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AfD

87.739 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

30.11.2018 um 12:48
@Spöckenkieke
Was ihr immer alles in so einen Text rein interpretiert. Eigentlich schon böswillige Unterstellungen. Wo nimmt diese Person das Wahlrecht von Frauen in den Mund? Wie kommt man auf sowas?

Die Frau hat in den letzten Jahren anscheinend erfolgreich als Rechtsanwältin in renommierten Kanzleien gearbeitet und dann kommt jmd. daher und legt sowas einer Person in den Mund.


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AfD

30.11.2018 um 12:50
Zitat von HodgesHodges schrieb:Wo nimmt diese Person das Wahlrecht von Frauen in den Mund?
Ist doch eine logische Folge.
Zitat von HodgesHodges schrieb:Die Frau hat in den letzten Jahren anscheinend erfolgreich als Rechtsanwältin in renommierten Kanzleien gearbeitet und dann kommt jmd. daher und legt sowas einer Person in den Mund.
Hast du ein Problem mit meiner Meinung?


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AfD

30.11.2018 um 12:51
Die AfD ist einfach dermaßen vage, dass die AfD darauf angewiesen ist, dass die Parteien, die die AfD als etabliert bezeichnet,
sich selbst auf einen bestimmten Standpunkt, den sie gar nicht haben, selbst festnageln!

Dem lässt sich leicht ein Riegel vorschieben, der -wie wir an diesem konkreten Beispiel sehen- der AfD gar nicht gefällt! :D


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AfD

30.11.2018 um 12:51
@Spöckenkieke
Naja, Du eher mit der Meinung der Dame :D


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AfD

30.11.2018 um 12:52
Zitat von HodgesHodges schrieb:Naja, Du eher mit der Meinung der Dame :D
Ja, habe ich ja gesagt. Aber anscheinend bist du nur für Meinungsfreiheit, wenn sie dir passt. Ein deutliches Problem das auch AFD Anhängern zueigen ist.


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AfD

30.11.2018 um 12:52
@eckhart
Dafür das die AfD nicht weiß, wofür sie steht, hat sie aber wenigstens gegen den UN-Pakt gestimmt. Da ist ja schon mal weiter wie die Grünen ;)


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AfD

30.11.2018 um 12:54
Zitat von HodgesHodges schrieb:Dafür das die AfD nicht weiß, wofür sie steht, hat sie aber wenigstens gegen den UN-Pakt gestimmt. Da ist ja schon mal weiter die Grünen
Wenigstens wissen die Grünen worum es dabei ging. Nach dem Video zu urteilen, das du gepostet hast, wissen die Afden ja garnicht was das Thema war. "Dagegen eben weil.Punkt". Sagte ich ja gerade. Es reichte das Wort Migration, damit die alle dagegen stimmen. Der Inhalt war offensichtlich nicht interessant.


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AfD

30.11.2018 um 12:55
Zitat von HodgesHodges schrieb:Dafür das die AfD nicht weiß, wofür sie steht, hat sie aber wenigstens gegen den UN-Pakt gestimmt.
Die AfD weiß genau wofür sie steht, sie versucht es nur wenig erfolgreich zu verbergen!


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30.11.2018 um 12:59
@Spöckenkieke
Deine Argumente, warum das Gesagte im Video nicht stimmt, haben mich gerade umgestimmt. Die waren einfach zu stark. Dagegen komme ich nicht an.

Achja, dass beliebte "Wer dagegen ist, hat es nicht verstanden". Dafür haben sich echt viele Parteien bzw. Abgeordnete enthalten.

Und nun @Spöckenkieke kannst Du wieder Deine Mainstream-Aussagen für Dich niederschreiben. Viel Spaß dabei!


