bekchris schrieb:Einzelne Koranaussagen wurden nach ihrer Offenbarung wieder geändert. D.h. daß aufeinen Koranvers ein anderer folgte, der die erste Anweisung änderte oder relativierte.Die erste Offenbarung war waren offensichtlich nur zeitlich begrenzt gültig.
Dieseunterschiedliche Aussagen, die durchaus als sich widersprechenden Aussagen gedeutetwerden können, wurden als "überarbeitetes Wort Allahs" verstanden.
Einige dieserveränderten Koranaussagen sind im heutigen Korantest in der alten und der neuen Fassungnoch erhalten
Das ist ein fundamentaler Bestandteil der koranischenOffenbarung
1. Der Vers wird nicht relativiert noch aufgehoben, lediglich seinerechtliche Verbindlichkeit änderte sich im Laufe dieser 23 Jahre Offenbarung.
Sein sprachlicher, literarischer und allgemeiner Wert bleibterhalten
2. Nur in seltenen Fällen handelt es sich tatsächlich um einerechtliche AUFHEBUNG des Verses, meistens handelt es sich nur um eine SPEZIALISIERUNGeiner allgemeineren Aussage oder umgekehrt.
Bsp: Allah sagt in einem früherenVers, dass im Alkohol Nutzen und Schaden liegt, aber der Schaden überwiegt, deswegen sollman darauf verzichten.
Später verbietet er den Alkohol kategorisch
-> Dierechtliche Bedeutung ist nicht aufgehoben, denn im Alkohol kann Nutzen liegen - z. b. immedizinischen Bereich oder zur Desinfizierung!
Der spätere Vers wandelte dieBedeutung des früheres Verses nur um. Zuerst bedeutete er, dass man Alkohol freiwilligmeiden soll, dann verbot er Alkohol kategorisch. Aber dass im Alkohol Nutzen liegen kann,ist nicht gänzlich aufgehoben.
bekchris schrieb:Einige Beispiele für veränderteAnweisungen seien genannt:
1. Die Quibla (Gebetsrichtung)von Jerusalem nach Mekka (Sure 2,142-150)
Der Koran lässt dem Leser dieEntwicklung nachvollziehen. Die Quibla war zuerst nach Jerusalem gerichtet, das zeigtnoch eine stärkere Orientierung am Judentum. Die Muslime sollten so von einer vertrautenPraxis - der Polytheistischen - in eine andere, monotheistische Praxis eingeführtwerden.
Als ihr Glaube schließlich mehr verankert war, wurde der Usprung des Islam(bzw. EIN einschneidender Ursprung: Die Kaaba welche der Monotheist Abraham mit seinemSohn erbaute oder reinigste) zur Quibla.
Außerdem war Mekka noch nicht im Besitzder Muslime. Allah ließ die Muslime langsam auf die Einnahme Mekkas und Erhebung alsunbestrittenes islamisches Zentrum vorbereiten. Als der Prophet immer mehr den Planverfolgte, Mekka zurückzugewinnen, bereitete Allah die Muslime endgültig darauf vor -unter anderem mit der Offenbarung der Quibla zur Kaaba
Die" Aufhebung" der erstenQuibla hilft uns die Entwicklung innerhalb der Umma zur Zeit des Propheten s.a.s. zuverstehen - daher bleibt dieser Vers im Koran!
bekchris schrieb:2. Die Teilung des Erbes, das von Eltern oderVerwandten zurückgelassen wird, soll gemäß Sure 4,8 gleichmäßig erfolgen, was aber durchVers 12 abgeändert wurde, wo befohlen wird, daß Männer den doppelten Anteil von Frauenerhalten sollen.
Da steht nur dass sie jeweils "Einen Anteil" erhaltensollen - das bedingt nicht "den gleichen Anteil"
-> Die Verse fallen nicht unter dasAufhebungssystem
bekchris schrieb:3. Das Nachtgebet sollte ursprünglich mindestens diehalbe Nacht beanspruchen, eigentlich sogar den "größten Teiles der Nacht" (Sure 73,1-4).Während des Gebets ist der Koran zu rezitieren. Allah selbst sah in dieser Anweisung einschwere Last. Doch dieses Gebot wurde durch Vers 21 sogleich relativiert: "daherrezitiert aus dem Koran, wie es euch leicht und möglich ist". D.h. jeder kann nacheigenen Ermessen die Gebetszeit bestimmen
Schön dass du gleich diewichtigsten Beispiele zitierst, aus denen man viel rausholen kann
1. Das war eineAnweisung als die Muslime noch sehr wenige waren und ihren Iman (Glaubensüberzeugen,Innere Ruhe) erst finden und schleifen mussten.
