Koran 4
15: Wenn eure Frauen sich durch
Ehebruch vergehen, und vier
Zeugen aus eurer Mitte bezeugen
dies, dann kerkert sie in eurem
Hause ein, bis der Tod sie befreit
oder Gott ihnen sonst ein
Befreiungsmittel anweist.
Und wer Gott vertraut, der weiß, das Gott nie Ungerecht ist, daher wirds, wenn Gott will auch frei kommen.
Was aber hier an der Koranstelle zu beachten ist, ist das verlangen von
4 Zeugen! Das ist schon schwer genug.
Was wir Christen nicht wissen ist, das der Islam eine Religion des "im Vorfeld das Übel meident" ist. D. h. das wir im Koran z. B. lesen, das man einem Dieb die Hand abschneiden soll (sicherlich gibts da Einschrenkungen wie Warum er/sie geklaut hat, War dies Willkürlich etc.), aber einer, der dies Weis, wird nicht (willkürlich) klauen. Ok, Schwarze Schafe gibt es, aber wie viele werden erwischt? Und wie viele wurden bisher (pro Jahr) die Hand abgehakt?
Das ist das wie das Rechtssystem, wo z. B. jeder Autofahrer weiß, das es bei Verstoß des Gesetztes konsequenzen geben wird, er also dies von vornherein meidet.
Koran 4
89: Sie wünschen, dass ihr
Ungläubige werdet, so wie sie
Ungläubige sind, und eben
solche Bösewichte wie sie.
Schließt daher eher kein
Freundschaftsbündnis mit ihnen,
als bis sie für die Religion Gottes
auswandern. Weichen sie aber
ab, so ergreift und tötet sie, wo
ihr sie auch finden mögt, und
nehmt keine Freundschaft und
Unterstützung von ihnen an;
Ich hab dir die Stelle mit dem "Bösewicht" makiert, oben - den Du anscheinend SELBST eingefügt hast. Das find ich nicht gerade "Dialogfreundlich" und Neutral. Schade.
Hier ist sie richtig, also sinngemäß übersetzt.
Vers 89 der vierten Sure:
Sie wünschen, dass ihr
ungläubig werdet, wie sie
ungläubig sind, so dass ihr alle
gleich werdet. Nehmt euch
daher keine Beschützer von
ihnen, solange sie nicht auf
Allahs Weg wandern. Und wenn
sie sich abwenden, dann
ergreift sie und tötet sie, wo
immer ihr sie auffindet; und
nehmt euch keinen von ihnen
zum Beschützer oder zum
Helfer, (Rassoul)
Dieser Vers wird gerne als Beleg
herangezogen, daß man
Apostaten, die den Islam
verlassen und sich dabei
wünschen, daß die Muslime
vom Glauben abfallen töten
dürfe. Abgesehen davon, daß es
absurd ist, daß Allah den
Menschen Gebote geben sollte,
die kaum erfüllbar sind (welcher
potentielle Apostat wird denn
noch hergehen und sagen, was
er sich wünscht, wenn ihm die
Todesstrafe droht und wie soll
man sonst wissen, was er sich
wünscht?), lassen diese
Interpreten alles weg, was noch
zu diesem Vers gehört.
Zunächst soll man sich keinen
Apostaten zum Beschützer
nehmen. Die Tatsache, daß man
dies nicht tun soll bedingt, daß
die Person noch lebt. Andernfalls
wäre diese Aufforderung
unnütz. Es folgt eine weitere
Bedingung: man soll sie nicht zu
Beschützern nehmen, so lange
sie nicht auf Allahs Weg
wandern. Was bedeutet "Allahs
Weg"? Wortwörtlich steht an
dieser Stelle "Juhaadschiru"
يُهَاجِرُو .Das bedeutet: " sie
wandern aus". Buchari
interpretiert dieses Auswandern
als Auswanderung vor dem Bösen, da sich der Begriff von dem Wort "Hidschra" ableitet, was gleichbedeutend ist mit der Auswanderung aus einem Gebiet, welches keine Religionsfreiheit gestattet. Man verläßt also das Gebiet der Feinde des Islam und ordnet sich zumindest dem Gesetz unter, wenngleich man keine Anhänger des Islam ist. Wenn man jedoch nicht von den Feinden des Islam Abstand nimmt, dann darf man getötet werden. An dieser Stelle ist die oben genannte Interpretation noch nicht ganz wasserdicht, da man den Vers zugegebenermaßen noch immer anders interpretieren könnte. Dies ist auch der Grund, weswegen der folgende Vers 90 so oft unterschlagen wird: "mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes
Volk zu kämpfen. Und wenn Allah es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen, sondern euch Frieden
bieten; dann hat Allah euch keinen Grund gegen sie gegeben. " (Rassoul) Hier wird nämlich die Erlaubnis zum Töten sofort wieder
eingeschränkt und zwar dadurch, daß der Ungläubige sich einem Volk anschließt, welches mit den Muslimen verbündet ist. Warum ist dies so? Er wünscht sich sicherlich noch immer, daß die Muslime so
ungläubig werden, wie er selbst,
doch was ist nun ausgeschlossen? Daß er tätig gegen die Muslime wird, denn sonst verlöre er den Schutz, den er gerade erst durch den
Anschluß an dieses Volk erhalten
hatte. Doch es gibt noch weitere
Einschränkungen: "und die zu
euch kommen, weil ihre Herzen
davor zurückschrecken, gegen
euch oder gegen ihr eigenes
Volk zu kämpfen." sind ebenfalls ausgenommen. Und hier sagt der Koran ganz deutlich, wieso diese Menschen von der Tötung ausgenommen sind: weil sie nicht gegen die Muslime gekämpft haben. Diese Stelle fegt jede Zweideutigkeit hinweg und erklärt eindeutig, daß nicht der Wunsch bzw. die Apostasie die Legitimität der Todesstrafe bedingen, sondern
der Kampf gegen die Muslime
erst zu dieser führt. Wenn diese
Menschen sich dann auch weiterhin von den Muslimen fernhalten und nicht anfangen sie zu bekämpfen, sondern sogar Frieden anbieten, dann darf man sie auch nicht töten. An diesen beiden Versen kann man sehr schön sehen, wie durch das weglassen anderer relevanter Verse der Koran entstellt werden kann.