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AfD

30.11.2018 um 13:18
Zitat von eckharteckhart schrieb:Die AfD weiß genau wofür sie steht, sie versucht es nur wenig erfolgreich zu verbergen!
Weil die AfD selbst nicht sagen will wofür sie steht!
Vergangene Woche verschickte die Fraktion erneut ein Schreiben, das am Donnerstag beim Thüringer Lehrerverband (tlv) eingegangen war. Darüber hatten mehrere Medien berichtet. Der tlv reagierte mit Kritik: «Offen gesagt, fühlen wir uns genervt», hieß es in einem offenen Antwortbrief des Verbandes an die AfD-Fraktion.
https://www.welt.de/regionales/thueringen/article184734402/Schulleiter-kritisieren-AfD-Briefe-an-Thueringer-Schulen.html

Offenbar sollen alle Lehrer von selbst darauf kommen, von sich aus das Programm der AfD zu verbreiten.
Das kann ich gut verstehen,
jedoch in keiner Weise billigen!


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AfD

30.11.2018 um 13:26
Zitat von HodgesHodges schrieb:Deine Argumente, warum das Gesagte im Video nicht stimmt, haben mich gerade umgestimmt
Wer dazu noch Argumente braucht muss halt als Schlafs haf der AFD nachlaufen.
Zitat von HodgesHodges schrieb:Achja, dass beliebte "Wer dagegen ist, hat es nicht verstanden".
Wie kommst du auf den Quatsch. Hast du dir die Debatte überhaupt angehört?


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AfD

30.11.2018 um 13:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sie plädiert mit der AfD für ein striktes Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
das ist gut und richtig so.
Wer will ernsthaft, dass für die Tötung von Föten geworben wird?? Du etwa? Mal so ein, zwei Plakatwände in die Fußgängerzone mit Werbung für die Abtreibung??? Ne Beilag in die Wochenendausgabe der Zeitungen? oder als Psoitwurfsendung an alle Haushalte?

Zum Schutz des ungeborenen Lebens gehört nun mal der Schutz des ungeborenen Lebens.
Werbung für Tötung kann ich nicht akzeptieren.
Dass es die Möglichkeit straffreier Abtreibung nach vorheriger Beratung gibt, wird davon nicht negativ beeinflusst.

Wer Schwangerschaften abbrechen will, kann dies viell. ein paar Tage nach der Empfängnis mit Medikamenten machen. Ansonsten ist es eine Abtreibung.
(extra für dich: in der DDR hieß die legale Abtreibung noch Schwangerschaftsunterbrechung.)
Zitat von SpöckenkiekeSpöckenkieke schrieb:Da kämpft die Aufklärung Jahrunderte für eine freie, selbstbestimmte Demokratie, für die Selbstbestimmung der Frauen
...und nun befürworten die Nutznießer dieser Kämpfe die Vollverschleierung von Frauen zum Zwecke der Geschlechtertrennung .....
Sachen gibts, die lässte dir nicht träumen....


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Venom ehemaliges Mitglied

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AfD

30.11.2018 um 14:05
@lawine
Tötung? Du redest von einer Tötung? Das heißt du stellst Frauen die die Schwangerschaft frühzeitig abbrechen als Mordkomplizen eines Mörders (Arzt) dar?


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30.11.2018 um 14:15
@Venom
dir empfehle ich §§218, 218a, 218c und 219
danach können wir uns weiter unterhalten, aber im passenden thread


@Bone02943
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html

macht es AfD Mitglieder bereits verdächtig, wenn sie sich an geltendes Recht halten?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1.
eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2.
Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.
(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.



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AfD

30.11.2018 um 14:18
Zitat von lawinelawine schrieb:macht es AfD Mitglieder bereits verdächtig, wenn sie sich an geltendes Recht halten?
Ich bejahe dies uneingeschränkt, da sich an geltendes Recht zu halten, meiner Meinung nach nicht der Tendenz der AfD entspricht.


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AfD

30.11.2018 um 14:24
Zitat von lawinelawine schrieb:das ist gut und richtig so.
Wer will ernsthaft, dass für die Tötung von Föten geworben wird?? Du etwa? Mal so ein, zwei Plakatwände in die Fußgängerzone mit Werbung für die Abtreibung??? Ne Beilag in die Wochenendausgabe der Zeitungen? oder als Psoitwurfsendung an alle Haushalte?

