AfD
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfDSeite 2.220 von 4.450vorherige 1 ... 2.1202.1702.2102.2182.2192.2202.2212.2222.2302.2702.320 ... 4.450 nächste
Direkt zur Seite:
AfD
22.09.2017 um 23:45AfD
22.09.2017 um 23:46@Bone02943
@Tussinelda
Nur für euch beiden Süßen: 1. Ja, spielt es 2. Weil die Informationen notwenig sind, um seinen Sonderfall einschätzen zu können
@Tussinelda
Nur für euch beiden Süßen: 1. Ja, spielt es 2. Weil die Informationen notwenig sind, um seinen Sonderfall einschätzen zu können
AfD
22.09.2017 um 23:47@Bone02943
Doch, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist direkt damit verbunden, ob die Eltern Deutsche sind, wenn nicht, wie lange sie in Deutschland leben usw. usf. Damit hat die Frage, woher die Eltern eines Anwärters auf die deutsche Staatsbürgerschaft stammen, direkt Themenbezug!
Doch, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist direkt damit verbunden, ob die Eltern Deutsche sind, wenn nicht, wie lange sie in Deutschland leben usw. usf. Damit hat die Frage, woher die Eltern eines Anwärters auf die deutsche Staatsbürgerschaft stammen, direkt Themenbezug!
AfD
22.09.2017 um 23:48Rho-ny-theta schrieb:Damit hat die Frage, woher die Eltern eines Anwärters auf die deutsche Staatsbürgerschaft stammen, direkt Themenbezug!Oder auch nicht, so völkisch die AfD ja sein will. :troll:
AfD
22.09.2017 um 23:50Bone02943 schrieb:Oder auch nicht, so völkisch die AfD ja sein will. :troll:Das heißt nicht völkisch sondern auf AFDeutsch > Ethnopluralistisch :troll:
AfD
22.09.2017 um 23:54@tudirnix
Wenn du mit "völkisch" so Sachen meinst wie die Sonderregelungen bzg. Spätaussiedlern, dann ist bereits das bestehende Gesetz (auch hier wieder ohne AFD) völkisch...
Wenn du mit "völkisch" so Sachen meinst wie die Sonderregelungen bzg. Spätaussiedlern, dann ist bereits das bestehende Gesetz (auch hier wieder ohne AFD) völkisch...
AfD
22.09.2017 um 23:56@Rho-ny-theta
Ich denke nicht das Spätaussiedler für AfD-ler iwie wilkommen sind. Jedenfalls kam mir das hier im Osten nie als wilkommen vor. Eher im gegenteil.
Ich denke nicht das Spätaussiedler für AfD-ler iwie wilkommen sind. Jedenfalls kam mir das hier im Osten nie als wilkommen vor. Eher im gegenteil.
AfD
22.09.2017 um 23:57@Rho-ny-theta
ich habe auf den Kommentar von @Bone02943 geantwortet, nicht auf das was du mir in den Mund legen willst.
ich habe auf den Kommentar von @Bone02943 geantwortet, nicht auf das was du mir in den Mund legen willst.
AfD
22.09.2017 um 23:59https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/politik/bundestagswahl-2017-umfrage-zur-bundestagswahl-afd-gewinnt-als-einzige-partei-dazu-zr-8076933.amp.html
Afd legt laut neuesten Prognosen auf 13% zu. So ein Mist aber auch dass die realen Erfahrungen der Buerger scheinbar nicht mit dem intellektuellen Elfenbeinturm angestellter Schreiber uebereinstimmen.
Afd legt laut neuesten Prognosen auf 13% zu. So ein Mist aber auch dass die realen Erfahrungen der Buerger scheinbar nicht mit dem intellektuellen Elfenbeinturm angestellter Schreiber uebereinstimmen.
AfD
23.09.2017 um 00:00Also ich verstehe das so, dass @satansschuh die Deutsche Staatsbürgerschaft nach geltendem Recht schon hat und verstehe nicht, dass das jetzt überprüft werden muss.
Es geht darum, wie es werden würde, wenn die AfD regieren könnte.
