lawine schrieb:das ist gut und richtig so.
Wer will ernsthaft, dass für die Tötung von Föten geworben wird?? Du etwa? Mal so ein, zwei Plakatwände in die Fußgängerzone mit Werbung für die Abtreibung??? Ne Beilag in die Wochenendausgabe der Zeitungen? oder als Psoitwurfsendung an alle Haushalte?
Zum Schutz des ungeborenen Lebens gehört nun mal der Schutz des ungeborenen Lebens.
Werbung für Tötung kann ich nicht akzeptieren.
Dass es die Möglichkeit straffreier Abtreibung nach vorheriger Beratung gibt, wird davon nicht negativ beeinflusst.
Zu diesem Urteil kann man kommen, geht aber am eigentlichen Problem vorbei, denn Werbung wie oben geschrieben ist ohnehin durch die Berufsordnung der Bundesärztekammer untersagt. Deshalb sind solche Werbeattacken auch nach der Abschaffung von 219a nicht zu erwarten. Zum Problem wurde das Thema nur, weil in zunehmendem Maße Ärzte, die über die Möglichkeiten aufgeklärt hatten, (meist anonym) angezeigt wurde.
Aufklärung ist nicht untersagt. Auch 219a untersagt diese nicht.
Sie ist sogar im Vorfeld verpflichtend vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Arzt, der ein Beratungsgespräch durchführt, im Prinzip sich der Gefahr einer Anzeige aussetzt - was natürlich nicht im Sinne des Erfinders sein kann.
Der Bundesärztetag meint dies:
Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Streichung oder Einschränkung des in § 219a kodifizierten Werbeverbotes für Abtreibungen ausgesprochen, mahnt aber maßvolle Änderungen an, damit sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb dieses Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden.
Quelle (Archiv-Version vom 20.09.2020)Es geht also gar nicht darum für "Tötung" zu werben (oder dies zu unterbinden). An der Abtreibung wird sich ohnehin nichts ändern. Die Frage, die sich stellt, ist die, wie man das gesetzlich regelt, damit gute und umfassende Information für Betroffene und Ärzte sichergestellt sein kann, ohne dass man "mit einem Bein im Knast steht".