Zum Schutz des ungeborenen Lebens gehört nun mal der Schutz des ungeborenen Lebens.
Werbung für Tötung kann ich nicht akzeptieren.
Dass es die Möglichkeit straffreier Abtreibung nach vorheriger Beratung gibt, wird davon nicht negativ beeinflusst.
Zu diesem Urteil kann man kommen, geht aber am eigentlichen Problem vorbei, denn Werbung wie oben geschrieben ist ohnehin durch die Berufsordnung der Bundesärztekammer untersagt. Deshalb sind solche Werbeattacken auch nach der Abschaffung von 219a nicht zu erwarten. Zum Problem wurde das Thema nur, weil in zunehmendem Maße Ärzte, die über die Möglichkeiten aufgeklärt hatten, (meist anonym) angezeigt wurde.

Aufklärung ist nicht untersagt. Auch 219a untersagt diese nicht.
Sie ist sogar im Vorfeld verpflichtend vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Arzt, der ein Beratungsgespräch durchführt, im Prinzip sich der Gefahr einer Anzeige aussetzt - was natürlich nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Der Bundesärztetag meint dies:
Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Streichung oder Einschränkung des in § 219a kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen ausgesprochen, mahnt aber maßvolle Änderungen an, damit sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb dieses Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden.
Quelle (Archiv-Version vom 20.09.2020)

Es geht also gar nicht darum für "Tötung" zu werben (oder dies zu unterbinden). An der Abtreibung wird sich ohnehin nichts ändern. Die Frage, die sich stellt, ist die, wie man das gesetzlich regelt, damit gute und umfassende Information für Betroffene und Ärzte sichergestellt sein kann, ohne dass man "mit einem Bein im Knast steht".


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Venom ehemaliges Mitglied

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30.11.2018 um 14:25
@lawine
Und das hat nichts mit "Tötung" zu tun. Wenn ein Afdler den Frauen am Ende noch das Recht zur Abtreibung entziehen kann er auch gleich sorry für den Ausdruck.. scheißen gehen.


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30.11.2018 um 14:28
Zitat von wuecwuec schrieb:Es geht also gar nicht darum für "Tötung" zu werben
genau das wurde von user @Bone02943 angeführt.
lies den Kontext, ich habe ihn zitiert


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AfD

30.11.2018 um 14:28
Zitat von wuecwuec schrieb:Arzt, der ein Beratungsgespräch durchführt, im Prinzip sich der Gefahr einer Anzeige aussetzt - was natürlich nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Das Gesetz definiert abschließend als verboten: öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten von Schriften eine Abtreibung anbieten ist verboten. Ein Beratungsgespräch fällt nicht unter diese Definition. Das Problem ist vielmehr, dass "Verbreiten von Schriften" u.A. einen entsprechenden Vermerk auf einer Website einschließt, und dass Ärzte den Spagat schaffen sollen, auf ihre Beratungsleistungen, nicht aber auf die eigentliche Leistung hinzuweisen.

Das Gesetz führt in der Praxis dazu, dass die Beratungsstellen zu Gatekeepern werden, und gerade die katholischen Stellen das auch ausnutzen.


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30.11.2018 um 14:43
@bgeoweh
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb: Das Gesetz definiert abschließend als verboten: öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten von Schriften eine Abtreibung anbieten ist verboten.
Ist richtig. Aber das juckt doch die Anzeigeerstatter nicht. Die sind von ihrer Ideologie getrieben, nicht vom Gesetz.
Und man kann nicht ernsthaft die Meinung vertreten, da müsse ein Arzt halt durch. Berufsrisiko. Muss ja keine Abtreibungen vornehmen. Soll Blumen züchten.

Hänel wurde zum Verhängnis obwohl sie gar keine Informationen öffentlich zur Verfügung stellte. Auf ihrer Homepage gab es eine Möglichkeit, sich auf Wunsch Information zuschicken zu lassen. Und das war eben schon zu viel.


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