Dachte ich im AfD-Thread.
Es geht darum, wie es werden würde, wenn die AfD regieren könnte.
Dachte ich im AfD-Thread.
AfD
23.09.2017 um 00:00@Bone02943
@tudirnix
Nun soll @satansschuh mal erklären, wer ihm irgendwas aberkennen will, im AFD-Programm findet sich erstmal nur:
@tudirnix
Nun soll @satansschuh mal erklären, wer ihm irgendwas aberkennen will, im AFD-Programm findet sich erstmal nur:
Das Geburtsortsprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit allein durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren.https://www.afd.de/zuwanderung-asyl/
AfD
23.09.2017 um 00:00Und dennoch hätte ich gerne die Frage von @satansschuh gerichtet an @jraz beantwortet.
satansschuh schrieb:Was hälst du eigentlich davon, dass die Afd, Menschen wie mir, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen will?Ist das möglich ohne das hier Strohmänner abgefackelt werden?
Also, mir bereitet das Unbehagen.
AfD
23.09.2017 um 00:01@tudirnix
Nein, das ist nicht möglich, weil aus den Ausführungen von @satansschuh nicht klar ist, was er(sie) meint, ohne dass weitere Informationen folgen.
Nein, das ist nicht möglich, weil aus den Ausführungen von @satansschuh nicht klar ist, was er(sie) meint, ohne dass weitere Informationen folgen.
AfD
23.09.2017 um 00:04Das die AfD sowas abschaffen will ist ja klar. Man will eben nur deutsche die deutsche machen. Da braucht es keine Ausländer die ihre ausländischen Kinder zufällig in Deutschland gebären.
AfD
23.09.2017 um 00:05@tudirnix
Zur Erläuterung:
Regelung bis 2000 (ab 2014 rückwirkend):
Wenn jetzt niemand erklärt, wo das Problem ist, können wir nicht weiterdiskutieren.
Zur Erläuterung:
Regelung bis 2000 (ab 2014 rückwirkend):
Durch Geburt im Inland (sogenanntes Optionsmodell)Regelung ab 2000:
Ein im Inland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländer sind, ist Deutscher, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2000 geboren wurden, eröffnete die Regelung des § 40b StAG für die Dauer eines Jahres die Möglichkeit des zusätzlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Voraussetzung hierfür war, dass das Kind am 1. Januar 2000 rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und bei dessen Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorgelegen haben. Durch diese Übergangsregelung wurden ca. 50.000 Personen eingebürgert.[12]
Kinder, die – sei es kraft Gesetzes, sei es aufgrund einer Einbürgerung nach § 40b StAG – die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr waren sie bis 19. Dezember 2014 gemäß § 29 StAG generell verpflichtet, gegenüber der staatlichen Stelle zu erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollten, wozu sie im Regelfall die andere(n) Staatsbürgerschaft(en) aufgeben mussten, oder ob sie die andere Staatsangehörigkeit vorzogen und auf die deutsche verzichteten (Erklärungspflicht, Optionszwang). Eine Unterlassung dieser Erklärung (Nichtoptieren) führte nach dieser Regelung ebenfalls zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Im Jahr 2013 wurde bei ca. 3.300 Personen des ersten betroffenen Jahrgangs (nämlich die im Jahr 1990 geborenen Doppelstaater, die im Jahre 2013 das 23. Lebensjahr vollenden) das Optionsverfahren abgeschlossen. Von diesen hatten sich bis Ende 2011 rund 2.400 für die deutsche und nur 32 für die ausländische Staatsbürgerschaft entschieden.[13] In den Jahren 2014 bis 2017 müsste nach früheren Berechnungen bei etwa 7.000 Personen jährlich das Optionsverfahren beendet werden, danach – ab 2018 – sollte die Zahl der von den Folgen einer abgegebenen oder einer fehlenden Optionserklärung Betroffenen sprunghaft auf über 40.000[13] bzw. etwa 50.000[14] Personen jährlich ansteigen. Von 2013 bis 2022 wären nur die von 1990 bis 1999 geborenen und auf der Grundlage des § 40b StAG eingebürgerten Doppelstaater betroffen. Sie haben zu 68 % auch noch die türkische, zu 14,5 % die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates von Jugoslawien, zu 3,7 % die iranische Staatsangehörigkeit, und zu jeweils etwas mehr als einem Prozent die vietnamesische, pakistanische oder afghanische Staatsangehörigkeit.[13]