Diese kleine Gruppe wurde dazuangehalten, in Gemeinschaft und alleine im Geheimen immerzu Allah zu gedenken und in derNacht für ihn zu stehen.
Ob es in der Frühzeit überhaupt eine verbindliche Pflichtwar oder nur ein starker Apell, ist umstritten.
-> Als das islamische Pflichten-und Rechtssystem klare Formen annahm, wurde aus einer Pflicht Freiwilligkeit. Daher stehtder typisch medinensiche Vers (weniger poetische Sprache) in der gleichenSure.
Wir können auch hier wieder die innere Entwicklung eines wichtigen Themas -Gebet - in der muslimischen Umma des Propheten s.a.s. herausziehen!
-> Es handeltsich nicht um "Aufhebung" sondern um SPEZIALISIERUNG
"Sogleich" wurde das nicht"relativiert": Das geschah erst einige Jahre später
Die Suren wurden nicht immerauf einen Schlag offenbart. Sie wurden von Allah nach thematischen Gesichtspunktenangeordnet (Die Verse in den Suren), aber das konnten auch verschiedene Anlässesein.
Zu vielen Anlässen gibt es glaubwürdige Überlieferungen.
Es gibt auchnoch eine zweite Interpretation: Diese schwierig zu erfüllende Pflicht blieb für denPropheten s.a.s. zeit seines Lebens Pflicht, von Ausnahmesituationen (z. B. Dschihad)abegesehen.
4. Bei Frauen, die etwas Abscheuliches begehen (z.B. Ehebruch), war einlebenslänglicher Hausarrest vorgesehen (Sure 4,16), wenn vier Männer den Fehltrittbezeugen können. Nur Allah konnte diesen Hausarrest wieder aufheben. Diese Strafe wurdeaber später in eine Strafe von 100 Peitschenhieben abgeändert (Sure 24,2).
·Mohammed musste selbst immer solange bis zum Vortragen der "Offenbarung" warten, bis ergewiss sein konnte, die endgültige Offenbarung erhalten zu haben.
bekchris schrieb:DerKoran selbst nennt drei Gründe für die spätere Abänderung des ursprünglich geoffenbartenTextes.
1. Mohammed vergaß etwas (nach Allahs Wille) (Sure87,6-7).
"Du wirst nichts vergessen, außer was Allahwill"
Der Vers lässt sich auf verschiedene Weise interpretieren
1. Esheißt: Außer WENN Allah es will - Ma Schah Allah ist ein festes Idiom, das dieseBedeutung beinhaltet
-> Aber Allah will es natürlich nicht
-> Verstärkung! Duwirst nie etwas von der Offenbarung vergessen, außer Allah wollte das - und das wird NIEgeschehen
2. Es handelt sich tatsächlich um die Institution "Aufhebung"
Also:Wir lassen dich vergessen, von dem Allah will, dass du es vergisst
Mit vergessen wäredann nicht vergessen im Sinne von Vergesslichkeit gemeint, sondern "du wirst es dannnicht mehr rezititieren"
Das würde aber voraussetzen, dass es Verse gab, die zuerstoffenbart wurden und dann gar nicht mehr rezitiert wurden - Das ist sehrumstritten.
Ich glaube nicht daran!
3. Es ist auf die Praxis bezogen. DerProphet s.a.s. soll ein paarmal beim Rezitieren einen Vers vergessen haben, er vergaßauch einmal, in welcher Gebetseinheit er sich gerade befand -> Allah ließ ihn dasvergessen, um den Muslimen am Beispiel des Propheten s.a.s. selbst klarzumachen, wie mansich in dem Fall verhalten muss -> Der Prophet erklärte ihnen anhand dieserBegebenheiten, was sie in dem Fall dann tun sollen.
Aber selbstverständlichvergaß er keinen Vers ganz - Allah erinnerte unmittelbar danach wieder daran
->
4. Bedeutung: "Du wirst nie etwas von der Offenbarung vergessen, WENN ES DARAUFANKOMMT
Du magst einmal beim Gebet einen Vers vergessen, aber der Vers ist fest indeinem Gedächtnis und Herz verankert"
2. Der Satanschob Mohammed eine falsche Offenbarung unter (Sure 22,52).
Genau nachlesenok?
Da steht nur dass Allah jeden Gesandten und Propheten damit prüfte, indem derSatan ihm falsche Aussagen unterzuschieben versuchte
ABER: Im selben Vers heißtes, dass Allah des Satans Eingebungen zunichte macht!
Gemeint ist: Er macht sieschon im Ansatz zunichte
bekchris schrieb:3. Allah selbst tauschte Passagengegen bessere Offenbarungen aus (Sure 16,101.106).
