Beschneidung im Islam
17.06.2009 um 13:14beim thema zu bleiben versuche
aber ich mach hier niemanden persönlich an
buddel
aber ich mach hier niemanden persönlich an
buddel
Die Beschneidung birgt ebenfalls ein Risiko für bewusste oder unbewusste Operationstraumata. So erklärt Menage, dass Behandlungen im Genitalbereich bei Angehörigen beiderlei Geschlechts zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS bzw. PTSD, im ICD-10 als F43.1 codiert) führen können. Entscheidende Faktoren für die Ausprägung einer PTBS sind nach Menage: (i) Gefühle der Machtlosigkeit und des Kontrollverlusts, (ii) fehlende Zustimmung, (iii) fehlende Information darüber, was während der Untersuchung gesehen soll, (iv) fehlendes Einfühlungsvermögen durch den untersuchenden Arzt und (v) die Erfahrung von physischem Schmerz.[62] Die Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen Beschneidung und dem Auftreten einer PTBS besteht, wird durch eine in Boyle et al. (2002) beschriebene Studie[63] erhärtet.[64] In der besagten Studie wurden 1577 philippinische Jungen im Alter von 11 bis 16 Jahren vor und nach einer Beschneidung (die entweder mit oder ohne Lokalanästhetikum durchgeführt wurde) beobachtet. Vor dem Eingriff wurde sichergestellt, dass nur Jungen in die Studie aufgenommen wurden, die keine PTBS (nach DSM-IV) aufwiesen. Nach dem Eingriff konnte bei 50% der mit Lokalanästhetikum und 69% der rituell (ohne Lokalanästhetikum) beschnittenen Jungen eine PTBS nach DSM-IV Kriterien diagnostiziert werden(Wiki)
Die Beschneidung von Jungen ist weiter verbreitet als die Beschneidung von Mädchen. In keiner Kultur findet eine weibliche Beschneidung (die je nach Art der Beschneidung auch als Verstümmelung bezeichnet wird) statt, in der nicht auch die Jungen diesem Ritual unterworfen sind. In vielen Kulturen, welche die männliche Beschneidung praktizieren, gilt der Eingriff und das damit verbundene Ritual als Eintritt in das Erwachsenendasein und zur Heiratsfähigkeit. Die Beschneidung von Jungen stellt objektiv eine körperliche Verletzung dar, die ohne Betäubung starke Schmerzen verursacht und in Ausnahmefällen dauerhafte Schäden oder gar den Tod nach sich ziehen kann.[65] In Ländern der Dritten Welt, etwa in Afrika, Vorderasien und Indonesien oder bei den Aborigines in Australien wird die Beschneidung jedoch in den seltensten Fällen mit Betäubung und sterilisierten chirurgischen Instrumenten vorgenommen.besteht man unbedingt auf das Durchführen dieser Tradition.
Vom strafrechtlichen wie auch moralischen Standpunkt aus stellt sich die Frage nach der Legitimität und Legalität der Beschneidung von Säuglingen oder Kleinkindern. Bei diesen ist eine Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben, die Entscheidung für die Beschneidung wird von den Eltern getroffen. Die gesundheitlichen Vorteile der Beschneidung werden größtenteils erst mit Beginn der Geschlechtsreife relevant, so dass ein irreversibler Eingriff im Säuglingsalter von Kritikern als überflüssig betrachtet wird, sofern keine akute medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Säuglingsbeschneidung wird bei Juden und Muslimen unter dem Gebot der Religionsfreiheit betrachtet, jedoch liegt eine volle Religionsmündigkeit erst mit 14 Jahren vor. Ob chirurgische Eingriffe an unter 14-jährigen durch die Religionsfreiheit zu rechtfertigen sind, ist somit fraglich.
2008 wurde eine gemeinsame internationale Kampagne der beschneidungskritischen Gruppen NORM-UK (National Organization of Restoring Men) und FORWARD (Foundation for Women's Health, Research and Development) unter dem Titel "Genital Autonomy" lanciert, die sich gegen jede Form der Beschneidung von Jungen oder Mädchen richtet, sofern diese nicht medizinisch erforderlich ist.[66] Die Kampagne kritisiert insbesondere die WHO-Empfehlung zur Beschneidung von Jungen im Rahmen der HIV-Prävention.