Der jahrelange Streit um die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit bei Ius soli-Deutschen hat mit der Bildung der Großen Koalition im Dezember 2013 und dem geschlossenen Koalitionsvertrag zu einer Kompromisslösung geführt. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes[15] wurde § 29 StAG dahingehend geändert, dass eine Optionspflicht für Personen, die im Inland aufgewachsen sind, nicht mehr besteht. Gemäß § 29 Abs. 1 a StAG fallen darunter diejenigen Personen, die sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten haben, sechs Jahre im Inland eine Schule besucht haben oder über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Als im Inland aufgewachsen gilt auch, wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und für den die Optionspflicht nach den Umständen des Falles eine besondere Härte bedeuten würde.Wikipedia: Deutsche Staatsangehörigkeit#Durch Geburt im Inland .28sogenanntes Optionsmodell.29
Die Neuregelung lässt den bloßen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit für eine Beibehaltung über das 23. Lebensjahr hinaus nicht genügen. Nur diejenigen, die in Deutschland aufgewachsen sind und dadurch enge Bindungen zu Deutschland entwickelt haben, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit in Zukunft nicht mehr verlieren.[16] Neu ist, dass die Betroffenen die Frage, ob sie nach der Definition des Gesetzes in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit sind, bereits frühzeitig nach Erwerb des Schulabschlusses, nach sechsjähriger Schulzeit oder nach Vollendung ihres achten Lebensjahres durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde verbindlich klären lassen und damit bereits früh Rechtssicherheit über ihren staatsangehörigkeitsrechtlichen Status bekommen können (§ 29 Abs. 5 StAG n.F.).
Eine Altfallregelung wurde nicht vorgesehen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach der Altfassung des § 29 StAG verloren hat, kann sie nur durch erneute Einbürgerung wiedererwerben. Wer nicht unter die Neuregelung fällt, muss wie bisher optieren.
Die in den Vorjahren unter der Geltung der bisherigen Optionsregelung ermittelten Fallzahlen sind wegen der Neuregelung zu korrigieren. Die Staatsangehörigkeitsbehörden werden künftig im Normalfall zwar zusätzlich prüfen müssen, ob die Betroffenen in Deutschland aufgewachsen sind. Dafür fällt aber in ca. über 90 % der Fälle die Prüfung weg, ob die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit überhaupt und wenn ja, ob sie rechtzeitig erfolgt ist oder ob – im Falle eines Beibehaltungsantrages – die Voraussetzungen für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfüllt sind. Diese Prüfung obliegt der Verwaltung künftig nur noch für die kleine Gruppe der Ius-soli-Kinder, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind.[17]
Soweit eine Optionspflicht noch besteht, kann – wie bisher – im Ausnahmefall nach § 29 Abs. 4 StAG eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, die die Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten zulässt. Diese ist zu erteilen, wenn Aufgabe oder Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zumutbar oder nicht möglich ist oder wenn im Fall einer Einbürgerung Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG hinzunehmen wäre.
Wenn jetzt niemand erklärt, wo das Problem ist, können wir nicht weiterdiskutieren.
AfD
23.09.2017 um 00:05Bone02943 schrieb:Das die AfD soas abschaffen will ist ja klar. Man will eben nur deutsche die deutsche machen. Da braucht es keine ausländer die ihre ausländischen kinder zufällig in deutschland gebären.Das ist natürlich mit Fakten gespickte substanzielle Kritik an der AfD. Daumen hoch!
AfD
23.09.2017 um 00:07Rho-ny-theta schrieb:Wenn jetzt niemand erklärt, wo das Problem ist, können wir nicht weiterdiskutieren.Es gibt kein Problem wenn man es so belässt wie es nun mal ist.