aber dies trägt nichts zur Sache bei.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:43
@ad_rem:

Du schriebst: "Jeder operative Eingriff birgt Risiken und jede körperliche Veränderung des Körpers ist ein Verstoß gegen das Recht auf Unversehrtheit."

Erst einmal ist es schon richtig, dass jeder operative Eingriff Risiken beinhaltet. Aber auch das Einnehmen von Medizin birgt Risiken in sich. Sollte man es auch verbieten, Kindern Medizin zu geben?

Auch Impfungen wären somit ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Denn in dem Moment, wo einem Kleinkind ohne dessen Einwilligung Fremdstoffe durch eine Nadel injiziert werden, tritt ebenfalls ein Eingriff in das benannte Recht ein. - Demnach müsste man Kinderimpfungen auch verbieten. Wäre das angebracht?

Du schreibst: "Wie bei Wiki schon steht, sind dies Ausührungen von Medizinern und Ärzten und die haben sicherlich ein besseres Rechtsempfinden als du und deswegen können sie die Bedenken wohl auch besser verstehen."

Nur weil ich weder Arzt noch Jurist bin, können es andere also besser verstehen oder beurteilen als ich? Das ist aber keine gute Begründung.

Du weiter: "Recht und Gesetz scheint von Juristen durchaus besser verstanden zu werden als von den meisten Eltern."

Das glaube ich kaum ! Vielleicht auf dem Papier, aber ein Jurist, der selber Papa ist, wird seine Kinder sicher genauso falsch erziehen wie andere auch. Kinder juristisch einwandfrei zu erziehen ist nämlich gar nicht möglich. Auf der einen Seite ist man gehalten seine Aufsichtspflicht nicht zu verletzen, auf der anderen Seite soll man aber durch zu gestrenge Kontrolle die freie Entfaltung wieder nicht beeinträchtigen - Beides unter einen Hut zu bringen, das soll mir mal einer vormachen...

Für mich sind das die besseren Eltern, die ihre Kinder ordentlich groß gezogen haben und zwar in Reality und nicht diejenigen die auf dem Papier das Wohl des Kindes nach juristischen Ansichten bewerten.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:44
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Erst einmal ist es schon richtig, dass jeder operative Eingriff Risiken beinhaltet. Aber auch das Einnehmen von Medizin birgt Risiken in sich. Sollte man es auch verbieten, Kindern Medizin zu geben?
Drehst du dich eigentlich gerne im Kreis und verweigerst du dich gerne medizinischen Tatsachen?
Medikamente gibt es midizinisch indikativ und ich habe auch nichts gegen eine Beschneidung bei mizinischer Inikation.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:46
@ad_rem
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Doch, bin ich aber dies trägt nichts zur Sache bei.
Findest du es schlimm, dass du beschnitten bist?
Sollten deine Eltern dies angeordnet haben- bist du ihnen böse deswegen?


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:48
Zitat von MerlinaMerlina schrieb:Findest du es schlimm, dass du beschnitten bist?
Sollten deine Eltern dies angeordnet haben- bist du ihnen böse deswegen?
Bei mir war es ein medizinisch dringend notweniger Eingriff! Hätten meine Eltern dies aber aus Gründen ihrer Ästhetik oder religiösen Überzeugung gemacht, so wäre ich druchaus nicht erfreut.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 18:49
Medikamente sind aber nicht immer notwendig. Bei einer Antibiotikabehandlung muss man schonmal abwägen, ob hier die Nebenwirkungen nicht doch eher eine andere Behandlung anraten lassen. Bei Impfungen ist es noch schwieriger. Denn das ist eine rein prophylaktische Entscheidung. Ist diese aber immer und in jedem Falle notwendig? Wenn nicht... müsste man aus dem Blickwinkel des Rechts auf körperliche Unversehrtheit Impfungen bei Kindern als Straftat werten. Schäden bei Impfungen sind ebenfalls möglich. So ganz Nebenwirkungsfrei ist gar nichts und ohne Risiken gibt es auch nichts. Das Leben selbst ist schon ein recht erhebliches Risiko, denn wir alle werden auch wieder sterben müssen.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 19:04
@Fabiano
Die Verabreichung von Medikamenten hat durchaus einen medizinisch indikativen Hintergrund. Ob der Art und der Menge der Medikamente lässt sich natürlich durchaus und trefflich streiten aber dies ändert nichts an der Tatsache, dass die nicht indikative Beschneidung nichts als einen kulturellen Hintergrund hat.

Und so manche Impfung halte auch ich für durchaus fragwürdig aber im Falle z.B. der Kinderlähmungs-Schutzimpfung hat es durchaus seine berechtigten Gründe. Kannst dir ja mal die Daten ergoogeln wie viele Kinder an Kinderlähmung erkrankten bevor es die Impfung gab.


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 19:10
@Fabiano
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfasst zunächst die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn. Die Integrität und Identität des Körpers wird umfassend geschützt.
Ebenso ist Schutzgut die Gesundheit im psychischen Sinn und die Freiheit von Schmerz (BVerfG E 56, 54, 75); dies folgt aus dem Zusammenhang des Art. 2 II 1 mit der Menschenwürde, die nicht auf den körperlichen Bereich beschränkt ist, sowie aus der Entstehungsgeschichte der Norm, da sie als Reaktion auf psychischen Terror und seelische Folterungen in der Zeit des Nationalsozialismus geschaffen wurde.
Nicht geschützt sind dagegen das soziale Wohlbefinden oder die Anwesenheit von Unlustgefühlen oder Unbehagen, da hier kein Bezug zum Körper besteht.

Die Impfpflicht aus dem Impfgesetz müsste einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 II 1 GG darstellen.
Ein Eingriff ist jedes zurechenbare staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, welches in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, unmöglich macht.
Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit liegen jedenfalls dann vor, wenn einem Menschen Schmerzen zugefügt oder empfunden werden. Eine nur geringe Intensität der Beeinträchtigung der Gesundheit schließt das Vorliegen eines Eingriffs nicht aus.
Weiter gehts hier: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/arnold/reimann/Loesungshinweise_Begr%C3%BCndetheit_Fall1.doc


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Beschneidung im Islam

17.06.2009 um 19:15
@ad_rem

Es bleibt wohl ein schwieriges Thema.
Aber sei nicht ganz so engstirnig, in deiner Meinung.
Versuche doch mal, das von der anderen Seite zu sehen
und poche nicht allzu sehr auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Wenn es dir so am Herzen liegt,
dann starte eine Art Kampagne und kläre auf.
Vielleicht lässt sich ja der ein oder andere überzeugen.

Und wenn nicht, dann wäre es schön es einfach zu tolerieren.
Es gibt nun wirklich schlimmeres, als eine Beschneidung.


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