Die Säuglingsbeschneidung wird bei Juden und Muslimen unter dem Gebot der Religionsfreiheit betrachtet, jedoch liegt eine volle Religionsmündigkeit erst mit 14 Jahren vor. Ob chirurgische Eingriffe an unter 14-jährigen durch die Religionsfreiheit zu rechtfertigen sind, ist somit fraglich.Mein Einwand und meine Forderung, die Kinder im Alter von 14 oder 16 Jahren selbst entscheiden zu lassen, ist also keinesfalls fragwürdig. Fragwürdig ist eher die Praxis seine Kinder früher beschneiden zu lassen.
Rechtslage in DeutschlandMeine Begründungen der strafrechtlichen Zulässigkeit im Bezug auf die Verletzung des Rechtes der körperlichen Unversehrtheit ist also voll und ganz berechtigt
In Deutschland ist die rechtliche Bewertung der Beschneidung minderjähriger Jungen mit Problemen behaftet. Zunächst war diese Praxis auch ohne spezielle gesetzliche Regelung über lange Zeit weder Thema von gerichtlichen Entscheidungen, noch wurde sie in der deutschen Rechtswissenschaft kritisiert.
Im Jahr 2008 kam es zu einem Streit zwischen Autoren, die im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel veröffentlichten und zahlreichen muslimischen und jüdischen Verbänden wie der muslimischen Vereinigung Millî Görüş und Vertretern jüdischer Gemeinden auf der orthodoxen Rabbinerkonferenz. In dem Artikel begründeten diese Autoren ihre Ansicht, dass es strafbar sei, sich an einer religiösen Beschneidung zu beteiligen.
Einwilligung des Kindes
Wird eine Beschneidung bei einem nicht einwilligungsfähigen muslimischen Jungen ohne wirksame Einwilligung der oder des Personensorgeberechtigten (also in der Regel der Eltern) vorgenommen, stellt dieser Eingriff nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt a. M. eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine rechtswidrige Körperverletzung dar, wobei insofern nach bisheriger Rechtsprechung ein Neunjähriger nicht, ein Zwölfjähriger hingegen in der Regel durchaus einwilligungsfähig bzw. einsichtsfähig ist.
Dabei lässt das Gericht ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter eine Befugnis, eine Einwilligung zur Beschneidung (wirksam) zu erteilen, überhaupt vom Sorgerecht umfasst ist.
Einwilligung der Sorgeberechtigten
Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche, den Inhabern der Personensorge also die Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut der körperlichen Integrität fehle. Von der Rechtsprechung wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen.
Gerade unter Ärzten hat der neue Standpunkt zu erheblicher Verunsicherung geführt.So hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Ulrich Hofmann, im Jahr 2008 mit Blick auf die rechtlich seiner Ansicht nach ungeklärte Situation dazu aufgerufen, die Indikation zur Zirkumzision sehr streng zu stellen und diese nicht als Wahleingriff anzubieten
ad_rem schrieb:Einwilligung der SorgeberechtigtenUnd die Gefahr einer Posttraumatischen Belastungsstörung ist im Kindesalter übrigens höher als im Jugend- und Erwachsenenalter
Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche, den Inhabern der Personensorge also die Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut der körperlichen Integrität fehle. Von der Rechtsprechung wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen.
Merlina schrieb:Sollte man Menschen, denn wirklich ihre Traditionen nehmen?Ehrenmorde werden auch traditionell begründet... Und nun, verstehst du was ich meine?
Merlina schrieb:Meine Bedenken wären, sollte man die Beschneidung gesetzlich verbieten,Würde dies nicht schlussendlich dazu führen, dass man sagen müsste "schmeißen wir alle Gesetze und Regeln über Bord", denn es wird ja eh ständig von irgendwelchen Menschen gegen diese Gesetze und Regeln verstoßen
dass sie dann heimlich durchgeführt wird.
ad_rem schrieb:Würde dies nicht schlussendlich dazu führen, dass man sagen müsste "schmeißen wir alle Gesetze und Regeln über Bord", denn es wird ja eh ständig von irgendwelchen Menschen gegen diese Gesetze und Regeln verstoßenDas wäre der Idealfall, aber leider nicht umzusetzen. ;)
ad_rem schrieb:Ich wollte den Ehrenmord auch nicht mit der Beschneidung als solchen vergleichen, sondern darauf aufmerksam machen dass nicht alle kulturellen Bestandteile von diversen Kulturen erhaltenswert sind.Ich weiß, wollte es nur nochmal deutlich machen. ;)
ad_rem schrieb:De jure ist die Beschneidung eigentlich verboten aber der rechtliche Eingriff/Zugriff findet bisher nur nicht stattWeil die alten Traditionen gepflegt werden dürfen.
Merlina schrieb:Weil die alten Traditionen gepflegt werden dürfen.Oder anders formuliert: