KongoAli schrieb:Die Linke in Hessen hat es mal wieder übertrieben.Gegen 10% der AfD-Abgeordneten bundesweit gibt es Ermittlungsverfahren, u. a. wegen sexueller Nötigung oder Beleidigung. Immer wieder dieses AfD Bashing.....
Gefunden habe ich noch diese Fälle
Zuletzt ist der Fall des Bundestagsabgeordneten Armin-Paulus Hampel hinzugekommen, der von Ende 2013 bis Anfang 2018 Landeschef der AfD in Niedersachsen war. Während dieser Zeit soll es in dem Landesverband nach Darstellung des Bundesrechnungsprüfers der AfD Christian Waldheim zu erheblichen finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sein.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article176088649/AfD-und-Justiz-Fast-jeder-zehnte-AfD-Abgeordnete-hat-Aerger-mit-dem-Gesetz.htmlAber auch dies Verfahren wurde eingestellt
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Hampel ein
Armin Paul Hampel steht nicht weiter unter Betrugsverdacht. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen den niedersächsischen AfD-Chef ermittelt. Sie fand aber "entlastendes Beweismaterial".
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-politiker-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-paul-hampel-ein-a-1172836.htmlAber jetzt endlich mal ein Fall, in dem es auch wirklich eine strafrechtliche Relevanz hatte und zu einer Verurteilung gekommen ist
Weit unappetitlicher ist der Fall Holger Arppe, Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern. Arppe, früher sogar Landeschef der AfD, ist zwar aus der Fraktion ausgetreten, aber die Bezüge kassiert er nach wie vor, weil er nach dem erstinstanzlichen Urteil Berufung eingelegt hat. Arppe wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Er wollte Großbritannien als "Seuchenkolonie" für "Moslems" nutzen. In einem aktuellen Verfahren werden angebliche Chat-Beiträge Arppes von der Staatsanwaltschaft untersucht, so die "WamS". Darin geht es auch um kinderpornografische Fantasien und gewalttätige Aktionen gegen politische Gegner.
https://www.stern.de/politik/deutschland/afd--so-kriminell-sind-die-abgeordneten-der-rechtspopulisten-7973706.htmlAufgrund der schwergewichtigen Vorwürfe ist er zwar von der Partei dazu gedrängt worden zurückzutreten, aber es gibt ein Urteil wegen Volksverhetzung mit einer Geldstrafe (2.700 Euro) wogegen er in Revision gegangen ist und dessen Urteil noch aussteht.
Dann gibt es den Fall Matthias Büttner, mit einem Vergewaltigungsvorwurf
Auf MZ-Nachfrage sagte Nette, über den Vergewaltigungsvorwurf könne nur die Justiz entscheiden. „Aber warum ist er überhaupt mit seiner Mitarbeiterin in einem Doppelzimmer abgestiegen? Entweder ist er zu blöd oder er ist gewalttätig – in beiden Fällen ist er als Politiker nicht tragbar.“
Am 16. November 2016 hatten Büttner und seine Referentin nach einer Tagung von AfD-Politikern in einem Erfurter Hotel übernachtet. Die Frau zeigte Büttner später wegen eines sexuellen Übergriffs an. Der Beschuldigte beteuert seine Unschuld. Über eine Anklage oder die Einstellung der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt noch immer nicht entschieden. „Die Akten sind noch bei der Kriminalpolizei“, sagte ein Sprecher am Montag.
https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/hotel-affaere-beschaeftigt-afd-parteitag-vorstandsmitglied-matthias-buettner-soll-gehen-31175138 (Archiv-Version vom 24.06.2019)Urteil also noch ausstehend aber in jedem Fall politisch untragbar.
Dann haben wir den Vorwurf der Volksverhetzung gegen Kay Gottschalk
Beim AfD-Neujahrsempfang ist sich Kay Gottschalk der Aufmerksamkeit bewusst, als er „alle Bürger guten Willens“ dazu aufruft: „Boykottiert die Läden der Türken in Deutschland, denn die fahren zu 70 Prozent auf Erdogan ab.“ Das Volk johlt in der Halle in Oppum. Es nickt eifrig, klatscht.
Und auch hier gibt es schon eine Entscheidung
Jetzt steht endgültig fest, dass Gottschalk das so sagen darf. Der WZ liegt die schriftliche und gleichsam harsch kritisierte Begründung der Staatsanwaltschaft Krefeld vor.
Darin erklärt die Staatsanwaltschaft, dass „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat (...) nicht ersichtlich“ seien und dementsprechend kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könne. Eine Aufforderung zu Willkürmaßnahmen stelle sich nicht dar, da nicht feststellbar sei, dass „MdB Gottschalk mit seiner Äußerung (...) zu diskriminierenden und im Widerspruch zu elementaren Geboten der Menschlichkeit stehenden Behandlungen gegen einen nationalen, rassistischen, oder durch seine ethnische Herkunft bestimmten Teil der Bevölkerung aufgerufen hat“.
Zu dieser Erkenntnis kommt die Staatsanwaltschaft, weil die Äußerung Gottschalks in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Kritik an der aktuellen Politik der türkischen Regierung einhergegangen sei. Hier mit dem Angriff türkischer Truppen auf Kurden.
Dann haben wir endlich mal wieder etwas mit einer Verurteilung
Mit einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille war der saarländische AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Lutz Hecker (48) Mitte September bei einer Verkehrskontrolle in Gersheim aufgefallen. Sein Führerschein wurde damals von der Polizei einbehalten. Bis der Parlamentarier wieder selbst ans Steuer darf, wird es noch einige Monate dauern. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat jetzt beim Amtsgericht St. Ingbert einen Strafbefahl beantragt. Demnach wird Hecker die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde darf ihm für die Dauer von vier weitere Monaten keinen neuen Führerschein ausstellen. Hecker soll zudem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 180 Euro (5400 Euro) bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/staatsanwalt-beantragt-geldstrafe-gegen-afd-abgeordneten-lutz-hecker_aid-7039777Ob das Urteil angefochten wurde oder mittlerweile Rechtskräftigkeit besitzt, konnte ich nicht herausfinden.
Dann haben wir Andreas Keith mit einem Verstoß gegen Versammlungsrecht
In Oktober 2015 war eine Gruppe von AfD-Anhängern nach eigener Aussage von einem Tourbus am Bahnhof Bochum zum AfD-Fraktionsbüro am Rathaus gelaufen, um auf die Toilette zu gehen. Das Amtsgericht Bochum sah darin jedoch eine unangemeldete Demonstration, da die Personengruppe Fahnen und Banner trug und Parolen wie „Merkel muss weg“ rief. Im Dezember 2016 wurde Keith-Volkmer deshalb neben Martin Renner als Verantwortlicher wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Das Urteil ist wegen eingelegter Berufung noch nicht rechtskräftig.
Wikipedia: Andreas Keith-VolkmerDas Urteil wurde angefochten laut eigener Aussage mittlerweile eingestellt.
Jetzt kommen wir zu Uwe Junge, der ein Verfahren des Truppendienstgericht der Bundeswehr am Halse hat aber dessen Verfahren sich noch in der Prüfung befindet.
Und zu guter Letzt kommen wir zu Heiner Mertz
Der AfD-Abgeordnete Heiner Merz hat eine Mail mit 20.000 Namen und Adressen vermeintlicher Antifa-Mitglieder verschickt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird nicht gegen Merz ermitteln.
Der Umstand, dass die gestohlene Adressliste schon länger im Netz kursierte, bewahrt Heiner Merz nun offenbar vor einer strafrechtlichen Verfolgung: „Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz würde nur vorliegen, wenn die Daten bisher nicht zugänglich gewesen wären“, sagt Staatsanwalt Heiner Römhild. Dasselbe gelte auch für den Vorwurf der Datenhehlerei. Ein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat liege auch nicht vor, da die E-Mail nicht öffentlich war, sondern nur an einen geschlossenen Personenkreis verschickt wurde. „Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat“, so Römhild, deshalb werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
https://www.swp.de/suedwesten/staedte/heidenheim/adresslisten-e-mail_-keine-ermittlungen-gegen-heiner-merz-27102324.html (Archiv-Version vom 18.07.2018)Also auch hier eine Einstellung des Verfahrens, da kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt.
Das waren jetzt alle Vorwürfe mit Ermittlungsverfahren, die ich ermitteln konnte und es zeigt sich, dass sich die meisten davon in Luft aufgelöst haben und daher ist der Vorwurf des übermäßig in strafbare Handlungen verwickelt zu sein, doch weit hergeholt. Man, also Janine Wissler, berief sich nur auf Ermittlungsverkündungen, die aufgrund einer Anzeige erfolgten, weil der Anzeigeersteller die rechtliche Situation falsch einschätzte.
Der Titel des Videos müsste also eher lauten „Janine Wissler macht sich mit unhaltbaren Vorwürfen lächerlich“.