che71 schrieb:Das du die AFD wählst, brauchst du nicht extra noch erwähnen !
Ich nehme an, dass Du mit "das" dass meinst? Dann würde ich Dich bitten, die Stelle in meinem Beitrag zu zitieren, die nachweist, dass ich die AfD wähle. Sei doch bitte so freundlich, ja?
------------
Zum Fall Jens Maier:
Dass Richter Jens Maier völlig verquere politische Ansichten hat, wird wohl kein vernünftiger Mensch bestreiten wollen. Das mantrahafte Beklagen und Beschimpfen nutzt aber gar nichts.
Denn solche Aussagen verwundern einen umso mehr:
"„Hinsichtlich verschiedener Facebook-Einträge wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Dresden insbesondere der Verdacht des Verstoßes gegen dieses Mäßigungsgebot angenommen“, erklärt der Minister" (Justizminister Sebastian Gemkow (CDU)
Was für eine Pfeife muß Gemkow sein, dass er als Aufhänger für seine Anschuldigungen Facebook-Beiträge heranziehen muß? Es muß doch ein Leichtes sein, angesichts der behaupteten Verfehlungen die massiven Vorwürfe Richter Jens Maier gegenüber wenigstens disziplinarrechtlich sauber zu artikulieren, damit ein juristisch hieb- und stichfestes und dann vor allem vollziehbares Verfahren dabei herauskommt.
Aber anscheinend ist es halt doch nicht so einfach damit, denn zwischenzeitlich
"hat die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt."Es geht aus dem Artikel nicht zweifelsfrei hervor, ob damit jetzt das parteiinterne Ausschlußverfahren oder sein Dienstverhältnis gemeint ist.
alles nachzulesen in:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Landgerichtspraesident-wirft-AfD-Richter-Jens-Maier-Dienstvergehen-vor (Archiv-Version vom 16.08.2017)Mehr herausgekommen ist jedenfalls nicht, als ein Verweis und Tadel:
"Nach Bekanntwerden seiner Skandalrede waren dem in Bremen aufgewachsenen Maier beim Landgericht neue Zuständigkeiten zugewiesen worden. Den Bereich Presserecht und Schutz der persönlichen Ehre musste er abgeben. Seitdem kümmert sich das einstige SPD-Mitglied um Berufungsverfahren im Verkehrsrecht. Ermittlungen gegen Maier wegen Volksverhetzung hingegen waren rasch eingestellt worden.
Dem Landgerichtssprecher zufolge hat Maier erklärt, keine Rechtsmittel gegen den Verweis einzulegen. Der mit einer Abmahnung vergleichbare Verweis ist nach dem Richtergesetz „der schriftliche Tadel eines bestimmten Verhalten des Beamten“. Er kommt für zwei bis drei Jahre in die Personalakte und erschwert in der Praxis eine eventuell anstehende Beförderung.""Auszug aus:
http://www.sz-online.de/nachrichten/verweis-fuer-afd-richter-jens-maier-3747812.htmlOder mag es womöglich sein, dass Jens Maier hier von den Privilegien seines Berufes als Richter profitiert? Schließlich ist er ja Volljurist und müsste es am besten wissen, inwieweit seine Äusserungen mit seinem geleisteten Richtereid nach § 38 DRiG kollidieren. Warum tun sich da die Vorgesetzten so schwer? Vielleicht weiß ja einer der Foristen mit juristischem Background mehr hierzu. Das wäre doch jetzt sehr interessant zu erfahren, woran das nun liegen mag.
Sollten sich in dieser Richtung Verdachtsmomente erhärten, wäre der Focus noch auf ganz andere Vorgänge innerhalb der Jurisprudenz zu lenken. Oder korrelieren solch merkwürdige Vorgänge mit dem Verständnis zum Rechtsstaat?