Das ist einer derVerse, welcher die koranische Praxis der gelegentlichen "Aufhebung" der rechtlichenBedeutung bestätigt
Aber: Damit ist auch gemeint, dass Allah zu einem bestimmtenThemen neue Verse bringt, welcher die Angelegenheit klarer und vollständiger machen
->Das wertet die bestehenden Verse nicht ab, sie haben für ein anderes Thema mehrRelevanz.
bekchris schrieb:Sure 2,106 spricht ganz offen die Tatsache eines nach derersten Offenbarung veränderten Korantextes an: "Wenn wir einen Vers austilgen oder inVergessenheit geraten lassen, bringen wir dafür einen besseren oder einen, der ihm gleichist. Weißt du denn nicht, daß Allah zu allem die Macht hat?"
1.Hier geht es nicht darum, dass Allah das tatsächlich gemacht hat, die Aussage soll nurseine All- Fähigkeit zeigen.
2. Auch dieser Vers bestätigt die koranische Praxisder Aufhebung der rechtlichen Bedeutung durch einen neuen Vers
Zurrechten Deutung der Suren ist deshalb ihre Datierung von Bedeutung, da im Fall einesWiderspruches der Grundsatz gilt, dass der jüngere Text den älteren aufhebt. (Manchmalgeschieht das aber sogar innerhalb ein und derselben Sure)
Ja
Aber wiegesagt: Nur die rechtliche Bedeutung wird aufgehoben.
Meistens handelt es sichaber nur um eine Modifizierung oder Spezialisierung einer allgemeinerenAussage
Die Offenbarung war in den ersten Jahren eher allgemein ausgerichtet,während in den letzten Jahren zunehmend genauere gesetzliche Regelungen auch im Koranselbst geoffenbart wurden.
bekchris schrieb:Meine Anfrage:
Zu bedenkengebe ich:
1. Wie konnte Mohammed etwas vergessen ?
Erkonnte nichts vergessen - wenn überhaupt nur vorübergehend, weil Allah den Gläubigenzeigen wollte, wie sie sich dann verhalten sollen, wenn sie einen Vers vergessenhaben.
bekchris schrieb:2. Wie konnte der Satan Mohammed eine falsche Offenbarungoffenbaren, die später geändert werden musste ?
So etwas wird von den Propheten desAlten Testamentes nicht gesagt.
Wird auch im Koran nicht gesagt;)
Da wird nur gesagt, dass Allah alle Propheten mit dem Schaitan verführte, derihnen einzureden versuchte, falsche Offenbarungen zu geben. Im gleichen Atemzug heißt es,dass Allah diese Absicht zunichte macht.
bekchris schrieb:3. Seit wann irrt Allah, dasser Passagen austauschen muss ?
Er MUSS nichts austauschen,aber er KANN
Wie ich erklärt habe, hat er das aus verschiedenen Gründen getan -vor allem spiegelt sich darin die innere Entwicklung der muslimischen Gemeinschaft wider-> Das ist für die Herausarbeitung der rechtlichen Bedeutung wichtig!
Durch die 3verschiedenen Offenbarungen über das Alkoholverbot können wir z.b. ableiten, dass derNeumuslim oder Wieder-Muslim langsam seiner gewohnten Sünden entwöhnt werden kann ->
Ibn Taimiyya ein berühmter Rechtsgelehrter hat einer Fatwa gemäß im 13. Jahrhundertgerade zum Islam konvertierten Türken erlaubt, zunächst noch ein wenig Alkohol zu sich zunehmen, verlangte aber dass sie schrittweise damit ganz aufhören.
Dieses Prinzipgeht über das Alkoholverbot hinaus!
bekchris schrieb:Das kommt mir schon sehr merkwürdigvor, wo doch Allah der Allwissende sein soll. Wie kann er sich irren und danach etwaverbessern müssen.
Die Aussage "Cheir" wird auf Deutsch mangelsAlternative mit "bessere Verse" übersetzt. Eine klare "Besserstellung" ist aus demarabischen Wort "Cheir" aber nicht abzulesen.
Außerdem meint die Aussage: Besserfür den jeweiligen Zusammenhang
bekchris schrieb:Er wird aber auch der Listigste undtrickreichste (oder ähnlich bezeichnet bezeichnet
So wird erauch im AT bezeichnet
Die Verse über seine Listen stehen immer im zusammenhang mitden Listen, mit welchen die Verleumnder - kann man ruhig auf Atheisten beziehen - ihnüberlisten wollen. Deswegen wird ihre List aus sprachlichen Gründe mit "List"beantwortet.
Aber Allah ist All- Gerecht - damit ist selbstverständlich keineHinterlist gemeint ...
Und den sinnlosen Abschluss kannst du dir sparen
;)Hoffe ein wenig Aufklärung betrieben haben zu können
;)