AfD
20.08.2017 um 21:14@tudirnix
Das sind keine Belege, das sind Wiedergaben von Schutzbehauptungen. In deinen Quellen wird nur das wedergegeben, was der Amtsleiter, die Referendarin und der Elternbeiratsvorsitzende behaupten. Das sind keine Belege für eine Freiwilligkeit im Religionsunterricht. Zumal das Beten und das aufsagen eines Glaubensbekenntnis im Religionsunterricht wohl jetzt als Fakt angesehen werden kann und somit der Skandal eigentlich schon da ist.
Das sind keine Belege, das sind Wiedergaben von Schutzbehauptungen. In deinen Quellen wird nur das wedergegeben, was der Amtsleiter, die Referendarin und der Elternbeiratsvorsitzende behaupten. Das sind keine Belege für eine Freiwilligkeit im Religionsunterricht. Zumal das Beten und das aufsagen eines Glaubensbekenntnis im Religionsunterricht wohl jetzt als Fakt angesehen werden kann und somit der Skandal eigentlich schon da ist.