AfD
23.10.2014 um 14:15@univerzal
Ich erachte es zwar als völlig sinnlos mit dir darüber zu diskutieren, aber ich will dir trotzdem mal eben die 2 grundlegenden Unterschiede der beiden Fälle darlegen.
Nummer 1:Grundlegender Unterschied 1
In dem von dir benannten Fall wurde die Email nicht von dem Beklagten rechtswidrig beschafft, sondern von einem Dritten, der nicht Gegenstand der Verhandlung war.
Nummer 1:Grundlegender Unterschied 2
Im besagten Fall ging es um die Aufdeckung einer Straftat einer in der Öffentlichkeit stehenden Person, da sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter entzogen hat und diese auf den Steuerzahler abgewälzt habe.
Wenn es um die Aufdeckung von Straftaten bei Politikern geht, die Gegenstand des Öffentlichen Interesses sind, kann im Einzelfall die Persönlichkeitsrecht mit der Unverletzlichkeit der Worte beschränkt werden.
Der Maßstab ist aber hoch angelegt, da es sich dabei um ein elementares Rechtsgut handelt.
Ein besonderes Öffentliches Interesse wirst Du nicht begründet bekommen, um sicherheitsrelevante Firmeninterna mit einer vertraulichen Email zu veröffentlichen. Du kannst es versuchen aber du würdest grandios scheitern, da gebe ich dir die Hand drauf!
Wohin die Ermittlungen führen? Ja, das weißt du wohl genau so gut wie ich: Ins Orf, denn die Spuren werden kaum nachvollziehbar sein, denn im Bezug auf Cyberkriminalität sind die Ermittlungsbehörden leider sehr schlecht aufgestellt. Daran sollte überhaupt mal dringend gearbeitet und massiv investiert werden.
So, ich hoffe du siehst es ein dass es mir nicht um
Ich erachte es zwar als völlig sinnlos mit dir darüber zu diskutieren, aber ich will dir trotzdem mal eben die 2 grundlegenden Unterschiede der beiden Fälle darlegen.
Nummer 1:Grundlegender Unterschied 1
In dem von dir benannten Fall wurde die Email nicht von dem Beklagten rechtswidrig beschafft, sondern von einem Dritten, der nicht Gegenstand der Verhandlung war.
Nummer 1:Grundlegender Unterschied 2
Im besagten Fall ging es um die Aufdeckung einer Straftat einer in der Öffentlichkeit stehenden Person, da sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter entzogen hat und diese auf den Steuerzahler abgewälzt habe.
Wenn es um die Aufdeckung von Straftaten bei Politikern geht, die Gegenstand des Öffentlichen Interesses sind, kann im Einzelfall die Persönlichkeitsrecht mit der Unverletzlichkeit der Worte beschränkt werden.
Der Maßstab ist aber hoch angelegt, da es sich dabei um ein elementares Rechtsgut handelt.
Ein besonderes Öffentliches Interesse wirst Du nicht begründet bekommen, um sicherheitsrelevante Firmeninterna mit einer vertraulichen Email zu veröffentlichen. Du kannst es versuchen aber du würdest grandios scheitern, da gebe ich dir die Hand drauf!
Wohin die Ermittlungen führen? Ja, das weißt du wohl genau so gut wie ich: Ins Orf, denn die Spuren werden kaum nachvollziehbar sein, denn im Bezug auf Cyberkriminalität sind die Ermittlungsbehörden leider sehr schlecht aufgestellt. Daran sollte überhaupt mal dringend gearbeitet und massiv investiert werden.
So, ich hoffe du siehst es ein dass es mir nicht um
univerzal schrieb:Verstehe, Ausflüchtegeht, sondern ich einfach und schlichtweg kein Interesse daran habe über solche Missdeutungen der Rechtsverletzungen zu diskutieren. Dafür ist mir meine Zeit wirklich zu schade.